200187 · Beschlussvorlage
Aufstellung und öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 8124-24 der Bundesstadt Bonn im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Vilich-Müldorf (Wohnpark II)
Kerndaten
- Nummer
- 200187
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 04.03.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz Anregung
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Anhörung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Untergeordnet
- Aufstellung und öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 8124-24 der Bundesstadt Bonn im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Vilich-Müldorf (Wohnpark II) Antrag zur Vorlage 200187
- Aufstellung und öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 8124-24 der Bundesstadt Bonn im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Vilich-Müldorf (Wohnpark II) hier: Anregungen der Interessengemeinschaft Wohnpark II zu gemeinschaftlichen Wohnprojekten im Bebauungsplanverfahren
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Beschlussvorlage öffentlich 200187 Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Aufstellung und öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 8124-24 der Bundesstadt Bonn im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Vilich-Müldorf (Wohnpark II) Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 18.03.2020 Anhörung Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 02.04.2020 Anregung Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 22.04.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Bebauungsplan Nr. 8124-24 der Bundesstadt Bonn für ein Gebiet im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Vilich-Müldorf, zwischen der B56 –Sankt Augustiner Straße-, dem Mühlenbach, der Stadtbahntrasse der Linie 66 Bonn-Siegburg und der Bundesgrenzschutzstraße ist gemäß §§ 2 ff Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich der dazugehörenden Begründung nebst Umweltbericht öffentlich auszulegen. Begründung Das Plangebiet umfasst eine zusammenhängende Freifläche südöstlich der Ortslage Vilich-Müldorf, Flur 3 und 4, welche bislang überwiegend landwirtschaftlich genutzt wird und dem Außenbereich zuzuordnen ist. Ein Übersichtsplan des Geltungsbereichs ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Im Nordwesten des Plangebietes befindet sich ein Wohngebäude, welches zu einem ehemaligen Gärtnereibetrieb gehört, dessen Gewächshäuser bereits abgerissen wurden. Das Gebiet ist ansonsten unbebaut und wird überwiegend ackerbaulich genutzt. Randlich befinden sich diverse Gehölzstrukturen sowie der Mühlenbach. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von rd. 13,5 ha. Das Gebiet befindet sich unmittelbar angrenzend an die Fläche des bereits seit dem Jahr 2003 rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 8125-11, Vilich-Müldorf, Wohnpark I. Ein Teilbereich dieses Plans, der südöstlich der Stadtbahntrasse liegt, wird durch den aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 8124-24 überplant. Für diesen Teilbereich war eine Verlängerung des ortsbildprägenden MüldorferSeite 1 von 75 Seite 2 Angers in das Gebiet des Wohnparks II vorgesehen. Als Ergebnis einer Mehrfachbeauftragung von vier Planungsbüros, bei der das städtebauliche Konzept des Büros Niemann und Steege ausgewählt wurde und als Grundlage für den Bebauungsplanentwurf diente, wurde diese Anordnung der öffentlichen Grünfläche zugunsten eines um 90° gedrehten Angers nicht weiterverfolgt. Ebenfalls zum Teil überplant wird der Bebauungsplan Nr. 8125-10 aus dem Jahr 1980, der für den Bereich der Bundesgrenzschutzstraße eine öffentliche Verkehrsfläche festsetzt. Hier werden bereits bepflanzte Flächen als Grünflächen mit Pflanzbindung festgesetzt. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8124-24 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine der Randlage des Stadtbezirks Beuel angepasste Wohnbebauung mit ca. 420 Wohneinheiten geschaffen werden. Für den verkehrlich gut erschlossenen Standort stellt die Planung auf eine bereits im benachbarten Wohnpark I realisierte verdichtete Bebauungsstruktur mit zweigeschossigen Einzelhäusern, Doppelhäusern und Hausgruppen sowie dreigeschossigen Mehrfamilienhäusern ab. Aufgrund des erhöhten Wohnraumbedarfs in der Stadt Bonn, der sich im Zeitraum des Planungsprozesses weiter verschärft hat, wurde eine Optimierung des Konzepts hin zu einer höheren Dichte vorgenommen, ohne jedoch die Grundzüge und Qualitäten der Planung wesentlich zu verändern. Auf diversen Baufeldern wurden daher zweigeschossige Einzel- und Doppelhauszeilen zum Teil in Hausgruppen und zum Teil in Flächen für den Geschosswohnungsbau mit bis zu drei Vollgeschossen umgewandelt. An der Einzelhauszeile entlang des Mühlenbachs konnte durch die Erhöhung der Geschosszahl von maximal einem Vollgeschoss auf zwingend zwei Vollgeschosse die Zahl der möglichen Wohneinheiten erhöht werden, da die Grundstücksbreiten dadurch reduziert werden können, was zu einer höheren Anzahl möglicher Baugrundstücke führt. Des Weiteren wurde die zunächst ausschließlich für eine Kindertagesstätte vorgesehene Gemeinbedarfsfläche dem allgemeinen Wohngebiet WA 4 zugeordnet und durch die Erhöhung der Geschosszahl auf zwei bis drei Vollgeschosse über die Nutzung für eine Kindertagesstätte hinaus weitere Wohnnutzung ermöglicht. Die im Plangebiet realisierbaren Wohnbauflächen lösen einen Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen aus, der eine bis zu achtzügige Kindertageseinrichtung notwendig machen könnte. Daher wurden zwei Grundstücke des WA 4 so zugeschnitten, dass der durch das Baugebiet ausgelöste Bedarf – integriert in Geschosswohngebäuden – vollständig in einer zentralen Kindertagesstätte innerhalb des Plangebiets untergebracht werden kann. Insgesamt fünf Baufelder wurden explizit als WA 4 für die Berücksichtigung von besonderen Wohnformen wie z.B. Mehrgenerationenwohnen bestimmt. Dafür wurden die überbaubaren Grundstücksflächen derart angeordnet und vergrößert, dass die Ansiedlung besonderer Wohnformen dort ermöglicht wird. Das nachbarschaftlich-gemeinschaftliche Wohnprojekt „Amaryllis plus“ mit Integration einer Pflege-Wohngemeinschaft ist dabei auf einem Baufeld im Nordwesten des Plangebiets besonders berücksichtigt. Für diese Baufelder wurden im Gegensatz WA 1 bis WA 3 Festsetzungen zugrundegelegt, die flexiblere Baukörper und Dachformen ermöglichen, die über die ursprünglichSeite 2 von 75 Seite 3 vorgesehene reine Zeilenbebauung mit Sattel- oder Pultdächern hinausgehen und z. B. auch winkelförmige oder hofartige Baustrukturen und begehbare Flachdächer zulassen. Die Geschosszahl wurde auf vier von diesen Flächen von ursprünglich zwingend zwei Vollgeschossen auf zwei bis drei Vollgeschosse erhöht. Durch diese Anpassungen ist ebenfalls eine gegenüber der Ursprungsplanung erhöhte Anzahl an Wohneinheiten zu erwarten. Somit konnte in der Gesamtbetrachtung die Anzahl der Wohneinheiten aus dem Konzept der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit von ca. 300 auf nunmehr ca. 420 erhöht werden, obwohl als Ergebnis der Starkregenuntersuchung drei im ursprünglichen Konzept für eine Bebauung mit Hausgruppen vorgesehene Baufelder für zusätzliche Versickerungsbecken entfallen mussten. Eine exakte Anzahl an Wohneinheiten kann bei einem Angebotsbebauungsplan dieser Größe jedoch nicht vorhergesagt werden. Mit den nun angenommenen ca. 420 Wohneinheiten lässt sich nach den Berechnungsgrundlagen der Landesplanung eine Dichte von 43 Wohneinheiten pro Hektar nachweisen, womit für das Baugebiet der im Landesentwicklungsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen für Bonn definierte Zielwert von 40-60 Wohneinheiten pro Hektar eingehalten wird. Die größere Nähe zur Untergrenze des Zielwerts liegt darin begründet, dass zur Beseitigung des Niederschlagswassers ein hoher Anteil an öffentlichen Grün- und Freiflächen erforderlich ist, der zudem im Sinne der doppelten Innenentwicklung wirkt und der qualitativ hochwertige Flächen zur Freizeitgestaltung und Naherholung für alle Bevölkerungsteile bietet. Darüber hinaus berücksichtigt das ausgewählte Konzept die Fortführung der städtebaulichen Struktur des Wohnpark I und bildet damit ein zusammenhängendes Gesamtprojekt. Durch die nun erreichbare Siedlungsdichte von ca. 43 Wohneinheiten pro Hektar entsteht eine der Stadtrandlage des Plangebiets angemessene Dichte mit hoher Wohnqualität. Eine über die Anzahl von ca. 420 Wohneinheiten hinausgehende Möglichkeit der Schaffung neuer Wohneinheiten besteht auf dieser Fläche nicht. Nach einer gutachterlichen Berechnung des Kfz-Verkehrsaufkommens bei bis zu 500 oder 600 Wohneinheiten ergeben sich Mehrbelastungen des Knotenpunkts B56/L83/Bundesgrenzschutzstraße, die der Verkehrsqualitätsstufe F entsprechen, welches die geringstmögliche Qualitätsstufe darstellt. Dabei wurde ein vierstreifiger Ausbau der B56 und die Beibehaltung der Lichtsignalregelung zugrundegelegt. Bereits eine Anzahl von 350 Wohneinheiten, wie sie in einem im Jahr 2011 erstellten Verkehrsgutachten angenommen wurde, führt durch die zu erwartende Zunahme des Kfz-Verkehrs im Prognosejahr 2030 zu einer Qualitätsstufe E, was ein Annähern an die Kapazitätsgrenze und zum Teil instabile Verkehrsabläufe bedeuten würde. Eine Erhöhung auf jetzt ca. 420 Wohneinheiten ohne resultierende bereits bei 350 Wohneinheiten prognostizierte verschlechterte Verkehrsqualität wird dadurch ermöglicht, indem bei der Vergabe der Grundstücke durch die Stadt bzw. den Entwicklungsträger insbesondere in den Bereichen des Geschosswohnungsbaus und der besonderen Wohnformen Mobilitätskonzepte entwickelt und vertraglich vereinbart werden. Diese sollen sicherstellen, dass der Modal-Split der Verkehrsmittelwahl der Bewohner des Plangebiets vonSeite 3 von 75 Seite 4 einem in der Untersuchung zugrundegelegten Kfz-Anteil von ca. 60% signifikant abgesenkt wird. Dies kann bei einem Angebotsbebauungsplan ohne konkreten Vorhabenträger nicht durch Festsetzungen geregelt werden. Stattdessen werden hier die zur Sicherstellung ausreichender Verkehrsqualität notwendigen Mobilitätsmaßnahmen noch vor dem Satzungsbeschluss ermittelt und anschließend zum Satzungsbeschluss durch eine vom Stadtrat zu beschließende Maßgabe in Bezug auf die Vertragsbedingungen bei der Vergabe der Grundstücke abgesichert. Während die äußere Erschließung der neuen Bauflächen über die Bundesgrenzschutzstraße und die B56 bereits gewährleistet ist, bedarf es zur inneren Erschließung der Ausweisung neuer öffentlicher Verkehrsflächen. Entsprechend dem der Planung zu Grunde liegenden Erschließungskonzept und dem zu erwartenden Fahrzeugaufkommen, erfolgt die Erschließung über eine Anbindung an die Bundesgrenzschutzstraße in Form einer verkehrszeichengeregelten Einmündung. Diese Anbindung mündet in eine ringförmige Straße, welche die Haupterschließung des Gebiets übernimmt. Von dieser Straße zweigen mehrere maßvoll dimensionierte Wohnstraßen und Wohnwege als Stichstraßen bzw. Schleifen ab, welche die Feinerschließung der Baugrundstücke übernehmen. Die Anbindung des Plangebietes an den ÖPNV ist durch die Stadtbahnlinie 66 (Bad Honnef - Bonn - Siegburg) und die damit gegebene sehr gute Erreichbarkeit der benachbarten Zentren gewährleistet. Die neuen Wohnbauflächen sind durch Straßenverkehrslärm, Schienenverkehrslärm sowie durch Fluglärm vorbelastet. Zur Verminderung der Lärmimmissionen von der B56 (St. Augustiner Straße) ist ein aktiver