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200187-2 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Aufstellung und öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 8124-24 der Bundesstadt Bonn im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Vilich-Müldorf (Wohnpark II) hier: Anregungen der Interessengemeinschaft Wohnpark II zu gemeinschaftlichen Wohnprojekten im Bebauungsplanverfahren

Nummer
200187-2 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
06.05.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 06.05.2020 Anhörung
  2. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 27.05.2020 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz 20.05.2020 Anregung
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  1. 200187 Aufstellung und öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 8124-24 der Bundesstadt Bonn im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Vilich-Müldorf (Wohnpark II)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200187-2 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Aufstellung und öffentliche Auslegung des
Bebauungsplans Nr. 8124-24 der Bundesstadt
Bonn im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Vilich-Müldorf
(Wohnpark II)
hier: Anregungen der Interessengemeinschaft
Wohnpark II zu gemeinschaftlichen Wohnprojekten
im Bebauungsplanverfahren
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 06.05.2020 Anhörung
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 20.05.2020 Anregung
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
27.05.2020 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Der Bebauungsplanentwurf Nr. 8124-24 und die Vorlage für den Beschluss zur
öffentlichen Auslegung konnten Anfang März 2020 nach langjähriger Planung
und mehrfachen Umplanungen insbesondere aufgrund steigender
Anforderungen an Klima- und Umweltbelange sowie an die Belange des
Wohnraumbedarfs fertiggestellt und ins Ratsinformationssystem eingestellt
werden. Die Vorlage ist als DS-Nr. 200187 veröffentlicht.
Die als Anlage dieser Stellungnahme beigefügten Anregungen der
Interessengemeinschaft Wohnpark II gingen erst in der Endphase der
Erstellung des Bebauungsplanentwurfs und der Vorlage beim
Stadtplanungsamt ein. Da die Zeiträume bis zu den Gremiensitzungen für eine
abschließende Prüfung nicht ausreichend waren, kann zur Beratung der
Vorlage zum Offenlagebeschluss noch keine detaillierte Bewertung der
Anregungen vorgenommen werden.
Es wird daher vorgeschlagen, dass die Anregungen der
Interessengemeinschaft Wohnpark II, die für einen größeren Teil des
Baugebiets auf umfassende Änderungen des städtebaulichen Konzepts
abstellen, als vorzeitige Stellungnahme zum Bebauungsplanverfahren im
Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB gewertet wird.
Die Anregungen werden anschließend im weiteren Verfahren durch die
Verwaltung geprüft. Zum Satzungsbeschluss wird durch die Verwaltung einSeite 1 von 16

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Abwägungsvorschlag formuliert, in welcher Form die Anregungen
Berücksichtigung finden könnten. Sollte sich im Rahmen der Prüfung
herausstellen, dass sich die Anregungen oder Teile der Anregungen ohne
Auswirkungen auf die Grundzüge der Planung einbinden lassen, könnte über
die Anfertigung eines Deckblatts nach der Offenlage zum Satzungsbeschluss
eine entsprechende Anpassung der Planung erfolgen und den Gremien
vorgelegt werden. Damit könnte der Bebauungsplan Nr. 8124-24 ohne weiteren
Zeitverzug Rechtskraft erlangen.
Die Verwaltung steht Mehrgenerationen-Wohnprojekten und sonstigen Arten
besonderer Wohnformen grundsätzlich positiv gegenüber. Dies wird bereits
dadurch deutlich, dass im Bebauungsplanentwurf für die Offenlage bereits
mehrere Baufelder unterschiedlicher Größe (im Bebauungsplanentwurf als WA
4 bezeichnet) ausdrücklich für die Vergabe an besondere Wohnformen
ausgelegt sind. Dies wird insbesondere durch Festsetzungen ermöglicht, durch
die sich auf diesen Baufeldern eine große Bandbreite an
Bebauungsmöglichkeiten ergibt.
Auch auf den anderen Baufeldern, insbesondere auf den Grundstücken, für die
eine zwingend dreigeschossige Bebauung für den Geschosswohnungsbau
festgesetzt ist, besteht das Potenzial für weitere Wohnformen dieser Art.
Die Anregungen werden in der Zeit bis zum geplanten Satzungsbeschluss auf
ihre Umsetzbarkeit hin überprüft. In welchem Umfang eine Berücksichtigung
der vorgetragenen Anregungen möglich sein wird, ohne die Grundzüge der
Planung zu tangieren kann erst nach Abschluss der Prüfung mitgeteilt werden.
Nach einer ersten Sichtung kann jedoch davon ausgegangen werden, dass für
einzelne Baufelder eine Berücksichtigung der Anregungen der
Interessengemeinschaft Wohnpark II möglich sein könnte.
Anlage/n
1 Anregung der Interessengemeinschaft Wohnpark II (öffentlich)Seite 2 von 16

