200281-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Zwischennutzung zur Pacht von zwei Freiflächen im Stadtgebiet Bonn für Tiny Houses
Kerndaten
- Nummer
- 200281-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 20.05.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda Entscheidung federführend
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200281-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB Bürgerantrag: Zwischennutzung zur Pacht von zwei Freiflächen im Stadtgebiet Bonn für Tiny Houses Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 29.04.2020 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Für die Aufstellung von Tiny-Häusern sind ähnliche planungs- und baurechtliche Voraussetzungen zu erfüllen wie für Massivbauweise. Auch wenn keine Versiegelung der Oberflächen notwendig erscheint, so sind doch Ver- und Entsorgungseinrichtungen in den Boden einzubringen und nach Vertragsende wieder zu entfernen. Zur Sicherung des städtischen Anspruchs wäre diese Rückbauverpflichtung mit entsprechend hohen Sicherheitsleistungen zu belegen. Daher kann eine Realisierung von Tiny-Häusern nur auf baulich nutzbaren Grundstücken erfolgen. Im Baulandkataster der Stadt Bonn werden mögliche Flächen dargestellt. Eine Vielzahl der dort angezeigten Flächen befindet sich jedoch in privater Hand und ist somit dem Zugriff durch die öffentliche Hand entzogen. Zur Freifläche Im Bachele / Oberer Lindweg / Servatiusstraße Die bezeichnete Freifläche liegt im Wesentlichen innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes und steht insoweit für eine Wohnnutzung nicht zur Verfügung. Weiterhin beschränkt sich das städtische Eigentum auf wenige verstreute Parzellen. Lediglich zwischen Oberer Lindweg und Servatiusstraße böten sich zwei Parzellen außerhalb des Landschaftsschutzes (BNDO-5-464 u.660) mit insgesamt rd. 1.500 qm an. Allerdings sieht der bestehende B-Plan 7919-42 auf diesen Flächen kein Baurecht vor. Zur Freifläche Martin-Luther-Allee / Annaberger Straße / Godesberger Allee Die Stadt ist im beschriebenen Bereich Eigentümerin von ca. 50% der dort liegenden Grundstücke; diese sind laut B-Plan 8018-55 jedoch weitestgehend als Gartenland ausgewiesen und derzeit auch so genutzt. Lediglich das Grundstück BN-FR-15-896/88 liegt innerhalb der Fläche eines ausgewiesenen reinen Wohngebiets. Es liegt jedoch vollkommen außerhalb der festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche.Seite 1 von 2 Seite 2 Aus bauordnungsrechtlicher Sicht kann zu den Überlegungen nicht Stellung genommen werden, da keine konkrete Planung vorgelegt wird, die im Übrigen auch über das hierfür vorgesehene Instrument der Bauvoranfrage abzustimmen ist. Hier ist für den grob umschriebenen Bereich Im Bachele, Oberer Lindweg, Servatiusstraße bekannt, dass in der Vergangenheit, aber auch aktuell, negative Entscheidungen für Baumaßnahmen, aber auch aktuell Beseitigungsmaßnahmen für Gartenlauben getroffen wurden. Diese Flächen befinden sich im Außenbereich nach § 35 BauGB, im Landschaftsschutzgebiet Kottenforst sowie nach Flächennutzungsplan teilweise im Bereich einer Verkehrsfläche (Südtangente). Insoweit dürften Genehmigungen für Wohnbaumaßnahmen ausgeschlossen sein. Beschlussvorschlag für Bürgerausschuss: Der Antrag ist mit der Stellungnahme der Verwaltung erledigt. Die Antragstellenden werden entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert.Mit dem Votum des Bürgerausschusses ist das formelle in § 24 GO NRW für die Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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