Schallschutz in Form einer bis zu 5,50 m hohen Lärmschutzanlage (größtenteils als bepflanzte Wall-Wand-Kombination) entlang der Straße vorgesehen. Da weitere aktive Schallschutzmaßnahmen bedingt durch die Ausdehnung der lang gestreckten Emissionsquellen bzw. deren Entfernung zum Plangebiet ausscheiden (z.B. Autobahn 59) oder von oben auf das Plangebiet einwirken (Fluglärm des Flugplatzes Hangelar) sind die zu erwartenden Beeinträchtigungen der Wohnruhe als unvermeidbar anzusehen. Im Hinblick auf die Größenordnung der prognostizierten Pegelwerte, die Standortvorteile des Plangebietes und die Bedeutung, die einer angemessenen Wohnraumversorgung der Bevölkerung beizumessen ist, sind die Beeinträchtigungen jedoch hinnehmbar. Durch die im Bebauungsplan festgesetzten ergänzenden passiven Schallschutzmaßnahmen wird die Wohnruhe innerhalb der Aufenthaltsräume gewährleistet. Das Plangebiet ist als Prognosefläche in der Kanalnetzanzeige für Beuel enthalten. Die ordnungsgemäße Ableitung des anfallenden Schmutzwassers erfolgt über die in der Straße Am Herrengarten vorhandene Hauptsammelleitung. Im gesamten Plangebiet sind im Untergrund versickerungsfähige Kiessande anzutreffen, allerdings in stark schwankenden Flurabständen. Bei der Abwasserbeseitigung kommen zwei verschiedene Prinzipien zum Einsatz: Im nordwestlichen Teil des Plangebiets (ca. 20% der Fläche) wird das Oberflächenwasser dem vorhandenen Mischkanalsystem zugeführt. Ebenfalls umsetzbar wäre für diesen Teilbereich jedoch auch eine Trennung von Schmutzwasser und Niederschlagswasser in Form einer Zuleitung zu dem für ein 100-jährliches Starkregenereignis ausgelegten Versickerungsbecken im Norden dieses Einzugsgebietes. Da hier zusätzlicheSeite 4 von 75 Seite 5 Leitungen verlegt werden müssen, wäre eine solche aus wasserwirtschaftlicher Sicht vorteilhafte Variante mit höheren Baukosten verbunden. Die Auswahl der Variante ist unabhängig von den planungsrechtlichen Festsetzungen und kann im Zuge der Ausführungsplanung unter Wahrung der Vorgaben des Landeswassergesetztes erfolgen. Im restlichen Plangebiet wird das anfallende Oberflächenwasser der Straßen und Stellplätze in Versickerungsbecken oder - mulden gesammelt und über die belebte Bodenschicht versickert. Das private Niederschlagswasser von Hausdächern und Grundstücksflächen (ausgenommen Flächen von privaten Stellplätzen) wird einem zentralen Rigolensystem in der zentralen öffentlichen Grünfläche in der Mitte des Plangebiets versickert und somit dem Grundwasser zugeführt. Darüber hinaus wurde eine Starkregenbetrachtung für das Plangebiet erstellt, die nachweist, dass auch bei einem statistisch alle 100 Jahre auftretenden Starkregenereignis die anfallenden Wassermengen schadlos über die öffentlichen Verkehrsflächen je nach Einzugsgebiet in Versickerungsbecken (eingefriedet und für die Öffentlichkeit nicht zugänglich) oder in den Versickerungsmulden der öffentlichen Grünflächen (bis zu 40cm Einstauhöhe) zwischengespeichert werden können, von wo aus sie zeitverzögert ebenfalls dem Grundwasser zugeführt werden können. Da es sich bei der Planung um einen Angebotsbebauungsplan handelt, bei dem noch keine Vorhabenträger feststehen, kann hier das Bonner Baulandmodell vom 30.03.2017 (DS-Nr. 1613742EB5) nicht direkt zur Anwendung kommen. Da die Flächen jedoch treuhänderisch von NRW Urban im Auftrag der Bundesstadt Bonn entwickelt und vermarktet werden, ist dennoch gesichert, dass für die Bereiche, die für Geschosswohnungsbau vorgesehen oder anderweitig geeignet sind, Grundstücke nur an Vorhabenträger vergeben werden, die den Bau von geförderten Wohnungen vertraglich zusichern. Auf eine Festsetzung, dass auf bestimmten Baufeldern nur Wohnbauten mit förderfähigen Grundrissen errichtet werden dürfen, was gemäß §9 Abs. 1 Nr. 7 BauGB möglich wäre, wird aus Gründen der Flexibilität verzichtet. Gleichwohl soll sich die Vermarktung an den Vorgaben zum geförderten Wohnungsbau des Bonner Baulandmodells orientieren und bei der Vergabe der Grundstücke vertraglich geregelt werden. Eine Selbstbindung der Stadt zu diesem Vorgehen soll durch die parallel zu dieser Vorlage zu beratende Beschlussvorlage „Vermarktung der Grundstücke im Wohnpark II in Vilich-Müldorf nach den Vorgaben des Bonner Baulandmodells“ (DS-Nr. 200183) festgeschrieben werden. Bei Annahme des Beschlussvorschlags wird sichergestellt, dass den Vorgaben des Bonner Baulandmodells folgend, ca. 40% der Bruttogrundflächen im geförderten Wohnungsbau bzw. anteilig für besondere Wohnformen zu errichten sind. Da einige Baufelder explizit so vorgesehen sind, dass sie sich für die Realisierung besonderer Wohnformen eignen, und zudem das gesetzliche Ziel der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme gem. §165 ff BauGB ist, Wohneigentum für weite Kreise der Bevölkerung zu ermöglichen, ist hier - über die Vorgaben des Bonner Baulandmodells hinaus – durch entsprechende Grundstücksvergabe mit einer ausgewogenen sozialen Zusammensetzung der Bewohnerschaft des neuen Quartiers zu rechnen. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wurden den Bürgern erstmals im Rahmen einer Bürgerbeteiligung (öffentliche Auslegung vom 25.10. bisSeite 5 von 75 Seite 6 einschließlich 08.11.2010) vorgestellt. Es wurden keine Stellungnahmen vorgebracht. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 27.01.2011 mit Fristsetzung bis zum 25.02.2011 die Möglichkeit gegeben, zur Planung Stellung zu beziehen. Erhebliche Bedenken wurden dabei von der Landwirtschaftskammer NRW, der Kreisbauernschaft Bonn-Rhein-Sieg sowie von der Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 26 – Luftfahrbehörde – vorgebracht. Die Stellungnahmen der Landwirtschaftskammer und der Kreisbauernschaft stellen darauf ab, dass dem von der Planung betroffenen Landwirt, der die Flächen pachtet und bewirtschaftet, die Existenzgrundlage entzogen würde und Alternativstandorte in der näheren Umgebung für den Zuckerrübenanbau wegen schlechterer Bodenqualität ausschieden. Dem ist jedoch Folgendes entgegenzughalten: Der Flächennutzungsplan stellt bereits in seiner Ursprungsfassung aus dem Jahr 1975 den Planbereich als Wohnbaufläche dar. Der mit der Planung verbundene Verlust landwirtschaftlicher Flächen in einer Größe von rund 12 ha ist angesichts der Bedeutung, die der Schaffung von neuen Wohnbauflächen beizumessen ist, unvermeidbar. Nicht zuletzt ist das Instrument der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme zur Umsetzung der Planung herangezogen worden, um den dringend benötigten Bedarf an Wohnflächen im Stadtgebiet Bonn zu befriedigen. Die Bundesstadt Bonn verfolgt das Ziel, den Bedarf an neuen Bauflächen überwiegend über das Instrument der Innenentwicklung abzudecken. Die vorhandenen Innenentwicklungspotenziale im Stadtgebiet reichen jedoch bei weitem nicht aus, um den prognostizierten Bedarf an zusätzlichem Wohnraum decken zu können. In den vorbereitenden Untersuchungen zu einer möglichen Entwicklungsmaßnahme im Bereich Roleber wurde zuletzt im Jahr 2016 der große Bedarf an zusätzlichen Wohnbauflächen unter Berücksichtigung noch bestehender entwicklungsfähiger Flächen, darunter auch die Fläche des Wohnpark II, gutachterlich bestätigt (siehe DS-Nr. 1612911). Die Umwandlung der hier zu überplanenden landwirtschaftlichen Fläche lässt sich zudem durch die besondere Lagegunst an einem qualifizierten ÖPNV-Haltepunkt rechtfertigen, was in der Gesamtabwägung der Umweltbelange zu weniger negativen Effekten führt, als eine sich durch den Nachfragedruck ins weitere Umland verlagernde, extensivere Siedlungstätigkeit mit längeren Distanzen der täglichen Verkehrsbewegungen verursachen würde. Eine solche Verlagerung würde mit hoher Wahrscheinlichkeit auch zu einer insgesamt größeren Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen führen. Dem Landwirt wurde bereits der Pachtvertag zur Bewirtschaftung der Flächen gekündigt und eine Entschädigung ausgezahlt. Die Bedenken der Luftfahrtbehörde der Bezirksregierung Düsseldorf stellen auf die Lärmeinwirkung durch den Betrieb des Flugplatzes Hangelar in Bezug auf die Ausweisung eines Reinen Wohngebiets ab. Die Auswirkungen der Schallimmissionen des Flugverkehrs auf das Plangebiet wurden im Schalltechnischen Gutachten der Firma Kramer Schalltechnik GmbH vom 13.04.2012 abgehandelt. Demnach liegt der Fluglärm generell tagsüber im äquivalenten Dauerschallpegelbereich (Leq(3)) von <55 dB(A), was fürSeite 6 von 75 Seite 7 allgemeine Wohngebiete als unkritisch angesehen werden kann, da dies unterhalb des städtebaulichen Orientierungswerts der DIN 18005 liegt. Reine Wohngebiete mit einem um 5 dB(A) niedrigeren Orientierungswert sind im Plangebiet nicht vorgesehen. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB abgegebenen Stellungnahmen und die vorgeschlagene Behandlung der jeweiligen Äußerungen wurden tabellarisch zusammengefasst und sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Gesetzliche Grundlage zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8124-24 der Bundesstadt Bonn ist das Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), in der Fassung vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585). Maßgeblich ist hier der Zeitpunkt des Verfahrensbeginns. Dieser ist in diesem Fall die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs.1 BauGB, die durch die öffentliche Auslegung der Ziele und Zwecke der Planung am 25.10.2010 begann. Gemäß der Überleitungsvorschrift des § 245c BauGB ist für die Anwendung der vor dem 13.05.2017 gültigen Rechtsvorschriften des BauGB bei der Planaufstellung zudem erforderlich, dass die Einleitung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB vor dem 16.05.2017 stattfand. Die Beteiligung erfolgte in der Zeit vom 27.01. bis 25.02.2011. Der Bebauungsplanentwurf wird hiermit zur Beratung vorgelegt. Die nach diesem Gesetz zu erstellende Bebauungsplanbegründung nebst Umweltbericht (einschließlich einer Auflistung der wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten) sind dieser Vorlage als Anlagen beigefügt. Anlage/n 1 Übersichtsplan (öffentlich) 6 Stellungnahmen der TÖB (öffentlich) 7 Begründung B-Plan 8124-24 (öffentlich)Seite 7 von 75 Bebauungsplan Nr. 8124-24 Bundesstadt Bonn, Stadtplanungsamt Geltungsbereich des Bebauungsplans Stadtbezirk Beuel Ortsteil Vilich-MüldorfSeite 8 von 75 Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange im Rahmen der früühzeitigen Beteiligung gem.. §§ 44 Abs.. 11 BauGB Absender Äußßerung Behandlung Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH Im eigentlichen Planbereich befinden sich keine TK--Linien Sollten im Baugebiet Verkehrsflächen entstehen,, die der Erschließßung der anliegenden Grundstüücke mit Telekommunikationsinfrastruktur dienen und nicht als öffentliche Wege gewidmet werden,, wird gebeten,, zur Sicherung der Telekommunikationsversorgung diese Flächen mit einem Leitungsrecht zu Gunsten der Telekom festzusetzen.. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.. Zuwegungen zu einzelnen Wohngebäuden,, die nicht durch eine öffentliche Verkehrsfläche erschlossen sind,, werden durch festgesetzte Geh--,, Fahr-- und Leitungsrechte zugunsten der Allgemeinheit gesichert.. RWE Rhein Ruhr Netzservice GmbH,, Regionalzentrum Sieg Keine Bedenken;; zur Versorgung des Plangebietes mit elektrischer Energie,, zur Versorgung werden zwei neue Standorte füür Transformatorenstationen benötigt.. ((Größße.. 