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Interessengemeinschaft Wohnpark II - Vision Modellquartier WP II
Gemeinschaftliche Wohnprojekte
für ein
Modellquartier 2020 in Vilich-Müldorf
Zusammenfassung
Der Bebauungsplan für das künftige Wohngebiet „Wohnpark II“ in Bonn-Beuel, Vilich-Müldorf,
soll nach mehr als zehnjähriger Planungszeit im Frühjahr dieses Jahres (2020) verabschiedet
werden. Mit den Erschließungsarbeiten und der Vermarktung der Grundstücke soll noch in die-
sem Jahr begonnen werden.
Die unterzeichnenden Wohnprojekt-Initiativen begrüßen, dass in den neuen Planungen für den
Wohnpark II auf mehreren Grundstücken energie-effiziente Wohnhäuser sowie insgesamt
sechs Grundstücke für innovative Wohnformen vorgesehen sind.
Innovative zivilgesellschaftliche Initiativen -wie Mehrgenerationen-Wohnprojekte- können
unter bestimmten Rahmenbedingungen einen wesentlichen Beitrag zu einer nachhaltigen Quar-
tiersentwicklung leisten - wie viele Beispiele in anderen Kommunen zeigen.
Die von allen politischen und gesellschaftlichen Kräften heute vertretenen Ziele im Wohnungs-
bau und in der Stadtentwicklung sind,
‹ mehr bezahlbaren Wohnraum
‹ mehr Nachhaltigkeit
‹ mehr Diversität, Inklusion und Quartierslebendigkeit und
‹ mehr Lebensqualität
in der Stadt zu schaffen.
Wir appellieren an die Verantwortlichen der Stadt Bonn, die Planungen für den Wohnpark II an
den wohnungspolitischen, klimapolitischen und städtebaulichen Zielsetzungen der Stadt aus-
zurichten.
Dies könnte –ohne große Zeitverzögerung und Kosten- gelingen durch
° geringfügige Veränderungen am Bebauungsplan und durch das
° Herstellen von förderlichen Rahmenbedingungen.
Als Einzelmaßnahmen für den Wohnpark II schlagen wir vor:
- Reduzierung der Zahl von Einfamilienhäusern zugunsten von Mehrgeschossbauten
- Erhöhung der Geschossflächenzahlen
- Erhöhung des Anteils und Mischung der Sozialbauwohnungen mit frei finanziertem
Wohnungsbau
- Veränderung der starren Baulinien zugunsten einer freieren Block-Innenbebauung
- Zusammenlegung der für Wohnprojekte vorgesehenen Grundstücke
- Aufwertung des öffentlichen Raumes durch einen Quartiersplatz und Verbesserung der
Zugänge zu den Grünflächen
- Ermöglichen von wohnverträglichem Gewerbe und Dienstleistung im Quartier
- Reduzierung der Kfz-Stellplätze zugunsten von Fahrradstellplätzen und Grünflächen
- Strenge Vorgaben zur Energie-Effizienz
- Konzeptvergabe der Grundstücke nach den o.g. Kriterien
- Überlassung der Grundstücke auch im Erbbaurecht und zu angemessenen Konditionen
- Anhandgabe der Grundstücke an Wohnprojekte für 12 Monate.
Durch die oben genannten und weitere Maßnahmen und unter Ausnutzung der Potentiale Ge-
meinschaftlicher Wohnprojekte könnte es gelingen, in Vilich-Müldorf ein Modellquartier für
nachhaltige und gemeinwohlorientierte Stadtentwicklung in Bonn zu schaffen.
Vision Modellquartier WP II, Endf. 04.03.2020Seite 3 von 16

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Interessengemeinschaft Wohnpark II - Vision Modellquartier WP II
Inhaltsverzeichnis
1. Vorbemerkung .. 2
2. Aktueller Stand der kommunalen Planung zum WP II ... 4
a) Vorgeschichte 4
b) Daten des Erschließungsgebietes . 4
c) Positive Aspekte der aktuellen Planung 4
d) Schwächen der aktuellen Planung ... 5
e) Auswirkungen bei Realisierung des aktuellen B-Plans in unveränderter Form .. 5
3. Vorschläge für ein zukunftsfähiges Wohnquartier . 5
a) Vorschläge für das Gesamtquartier .............. 5
b) Vorschläge für die Einbindung der Gemeinschaftlichen Wohnprojekte .. 6
4. Beitrag Gemeinschaftlicher Wohnprojekte für den WP II . 7
a) Allgemeines 7
b) Die Merkmale und individuellen Vorhaben der beteiligten Wohnprojekte .. 7
c) Gemeinsame Vorhaben der Wohnprojekte bei Zusammenlegung der Grundstücke. 7
d) Geeignete Grundstücke .. 8
e) Die beteiligten Projekte nach derzeitiger Planung .. 8
f) Dimension der beteiligten Gemeinschaftlichen Wohnprojekte .. 9
g) Organisierte Kooperation 9
5. Gemeinwohlorientierte Quartiersentwicklung .............. 10
6. Anlagen
Anlage 1 : Beispiel Alternative Anordnung der Wohnprojekte –Übersichtsplan 11
Anlage 2 : Beispiel Alternative Anordnung Übersichtsplan –Ausschnitt . .12
Anlage 3 : Stadtentwicklungsprogramme anderer Kommunen . 13
1. Vorbemerkung
a) Mit dem Erschließungsgebiet in Vilich-Müldorf, Wohnpark II (siehe Bild unten, Bildmitte),
besteht für die Stadt Bonn die große Chance, ein Modellquartier unter ökologischen, sozia-
len, politischen und städtebaulichen Ge-
sichtspunkten zu errichten. Hier könnte mit
vergleichsweise wenig Aufwand und gerin-
gen Kosten für die Stadt ein zukunftsfähi-
ges Wohnquartier mit hoher Lebensqualität
für die BewohnerInnen entstehen - zugleich
ein „Vorzeigequartier“ für die Stadt Bonn
als klimafreundliche und zukunftsorientierte
Stadt, mit dem sie sich einreihen würde in
die nationale und internationale Entwicklung im nachhaltigen Städtebau.Seite 4 von 16

