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200281 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Zwischennutzung zur Pacht von zwei Freiflächen im Stadtgebiet Bonn für Tiny Houses

Nummer
200281
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
13.02.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 13.02.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 28.05.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 28.05.2020 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 200281-1 ST Bürgerantrag: Zwischennutzung zur Pacht von zwei Freiflächen im Stadtgebiet Bonn für Tiny Houses

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Text anzeigen (5.435 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
200281
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle
Dezernat:
Dez. OB
09.02.2020
Bürgerantrag: Zwischennutzung zur Pacht von zwei
Freiflächen im Stadtgebiet Bonn für Tiny Houses
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger und Lokale Agenda
04.03.2020 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages:
Der Antrag thematisiert eine pachtweise Zwischennutzung von Freiflächen für
zwei bis fünf Tiny Houses.
Einzelheiten zu den aus Sicht der Antragsstellenden in Frage kommenden
Flächen, zu den Modalitäten und zur Begründung ergeben sich aus beigefügter
Korrespondenz.
Anlage/n
1 Bürgerantrag- anonymisiert (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3

Bürgerantrag Online
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Weiterhin können erhobene Daten bei Bedarf korrigiert, gelöscht oder deren Erhebung eingeschränkt
werden.
Hiermit versichere ich, der Erhebung und der Verarbeitung meiner Daten zuzustimmen und über meine Rechte belehrt
worden zu sein.
Datum
09.02.2020
Institution / Verein
Tiny Living in Bonn
Anrede Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
Betreff
Prüfauftrag per Bürgerantrag gem. § 24 der Gemeindeordnung
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Artikel-Nr.: KFAS_01_002
ID=KFAS_01_002
ZjbRQJur
09.02.20 13:35Seite 2 von 3

Ihr Antrag
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir als Tiny Living in Bonn bitten gem. § 24 der Gemeindeordnung zu prüfen:
Zwischennutzung zur Pacht (ca. 10 bis 15 Jahre) von Freiflächen für zwei bis fünf Tiny Houses mit einem
Grundmaß von je ca. 7,60 m lg. x 2,55 m bt. zu Wohnzwecken.
Freifläche zwischen: Im Bachele, Oberer Lindweg, Servatiusstraße
und
Freifläche zwischen: Martin-Luther-Allee, Annaberger Straße und Godesberger Allee
Wie bei unserem Treffen mit Herrn Girsberg und Herrn Gmilkowsky (beide CDU) im Januar 2020 erfahren, wird
die Freifläche zwischen Im Bachele, Oberer Lindweg und Servatiusstraße bis 2035 nicht anderweitig durch die
Stadt Bonn genutzt.
Zur Begründung:
Wir, das sind zwei bis max. fünf Frauen, deren Kinder sich mittlerweile in Studium/Ausbildung befinden und die
alle noch aktiv im Berufsleben stehen. Nach dem Auszug unserer Kinder müssen wir aus finanziellen Gründen
unsere Wohnform verändern. Unser Lebensmittelpunkt muss während unserer beruflichen Tätigkeit Bonn
bleiben, sodass wir auf ein Grundstück in Stadtnähe angewiesen sind.
Die Vorteile einer Tiny House Gemeinschaft zeichnen sich insbesondere dadurch aus:
- geringe Anschaffungskosten (und deshalb Finanzierbarkeit bis Renteneintrittsalter)
- Flexibilität/Mobilität (sollte ein durch die Stadt gepachtetes Grundstück nach Ablauf der Pachtzeit einer
anderweitigen Nutzung zugeführt werden, kann ein Tiny House schnell und unkompliziert umgezogen werden).
- Durch die geringen Anschaffungskosten und deren Finanzierbarkeit entgehen insbesondere Frauen der
drohenden Altersarmut im Rentenalter.
- Durch Tiny House Nutzung müssen keine Flächen versiegelt werden
- Tiny Houses bieten die Möglichkeit einer ökologischen Bauweise (Naturmaterialen, geringe Außenfläche, wenig
zu beheizender Wohnraum, einfache Nutzung von Solaranlagen).
Wir haben uns bewusst für die Wohnform in einer Gemeinschaft entschieden, da wir uns als alleinstehende
Frauen bei Bedarf gerne unterstützen möchten (Sharingprinzip anwenden, Hilfestellung im Krankheitsfall,
Einkaufskooperationen), jedoch auch weiterhin ein eigenständiges Wohnen bevorzugen.
Mit freundlichen Grüßen
Tiny Living in Bonn
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Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 21:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de