33,,22x33,,22m)) Die benötigten Standorte füür die Transformatoren sind in Abstimmung mit den Versorgungsträgern in den Bebauungsplanentwurf eingeflossen.. Als Ergebnis nochmaliger Abstimmung mit dem Versorgungsträger wird lediglich ein Trafostandort benötigt und entsprechend festgesetzt.. Ruhrgas AG Keine Bedenken Kenntnisnahme Wasserversorgungs-- GmbH Keine Bedenken Kenntnisnahme WBV Wasserbeschaffungs-- verband Thomasberg Von der Maßßnahme nicht betroffen Kenntnisnahme Stadtwerke Bonn GmbH •• Geräuschpegel von Stadtbahnbetrieb im Plangebiet ist zu berüücksichtigen •• Energie-- und Wasserversorgung des Wohnpark II üüber die vorhandene Infrastruktur im Wohnpark I ist nicht in ausreichendem Maßß möglich.. •• Füür die Versorgung mit Wasser und Gas ist eine gemeinsame Leitungsfüührung sinnvoll.. Die zum Plangebiet nächstgelegenen Wasser-- und Gasversorgungsleitungen befinden sich in der Straßße Am Herrengarten und in der Siegburger Straßße,, im Wohnpark I sind je zwei Anschlussmöglichkeiten vorgerichtet.. Diese reichen füür die Versorgung des Wohnparks II jedoch nicht aus.. •• Füür die Wasserversorgung sind Trassen von den vorhandenen Versorgungsleitungen bis zur Bebauung erforderlich.. Dingliche Sicherungen und Trassenvereinbarungen mit den Grundstüückseigentüümern sind notwendig.. Ein möglicher Trassenverlauf verliefe von der St.. Augustiner Straßße ((B5566)) unter dem Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen und in der weiteren Detailplanung.. berüücksichtigt.. Ein zentral gelegener Standort füür eine Netzstation ist im Bebauungsplan festgesetzt ((vgl.. Stellungnahme//Behandlung RWE Netzservice)).. Die füür die Wasser-- sowie Löschwasserversorgung notwendigen Leitungen können üüber öffentliche Flächen gefüührt werden und müüssen daher nicht im Bebauungsplan festgesetzt werden..Seite 9 von 75 Lärmschutzwall hindurch ins Plangebiet.. Eine weitere Anbindung muss üüber die Flurstüücke 337788 ((privat)) und 334477 ((BRD)) an die Leitung Am Herrengarten erfolgen.. •• Die Löschwasserbereitstellung ist nur üüber vorhandene Leitungen in der St.. Augustiner Straßße und Am Herrengarten möglich.. Dieses ist mit der Feuerwehr abzustimmen.. •• Füür die Stromversorgung ist die Errichtung einer Netzstation entweder in Garagenausfüührung ((88x33m Grundfläche,, als Kompaktstation ((44 x33,,55 m Grundfläche)) oder im Gebäude integriert ((2200m²² Grundfläche)) notwendig.. •• Füür die Planung der Straßßenbeleuchtung wird die Abstimmung der Beleuchtungsstärken und der Leuchtentypen mit dem Stadtplanungsamt vorgeschlagen.. •• Zwischen Baugrundstüücken und Pflanzbeeten ist in öffentlichen Verkehrsflächen eine Gehwegbreite von 22m nicht zu unterschreiten.. Bei geringeren Breiten ist auf Baumstandorte zu verzichten bzw.. sind nur einseitige Baumpflanzungen vorzusehen.. •• Stichwege können mit Erstellung der Baustraßße nur dann mit Gas und Wasser erschlossen werden,, wenn die Beauftragungen der Gas-- und Wasseranschlüüsse vorliegen.. Alternativ erfolgt eine Schutzrohrverlegung mit nachträglicher Belegung.. •• Es muss vor Beginn der Erschließßungsmaßßnahmen geklärt werden,, wer die Kosten füür eventuelle Rüückbauten von Versorgungsleitungen üübernimmt,, die sich im Nachhinein als üüberflüüssig erweisen.. •• Es wird um die Beachtung der Informationen zur Planung von erschließßungsgebieten gebeten ((Anlage)) Bezirksregierung Köln,, Dezernat 3333 ((Landeskultur und Landesentwicklung)) Keine Bedenken Kenntnisnahme Landwirtschaftskammer NRW.. Kreisstelle Rhein-- Sieg Erhebliche Bedenken.. Fläche wird landwirtschaftlich intensiv genutzt,, füür betroffenen Landwirt wichtiger Pachtvertrag ist bereits aufgelöst und Landwirt wurde entschädigt..Seite 10 von 75 Produktionsstandort,, auf Laufzeit des bestehenden Pachtvertrages ist zu achten.. Kreisbauernschaft Bonn-- Rhein--Sieg e..V.. Betroffen ist ein landwirtschaftlicher Betrieb,, Planung wirkt sich existenzgefährdend aus,, daher entschiedener Widerspruch Pachtvertrag ist bereits aufgelöst und Landwirt wurde entschädigt.. Die Deckung des Wohnbauflächenbedarfs der wachsenden Bevölkerung in verkehrsgüünstiger Lage am Haltepunkt des SPNV wird höher gewichtet.. Landesbetrieb Straßßenbau,, Regionalniederlassung Ville--Eifel Grundsätzlich keine Bedenken Verkehrsgutachten füür Leistungsnachweise der anliegenden Kreuzungen erforderlich.. Eine Versickerungsmulde ist in ausreichender Breite zu berüücksichtigen,, damit sowohl Niederschlagswasser der B5566 als auch jenes von den Wallflächen aufgenommen werden kann.. Die Leistungsfähigkeit ist nachzuweisen.. Gegebenenfalls ist ein Unterhaltungsweg anzulegen.. Es wurde ein Verkehrsgutachten zur Leistungsfähigkeitsberechnung des neu entstehenden Knotenpunkts an der Bundesgrenzschutzstraßße erstellt.. Es wurde der Ausbau zu einer verkehrszeichengeregelten Einmüündung zu Grunde gelegt.. Die Leistungsfähigkeit wurde dabei füür die Qualitätsstufen A und B in den Spitzenstunden morgens//abends nachgewiesen.. Sollte die Bundesgrenzschutzstraßße in Zukunft an die A5599//A556655 im Dreieck Bonn-- Nordost angebunden werden,, wie im Verkehrsentwicklungsplan 22002200 vorgeschlagen,, ist die Leistungsfähigkeit nur bei einer Aufweitung der Zufahrten mit entsprechenden Linksabbiegerspuren und Signalisierung gegeben.. Die entsprechenden öffentlichen Verkehrsflächen sind im bestehenden Bebauungsplan 88112255--1100 planungsrechtlich gesichert.. Wegen der im Verhältnis zur Gesamtbelastung der Knoten geringen Anzahl zusätzlicher Fahrten ((111177 zusätzliche Fahrten in der morgendlichen Spitzenstunde,, womit dann ca.. 880000 Fahrzeuge von der BGS-- Straßße auf den Knoten mit der B5566 treffen)),, die sich aus dem Wohnpark II ergeben wird der Einfluss auf die Verkehrsqualität der anderen umliegenden Knotenpunkte als unbedeutend eingestuft und daher nicht gesondert untersucht.. Polizeipräsidium Bonn,, Direktion Verkehr Keine Bedenken Kenntnisnahme Polizeipräsidium Bonn,, Städtebauliche Kriminalprävention Keine Bedenken,, Bitte um Beachtung der Checkliste füür die Städtebauliche Kriminalprävention Die Checkliste wird zur Kenntnis genommen.. Die Empfehlungen wurden bei der Erarbeitung der planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes im Rahmen des rechtlich Möglichen berüücksichtigt.. Die in den Empfehlungen vorgebrachten sicherheitstechnischen Anforderungen gehen jedoch üüber die vom Katalog des Baugesetzbuches erfassten Festsetzungsmöglichkeiten eines Bebauungsplanes erheblich hinaus,, teilweise fallen sie sogar gänzlich in den Bereich der privaten Gestaltungsfreiheit eines Bauherrn.. Eine Berüücksichtigung im Bebauungsplan kann daher nicht erfolgen..Seite 11 von 75 Geologischer Dienst NRW Zwei Trinkwasserschutzgebiete betroffen.. WSG Meindorf III A und Meindorf III B Ein Hinweis auf das Wasserschutzgebiet III B wurde in den Bebauungsplan aufgenommen.. Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz und Umwelt in NRW e..V.. ((LNU)),, Landesgeschäftsstelle Noch ausstehende Gutachten mache eine Bewertung seitens LNU nicht möglich:: •• Avifaunistische Untersuchung •• Versickerung und Einleitung Müühlenbach •• Archäologie •• Wasserschutzgebiet Hinweis auf beeinträchtige Gewässergüüte des Müühlenbachs.. Hinweis auf Zauneidechsen in der näheren Umgebung.. Die notwendigen Gutachten werden im Rahmen des Umweltberichts in der Regel erst nach der früühzeitigen Beteiligung erstellt und liegen nunmehr zur Offenlage und Beteiligung nach §§ 33 Abs..22 und §§44 Abs.. 22 BauGB vor.. Signifikante Beeinträchtigungen der genannten Schutzgüüter sind nicht zu erwarten bzw.. können ausgeglichen werden.. Bund füür Umwelt und Naturschutz LV NRW Renaturierung Müühlenbach wird begrüüßßt.. Es sind jedoch ausreichend dimensionierte Freiflächen füür die naturnahe Entwicklung des Bachlaufs und seiner Aue vorzuhalten.. Angrenzende Bachabschnitte sowie die Durchlässe unter B5566 und Stadtbahn sollten in das Konzept mit einbezogen werden ((u..a.. aus Grüünden des Hochwasserabflusses)).. Vorschlag der Verbindung von Naturschutzfunktion und Erholungsnutzung durch Anlage eines Fußßweges entlang des Bachlaufs ((teilweise auch vom Bach abgesetzt verlaufend)) Die Grüünplanung sollte nach ruderalen Vorbildern orientiert und weniger gehölzorientiert sein.. Auf die Baumpflanzungen entlang der Stadtbahntrasse sollte verzichtet werden,, um den Zauneidechsen im Bereich der Bahngleise gerecht zu werden.. Kreuzkröte und Kammmolch liegen als planungsrelevante Arten im Gebiet vor.. Die Bedeutung der Fläche füür Amphibien und Reptilien sollte näher untersucht werden.. Ein großßer Teil der Fläche ist eine artenreiche Fettwiese.. Die Beseitigung ist ein schwerwiegender Eingriff und muss entsprechend ausgeglichen werden.. Es wird ein Gebot zur Dachbegrüünung sowie eine Anböschung der randstehenden Gebäude vorgeschlagen,, damit kleine bodengebundene Tiere auch die Grüündachflächen nutzen können.. Die Dachbegrüünung soll dabei als Kompensationsmaßßnahme angerechnet werden können.. Die notwendigen Gutachten werden im Rahmen des Umweltberichts in der Regel erst nach der früühzeitigen Beteiligung erstellt und liegen nunmehr zur Offenlage und Beteiligung nach §§ 33 Abs..22 und §§44 Abs.. 22 BauGB vor.. Signifikante Beeinträchtigungen der genannten Schutzgüüter sind nicht zu erwarten bzw.. können ausgeglichen werden.. Die Anregungen zur Renaturierung des Müühlenbachs und zum Hochwasserschutz werden weitgehend berüücksichtigt.. Der derzeit begradigte Müühlenbach wird zuküünftig einen Entwicklungskorridor in einer Breite von ca.. 66--1155m erhalten.. Füür diesen Ausbau wurde ein wasserrechtliches Verfahren durchgefüührt,, eine Plangenehmigung liegt vor.. Im Süüden des aufzuwertenden Bachabschnittes wurde im Rahmen der Verbreiterung der B5566 ‚Sankt Augustiner Straßße‘‘ der Durchlass unter der B5566 neu errichtet.. Um den verrohrten Abschnitt des Müühlenbaches so kurz wie möglich zu halten wurde der Durchlass rechtwinklig zur B5566 angelegt.. Dieser liegt allerdings außßerhalb des Plangebiets und ist füür das Planverfahren nicht relevant.. Im nordwestlichen Teilabschnitt des Müühlenbachs ist eine Verbreiterung des Bachbetts nicht möglich,, weil sich dort das Bestandsschutz genießßende Wohnhaus des ehemaligen Gärtnereibetriebs befindet,, welches auch durch das neue Planungsrecht abgesichert werden soll.. Die nördlich davon liegende Unterfüührung des Müühlenbachs unter der Stadtbahntrasse liegt außßerhalb des Plangebiets und ist füür dieses Planverfahren nicht relevant.. Die Planung ist insgesamt auf ein 110000-- jährliches Hochwasserereignis ausgelegt und sieht neben der Verbreiterung des Entwicklungsraumes und des dadurch erhöhtenSeite 12 von 75 Die dargestellten Planungsziele zum Klimaschutz,, füür einzelne Baufelder höhere Energieeffizienzstandards festzuschreiben,, werden als nicht ausreichend angesehen im Hinblick auf die Vorbildfunktion der Stadt Bonn im Bereich Nachhaltigkeit als Zentrum der internationalen Klima-- und Umweltpolitik.. Retentionsraums entsprechende Schutzmaßßnahmen in Form von Schutzwällen und --mauern vor.. Die Anregung,, die Anlage eines Fußßweges entlang des renaturierten Bachs vorzunehmen wird nicht berüücksichtigt,, da dies aus Platzgrüünden nicht möglich ist.. Es besteht jedoch an der Süüdwestseite des Bachs bereits eine Durchwegung ((Stiftsmüühlenweg)),, welche Zugänge zu den Rüückseiten der Grundstüücke der Straßße Am Herrengarten sichert und auch als Fußßweg zu Erholungszwecken genutzt werden kann.. Die Anregungen zu den Biotopen werden insofern berüücksichtigt,, als dass die Eingriffe in den