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Interessengemeinschaft Wohnpark II - Vision Modellquartier WP II
b) Die aktuellen Rahmenbedingungen in Bonn sind gekennzeichnet durch
• den im Sommer 2019 ausgerufenen kommunalen „Klima-Notstand“
• den bereits länger bestehenden „Wohnungsnotstand“
• den ebenfalls unstreitigen „Verkehrsnotstand“.
Gegen diese Missstände versucht die Stadt Bonn seit Jahren mit Einzelmaßnahmen anzu-
gehen – unter anderem mit dem im Januar d.J. vom Rat der Stadt Bonn beschlossenen
„Maßnahmenkatalog gegen den Klimanotstand“ mit 150 Einzelmaßnahmen.
c) An die vielfach formulierten klimapolitischen und wohnungspolitischen Ziele der Stadt
Bonn sollten auch die seit mehr als zehn Jahre andauernden Planungen für den Wohnpark II
angepasst werden, damit an diesem privilegierten Standort mehr Wohnraum, mehr
Nachhaltigkeit und mehr Quartierslebendigkeit geschaffen werden können. Dies wäre
möglich - ohne größere finanzielle Belastungen für die Stadt und vor allem ohne Eingriffe in
Besitzstände (Bestandsbauten, bestehende Verkehrswege, u.a.) - durch
• geringfügige Veränderungen am bisherigen Bebauungsplan-Entwurf
• die Ausnutzung der Potentiale Gemeinschaftlicher Wohnprojekte mit innovativen
Konzepten
• die Sicherstellung politischer und administrativer Rahmenbedingungen.
d) Angesichts der aktuellen Wohnungsnot in Bonn und angesichts des mehr als zehnjährigen
Planungsverfahrens besteht ohne Zweifel ein Zielkonflikt zwischen der Notwendigkeit einer
baldigen Realisierung des Bauvorhabens einerseits und den längerfristigen wohnungs- und
klimapolitischen Zielsetzungen der Stadt Bonn. Bei entsprechendem politischem Willen und
der Handlungsbereitschaft der beteiligten Behörden müsste hier aber ein Mittelweg zu finden
sein, der diesen Zielkonflikt klein hält. Die Nachteile einer erneuten überschaubaren Zeitver-
zögerung bei einer Nachbearbeitung würden unserer Ansicht nach aber deutlich übertroffen
werden durch den Zugewinn für die Stadt Bonn und den Stadtteil Beuel in städtebaulicher,
sozialpolitischer, verkehrs- und klimapolitischer Hinsicht sowie durch den Zuwachs an Le-
bensqualität für die späteren BewohnerInnen im Quartier und heutigen BewohnerInnen in
der Nachbarschaft.
e) Nach Bekanntwerden der aktuellen Planung
zum WP II im Sommer 2019 haben sich sechs
Initiativen aus dem „Netzwerk für Gemeinschaft-
liche Wohnprojekte in Bonn und Umgebung“
zusammengeschlossen und eine „Interessen-
gemeinschaft Wohnpark II“ gegründet. Sie alle
sind – bei Unterschiedlichkeit in der Konzeption
und in der angestrebten Größe- willens und in
der Lage, im Wohnpark II Wohnprojekte zuSeite 5 von 16

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Interessengemeinschaft Wohnpark II - Vision Modellquartier WP II
realisieren – wenn hierfür die entsprechenden Rahmenbedingungen geschaffen werden.
Derzeit arbeiten die beteiligten Projekte an einem gemeinsamen Nutzungskonzept für den
Wohnpark II, dessen Grundzüge im Folgenden dargestellt werden.
2. Aktueller Stand der kommunalen Planung zum WP II
a) Vorgeschichte
Die Planungen für den Wohnpark II basieren auf einem städtebaulichen Wettbewerb im Jah-
re 2010 und schließen konzeptionell an den Wohnpark I an. Die Entwicklung erfolgt gemein-
sam mit der landeseigenen NRW Urban. Die Planungen wurden mehrfach verändert. Sie ori-
entieren sich allerdings nach wie vor hauptsächlich an dem Wunsch junger Familien nach
kleinen Einfamilienhäusern. Die Offenlage des Bebauungsplans verzögerte sich um mehrere
Jahre. Nun soll ab März d.J. die aktuelle –uns im Detail noch nicht bekannte- Planung in den
städtischen Gremien behandelt werden mit dem Ziel der Offenlage und Verabschiedung des
Bebauungsplans im Sommer d.J. und anschließendem Beginn der Vermarktung und Er-
schließung.
b) Daten des Erschließungsgebietes (laut veröffentlichten Angaben der Verwaltung)
- Gesamtgröße des Baugebietes ca. 13 ha (130.000 m²)
- davon Wohnbaufläche ca. 7,6 ha (= 58,5 %). Davon vorgesehen
- für Einzel- und Doppelhäuser: 2,7 ha (= 35,5 %)
- für Reihenhäuser: 2,6 ha (= 34,2 %),
- für „Sonderwohnformen“ (wie Mehrgenerationenwohnen): 1,3 ha (= 17,1 %) auf sechs
verschiedenen Baufeldern
- für Mehrgeschosswohnungsbau: 0,8 ha (= 10,56 %)
- mehrere Energie-Effizienzhäuser (KfW
55) vorgesehen
- ebenfalls vorgesehen: eine Kindertages-
stätte
- optimale Anbindung an den Öffentlichen
Personennahverkehr durch Stadtbahnlinie
66 (Bonn-Siegburg) mit der Haltestelle Vi-
lich-Müldorf „vor der Haustür“
- Verkehrsberuhigung im Quartier durch al-
leinige Pkw-Zufahrt über Nord-Ost-Seite (Bundesgrenzsschutzstraße/ St.Augustin)
- Zugang zu Fuß und per Rad außerdem über einen Fußweg Westseite (Haltestelle Stadt-
bahnlinie 66) und über Bahnübergang zum Wohnpark I (Nordseite Mitte).
c) Positive Aspekte der aktuellen Planung
- Erstmalig sechs Grundstücke für Innovative Wohnformen
- mehrere EnergieeffizienzhäuserSeite 6 von 16

