200300-1 AA · Änderungsantrag
Neuausrichtung der Qualifizierung von Tagespflegepersonen im Rahmen der Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Kindertagespflege in Bonn - Kooperationsvertrag 2019 Antrag zur Vorlage 200300
Kerndaten
- Nummer
- 200300-1 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 10.03.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 200300-1 AA Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN, Dorothea Schmitz, FDP-Fraktion, Achim Schröder 09.03.2020 Neuausrichtung der Qualifizierung von Tagespflegepersonen im Rahmen der Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Kindertagespflege in Bonn - Kooperationsvertrag 2019 Antrag zur Vorlage 200300 Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 10.03.2020 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Der Kooperationsvertrag zwischen der Bundesstadt Bonn, Amt für Kinder, Jugend und Familie und dem Netzwerk Kinderbetreuung wird um folgende Angaben ergänzt: - definierte Aufgabenverteilung (wer macht was?) zwischen den vier gemeinnützigen Trägerorganisationen (Caritas, Kinderschutzbund, Werkstatt Friedenserziehung, Katholisches Bildungswerk Bonn). - die Aufgaben des Netzwerks werden um den Punkt Reorganisation des Anmeldeprocederes (u.a. durch Nutzung digitaler Wege, Anbindung an das Bonner KITA-NET) erweitert. Begründung In der Beratung zur Qualitätssicherung der Kindertagespflege (DS 1911983) wurde auf das unbefriedigende und für die betroffenen Familien aufwendige und veraltete Anmeldeprocedere des Netzwerks Kinderbetreuung hingewiesen. Beispielsweise ist die Fachberatung nur 2 Stunden am Tag telefonisch zu zwei unterschiedlichen Telefonnummern (je nach Wochentag und Zuständigkeit des Trägers, im Wechsel Vor- und Nachmittag) erreichbar. Ziel ist eine Beratung und Vermittlung "aus einer Hand". Durch die lange Bearbeitungsdauer suchen sich die Familien oftmals selbst Tagespflegepersonen. Eine Überarbeitung des Konzeptes wurde in Aussicht gestellt, sofern entsprechende Personalkapazitäten vorhanden sind. Im Jugendhilfeausschuss am 24.6.19 wurde diesem Wunsch entsprochen, die Anzahl der Fachberatungen wurde kurzfristig von 9,2 Vollzeitäquivalenten auf 14 erhöht. Eine entsprechende Angebotsverbesserung sollte erfolgen und im Kooperationsvertrag definiert werden.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de