Naturhaushalt im landschaftspflegerischen Fachbeitrag nach standardisierten Verfahren bewertet und entsprechend ausgeglichen werden.. Der üüberwiegende Teil der Fläche des Bebauungsplans war zum Zeitpunkt der Stellungnahme des BUND und auch zum Zeitpunkt der Erstellung des Umweltberichts sowie des Landschaftspflegerischen Fachbetrags ackerbaulich genutzt.. Eine artenreiche Fettwiese lag nicht vor.. Das Plangebiet wurde im Rahmen des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags auf die Vorkommen von planungsrelevanten Arten untersucht.. Weder der Kammmolch noch die Zauneidechse konnten nachgewiesen werden.. Bei der Zauneidechse besteht jedoch die Möglichkeit,, dass diese die Trasse der Stadtbahn als Verbindungsweg zwischen verschiedenen nachgewiesenen Habitaten nutzen könnten.. Früühere Untersuchungen,, durchgefüührt vor Fertigstellung des Wohnparks I,, berichten von vereinzelten Funden der Zauneidechse entlang der Bahntrasse.. Aufgrund der hohen Störwirkungen durch die nun beiderseits der Bahn befindlichen Wege,, in Verbindung mit mangelnder Deckung und der vermutlichen Zunahme jagender Hauskatzen ((infolge Zunahme der Wohnbebauung)),, sind heute einzelne durchwandernde Zauneidechsen zwar möglich,, jedoch eher unwahrscheinlich,, zumal Zauneidechsen Flächen ohne ausreichende Deckung normalerweise meiden.. Baumpflanzungen entlang der Stadtbahntrasse,, welche die Lebensbedingungen der Zauneidechsen beeinträchtigen könnten,, werden nicht festgesetzt..Seite 13 von 75 Die Anregung,, Dachbegrüünungen festzusetzen,, wird insofern berüücksichtigt,, als dass Dachbegrüünung füür Flachdächer mit Dachneigungen unter 1155°° und von mehr als 220000 m²² Größße festgesetzt sind.. Dies entspricht der Beschlussfassung des Rates der Stadt Bonn vom 0088..0099..22001100 ((DS--Nr.. 00991122006644EB1100)) Damit können als Minimierung zum Wegfall von Freiflächen positive Umweltaspekte wie die Erhöhung des Begrüünungsanteils,, die Schadstoffbindung,, die Verbesserung des Kleinklimas und eine Regenwasserrüückhaltung erreicht werden.. Viele Dächer im Plangebiet werden jedoch die Größße von 220000m²² nicht üüberschreiten und daher keine Dachbegrüünung installieren müüssen.. Im Plangebiet stehen jedoch durch die großßzüügig geplanten öffentlichen Grüünflächen und die Nähe zu ausgedehnten Grüün-- und Freiräumen im direkten Umfeld des Plangebiets ausreichend Flächen zur Verfüügung,, die mit ihrer Bepflanzung das Mikroklima positiv beeinflussen und in gewissem Maßß auch Lebensraum füür bodengebundene Tiere bieten.. Die Dachbegrüünung ist mit einem höheren konstruktiven und pflegerischen Aufwand verbunden,, der zusätzliche Kosten verursacht,, was der Intention der städtebaulichen Entwicklungsmaßßnahme entgegensteht,, auch Wohnraum im preisgüünstigeren Segmenten anbieten zu können und die Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung zu ermöglichen.. Der zusätzliche Nutzen auch bei kleineren Dächern ist aufgrund der geplanten Durchgrüünung des Plangebiets und der Lage am Stadtrand nur bedingt nachweisbar,, eine weitergehende Festsetzung wäre eine unverhältnismäßßige Einschränkung der Baufreiheit der küünftigen Erwerber.. Die Anregung zur Festsetzung einer Anböschung der Dachflächen zur Besiedlung der ((Grüün--)) Dächer mit bodengebundenen Tieren wird nicht berüücksichtigt.. Dies erscheint ebenfalls als unverhältnismäßßige Maßßnahme,, welche die Nutzbarkeit der späteren privaten Grundstüücksflächen erheblich einschränkt.. Zudem sind Ausgleichsmaßßnahmen auf privaten Flächen in Bezug auf die tatsächliche Umsetzung und Pflege nur sehr aufwändig zu kontrollieren..Seite 14 von 75 Die Stadt Bonn hat vor dem Hintergrund des Klimaschutzes ehrgeizige Ziele zur Minderung der CO22--Emissionen formuliert.. Als mittelfristiges Ziel wird eine Reduzierung der CO22--Emissionen um 4400%% bis 22003300 angestrebt.. Da ein großßer Teil der Emissionen im Gebäudebereich verursacht wird,, sollen durch besonders energieeffiziente Neubauten CO22--Emissionen vermieden werden.. Seit dem 11..11..22001166 ist füür Neubauten beim Verkauf städtischer Grundstüücke,, bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen,, bei städtebaulichen Verträgen und bei Entwicklungsmaßßnahmen mindestens der KfW--Effizienzhaus5555--Standard einzuhalten.. Entsprechend wird füür das Plangebiet bei der Veräußßerung der Baugrundstüücke die Einhaltung des geforderten Energieeffizienzstandards in den Kaufverträgen festgeschrieben.. Darüüber hinaus wird angestrebt,, füür Teilbereiche des Plangebietes -- insbesondere auf den Baufeldern füür besondere Wohnformen ((WA 44)) und auf dem füür die Einrichtung eines Kindergartens vorgesehenen Grundstüück ((WA 33)) -- Konzeptvergaben durchzufüühren und dabei auch üüber den KfW5555--Standard hinausgehende und innovative Gebäudeenergiekonzepte als Auswahlkriterium zugrunde zu legen.. Naturpark Rheinland Keine Stellungnahme,, da Naturpark nicht betroffen ist Landrat des Rhein--Sieg-- Kreises,, Amt 6611 Wasserschutzzone IIIB zu beachten Hinweis ist in den Bebauungsplan aufgenommen Bezirksregierung Düüsseldorf,, Dezernat 2266 -- Luftverkehr Plangebiet liegt unterhalb der Platzrunde füür motorgetriebene Luftfahrzeuge im Gegenanflugbereich Plangebiet liegt im süüdlichen Randbereich der Lärmschutzzone C des Landesentwicklungsplans Schutz vor Fluglärm Erhebliche Bedenken.. Bei weiteren Planungen sollte eine vertiefende Auseinandersetzung mit dem Thema Lärmschutz erfolgen.. Erneute Beteiligung in Bezug auf Lärmschutz erforderlich Die Lärmsituation des Landeplatzes Hangelar wurde im Rahmen des Schalltechnischen Gutachtens untersucht.. Überschreitungen der Immissionsschutzrichtwerte in den geplanten Allgemeinen Wohngebieten sind nicht zu erwarten.. Eine weitere Beteiligung findet im Rahmen der Offenlage und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.. §§§§33 Abs.. 22 und 44 Abs.. 22 statt..Seite 15 von 75 11 Bundesstadt Bonn Bebauungsplan Nr.. 88112244--2244 Wohnpark II Stadtbezirk Beuel,, Ortsteil Vilich--Müüldorf Begrüündung mit UmweltberichtSeite 16 von 75 22 I Städtebauliche Begrüündung 11.. Allgemeines 11..11.. Plangebiet 11..22.. Vorhandenes Planungsrecht 11..33.. Planungsanlass 11..44.. Planungsablauf 22.. Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes 22..11.. Wesentliche Ziele des Bebauungsplanes 22..22.. Festsetzungen des Bebauungsplanes 22..22..11.. Art der baulichen Nutzung 22..22..22.. Maßß der baulichen Nutzung 22..22..33.. Hausform,, Bauweise und üüberbaubare Grundstüücksfläche 22..22..44.. Grüün-- und Freiflächen 22..22..55.. Ausgleichsmaßßnahmen 22..22..66.. Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwir-- kungen 22..22..77.. Dachbegrüünung 22..22..88.. Nachrichtliche Darstellungen und Hinweise 22..33.. Örtliche Bauvorschriften 22..44.. Erschließßung 22..44..11.. Äußßere Erschließßung 22..44..22.. Innere Erschließßung 22..44..33.. Ruhender Verkehr 22..44..44.. Ver-- und Entsorgung 22..44..55.. Starkregen 33.. Auswirkungen des Bebauungsplanes 33..11.. Städtebauliche Auswirkungen 33..22.. Verkehrliche Auswirkungen 33..33.. Umweltauswirkungen 33..44.. Sonstige Auswirkungen 33..44..11.. Verlust landwirtschaftlicher Flächen 33..44..22.. Kampfmittel 33..44..33.. Bodendenkmäler 33..44..44.. Stadtbahntrasse 33..44..55.. Renaturierung des Müühlenbaches;; Hochwasserschutz 33..44..66.. Bodenordnende Maßßnahmen 33..44..77.. Kosten 33..44..22.. Bodendenkmäler 33..44..33.. Stadtbahntrasse 33..44..44.. Renaturierung des Müühlenbaches;; HochwasserschutzSeite 17 von 75 33 II.. Umweltbericht 11 Einleitung 11..11 Inhalte und wichtigste Ziele des Bebauungsplanes 11..22 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ((Alternativen//Nullvariante)) 11..33 Umweltschutzziele aus üübergeordneten Fachgesetzen und Fachplänen 22 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 22..11 Pflanzen und Tiere sowie biologische Vielfalt 22..22 Boden 22..33 Wasser 22..44 Klima und Luft 22..55 Landschaftsbild 22..66 Mensch,, Gesundheit,, Bevölkerung 22..77 Kultur-- und sonstige Sachgüüter 22..88 Wirkungsgefüüge und Wechselwirkungen 33 Zusätzliche Angaben 33..11 Technische Verfahren bei der Umweltprüüfung und verwendete Fachgutachten 33..22 Geplante Maßßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen 33..33 ZusammenfassungSeite 18 von 75 44 I Städtebauliche Begrüündung 11.. Allgemeines 11..11.. Plangebiet Der Bebauungsplan Nr.. 88112244--2244 der Stadt Bonn erstreckt sich üüber ein Gebiet im Stadtbe-- zirk Beuel,, Ortsteil Vilich--Müüldorf,, zwischen der Sankt Augustiner Straßße ((B 5566)),, dem Müühlenbach,, der Stadtbahntrasse ((Linie 6666)) und der Bundesgrenzschutzstraßße.. Das Plangebiet umfasst eine zusammenhängende Freifläche östlich der Ortslage Vilich-- Müüldorf,, Flur 33 und 44,, welche bislang üüberwiegend landwirtschaftlich genutzt wird.. Im Nord-- westen des Plangebietes befindet sich ein Wohnhaus,, welches zu einem ehemaligen Gärtnereibetrieb gehört,, dessen Gewächshäuser bereits abgerissen wurden.. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von rd.. 1133,,55 ha.. 11..22.. Vorhandenes Planungsrecht Im Flächennutzungsplan der Stadt Bonn ist das Plangebiet,, abgesehen von straßßenbeglei-- tenden schmalen Grüünflächen entlang der B 5566 und der Bundesgrenzschutzstraßße,, als Wohnbaufläche ausgewiesen.. Innerhalb dieser Wohnbaufläche sind ein Kindergarten,, eine Schule und ein Altenheim als weitere Entwicklungsziele dargestellt.. Zudem wird die Fläche von einer als Stadtbahnlinie dargestellten Verbindung durchschnitten,, die von der bestehen-- den Stadtbahnstrecke Bonn--Siegburg ((Linie 6666)) ausschwenkt und in Richtung des Bahnhofs Bonn--Beuel füührt.. Eine solche Verbindung,, die sowohl oberirdisch als auch unterirdisch denkbar ist hat sich bislang nicht in einer Bedarfsplanung wiedergefunden.. Die Linie im FNP ist auch nicht als konkrete Trasse zu verstehen,, sondern beschreibt einen Suchraum füür eine Stadtbahnverbindung,, die sich idealerweise an dieser Linie orientiert,, die aber nicht zwin-- gend das Plangebiet tangieren muss.. Von dieser Darstellung kann daher in der verbindlichen Bauleitplanung abgewichen werden.. Ein Schulstandort wird innerhalb des Plangebiets nicht benötigt,, eine planungsrechtlich füür den Bau einer Schule festgesetzte Fläche befindet sich bereits im angrenzenden Wohnpark I.. Dort reichten die sich aus den Neubaugebieten in Vi-- lich--Müüldorf ergebenden zusätzlichen Schüülerzahlen bislang nicht aus,, um die Etablierung einer Grundschule zu rechtfertigen.. Auch durch die Realisierung des Wohnpark II ist dies vo-- raussichtlich nicht zu erwarten.. Ein Altenheim wäre durch die geplante Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebiets allgemein im Baugebiet zulässig.. Die grundlegenden Zielsetzun-- gen korrespondieren somit mit den Inhalten des Bebauungsplans,, weshalb der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan als entwickelt angesehen werden kann und eine Anpassung nicht erforderlich ist.. Füür einen Teilbereich angrenzend an die Stadtbahntrasse – etwa mittig des Plangebietes – besteht bereits verbindliches Planungsrecht.. Der Bebauungsplan Nr.. 88112255--1111 vomSeite 19 von 75 55 2222..0011..22000033 setzt füür diesen Bereich entlang der Stadtbahnlinie eine öffentliche Verkehrsflä-- che und in Verlängerung der nördlich angrenzenden Angerfläche des Wohnpark I eine öffentliche Grüünfläche mit begleitendem Fußß-- und Radweg fest.. Mit der Rechtskraft des vor-- liegenden Bebauungsplanes Nr.. 