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Interessengemeinschaft Wohnpark II - Vision Modellquartier WP II
- eine Kindertagesstätte
- das Baugebiet ist stadt-nah und ist optimal an den ÖPNV angebunden
- eine Grünfläche in der Mitte des Quartiers
- Vorsorgemaßnahmen gegen Hochwasser.
d) Schwächen der aktuellen Planung
- Hoher Flächenverbrauch und relativ wenig Wohnraum durch „Monokultur“- Bebauung mit
überwiegend Einfamilienhäusern als EH, DH oder RH (70 % der Wohnbaufläche!).
- Es fehlen infrastrukturelle Einrichtungen (Kleingewerbe, Dienstleistung, Nahversorgung,
Schule, u.a.), dadurch keine Versorgungsqualität im Quartier und erhöhter motorisierter
Individualverkehr auf Kurzstrecken.
- Der „öffentliche Raum“ hat wenig Bedeutung, es gibt keine Quartiersmitte, es wird keine
Begegnungs- oder Aufenthaltsqualität geschaffen, die „Grünzüge“ sind voneinander iso-
liert und für die Öffentlichkeit schwer zugänglich.
- Die für Innovative Wohnformen vorgesehenen Grundstücke sind über das gesamte Bau-
gelände an den Rändern verteilt. Die Mehrzahl dieser Grundstücke ist von der Größe und
vom Zuschnitt her für die Erfordernisse und Besonderheiten gemeinschaftlicher Wohn-
projekte nicht geeignet, die städtebaulichen und sozialen Qualitäten der Projekte können
hier nicht zum Tragen kommen.
e) Auswirkungen bei Realisierung des aktuellen B-Plans in unveränderter Form
Am Stadtrand von Bonn würde –in privilegierter Lage mit optimaler ÖPNV-Anbindung in
Stadtnähe- in Fortsetzung des bestehenden Wohnpark I
ein „Schlafdorf“ ohne urbanen Charakter und ohne Leben-
digkeit entstehen, mit relativ wenig Wohnraum, jedoch mit
hohem Pkw-Bestand und hohem Energiebedarf. Damit
würden die Potentiale des Gebietes nicht ausgeschöpft
und die klimapolitischen, wohnungspolitischen, verkehrs-
und sozialpolitischen Zielsetzungen der Stadt Bonn würden
verfehlt. Daran würde auch die über das Gebiet verteilte
Ansiedlung mehrerer „Innovativer Wohnformen“ wenig
ändern.
3. Vorschläge für ein zukunftsfähiges Wohnquartier
Damit die wohnungs- und klimapolitischen Ziele der Stadt realisiert werden und damit die Po-
tentiale Gemeinschaftlicher Wohnprojekte für die Quartiersentwicklung genutzt werden, hal-
ten wir folgende Maßnahmen für sinnvoll bzw. notwendig und auch für möglich:
a) Vorschläge für das Gesamtquartier
(1) Moderate Veränderung des Bebauungs-Plans durchSeite 7 von 16

