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200281-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Zwischennutzung zur Pacht von zwei Freiflächen im Stadtgebiet Bonn für Tiny Houses

Nummer
200281-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
20.05.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 28.05.2020 Entscheidung federführend
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  1. 200281 Bürgerantrag: Zwischennutzung zur Pacht von zwei Freiflächen im Stadtgebiet Bonn für Tiny Houses

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200281-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
Bürgerantrag: Zwischennutzung zur Pacht von zwei
Freiflächen im Stadtgebiet Bonn für Tiny Houses
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger und Lokale Agenda
29.04.2020 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Für die Aufstellung von Tiny-Häusern sind ähnliche planungs- und
baurechtliche Voraussetzungen zu erfüllen wie für Massivbauweise. Auch wenn
keine Versiegelung der Oberflächen notwendig erscheint, so sind doch Ver-
und Entsorgungseinrichtungen in den Boden einzubringen und nach
Vertragsende wieder zu entfernen. Zur Sicherung des städtischen Anspruchs
wäre diese Rückbauverpflichtung mit entsprechend hohen
Sicherheitsleistungen zu belegen.
Daher kann eine Realisierung von Tiny-Häusern nur auf baulich nutzbaren
Grundstücken erfolgen. Im Baulandkataster der Stadt Bonn werden mögliche
Flächen dargestellt. Eine Vielzahl der dort angezeigten Flächen befindet sich
jedoch in privater Hand und ist somit dem Zugriff durch die öffentliche Hand
entzogen.
Zur Freifläche Im Bachele / Oberer Lindweg / Servatiusstraße
Die bezeichnete Freifläche liegt im Wesentlichen innerhalb eines
Landschaftsschutzgebietes und steht insoweit für eine Wohnnutzung nicht zur
Verfügung. Weiterhin beschränkt sich das städtische Eigentum auf wenige
verstreute Parzellen. Lediglich zwischen Oberer Lindweg und Servatiusstraße
böten sich zwei Parzellen außerhalb des Landschaftsschutzes (BNDO-5-464
u.660) mit insgesamt rd. 1.500 qm an. Allerdings sieht der bestehende B-Plan
7919-42 auf diesen Flächen kein Baurecht vor.
Zur Freifläche Martin-Luther-Allee / Annaberger Straße / Godesberger Allee
Die Stadt ist im beschriebenen Bereich Eigentümerin von ca. 50% der dort liegenden
Grundstücke; diese sind laut B-Plan 8018-55 jedoch weitestgehend als Gartenland
ausgewiesen und derzeit auch so genutzt. Lediglich das Grundstück BN-FR-15-896/88
liegt innerhalb der Fläche eines ausgewiesenen reinen Wohngebiets. Es liegt
jedoch vollkommen außerhalb der festgesetzten überbaubaren
Grundstücksfläche.Seite 1 von 2

Seite 2
Aus bauordnungsrechtlicher Sicht kann zu den Überlegungen nicht Stellung
genommen werden, da keine konkrete Planung vorgelegt wird, die im Übrigen
auch über das hierfür vorgesehene Instrument der Bauvoranfrage abzustimmen
ist.
Hier ist für den grob umschriebenen Bereich Im Bachele, Oberer Lindweg,
Servatiusstraße bekannt, dass in der Vergangenheit, aber auch aktuell,
negative Entscheidungen für Baumaßnahmen, aber auch aktuell
Beseitigungsmaßnahmen für Gartenlauben getroffen wurden. Diese Flächen
befinden sich im Außenbereich nach § 35 BauGB, im Landschaftsschutzgebiet
Kottenforst sowie nach Flächennutzungsplan teilweise im Bereich einer
Verkehrsfläche (Südtangente). Insoweit dürften Genehmigungen für
Wohnbaumaßnahmen ausgeschlossen sein.
Beschlussvorschlag für Bürgerausschuss:
Der Antrag ist mit der Stellungnahme der Verwaltung erledigt. Die
Antragstellenden werden entsprechend den Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung informiert.Mit dem Votum des
Bürgerausschusses ist das formelle in § 24 GO NRW für die Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 05:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de