88112244--2244 „Wohnpark II“ tritt der vorgenannte Bebauungsplan Nr.. 88112255--1111,, soweit der Plan durch den neuen Bebauungsplan üüberlagert wird,, außßer Kraft.. Die Festsetzungen in den üübrigen Bereichen des Bebauungsplanes Nr.. 88112255--1111 bleiben un-- berüührt.. Ebenfalls verbindliches Planungsrecht besteht am östlichen Rand des Plangebiets mit dem Bebauungsplan 88112255--1100 mit Rechtskraft vom 0011..0088..11998800,, der die Bundesgrenzschutzstraßße und angrenzende Böschungsflächen als öffentliche Verkehrsfläche festsetzt.. Auch dieser Plan wird in geringfüügigem Umfang üüberplant,, die Festsetzungen der üüberplanten Teilflächen treten mit Rechtkraft des Bebauungsplans 88112244--2244 außßer Kraft.. Das Plangebiet ist im Landschaftsplan „Siegmüündung“ erfasst.. In dieser Planung ist der Be-- reich entlang des Müühlenbaches,, der B 5566 und der Bundesgrenzschutzstraßße mit dem Entwicklungsziel „Anreicherung“ ausgewiesen.. Der Schwerpunkt der Landschaftsentwicklung liegt hier in der Anreicherung bzw.. ökologischen Aufwertung einer im Ganzen erhaltungs-- wüürdigen Landschaft durch gliedernde und belebende Elemente.. Der üübrige Bereich des Plangebietes ist als „Erhaltung bis zur Realisierung der Bauleitplanung“ qualifiziert.. Füür den Bereich des Müühlenbachs nördlich der B5566 besteht eine Planfeststellungsbeschluss Plangenehmigung zur Renaturierung des bislang kanalisierten begradigten Bachs,, der eine erhebliche Verbreiterung des Bachbetts Entwicklungskorridors und die Anlage von Auenge-- hölzen und einer staudenreichen Feuchtwiese vorsieht.. In der Planung „Integriertes Freiraumsystem ((IFS))“ ist das Plangebiet entsprechend den Flä-- chennutzungsplandarstellungen füür eine bauliche Inanspruchnahme vorgesehen.. Lediglich die Zone entlang des Müühlenbachs sowie ein Bereich entlang der B 5566 werden als ökologi-- sche Entwicklungsfläche,, geeignet als Ausgleichsfläche,, dargestellt.. Trotz dieser kleinteiligen Abweichungen korrespondiert der Bebauungsplan mit den grundlegenden Entwicklungszie-- len des IFS.. Das Plangebiet liegt innerhalb der Wasserschutzzone III B füür den Einzugsbereich der Was-- sergewinnungsanlage Meindorf.. 11..33.. Planungsanlass Das Planungsgebiet liegt innerhalb des Entwicklungsvorhabens „Wohn-- und Technologie-- park Bonn// Sankt Augustin ((WTP))“.. Bereits 11999966 hat der Rat der Stadt Bonn die füür das gesamte Entwicklungsvorhaben erstellte städtebauliche Rahmenplanung beschlossen.. Diese sah drei bauliche Entwicklungsbereiche ((Technologiepark,, Wohnpark,, Wissenschaftspark)) vor,, die durch einen aufgewerteten Landschaftsraum miteinander verbunden werden.. Füür die Siedlungserweiterungsfläche ging das Rahmenkonzept von einem Wohngebiet aus,, welches sich in einzelne Quartiere mit einem breiten Spektrum unterschiedlicher Wohnformen glie-- dert.. Nachdem der „Wohnpark I“ als erste Baustufe weitestgehend vermarktet und bebaut ist,, soll mit Blick auf das bestehende und auch füür die nächsten Jahre prognostizierte Bevölke--Seite 20 von 75 66 rungswachstum auch der zweite und süüdliche Abschnitt des Wohnparks als neues Sied-- lungsgebiet entwickelt werden.. Entgegen dem bundesweiten Trend sinkender Bevölkerungszahlen ist in der Stadt Bonn so-- wie in der Region eine anhaltend positive Bevölkerungsentwicklung zu verzeichnen,, so dass füür die Stadt Bonn auch üüber das Jahr 22003300 hinaus eine Bevölkerungszunahme zu erwarten ist.. Zurüückzufüühren ist dies insbesondere auf regionale und üüberregionale Wanderungsbe-- wegungen.. Gleichzeitig steigt durch den Trend der Singularisierung die Anzahl der Haushalte und füührt in Verbindung mit der weiter zunehmenden Wohnflächeninanspruch-- nahme pro Kopf zu einer hohen Nachfrage nach neuem Wohnraum.. Entgegen dem Wohnflächenbedarf war der Wohnungsbau in der Stadt Bonn üüber viele Jahre jedoch stark rüückläufig und füührte in der Konsequenz zu einer heute stark angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt.. Daher ist es Ziel der Stadt Bonn,, durch eine aktive Wohnbauentwicklungsplanung dem be-- stehenden und zuküünftigen Wohnbedarf gerecht zu werden und so der möglichen Abwanderung von Wohnraumsuchenden in das Umland und den damit verbundenen großß-- räumigen Verkehrsbelastungen entgegenzuwirken.. Es besteht im Stadtgebiet jedoch nur noch ein begrenztes Angebot entsprechender Wohnbaupotentialflächen größßeren Umfangs.. Selbst bei einer Inanspruchnahme aller ausgewiesenen Wohnbauflächenpotenziale kann das prognostizierte Bevölkerungswachstum und damit der Wohnraumbedarf nicht hinrei-- chend und füür alle Bevölkerungsgruppen befriedigt werden.. Der Wohnpark II ist dabei einer der wenigen noch verfüügbaren größßeren Wohnbauflächenpo-- tenziale.. Mit der Realisierung des Baugebietes „Wohnpark II“ können neue Bauflächen in einer Größße von etwa 77,,55 ha zur Verfüügung gestellt werden.. Die Planung kann damit einen wesentlichen Beitrag zur Entlastung der angespannten Wohnungsmarktsituation leisten.. Die Bereitstellung von zusätzlichen Bauflächen füührt zudem zu einer effektiveren Auslastung be-- stehender Infrastruktureinrichtungen.. 11..44.. Planungsablauf Die städtebauliche Entwicklungsmaßßnahme „Wohn-- und Wissenschaftspark Bonn// Sankt Augustin ((WTP I))“ wurde 11999999 mit einer Laufzeit von zehn Jahren als Satzung beschlossen.. Zwischen der Bundesstadt Bonn und dem Land NRW als Fördergeber bestand seit dem Jahr 22001144 Einvernehmen darüüber,, dass die Entwicklung des Gesamtbereiches nicht wie ur-- sprüünglich geplant bis Ende 22001166 abgeschlossen werden wüürde,, sondern dass vor allem die Erschließßung,, der Verkauf der Wohnbaugrundstüücke und die Hochbaumaßßnahmen im Wohnpark II zumindest bis ins Jahr 22002233 reichen werden.. Nach weiteren Abstimmungen im Jahr 22001166 wurde die Entwicklungsmaßßnahme dennoch zum Stand 3311..1122..22001166 unter förder-- technischen Gesichtspunkten schlussgerechnet.. Füür das Plangebiet wurden im Rahmen einer Mehrfachbeauftragung verschiedener Pla-- nungsbüüros vier unterschiedliche städtebauliche Konzepte erarbeitet.. Die früühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäßß §§ 33 Abs.. 11 Baugesetzbuch ((BauGB)) fand in der Zeit vom 2255..1100..22001100 bis 0099..1111..22001100 auf der Grundlage des städtebauli-- chen Konzeptes des Planungsbüüros Niemann ++ Steege statt,, da dieses die AspekteSeite 21 von 75 77 Wirtschaftlichkeit,, Ökologie und Städtebau besonders üüberzeugend umgesetzt hat.. Im Zuge der früühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen vorgetragen.. Die von den Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung gem.. §§ 33 Abs.. 11 BauGB vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen konnten weitgehend in den Bebau-- ungsplanentwurf einfließßen.. Auf der Grundlage des Wettbewerbsergebnisses wurde ein Bebauungsplanentwurf füür die Öffentliche Auslegung erstellt.. Dieser musste im Verlauf der langen Bearbeitungszeit auf-- grund der durch den Klimawandel bedingten und zwischenzeitlich tatsächlich in Bonn bereits eingetretenen Häufung von Starkregenereignissen und der dazu durchgefüührten Untersu-- chung des Abflussverhaltens großßer Niederschlagsmengen angepasst werden.. Durch die erforderlichen Retentionsflächen und Versickerungsbecken mussten einige im städtebauli-- chen Entwurf des Wettbewerbsergebnisses und in der früühzeitigen Phase der Bebauungsplanaufstellung vorgesehenen Baufelder an den geplanten tiefliegenden Gelän-- depunkten entfallen und als Flächen füür die Abwasserbeseitigung festgesetzt werden.. Gleichzeitig wurde das städtebauliche Konzept in dieser Phase üüberprüüft und zur Schaffung von zusätzlichen Wohneinheiten optimiert sowie in verschiedenen Bereichen füür die Möglich-- keit zur Realisierung besonderer Wohnformen angepasst.. 22.. Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes 22..11.. Wesentliche Ziele des Bebauungsplanes Die städtebauliche Rahmenplanung füür den „Wohn-- und Technologiepark Bonn//Sankt Au-- gustin“ wurde von den Räten der beiden Städte 11999966 beschlossen.. Sie legt die grundsätzlichen Ziele zur städtebaulichen Planung füür die einzelnen Teilbereiche fest.. Hie-- raus abgeleitet wurden in der Folgezeit mehrere Bebauungspläne aufgestellt und auch teilweise bereits baulich umgesetzt.. Der vorliegende Bebauungsplan Nr.. 88112244--2244 „Wohnpark II“ ist als Fortfüührung des weitgehend realisierten „Wohnpark I“ zu sehen.. Die Planung füür das neue Wohngebiet basiert auf der aus der Mehrfachbeauftragung hervor-- gegangenen Idee einer zentralen,, großßzüügigen Grüünfläche,, die durch einen Grüünzug mit der Angerfläche des „Wohnpark I“ verbunden ist.. Diese öffentliche Grüünfläche ist gegenüüber dem Anger des Wohnpark I um 9900 Grad gedreht.. Durch die zentrale Lage im neuen Wohn-- gebiet ist diese damit füür die Anwohner des Neubaugebietes nah und gut erreichbar.. Der üüberwiegende Teil der Bebauung ist,, gemäßß dem Ziel der städtebaulichen Entwick-- lungsmaßßnahme,, Wohnraum füür weite Kreise der Bevölkerung und hier insbesondere füür junge Familien zu schaffen,, in Form von Doppelhäusern und kleinen Reihenhausgruppen geplant.. Im Bereich der zentralen öffentlichen Grüünfläche ist Geschosswohnungsbau vorge-- sehen.. Darüüber hinaus sind einzelne üüber das Plangebiet verteilte Baufelder vorgesehen,, die besondere Wohnformen ermöglichen und auf denen auch Geschosswohnungsbau realisiert werden kann.. Freistehende Einfamilienhäuser können im Westen des Plangebietes in Nach-- barschaft zum Müühlenbach sowie in weiteren Baufeldern,, die füür eine Einzel-- oder Doppelhausbebauung realisiert werden.. Insgesamt entstehen ca.. 77,,55 ha Wohnbauflächen.. Durch die ausgewiesenen Bauflächen können Baugrundstüücke füür ca.. ca.. 442200 Wohneinhei-- ten angeboten werden..Seite 22 von 75 88 Da es sich bei der Planung um einen Angebotsbebauungsplan handelt,, bei dem noch keine Vorhabenträger feststehen,, kann hier das Bonner Baulandmodell vom 3300..0033..22001177 in seiner Konkretisierung vom 1100..0077..22001188 ((DS--Nr.. 11881111557744EB55)) nicht direkt zur Anwendung kommen.. Da die Flächen jedoch treuhänderisch von NRW Urban im Auftrag der Bundesstadt Bonn entwickelt und vermarktet werden,, ist dennoch gesichert,, dass füür die Bereiche,, die füür Ge-- schosswohnungsbau vorgesehen oder anderweitig geeignet sind,, Grundstüücke nur an Vorhabenträger vergeben werden,, die den Bau von geförderten Wohnungen vertraglich zu-- sichern.. Auf eine Festsetzung,, dass auf bestimmten Baufeldern nur Wohnbauten mit förderfähigen Grundrissen errichtet werden düürfen,, was gemäßß §§ 99 Abs.. 11 Nr.. 77 BauGB mög-- lich wäre,, wird aus Grüünden einer größßeren Flexibilität verzichtet.. Gleichwohl wird durch eine Selbstbindung der Stadt parallel zum Offenlagebeschluss die Orientierung an den Vorgaben zum geförderten Wohnungsbau des Bonner Baulandmodells bei der Vergabe festgeschrie-- ben.. Da sich einige Baufelder auch füür die Realisierung besonderer Wohnformen eignen,, und zu-- dem das gesetzliche Ziel der städtebaulichen Entwicklungsmaßßnahme gem.. §§§§ 116655 ff BauGB ist,, Wohneigentum füür weite Kreise der Bevölkerung zu ermöglichen,, ist hier üüber die Vorgaben des Bonner Baulandmodells hinaus mit einer ausgewogenen sozialen Zusam-- mensetzung der Bewohnerschaft des neuen Quartiers zu rechnen.. Füür die Erschließßung des Baugebietes „Wohnpark II“ ist die Ausweisung öffentlicher Ver-- kehrsflächen in einer Größßenordnung von rund 22,,00 ha erforderlich.. Die