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Interessengemeinschaft Wohnpark II - Vision Modellquartier WP II
- Erhöhung der Geschossflächenzahlen bei mehreren Baufenstern und des Anteils des
Mehrgeschoss-Wohnungsbaus einschließlich der Sozialwohnungen
- Aufhebung der festen Baulinien insbesondere der Block-Innenbereiche (zum Ermögli-
chen von „Hofbebauung“ u.a.)
(2) Ermöglichen von wohnverträglichem Kleingewerbe, von Dienstleistung und Nahversor-
gung
(3) Konzeptvergabe für alle oder zumindest einen
großen Teil der Grundstücke, mit Vorgaben
bzgl. Kleingewerbe und Dienstleistungen im
Erdgeschoss, Stellplätzen, Energieeffizienz,
Dachbegrünung, Dachgärten, Regenwasser-
gewinnung, u.a.m.
(4) Aufwertung des Öffentlichen Raums (Straßen,
Gehwege, Quartiersplatz/ „Piazza“)
(5) Errichten einer Grundschule (ein- oder zweizü-
gig, evtl. jahrgangsübergreifend, evtl. als
Zweigstelle)
(6) Schaffen unversiegelter Fuß- und Radwege und Aufenthaltsflächen
(7) Reduzierung der Kfz-Stellplätze zugunsten von Fahrrad-Stellplätzen und Grünflächen
(8) Vorsehen von E-Ladestationen für Fahrräder und Kfz
(9) Bessere Verbindung der Grünzüge und –streifen und entsprechende Fuß- und Radwege
(10)Bessere Zugangsmöglichkeiten ins Quartier (für Fußgänger, Räder und Pkw).
b) Vorschläge für die Einbindung der Gemeinschaftlichen Wohnprojekte
(1) Zusammenlegung der Projekt-Grundstücke in benachbarte Baufenster zur Potentialstei-
gerung der Wohnprojekte
alternativ: „Deckblatt-Verfahren“, d.h. Abtrennung eines Teils der Gesamtbaufläche und
vorhabenbezogene Umplanung
(2) Konzeptvergabe der Grundstücke durch sachverständiges Gremium
(3) Anhandgabe der Grundstücke für ca. 12 Monate zum Realisieren der Rechtsform, der Fi-
nanzierung und der Bauplanung der einzelnen Projekte
(4) Erbbaurecht mit langer Laufzeit und moderatem Erbbauzins
(5) modifizierte Anwendung des Bonner Baulandmodells betr. Anteil WBS-Wohnungen und
Pkw-Stellplätzen
(6) Mitwirkungsmöglichkeiten bei Umfeldgestaltung (öffentliche Plätze, Grünzüge, u.a. )Seite 8 von 16

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Interessengemeinschaft Wohnpark II - Vision Modellquartier WP II
4. Beitrag Gemeinschaftlicher Wohnprojekte für den WP II
a) Allgemeines
Zivilgesellschaftliche Initiativen –wie Gemeinschaftliche Wohnprojekte, Stadttteil-Initiativen
u.a.- können einen wesentlichen Beitrag zu einer nachhaltige Quartiersentwicklung leisten.
Dies zeigen zahlreiche Beispiele aus deutschen Kommunen und weltweit (Freiburg, Tübin-
gen, München, Hamburg, Berlin, Amsterdam, Zürich, Basel, Wien, u.v.a.). Mittlerweile wird
die Einbindung solcher Initiativen und die Herstellung förderlicher Rahmenbedingungen auch
von der Bundesregierung ausdrücklich empfohlen (Bericht der „Baulandkommission“ der
Bundesregierung, 2019). Die Potentiale solcher Wohnprojekte können auch für den Wohn-
park II genutzt werden.
b) Die Merkmale und individuellen Vorhaben der beteiligten Wohnprojekte
Die Planungen der in der „Interessengemeinschaft WP II“ zusammen arbeitenden Initiati-
ven zeichnen sich durch die folgenden Merkmale und geplanten Vorhaben aus:
o geringerer Raumbedarf für individuelle Wohnungen
o Nutzung von Gemeinschaftsräumen und -flächen
o bezahlbare Mieten im freifinanzierten Wohnungsbau und bei Sozialbauwohnungen
o Energie-Effizienz beim Bau und im Betrieb
o Mobilitätskonzepte mit stark reduziertem Pkw-
Bestand
o keine Spekulationsabsichten
o gemeinschaftliches Eigentum
o demokratische Strukturen
o Altersmischung und Einkommensmischung
o Inklusion
o aktive Nachbarschaftshilfe und Solidarität
o Wohn-Pflege-Gemeinschaft (WPG) (= ambulant betreute Wohngruppe für pflegebe-
dürftige Menschen) in einem oder zwei Projekten
c) Gemeinsame Vorhaben der Wohnprojekte bei Zusammenlegung der Grundstücke
Bei einer nachbarschaftlichen Wohnlage der Wohnprojekte würden die Projekte auf vielen
Gebieten Synergien erzeugen können, die nicht nur deutliche Kostensenkungen für die Pro-
jekte sondern auch eine bessere Klima-Bilanz und mehr Wohn- und Lebensqualität für das
gesamte Quartier hervorbringen. Konkret geplant sind hier folgende projektübergreifende
und gemeinwohlorientierte/quartiersbezogene Einrichtungen und Aktivitäten:
(1) projektübergreifende Vorhaben:
‹ gemeinsame Raumnutzungen (Gemeinschaftsräume, Gästezimmer, Werkstätten, Gar-
tenhaus, u.a.)
‹ gemeinsame Grünflächennutzung
‹ gemeinsame TiefgarageSeite 9 von 16

