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200273-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Suspendierung der Umsetzung der Ratsentscheidung Bebauung des Geländes der ehem. Landwirtschaftskammer und mögliche Revision aufgrund neuer klimatologischer Erkenntnisse

Nummer
200273-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
27.02.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 04.03.2020 Entscheidung federführend
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  1. 200273 Bürgerantrag: Suspendierung der Umsetzung der Ratsentscheidung Bebauung des Geländes der ehem. Landwirtschaftskammer und mögliche Revision aufgrund neuer klimatologischer Erkenntnisse

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200273-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Suspendierung der Umsetzung der
Ratsentscheidung Bebauung des Geländes der
ehem. Landwirtschaftskammer und mögliche
Revision aufgrund neuer klimatologischer
Erkenntnisse
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger und Lokale Agenda
04.03.2020 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Für die Bewertung klimatischer Aspekte bei der räumlichen Planung gibt es
derzeit keine verbindlichen Vorgaben. Die VDI 3787 Blatt 5 „Lokale Kaltluft“ gibt
Empfehlungen zur Bemessung und Beurteilung planerischer Auswirkungen auf
Kaltluftflüsse. Sowohl die über das Forschungsvorhaben ZURES entwickelte
Klimaanalyse und die Planungshinweiskarte, als auch die entsprechenden
Ergebniskarten der Klimawandelvorsorgestrategie (KWVS) der Region
Köln/Bonn e.V. wurden konform zu dieser VDI Richtlinie durch entsprechend
akkreditierte und zertifizierte Gutachterbüros erstellt. Auch das LANUV
veröffentlichte im vergangenen Jahr eine Klimaanalyse für das Land Nordrhein-
Westfalen (NRW) in Orientierung an diese Richtlinie. Die Karten des LANUV
sowie der Klimawandelvorsorgestrategie sind in einer Auflösung von 100*100m
erstellt (eine Information je 10.000m²). Die Klimawandelvorsorgestrategie
wurde unter Beteiligung von Akteuren aus der Region, auch der Stadt Bonn
erstellt. Sie liefert eine regionale Analyse der Klimasituation und gibt
Empfehlungen für weitere Planungen. Die Klimawandelvorsorgestrategie hat
daher den Anspruch, Kommunalverwaltungen und Kommunalpolitik für die
Klimaanpassung zu sensibilisieren. Sie leistet aus der regionalen Perspektive
einen Beitrag zu Begründungen und Schwerpunktsetzungen von
Anpassungsmaßnahmen auf lokaler Ebene.
„Die regionale Klimawandelvorsorgestrategie ersetzt dabei weder lokale noch
fachplanerische Analysen und Maßnahmenprogramme. Ihr Mehrwert liegt
vielmehr darin, Schwerpunkte im regionalen Maßstab zu setzen, um damit die
Klimawandelfolgen in der Region „sichtbar“ zu machen und gleichzeitig zentrale
Handlungserfordernisse aus regionaler Perspektive zu identifizieren. Die
Zusammenarbeit mit den kommunalen und regionalen Expertinnen und
Experten während des Prozesses trug dazu bei, das Bewusstsein für die
Notwendigkeit von Anpassungsmaßnahmen innerhalb der Region zu erhöhen,
relevante Akteure zu vernetzen und das Knowhow in der Region zu
verfestigen.“ (KWVS, S. 13)Seite 1 von 2

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Die Klimaanalyse für Bonn (ZURES) weist im Vergleich zur
Klimawandelvorsorgestrategie und den Karten des LANUVs eine Genauigkeit
von 10*10m (eine Information je 100m²) auf. Demnach sind die Ergebnisse der
Bonner Analyse um den Faktor 100 höher aufgelöst. Zur Ersteinschätzung von
Planungsräumen verwendet die Verwaltung daher seit deren Fertigstellung die
ZURES Ergebniskarten. Diese Ergebnisse sind Teil der
Entscheidungsgrundlage politischer Abwägung.
Ein Vergleich mit den genannten Karten der Region und des Landes NRW zeigt
eine weitgehende Kompatibilität der Ergebnisse, deren Unterschiede sich z.B.
durch die unterschiedliche Auflösung sowie die verwendeten Eingangsdaten für
die Modellierung plausibel erklären lassen.
Die Ersteinschätzung der Verwaltung stellte anhand der ZURES Karten für die
zu entwickelnde Planungsfläche entsprechend Ratsbeschluss vom 04.07.2019
(DS-Nr.: 1911147) der ehemaligen Landwirtschaftskammer in Bonn-Roleber
heraus, dass alle Freiflächen Kaltluftentstehungsgebiete mit einer hohen
überdurchschnittlichen Kaltluftproduktionsrate sind. Die zu entwickelnde
Planungsfläche ist jedoch weder Teil einer Kaltluftleitbahn, noch zeigt die
Klimaanalyse bei der angenommenen Wetterlage (austauscharme sommerliche
Hochdruckwetterlage) im Zusammenhang mit der auf der zu entwickelnden
Planungsfläche produzierten Kaltluft stehende Kaltlufteinwirkbereiche in der
angrenzenden Bebauung. Entsprechend formuliert auch die auf der
Klimaanalyse basierende Planungshinweiskarte keinen Hinweis, welcher einer
Bebauung grundsätzlich entgegensteht. Da die vorhandene Gunstwirkung der
Kaltluftproduktion jedoch nach Möglichkeit weitestgehend erhalten bleiben
sollte und die süd-westlich an die zu entwickelnde Planungsfläche angrenzende
Fläche einer Kaltluftleitbahn zugeordnet wird, fordert die Verwaltung mit dem
Vorliegen konkreterer Planungen bzw. Planungsvarianten ein stadtklimatisches
Detailgutachten, welches IST und PLAN-Fall vergleichend mikroskalig
modelliert und Verluste erwünschter Funktionen (Kaltluftentstehung,
Kaltluftströmung) bewertet. (s. Bonner Rats- und Informations-Systems,
Drucksachennummer: 1812161ST3)
Auf Grundlage dieser Herleitung sieht die Verwaltung eine Forderung nach
Suspendierung des Ratsbeschlusses vom 04.07.2019 als nicht begründet an.
Im weiteren Bebauungsplanverfahren werden die notwendigen Gutachten,
auch ein Detailgutachten für den Bereich Klima, erarbeitet.
Beschlussvorschlag für Bürgerausschuss:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, die Antragstellenden werden über die
für die ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe entsprechend
den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert. Mit
diesem Votum des Bürgerausschusses ist das in § 24 GO NRW für die
formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum
Abschluss gelangt.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 11:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de