Erschließßung der Bauflächen erfolgt in Form einer Ringstraßße,, die an die Bundesgrenzschutzstraßße ange-- schlossen wird.. Von dieser Sammelstraßße aus werden die einzelnen Baufelder durch Schleifen-- und Stichstraßßen erschlossen.. Durch einen begrüünten Lärmschutzwall soll das neue Baugebiet gegenüüber den umgeben-- den Hauptverkehrsstraßßen vor Verkehrslärm geschüützt werden.. Der im Westen des Plangebietes verlaufende Müühlenbach soll renaturiert werden.. Dieser Ausbau wird auf der Grundlage eines separat durchgefüührten wasserrechtlichen Verfahrens umgesetzt,, füür das bereits ein Planfeststellungsbeschluss vorliegt.. Insgesamt verfüügt das Plangebiet üüber einen sehr hohen öffentlichen Grüünflächenanteil von ca.. 33,,66 ha,, welcher der Wohnqualität zu Gute kommt.. Insbesondere der großßzüügige zentrale Anger bietet eine hohe Freiraumqualität füür die zum Teil relativ dichte Bebauung auf den einzelnen Baufeldern.. Geplante Flächennutzungen:: Geltungsbereich des Bebauungsplans ca.. 113366..332200 m²² Wohnbauflächen ca.. 7755..226600 m²² Öffentliche Verkehrsflächen ca.. 1199..009900 m²² Öffentliche Grüünflächen ca.. 3355..664400 m²² Versickerungsbecken ca.. 44..008800 m²² Stadtbahnanlagen ca.. 885500 m²² Sonstige Flächen ca.. 11..440000 m²² 22..22.. Festsetzungen des Bebauungsplanes 22..22..11.. Art der baulichen NutzungSeite 23 von 75 99 Die Bauflächen im Plangebiet werden abgeleitet von der Darstellung als Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan als Allgemeines Wohngebiet ((WA)) festgesetzt.. Das Baugebiet soll ne-- ben der Wohnnutzung in unterschiedlichen Gebäudetypen grundsätzlich auch füür das Wohnen ergänzende und nicht störende Nutzungen nach §§ 44 Baunutzungsverordnung ((BauNVO)) wie z..B.. der Versorgung des Gebiets dienende Läden,, Schank-- und Speisewirt-- schaften,, nicht störende Handwerksbetriebe,, Anlagen füür kirchliche,, kulturelle,, soziale,, gesundheitliche und sportliche Zwecke offen sein.. Damit ist sichergestellt,, dass sich der Ge-- bietscharakter des neuen Baugebietes unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten und nachbarschaftlichen Rüücksichtnahme entwickeln kann.. Angestrebt wird eine wohnverträgli-- che Nutzungsmischung,, die eine Versorgung des Gebietes mit wohnortnahen Dienstleistungs-- und Versorgungseinrichtungen ermöglicht.. Von den gemäßß §§ 44 Absatz 33 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen werden Be-- triebe des Beherbergungsgewerbes,, Gartenbaubetriebe und Tankstellen ausgeschlossen.. Darüüber hinaus sind Ferienwohnungen gemäßß §§ 1133a BauNVO unzulässig.. Die Zulässigkeit von Beherbergungsbetrieben und Ferienwohnungen könnten das Ziel,, Wohnraum zu schaffen,, konterkarieren.. Die Feriennutzung hat gegenüüber einer dauerhaften Wohnnutzung deutliche wirtschaftliche Vorteile füür den Eigentüümer,, womit der zur Verfüügung stehende Wohnraum folglich dem allgemeinen Wohnungsmarkt entzogen wüürde.. Das Pla-- nungsziel,, diese Flächenreserve zu einem verdichteten Wohnquartier zu entwickeln und damit insgesamt dem Bedarf an Wohnungsbauland Rechnung zu tragen,, könnte nur einge-- schränkt realisiert werden.. Zudem könnten dadurch erhöhte Verkehrsbelastungen,, die sich nachteilig auf das Plangebiet und die Nachbarschaft auswirken,, nicht ausgeschlossen wer-- den Die Nutzungen Tankstelle und Gartenbaubetriebe zeichnen sich im Allgemeinen durch einen erhöhten Flächenbedarf aus,, dem im Plangebiet aufgrund der beabsichtigten hohen Wohn-- dichte nicht entsprochen werden kann.. Zudem sollen die Störungen,, die üüblicherweise von Tankstellen und Gartenbaubetrieben ausgehen,, im Gebiet vermieden werden.. Die Baufelder der allgemeinen Wohngebiete sind nach ihren unterschiedlichen zulässigen Ausnutzungsmöglichkeiten in die Kategorien WA 11 bis WA 44 aufgeteilt.. Aus der Umsetzung der Planung mit ca.. 442200 Wohneinheiten ergibt sich erheblicher Bedarf an neuen Plätzen zur Kinderbetreuung.. Dieser wird je nach Anzahl der Wohneinheiten und nach Anteil der verschiedenen Wohnformen auf bis zu acht Gruppen geschätzt.. Der genaue Bedarf lässt sich erst ermitteln,, wenn die tatsächliche Anzahl der Wohneinheiten absehbar ist.. Da dies zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses mit hoher Wahrscheinlichkeit noch nicht möglich sein wird und die Standortwahl füür eine Kindertagesstätte aufgrund des großßen Flächenbedarfs von der Anzahl der benötigten Gruppen abhängig ist wird aus Grüünden der Flexibilität auf die Festsetzung von Flächen füür Einrichtungen zur Kinderbetreuung verzichtet.. Kindertagesstätten sind prinzipiell auf allen Baufeldern der Allgemeinen Wohngebiete allge-- mein zulässig,, die meisten Baufelder eignen sich vom Zuschnitt jedoch nicht füür diesen Zweck.. Zunächst war im Städtebaulichen Konzept die ca.. 22000000 m²² großße Fläche am süüdwestlichen Kopf der zentralen öffentlichen Grüünfläche füür eine Festsetzung von Flächen füür Einrichtun-- gen der Kindebetreuung vorgesehen.. Zu Beginn der Planung mit ca.. 330000 Wohneinheiten war lediglich eine vierzüügige Kindertagesstätte als Bedarf prognostiziert worden.. ZwischenzeitlichSeite 24 von 75 1100 wurde jedoch die Anzahl der Wohneinheiten im Plangebiet erhöht und höhere Zielversor-- gungsquoten füür die Betreuung von Kindern bis zum Schuleintritt beschlossen,, so dass sich die Anzahl der benötigten Kitagruppen erhöhen wird.. Die ursprüünglich vorgesehene Fläche ist jedoch lediglich füür eine maximal sechsgruppige Kita ausreichend dimensioniert,, so dass im Fall eines darüüber hinaus gehenden Bedarfs auf ein größßeres Grundstüück ausgewichen werden muss.. Von der Lage am Erschließßungsring und vom Zuschnitt her bietet sich dabei das ca.. 33000000 m²² großße,, direkt gegenüüberliegende Grundstüück an,, welches ebenfalls dem WA 44 zugeordnet ist und an die öffentliche Grüünfläche entlang des Lärmschutzwalls zur B 5566 grenzt.. Durch die Zuordnung zum WA 44 und die Möglichkeit,, bis zu drei Vollgeschosse errichten zu können bietet sich auf beiden füür die Unterbringung der Kita bevorzugten Flächen zusätzlich die Möglichkeit,, in den Obergeschossen Wohnnutzungen füür besondere Wohnformen oder sonstige in den allgemeinen Wohngebieten dieses Bebauungsplans zulässige Nutzungen unterzubringen.. Die Stadt Bonn hat üüber den Entwicklungsträger den vollen Zugriff auf sämt-- liche Baufelder und wird nach dem Satzungsbeschluss bei der Vergabe der Grundstüücke die benötigten Kitaflächen berüücksichtigen.. 22..22..22.. Maßß der baulichen Nutzung Das Maßß der baulichen Nutzung wird durch den in Bonn bestehenden dringenden Wohn-- raumbedarf und die daraus resultierende städtebauliche Intention einer flächensparenden und verdichteten Bauweise bestimmt.. In der Regel wird füür die geplante Wohnbebauung eine Grundflächenzahl ((GRZ)) von 00,,44 und eine Geschossflächenzahl ((GFZ)) entsprechend der jeweils zulässigen Geschosszahl multi-- pliziert mit der jeweiligen GRZ festgesetzt.. Eine GRZ von 00,,44 entspricht der zulässigen Obergrenze des §§1177 BauNVO füür allgemeine Wohngebiete.. Die Ausnahme einer geringeren Ausnutzung der Grundstüücksflächen mit einer GRZ von 00,,33 bildet hier lediglich die füür den Bau von freistehenden Einfamilienhäusern vorgesehene Zeile entlang des Müühlenbaches,, bei der größßere Grundstüückstiefen in Verbindung mit den 1122m tiefen Baufeldern eine verringerte GRZ erforderlich machen.. Dadurch wird einer zu starken Bodeninanspruchnahme im Bereich der freistehenden Einfamilienhäuser entgegengewirkt.. In Teilbereichen des WA 11 können die in §§ 1177 BauNVO mit 00,,44 festgelegten Obergrenzen der GRZ dagegen üüberschritten werden.. Die Überschreitungen der GRZ können erforderlich werden,, weil die Terrassen,, die außßerhalb der üüberbaubaren Grundstüücksflächen bis zu ei-- ner Tiefe von 44 m ausnahmsweise zulässig sind,, zur GRZ hinzugerechnet werden müüssen.. Aus diesem Grund kann bei einigen Baufeldern füür Hausgruppen im WA 11 die zulässige GRZ von Reihenmittelhäusern ausnahmsweise bis 00,,55 üüberschritten werden,, wenn die GRZ von 00,,44 in der Hausgruppe insgesamt eingehalten wird.. Da die Reihenhausgrundstüücke im Rahmen der Entwicklungsmaßßnahme vorwiegend in Zei-- len an Bauträger vergeben werden sollen,, kann ein Nachweis der GRZ und der GFZ üüber die gesamte Hausgruppe im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens erfolgen.. Durch diese ergänzende Regelung wird die Einhaltung der Obergrenzen der baulichen Nutzung gem.. §§ 1177 BauNVO auf diesen Bauflächen sichergestellt..Seite 25 von 75 1111 Bei manchen Hausgruppenbauflächen im WA 11 ist dagegen eine GRZ von 00,,55 festgesetzt,, wobei die GRZ von Reihenmittelhäusern dann ausnahmsweise bis 00,,66 üüberschritten werden kann,, wenn die GRZ der gesamten Hausgruppe von 00,,55 eingehalten wird.. Die Überschreitungen der Obergrenzen des §§1177 BauNVO im Plangebiet werden durch die Nähe zu ausgedehnten öffentlichen Grüünflächen und begrüünten Freiflächen ((z.. B.. Versicke-- rungsanlagen)) ausgeglichen.. Der Flächenanteil allein der festgesetzten öffentlichen Grüünflächen beläuft sich auf ca.. 2266%% des Plangebiets.. Hinzuzurechnen sind die Hausgärten,, die sonstige Begrüünung auf den Baugrundstüücken und die Straßßenraumbegrüünung sowie die festgesetzten begrüünten Dachflächen von flachen und flach geneigten Dächern bis 1155°° Nei-- gung,, so dass eine umfangreiche Durchgrüünung des Plangebiets sichergestellt werden kann.. Die partiellen Überschreitungen der Obergrenzen auf den Baugrundstüücken sind darüüber hinaus durch den in der Bundesstadt Bonn gegebenen stark erhöhten Wohnflächenbedarf durch die stark ansteigende Bevölkerungsentwicklung und die dadurch bedingte Wohnraum-- knappheit vertretbar.. Beeinträchtigungen der Anforderungen an gesunde Wohn-- oder Arbeitsverhältnisse werden durch die Planung nicht generiert.. Durch die Möglichkeit,, Rei-- henhäuser auf relativ keinen Grundstüücken anbieten zu können,, besteht angesichts der stark angestiegenen Baulandpreise die Möglichkeit,, gemäßß §§11 Abs.. 66 Nr..22 BauGB Wohneigentum füür weite Kreise der Bevölkerung zu ermöglichen.. Darüüber hinaus sind durch die sehr gute Erschließßung durch den öffentlichen Nahverkehr ((Stadtbahn)) und die Möglichkeit der Verkehrsreduzierung oder –vermeidung durch innen-- stadt-- und arbeitsplatznahes Wohnen ((§§11 Abs..66 Nr.. 88 BauGB)) sowie aus Grüünden des Bodenschutzes ((§§11a Abs..22 BauGB)) durch die Vermeidung von Zersiedlung an weniger ge-- eigneten,, peripheren Standorten die Überschreitungen gerechtfertigt.. Bei den füür eine Doppelhausbebauung vorgesehenen Baufeldern des WA 11 entlang der Süüdseite der zentralen öffentlichen Grüünfläche wird die GRZ auf bis zu 00,,55 und die GFZ auf bis zu 11,,00 festgesetzt,, wodurch wiederum eine Überschreitung der Obergrenzen des §§1177 BauNVO vorliegt,, die aus den bereits aufgefüührten Grüünden gerechtfertigt ist.. Entlang des Müühlenbachs im Westen des Plangebietes ist ein Bereich füür freistehende Ein-- familienhäuser vorgesehen,, die ebenfalls dem WA 11 zugeordnet sind.. Um die Wohnbebauung zum Bachlauf hin aufzulockern,, wird füür diesen Bereich eine zwingend II-- geschossige Bebauung mit der Festlegung „nur Einzelhäuser zulässig“ auf großßzüügigeren Baugrundstüücken vorgesehen.. Dementsprechend wird füür diesen Bereich eine GRZ von 00,,33 und eine Geschossflächenzahl GFZ von 00,,66 festgesetzt.. Bereiche füür zwingend III--geschossige Bebauung ((WA 22)) sind entlang der nördlichen und