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Interessengemeinschaft Wohnpark II - Vision Modellquartier WP II
‹ gemeinsames Mobilitätskonzept mit CarSharing und anderen Maßnahmen und darauf
beruhende Reduzierung des Kfz-Bestandes und der Kfz-Stellplätze
‹ nachhaltige und evtl. gemeinsame Energieerzeugung (Photovoltaik u.a.)
(2) gemeinwohlorientierte und quartiersbezogene Vorhaben:
‹ Räume für öffentliche Veranstaltungen
‹ Räume für Kleingewerbe und Dienstleistungen
‹ Kiosk/ FoodCoop / „Dorfladen“ für das Quartier
‹ Gemeinschaftsbüros / CoWorking Spaces
‹ Wohnpflegegemeinschaft (auch für das Quartier)
‹ Marktplatz / “Piazza“ für das gesamte Quartier
‹ verschiedene Nachbarschaftsaktivitäten
‹ Café
‹ Kulturveranstaltungen
‹ Nachbarschaftshilfe
‹ Öffentliche Gemeinschaftsgärten / Urban Gardening
‹ Mitgestaltung und Pflege des öffentlichen Raums (Grünanlage, Spielplatz)
‹ u.a.m.
d) Geeignete Grundstücke
Die Konzentrierung der Wohnprojekt-Grundstücke ist an mehreren Stellen des Baugebietes
möglich. Es bieten sich jedoch die Baufelder im nord-westlichen Bereich des Plangebietes
an. Hierfür haben wir beispielhaft einen Lageplan skizziert (siehe nebenstehende Skizze und
Anlagen 1 und 2):
° Die Baufelder entsprechen in der Fläche un-
gefähr der Summe der bisher vorgesehen
Einzelgrundstücke.
° Es ist keine Veränderung der Baufenster oder
der Erschließungswege notwendig.
° Die Grundstücke liegen außerdem fußläufig
zur Stadtbahn-Haltestelle, was für alle betei-
ligten Projekte wegen der Altersmischung, der
geplanten Wohnpflegebereiche und wegen des reduzierten Pkw-Bestandes geboten
ist.
° In diesem Areal würden die Projekte optimal einen –bisher fehlenden- zum ganzen
Quartier und zu der geplanten Kindertagesstätte (und der Grundschule?) geöffneten
Quartiers-Marktplatz („Piazza“) errichten können.
e) Die beteiligten Projekte nach derzeitiger Planung
(1) Amaryllis PLuS GbR
Mehrgenerationen-Wohnen plus Wohnpflegegemeinschaft / ca. 20 Wohneinheiten plus 9Seite 10 von 16

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Interessengemeinschaft Wohnpark II - Vision Modellquartier WP II
Einheiten WPG / für ca. 30 Menschen (+ 9) / Wohnfläche ca. 2.100 m² / in Kooperation
mit Amaryllis eG (seit 2007 im Wohnpark I).
(2) Anders Wohnen e.V.
Mehrgenerationen-Wohnen (evtl. plus WPG) / ca. 30 Wohneinheiten (evt. plus WPG) / für
ca. 55 Menschen (+ 8) / Wohnfläche ca. 2.450 m² (+ 400 m²) / Genossenschaft .
(3) CoHousing (Ermekeil-Cohousing GmbH)
Mehrgenerationen-Wohnen (in kleinen Wohneinheiten mit viel Gemeinschaftsräumen) /
ca. 60 Wohneinheiten / für ca. 120 Menschen / Wohnfläche ca. 4.500 m² / GmbH & Co,
KG.
(4) Future Living GbR
Mehrgenerationen-Wohnen / ca. 15 Wohneinheiten / für ca. 25 Menschen / Wohnfläche
ca. 1.320 m² / Genossenschaft.
(5) Wahlverwandtschaften e.V. (Gruppe „Sonnenseite“)
Mehrgenerationen-Wohnen / ca. 20 Wohneinheiten / für ca. 30 Menschen / Wohnfläche
ca. 1.200 m² / Genossenschaft
(6) Wunschnachbarn Bonn/Rhein-Sieg
Mehrgenerationen-Wohnen / ca. 15 Wohneinheiten / für ca. 20 Menschen / Wohnfläche
ca. 1.200 m² / Genossenschaft..
f) Dimension der beteiligten Gemeinschaftlichen Wohnprojekte
Würden die o.g. Planungen der Projekte realisiert werden, bedeutete dies:
‹ ca. 130 Wohneinheiten
‹ für ca. 240 Personen aller Altersstufen und mit verschiedenen Einkommen
‹ 9 -17 Plätze in Wohn-Pflege-Gemeinschaft für pflegebedürftige Menschen
‹ geplante Wohnfläche ca. 11.500 m²
‹ benötigte Grundstücksfläche (je nach Bebaubarkeit) 13.000 - 15.000 m².
Die hier genannten Zahlen sind Annäherungswerte und weichen von der Summe der o.g.
Einzelangaben ab. Es werden sich im Lauf des Planungsprozesses vermutlich Veränderun-
gen in der Größe und im Raumbedarf der einzelnen Gruppen ergeben.
g) Organisierte Kooperation
Viele der o.g. projekt-übergreifenden und gemein-
wohlorientierten Aktivitäten und Einrichtungen wer-
den nur in einem organisierten Zusammenwirken
der Projekte und eventuell gemeinsam mit weiteren
Partnern realisierbar sein. Es ist daher beabsich-
tigt, für die Planung und den späteren Betrieb der
Aktivitäten und Einrichtungen eine gemeinsame Or-
ganisations- und Finanzierungsplattform zu schaffenSeite 11 von 16

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Interessengemeinschaft Wohnpark II - Vision Modellquartier WP II
– z.B. in Form einer Dachgenossenschaft o.ä.. Entsprechende Planungen und Gespräche
haben bereits begonnen.
5. Gemeinwohlorientierte Quartiersentwicklung
Die positiven Effekte einer gemeinwohlorientierten und nachhaltigen Stadtentwicklung unter
Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Akteure werden bereits in zahlreichen Kommunen in
Deutschland und weltweit erzielt. In diese Richtung gehen ebenfalls alle Empfehlungen von
sachverständigen Gremien und Organisationen und mittlerweile auch die der Bundesregie-
rung (vgl. Empfehlungen der „Baulandkommis-
sion der Bundesregierung“ vom Sommer
2019). Dem sollte sich auch die Stadt Bonn an-
schließen und die Planungen für den Wohnpark II
entsprechend modifizieren.
Die Gemeinschaftlichen Wohnprojekte werden
hier –neben anderen zivilgesellschaftlichen Akt-
euren- die Bemühungen der Stadt Bonn nach
Kräften unterstützen. Sie werden mit Altersmischung und sozialer Diversität, mit nachhaltiger
Bauweise und Betriebsführung und mit gemeinwohlorientierten Aktivitäten und Einrichtungen
einen bedeutenden Mehrwert für alle BewohnerInnen des neuen Quartiers und der jetzigen
Nachbarschaft und für die Stadt Bonn insgesamt schaffen.
Bonn, den 26.02.2020
„Interessengemeinschaft Wohnpark II“
mit den Gruppen:
Amaryllis Plus GbR, vertreten durch Tina Arndt
Anders Wohnen Bonn e.V., vertreten durch Michael Raetsch
Ermekeil Cohousing GmbH, vertreten durch Axel Köpsell
Future Living GbR, vertreten durch Elke Förster
Wahlverwandtschaften Bonn e.V., vertreten d. Hans-Joachim Otto
Wunschnachbarn Bonn/Rhein-Sieg, vertreten d. Norbert Rick
Koordination der Interessengemeinschaft Wohnpark II:
Michael Raetsch, ANDERS WOHNEN e.V.
m.raetsch@anderswohnenbonnev.de
www.anderswohnenbonnev.deSeite 12 von 16

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Interessengemeinschaft Wohnpark II - Vision Modellquartier WP II
6. Anlagen
Anlage 1 : Beispiel Alternative Anordnung der Wohnprojekte –Übersichtsplan-Seite 13 von 16

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Anlage 2 : Beispiel Alternative Anordnung Übersichtsplan - AusschnittSeite 14 von 16

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Interessengemeinschaft Wohnpark II - Vision Modellquartier WP II
Anlage 3 : Stadtentwicklungsprogramme anderer Kommunen
(Amtliche Verlautbarungen in Kursivschrift)
1) Tübingen
Tübingen ist in vielen Bereichen Vorreiter in Sachen Stadtentwicklung.
Hier werden zivilgesellschaftliche Bauinitiativen, Baugenossenschaften und ähnliche Gruppen als
wesentliche Bestandteile zur Behebung der Wohnungsknappheit und zur Wiederbelebung von
Stadtquartieren gesehen und entsprechend gefördert:
Warum Tübingen Baugemeinschaften fördert
Baugemeinschaften sind kein Selbstzweck, sondern spielen bei der Stadtentwicklung als Instru-
ment eine entscheidende Rolle
• Potential für bezahlbares Bauen
• Konzeptionelle Vielfalt
• Soziale und architektonische Innovationskraft
• Hohe Identifikation
• Gemeinschaftsbildung
Instrumente hierzu sind:
‹ Quoten für innovative Baugruppen bei kommunalen Erschließungsgebieten
‹ Ausgebaute Beratungs- und Unterstützungsstrukturen für Bau-Initiativen
‹ Konzeptverfahren
‹ Anhandgabe der Grundstücke
Kriterien bei der Grundstücksvergabe
o Kann durch das Vorhaben das Ziel der kleinteiligen Nutzungsmischung aus Wohnen, Arbei-
ten, Versorgung und Freizeit erreicht werden?
o Werden Möglichkeiten für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben geschaffen?
o Kann durch das Vorhaben das Ziel der Mischung der Altersgruppen erreicht werden?
o Kann durch das Vorhaben das Ziel der sozialen Mischung erreicht werden?
o Können private Infrastrukturen (z. B. Nahversorgung) gestützt oder ausgebaut werden?
Im Rahmen von Konzeptwettbewerben kommen Baugruppen, Genossenschaften und andere zi-
vilgesellschaftliche Akteure zum Zuge. Diese tragen dazu bei, vielfältige, sozial gemischte und
lebendige Quartiere mit hoher Lebensqualität zu entwickeln. Das „Tübinger Modell“ gilt inzwi-
schen bundesweit als Vorbild.
Regelungen bei der Vergabe städtischer Grundstücke an Private
o Nutzungsmischung und funktionelle Vielfalt
o Dauerhafte Sicherung sozialer Vielfalt
o Bauliche Besonderheiten (z. B. besondere Umsetzung von Barrierefreiheit, ökologischen As-
pekten und typologischen Innovationen)
o Schaffung von sonstigem Mehrwert im Quartier
o Realisierungssicherheit
o Bei Baugruppen und WEGs: Eigennutzung der Immobilie
2) Hamburg
Hamburg ist Vorreiter bei der Konzeptvergabe und der „Anhandgabe“ von kommunalen Grund-
stücken.
Es gibt eine ausgebaute Beratungs- und Unterstützungsstruktur für zivilgesellschaftliche Bauge-
meinschaften („Agentur für Baugemeinschaften“ als Teil des Amtes für Wohnen und Stadterneue-
rung).
Unterstützung von Baugemeinschaften –insbes. Genossenschaften- unter anderem durch direkte
finanzielle Förderung, dadurch für die Projekte Reduzierung des nötigen Eigenkapitals auf bis zu
10 %.Seite 15 von 16