östlichen Seite der zentralen Grüünfläche vorgesehen.. Hier sind Grundflächenzahlen von bis zu 00,,55 und Geschossflächenzahlen von bis zu 11,,55 festgesetzt,, womit wiederum die Ober-- grenzen des §§1177 BauNVO üüberschritten werden.. Dies gilt ebenfalls füür das Baufeld des WA 44,, das an der Süüdwestecke des Grüünangers auch füür die Einrichtung einer Kindertagesstätte mit ergänzender Wohnnutzung ausgelegt ist,, füür deren Flächenbedarf eine GRZ von 00,,44 nicht ausreichen wüürde.. Die Überschreitungen der Obergrenzen füür die bauliche Dichte der BauNVO in WA 22 und auf der potenziellen Kita--Baufläche werden hier zusätzlich durch die direkte Lage an der großßzüügig dimensionierten zentralen öffentlichen Grüünfläche ausgegli-- chen und sind ebenfalls aufgrund der verkehrsgüünstigen und innenstadtnahen Lage in derSeite 26 von 75 1122 Nähe eines qualifizierten Anschlusses an den schienengebundenen öffentlichen Nahverkehr sowie den stark erhöhten Wohnraumbedarf gerechtfertigt.. Durch die maximale Gebäudehöhe von 1133,,00 m ergibt sich hier üüber die festgesetzte Zahl von drei Vollgeschossen hinaus die Möglichkeit der Ausbildung eines weiteren Geschosses,, wel-- ches jedoch kein Vollgeschoss gem.. §§22 Abs.. 66 Satz 22 Landesbauordnung NRW sein und damit auf maximal drei Viertel der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses eine lich-- te Höhe von 22,,3300 oder mehr aufweisen darf.. Durch die Festsetzung von Sattel-- und Pultdächern,, bei letzteren in Verbindung mit einem zwingenden Rüücksprung der höheren Wand auf der Seite des Dachfirstes von mindestens 22,,55 m wird verhindert,, dass eine Ge-- bäudeseite wie ein viergeschossiges Gebäude wirken kann.. Die Geschossigkeit der zwei-- und dreigeschossigen Wohnbebauung wird zwingend festge-- setzt.. Damit wird die Realisierung einer geringeren Geschossigkeit und damit einhergehend einer geringeren Geschossfläche ausgeschlossen.. So soll das vordringliche Ziel der Stadt Bonn,, die Schaffung von Wohnraum unter Berüücksichtigung des Gebots des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden umgesetzt werden.. Darüüber hinaus soll mit der zwingend festgesetzten Geschossigkeit ein homogenes und geschlossenes Siedlungsbild erreicht werden.. Aus Grüünden der Flexibilität bei der Vergabe der Grundstüücke der WA 44,, die füür be-- sondere Wohnformen vorgesehen sind,, wird auf diesen Bauflächen die Geschosszahl auf II-- III festgesetzt.. Somit wird auf diesen Baufeldern eine größßere Bandbreite von Typologien und Konzepten ermöglicht,, als in den WA 11--33,, deren Strukturen klarer vorgegeben sind.. Eine Ausnahme bildet die dem WA 44 zugehörige Baufläche im Nordwesten des Plangebiets.. Hier wird aus Grüünden der Einfüügung in die Umgebung lediglich eine zwingende Zweigeschos-- sigkeit festgesetzt.. Aufgrund der geplanten städtebaulichen Struktur mit einer in der Fläche und in der Summe relativ dichten Bebauung ist eine zurüückhaltende Höhenentwicklung der Neubebauung fest-- gesetzt.. Überdimensionierte Geschosshöhen und Dachausbildungen sollen verhindert werden,, um ein harmonisches Erscheinungsbild des städtebaulichen Ensembles zu gewähr-- leisten.. Daher werden füür die Wohnbauflächen differenzierte maximale Trauf-- und Gebäudehöhen festgesetzt.. Füür den üüberwiegenden Teil des Baugebietes ist eine zweige-- schossige Bauweise vorgesehen.. Dies trifft insbesondere füür die geplanten Hausgruppen und Doppelhäuser zu.. Hier muss eine Gebäudehöhe von maximal 1111,,0000 m und eine Trauf-- höhe von maximal 88,,0000 m eingehalten werden.. Füür den Bereich mit dreigeschossiger Bebauung entlang der zentralen Grüünfläche und die II-- bis III--geschossigen Baufelder füür be-- sondere Wohnformen ((WA 44)) entlang des Lärmschutzwalls zur B 5566 werden maximale Gebäudehöhen von 1133,,0000 und maximale Traufhöhen von 1100,,0000 m festgesetzt.. Mit den fest-- gesetzten Gebäudehöhen bleibt ausreichend Spielraum füür eine angemessene Ausnutzung der Baugrundstüücke im Rahmen der möglichen Geschossflächenzahl und füür großßzüügige Geschosshöhen.. Die Festlegung dieser Maximalhöhen wurde derart bemessen,, dass auch füür Dachaufbauten und verstärkte Dachkonstruktionen füür Grüündächer oder füür Anlagen sola-- rer Energiegewinnung keine weiteren Überschreitungen hingenommen werden müüssen.. Das zuküünftige Geländeniveau wird gegenüüber dem natüürlich gewachsenen Boden neu mo-- delliert.. Dies ist durch die Entwässerungsplanung in der Wasserschutzzone III B,, in der schwach belastetes Niederschlagswasser von den Erschließßungsstraßßen und den privaten und öffentlichen Stellplatzflächen nur üüber die belebte Bodenschicht versickert werden darf,, begrüündet.. Dadurch ergeben sich notwendige Gefällerichtungen der öffentlichen Verkehrs--Seite 27 von 75 1133 flächen und sonstigen Abflussrinnen zu den vorgesehenen Versickerungsmulden oder -- becken.. Ein weiterer Grund der Neumodellierung des Geländes ist der Überflutungsschutz der Bebauung füür bis zu 110000--jährliche Starkregenereignisse.. Die Gradienten der öffentlichen Verkehrsflächen werden an ausgewählten Punkten zwischen 5588,,77 m und 6622,,55 m NHN festgesetzt und weichen damit zum Teil erheblich sowohl nach oben als auch nach unten von den zur Zeit der Planaufstellung vorhandenen natüürlichen Ge-- ländehöhen ab.. Es werden im Bereich der Baugrenzen der üüberbaubaren Grundstüücksflächen in regelmäßßi-- gen Abständen ((etwa 1155--3300m)) die Höhenwerte üüber Normalhöhennull ((NHN)) verzeichnet,, welche die festgesetzte Geländeoberfläche darstellen.. Die festgesetzten Geländeoberflä-- chen dienen als Bezugshöhe füür die Ermittlung der Abstandsflächen,, als Bezugshöhe füür die festgesetzten Gebäude-- und Traufhöhen,, und als Mindesthöhe füür Erdgeschossfußßboden-- oberkante ((EGFOK)).. In den Fällen,, bei denen kein Höhenwert auf einem Baugrundstüück festgesetzt ist,, ist von den beiden Höhenwerten,, die der betroffenen üüberbaubaren Grundstüücksfläche am nächsten liegen,, der jeweils höhere maßßgeblich.. Diese Höhenwerte können in der späteren Gebäudeplanung füür die tatsächliche Einbauhöhe der Erdgeschossfußßbodenoberkante ((EGFOK)) auch individuell üüberschritten werden.. Die Festsetzung einer Mindesthöhe füür die EGFOK dient dem Schutz vor Starkregenereignissen.. Bis zur festgesetzten Geländeoberfläche müüssen auch tiefer liegende Gebäudeteile gegen eindringendes Oberflächenwasser gesichert werden.. Die festgesetzte Geländehöhe liegt grundsätzlich etwa 1100--2200cm höher als die angrenzenden ausgebauten öffentlichen Verkehrs-- flächen,, deren Höhen ebenfalls festgesetzt werden.. Aufgrund der Neumodellierung des Geländes entstehen zwischen den festgesetzten EGFOK,, den Gradienten der Erschließßungsflächen und gegenüüber der natüürlichen Gelände-- oberfläche zum Teil erhebliche Höhenunterschiede,, die durch Aufschüüttungen oder Abgrabungen nivelliert werden können.. Aus diesem Grund sind Aufschüüttungen und Abgra-- bungen bis zum Niveau der festgesetzten Geländeoberfläche zulässig.. In den Einfamilienhausbereichen ((allgemeine Wohngebiete WA 11 mit den Haustyp-- Festsetzungen E,, ED,, D und H sowie im WA 33)) wird die Anzahl der Wohneinheiten auf ma-- ximal zwei je Wohngebäude begrenzt.. Dabei gilt bei Doppelhäusern jede Doppelhaushälfte und bei Hausgruppen das einzelne Reihenhaus als Wohngebäude.. Mit der Begrenzung der Anzahl der Wohneinheiten soll zum einen eine verträgliche Bevölkerungsdichte erreicht wer-- den.. Zum anderen ist mit steigender Anzahl von Wohneinheiten in der Regel auch meist eine Zunahme des privaten PKW – Bestandes und eine Erhöhung des motorisierten Individual-- verkehrs verbunden.. Gerade vor dem Hintergrund der flächensparenden öffentlichen Verkehrserschließßung im Plangebiet sollen Konflikte in Bezug auf Stellplätze möglichst ver-- mieden werden..Seite 28 von 75 1144 22..22..33.. Hausform,, Bauweise und üüberbaubare Grundstüücksfläche Füür den üüberwiegenden Teil des Baugebietes sind Einfamilienhäuser in Form von Doppel-- häusern und kleinen Reihenhausgruppen geplant.. Das Angebot wird durch einige Mehrfamilienhäuser und freistehende Einfamilienhäuser sowie Bauflächen,, die füür besondere Wohnformen geeignet sind,, ergänzt.. Die verschiedenen Bebauungsformen sollen ein vielfäl-- tiges Wohnflächenangebot ermöglichen.. Diese Verschiedenartigkeit der Bauformen wird im Bebauungsplan auf Grundlage des städtebaulichen Konzeptes zum Teil durch die Festset-- zung der jeweils zulässigen Hausformen in den füür Einfamilienhäuser vorgesehenen Teilen von WA 11 und im WA 33 gewährleistet.. Einzelne Flächen des WA 11 werden ohne Festsetzung der Hausform dargestellt.. In diesen Baufeldern sollen auch Reihenhauszeilen errichtet werden können,, die nicht in einzelne Par-- zellen aufgeteilt werden,, sondern in Teileigentum aufgeteilt werden oder als ((geförderte)) Mietwohnungen angeboten werden können.. Dadurch werden bei der Errichtung Baukosten gespart,, da zwischen den Einzelhäusern lediglich Wohnungstrennwände errichtet werden müüssen,, was dem Entwicklungsziel der Förderung kostensparenden Bauens entspricht.. Da-- mit wäre z..B.. auch öffentlich geförderter Wohnungsbau füür Familien in reihenhausähnlicher Bauweise realisierbar,, wie er bereits im Wohnpark I umgesetzt wurde.. Füür die Baufelder des WA 11 ohne Hausformfestsetzung gilt die Festsetzung,, dass pro Wohngebäude lediglich zwei Wohneinheiten zulässig sind nicht,, da diese Baukörper als jeweils ein Wohngebäude zählen.. Möglich wären hier auch größßere Einzelhäuser mit mehreren Wohnungen oder Bebauungen durch herkömmliche Einfamilien--,, Doppel-- oder Reihenhäuser.. Darüüber hinaus wird eine textliche Festsetzung in den Bebauungsplan aufgenommen,, die als abweichende Bauweise die Länge der verschiedenen Hausformen in WA 11,, WA 22 und WA 33 auf ein Maßß von maximal 3355 m beschränkt,, womit sich ein Unterschied zur offenen Bauweise gemäßß BauNVO ergibt,, in der die Längenbegrenzung der Baukörper bei 5500 m liegt.. Diese Regelung soll bei der gewüünschten Bebauungsdichte eine gegliederte Baustruktur mit ver-- träglichen Baumassen und Baukörperlängen sicherstellen.. Ausnahmen bilden die Baufelder des WA 44.. Dort werden weder Bauweise noch Hausform festgesetzt.. Im WA 44 sollen die Baugrundstüücke möglichst füür besondere Wohnformen ver-- geben werden,, bei denen auch die Möglichkeit eröffnet wird,, L-- oder U--förmige zusammenhängende Baukörper zu errichten,, die hofartige Anlagen mit gemeinschaftlich nutzbaren Flächen bilden könnten.. Auf den Grundstüücken des WA44 können jedoch auch bei entsprechender Nachfragesituation herkömmliche Bauformen des Geschoss-- oder Einfamili-- enhauswohnungsbaus realisiert werden.. Neben den besonderen Wohnformen sind insbesondere zwei Baufelder des WA 44 auch als Standort füür die benötigte bis zu acht Grup-- pen umfassende Kindertagesstätte geeignet,, so dass hier die Zulässigkeit durchgängiger Baukörper mit mehr als 3355 m oder auch mehr als 5500 m Länge sinnvoll ist.. Trotz des Verzichts auf die Festsetzung der Baukörperlänge soll bei der Vergabe der Grund-- stüücke in den WA 44 auf besondere Gestaltqualität Wert gelegt werden.. Dazu wurde ein Gestaltungshandbuch erarbeitet,, welches den Käufern der Grundstüücke mit dem Kaufvertag verpflichtend an die Hand gegeben wird.. Die Verringerung der Festsetzungsdichte ermög-- licht bei diesen Baufeldern eine größßere Flexibilität bei der Vergabe.. Die durch Baugrenzen festgelegten üüberbaubaren Grundstüücksflächen