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Interessengemeinschaft Wohnpark II - Vision Modellquartier WP II
3) Frankfurt
Es gibt eine stadteigene „Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG)“, die
auch die Vergabe von Grundstücken an Wohninitiativen steuert.
Es gibt eine ausgebaute Beratungs- und Unterstützungsstruktur, unter anderem das „Netzwerk
gemeinschaftliches Wohnen in Frankfurt“, mit über 90 Mitgliedsorganiationen (30 realisierte
Wohnprojekte, 15 Wohnprojekte im Bau und 46 Initiativen)
Bei kommunalen Grundstücken findet grundsätzlich eine Konzeptvergabe für Wohninitiativen
statt.
Das Frankfurter Konzeptverfahren:
..Die eingereichten Bewerbungen prüft ein berufenes Vergabegremium (Beirat) (s.u. Glossar)
nach vorab festgelegten Kriterien: Plausibilität, soziale Aspekte, Einfluss des Wohnprojektes auf
das Quartier, beständige Wohnkosten, (städte-)baulicher Innovationsgehalt, nachvollziehbare
Umsetzungsreife, Finanzierbarkeit sowie KooperationspartnerInnen.
Die sieben vielversprechendsten Konzepte werden ausgewählt und zu einer persönlichen Vor-
stellung vor dem Beirat eingeladen. Die Wohninitiativen sollten mit möglichst vielen künftigen
BewohnerInnen teilnehmen und sich innerhalb von 30 Minuten vorstellen bzw. für Rückfragen zur
Verfügung stehen.
Zwischen der vom Beirat ausgewählten Wohninitiative und der Stadt Frankfurt bzw. dem/der Ei-
gentümerIn wird ein Vorvertrag geschlossen, der in der Regel eine Anhandgabe für ein Jahr vor-
sieht. Diese Zeit soll genutzt werden, um die Gruppe zu vervollständigen, die Finanzierung und
architektonische Gestaltung zu klären, eine Baugenehmigung zu erhalten und um nach einem
Jahr den Kauf- oder Erbpachtvertrag abzuschließen.
Die Auswahl erfolgt durch ein für das jeweilige Verfahren zu berufendes Vergabegremium (Bei-
rat), dem folgender Personenkreis angehören soll:
Vorsitzende/r des Ausschusses für Planen, Bauen und Wohnen; Ortsvorsteher/in; Fachdezer-
nent/in; Vertreter/in des Stadtplanungsamtes; Vertreter/in der Bauaufsicht- Vertreter/in des Amts
für Wohnungswesen; Vertreter/in der Stadtentwicklungsgesellschaft bzw. der Eigentümerin (ABG
oder Dritte); Externe/r Expertin/Experte für Stadtentwicklung (z.B. Stadtteilarchitekt, Mitglied des
Städtebaubeirats etc..); Externe/r Experte für gemeinschaftliche Wohnprojekte (z.B. Vertreter/in
aus realisierten Wohnprojekten in Frankfurt oder der Region); Leiter/in der Koordinations- und
Beratungsstelle des Netzwerks Frankfurt e. V. in beratender Funktion.
Besondere Berücksichtigung sollen dabei folgende Kriterien finden:
- Soziale Aspekte (z.B. gemeinschaftlich nutzbare Flächen, Innovationsgehalt und zusätzlicher
Nutzen im Vergleich zu konventionellen Wohnformen zur Miete oder im Eigentum)
- Einfluss durch das Wohnprojekt auf das Quartier (Die Vielfalt und Mischung des Quartiers soll
durch das bzw. die gemeinschaftlichen Wohnprojekte unterstützt werden)
- Mieterschaft (Sowohl die Erstellung von geförderten als auch frei finanzierten Mietwohnungen
soll erreicht werden)
- Bei den baulichen Aspekten stehen zukunftsfähige Energiekonzepte, nutzerorientierte architek-
tonische Gestaltung und eine urbane Parzellierung im Vordergrund
- Realisierbarkeit und Finanzierbarkeit müssen nachvollziehbar sein.
Bildnachweise:
S. 2: Google Earth; S. 3: Architekturbüro Komes, Aachen; S. 4 und 5: Stadt Bonn; S. 6 und 8:
Stadt Bonn + Architekturbüro Moos, Alfter; S. 7: Amaryllis eG, S. 9: Wir-in-Tremonia, Dortmund;
S. 10: Wohnbund e.V.Seite 16 von 16

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Datenstand: 03.11.2026, 08:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de