der allgemeinen Wohngebiete sind in Ergänzung zur festgesetzten Grundflächenzahl so bemessen,, dassSeite 29 von 75 1155 zum einen der Gesichtspunkt des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden Berüücksichti-- gung findet,, zum anderen jedoch auch Spielraum bei der Ausdehnung des Baukörpers auf dem Grundstüück verbleibt.. Die Bauzeilen sind dabei vornehmlich in Süüdost-- oder Süüdwest--Richtung orientiert,, um den Gartenseiten der Gebäude eine güünstige Ausrichtung und den Gebäuden eine optimale Be-- lichtung zu ermöglichen.. Außßerdem ergeben sich aufgrund dieser städtebaulichen Struktur gute Voraussetzungen füür eine passive und aktive Nutzung von Sonnenenergie.. Zusätzlich wird durch textliche Festsetzung die Möglichkeit eröffnet,, die Grenzen der üüber-- baubaren Grundstüücksflächen durch ebenerdige Terrassen ausnahmsweise um bis zu 44,,00 m zu üüberschreiten.. Die Baugrenzen sind mit Tiefen von mindestens 1122 m derart bemessen und ausgerichtet,, dass unter Berüücksichtigung der im Wohnungsbau üüblichen Gebäudetiefen die Lage der Baukörper dem klaren städtebaulichen Entwurf entsprechend vorbestimmt wird,, so dass weitgehend einheitliche Baufluchten der Gebäudezeilen gewährleistet sind.. Bei der Bemessung der Baugrenzen wurden die Terrassen nicht mitberüücksichtigt.. Diese zählen je-- doch als Bestandteil der Hauptanlage und düürften gem.. §§2233 Abs.. 33 BauNVO lediglich innerhalb der üüberbaubaren Grundstüücksflächen errichtet werden Die Zulassung der Aus-- nahme kann im Baugenehmigungsverfahren beschränkt werden,, wenn z..B.. bei freistehenden Häusern oder bei Eckgebäuden üüberdimensionierte Terrassen an mehreren Gebäudeseiten errichtet werden sollen und dadurch eine zu massive Versiegelung der Grundstüücksflächen eintritt.. Durch die Festsetzung werden den jeweiligen Wohngebäuden angemessene und dem allgemein üüblichen Rahmen entsprechende Terrassengrößßen ge-- währleistet.. Die Stellplätze der Mehrfamilienhäuser ((WA 22,, WA 44)) sollen üüberwiegend in Tiefgaragen nachgewiesen werden.. Da eine zweibüündige Tiefgarage in den zum Teil mit Bautiefen von 1155 m ausgewiesenen Baufenstern nicht realisierbar ist,, können diese nicht allein in den üüberbaubaren Grundstüücksflächen untergebracht werden,, sondern müüssen diesen Rahmen unter der Geländeoberfläche üüberschreiten.. Die Überschreitung ist notwendig,, weil eine Fahrgasse und beidseitige Stellplätze in Senkrechtaufstellung bereits eine Mindestinnenbrei-- te der Tiefgaragen von 1166m erfordern.. Eine Überschreitung der GRZ ist gemäßß §§1199 Abs.. 44 BauNVO um bis zu 5500 %% möglich.. Damit ergibt sich hier aufgrund der festgesetzten GRZ von 00,,55 in den WA 22 und WA 44 eine Überschreitungsmöglichkeit bis zu einer GRZ von 00,,7755.. Um die Zulässigkeit von ausreichend großßen Tiefgaragen zu ermöglichen bedarf es daher ledig-- lich der Festsetzung,, dass die Tiefgaragen die üüberbaubaren Grundstüücksflächen unterhalb der Geländeoberfläche üüberschreiten können.. Mit Ausnahme eingehauster Standplätze füür Müüllbehälter und Fahrradstellplätzen sind Ne-- benanlagen zwischen der Straßßenbegrenzungslinie und der straßßenseitigen Baugrenze nicht zulässig.. Damit soll gewährleistet werden,, dass der öffentliche Straßßenraum optisch nicht unverhältnismäßßig durch bauliche Anlagen ((z..B.. Geräteschuppen)) eingeengt wird und die privaten Grundstüücksvorbereiche ((Vorgartenflächen)) gestalterisch positiv in den öffentlichen Raum wirken können.. Dies gilt nicht in Gartenbereichen im WA 33,, deren üüberbaubare Grundstüücksflächen aufgrund der besseren Ausrichtung zur Sonne zurüückgesetzt sind..Seite 30 von 75 1166 22..22..44.. Grüün-- und Freiflächen Zur Aufwertung und städtebaulichen Gliederung des Baugebietes weist der Bebauungsplan umfangreiche öffentliche Grüünflächen aus,, denen unterschiedliche Funktionen zukommen.. Ein wesentliches Element des städtebaulichen Entwurfs stellt die zentrale Grüünfläche dar.. Diese Grüünfläche wird üüber einen Grüünzug mit dem nördlich gelegenen Anger im Baugebiet „Wohnpark I“ verbunden und im Bebauungsplan als Parkanlage in Verbindung mit Flächen füür die Beseitigung von Niederschlagswasser ausgewiesen.. Die zentrale Grüünfläche bietet einen offenen und attraktiven Freiraum in der Mitte des neuen Siedlungsgebietes zur Naher-- holung.. Ein Spielplatzbereich mit einer Größße von ca.. 11000000 m²² ist am süüdlichen Ende des Grüünangers festgesetzt.. Die Fläche dient zu großßen Teilen auch der Rüückhaltung des innerhalb eines Teilbereichs des Baugebietes auf den öffentlichen Verkehrsflächen anfallenden Niederschlagwassers und wird üüberwiegend als Rasen-- und Wiesenfläche mit eingestreuten Baum-- und Strauchpflan-- zungen ((außßerhalb der Versickerungsbereiche)) gestaltet.. Das Oberflächenwasser wird dabei in integrierten Mulden üüber die belebte Bodenschicht versickert und in eine darunterliegende Rigole geleitet,, von wo aus es weiter in das Grundwasser versickern kann.. Das unbelastete Niederschlagswasser von privaten Dach-- und Gartenflächen ((ausgenommen private Stell-- plätze und Zufahrten)) wird üüber Leitungen direkt der unter der Grüünfläche eingebauten Rigole zugefüührt und anschließßend ins Grundwasser versickert.. Zur Minderung des Eingriffs und auch zur attraktiven Gestaltung des Wohnumfeldes wird festgesetzt,, dass die Dächer von Tiefgaragen,, sofern sie nicht üüberbaut oder als Terrassen genutzt werden,, mit einer mindestens 00,,55m dicken Substratschicht abzudecken,, zu bepflan-- zen und dauerhaft zu erhalten sind.. Um den in den letzten Jahren zu beobachtenden Trends entgegenzuwirken,, nicht üüberbaute Grundstüücksflächen als Schotterflächen ohne Bepflanzung anzulegen oder insbesondere Vorgartenflächen großßflächig zu versiegeln,, wird festgesetzt,, dass nicht mit baulichen Anla-- gen im Sinne des §§ 2299 Abs.. 11 BauGB üüberbaute Grundstüücksflächen der Baugrundstüücke vollflächig zu bepflanzen sind.. Nicht bepflanzte und geschotterte oder versiegelte Flächen verursachen diverse ökologische Nachteile.. Durch den Wegfall der Verdunstungswirkung durch Pflanzen sorgen sie füür eine Absenkung der Luftfeuchtigkeit und füür einen Verlust der Küühlwirkung,, was bei dem Trend zu höheren Temperaturen und länger anhaltenden Wetter-- lagen auch zu negativen gesundheitlichen Auswirkungen füür Teile der Bevölkerung füühren kann.. Darüüber hinaus befördern sie die weitere Verringerung der Lebensräume und die Ver-- knappung des Nahrungsangebots füür Insekten und Vögel.. Diese Festsetzung geht üüber die in §§ 88 Landesbauordnung NRW festgelegte Pflicht zur Be-- grüünung und Bepflanzung der nicht üüberbauten Grundstüücksflächen hinaus,, da aus dem Normtext eine vollflächige Bepflanzung nicht eindeutig hergeleitet werden kann.. Von einer Vollflächigkeit ist auszugehen,, wenn die Bepflanzung der Grundstüücksflächen da-- rauf ausgelegt ist,, nach angemessenen Wuchszeiträumen der jeweiligen Vegetationsformen eine vollständige Überdeckung des Oberbodens zu erzeugen..Seite 31 von 75 1177 22..22..55.. Ausgleichsmaßßnahmen Mit der Realisierung des Bebauungsplanes ist ein Eingriff in die natüürlichen Schutzgüüter ver-- bunden,, der angesichts des Planungsziels „Bereitstellung von neuen Wohnbauflächen“ jedoch als unvermeidbar und hinnehmbar anzusehen ist.. Um die ökologischen Belange in gebotenem Umfang bei der Bebauungsplanung zu berüücksichtigen,, wurde ein landschafts-- pflegerischer Begleitplan erstellt,, der den ökologischen Zustand der Flächen vor der Planung und nach Realisierung der Planung bewertet und vergleicht.. Dabei stellen die innergebietli-- chen Grüünflächen bereits einen teilweisen Ausgleich bzw.. eine Minderung füür den mit der Bebauung und Erschließßung des Gebietes verbundenen Eingriff dar.. Die innergebietlichen Grüünflächen haben neben den zuvor bereits beschriebenen städtebaulichen Funktionen auch entsprechend positive Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die Leistungs-- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts.. Um diese Funktionen planungsrechtlich zu gewähr-- leisten,, werden die entsprechenden Flächen im Bebauungsplan zusätzlich zur Festsetzung der öffentlichen Grüünflächen teilweise als Flächen zum Schutz,, zur Pflege und zur Entwick-- lung von Boden,, Natur und Landschaft ((SPE--Flächen)) ausgewiesen.. Darüüber hinaus enthält der Bebauungsplan entsprechende textliche Festsetzungen zur Bepflanzung dieser Teilflä-- chen,, welche die Entwicklung von möglichst hochwertigen naturnahen Lebensräumen sicherstellen sollen.. Die das Wohngebiet im Westen begrenzende Gewässerzone des Müühlenbaches soll dabei im Zuge der Planung aufgewertet werden.. Dabei soll das Gewässer Raum füür eine naturna-- he Entwickung und die Rüückhaltung von Hochwasserabflüüssen erhalten.. Es wurde bereits ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren durchlaufen.. Eine Plangenehmigung liegt vor.. Der derzeit fast gradlinig gefüührte Müühlenbach wird demnach in einen naturnahen Zu-- stand zurüückgefüührt werden.. Die den Freiraum prägende,, bachbegleitende Alleepflanzung bleibt weitgehend erhalten.. Lediglich einige Bestandsbäume im Bereich des Einlassbau-- werks im Nordwesten des Plangebiets sowie nicht mehr standsichere Bäume werden im Zuge der Renaturierung entfernt.. Entlang des Baches ist im Rahmen der Renaturierung die Anlage von Bachauengehölzen und einer staudenreichen Feuchtwiese vorgesehen.. Durch die Plangenehmigung sind die Renaturierungs-- und Bepflanzungsmaßßnahmen bereits ab-- schließßend geregelt und bedüürfen daher keiner weiteren Festsetzungen im Bebauungsplan.. Die entsprechende Fläche wird daher lediglich als öffentliche Grüünfläche mit der Zweckbe-- stimmung Bachlauf festgesetzt.. Während die westliche Grüünzone der naturnahen Entfaltung des Bachlaufes vorbehalten wird,, soll die auf der östlichen Seite des Baugebietes vorhandene dicht bewachsene Bö-- schungsfläche als Sichtschutz gegenüüber der Bundesgrenzschutzstraßße dienen.. Hier sollen der vorhandene Baum-- und Strauchbewuchs sowie die Fußßwegrampe zur Bundesgrenz-- schutzstraßße mit begleitender Baumreihe erhalten bleiben.. Die Randbereiche der Grüünfläche werden durch die Pflanzung von Waldsaumgehölzen ergänzt.. Entlang der süüdlich des Plangebietes verlaufenden B5566 -- Sankt--Augustiner Straßße -- ist zum Schutz vor Verkehrslärmimmissionen eine Kombination aus bepflanztem Lärmschutzwall und Lärmschutzwand im Bebauungsplan mit einer Mindesthöhe von 55,,55m üüber Fahrbahn-- oberkante B5566 festgesetzt.. Zwischen der begrüünten Lärmschutzeinrichtung und dem Siedlungskörper ist ein Rad-- und Fußßweg füür die Naherholung geplant,, der gleichzeitig auch der Unterhaltung der Anlage dient.. Ein weiterer,, nicht befestigter Unterhaltungsweg wird auf der straßßenzugewandten Seite des Walls angelegt.. Die Lärmschutzanlage ist als Wall--Wand--Seite 32 von 75 1188 Kombination auszufüühren und mit Gehölzen aus gebietsheimischen Arten zu bepflanzen.. Die Umgebungsbereiche der Lärmschutzanlage sind als Wiesenfläche zu gestalten.. Die innergebietlichen Begrüünungsmaßßnahmen bewirken insgesamt jedoch noch keinen voll-- ständigen Ausgleich des Eingriffs.. Um einen vollständigen Ausgleich zu gewährleisten,, ist daher die Inanspruchnahme von externen Ausgleichsmaßßnahmenflächen erforderlich.. Im Zuge des Projektes ''Kompensationskonzept Deichvorland Bonn--Beuel sind im Bereich der rechtsrheinischen Auenflächen westlich von Schwarzrheindorf geeignete Maßßnahmen und Maßßnahmenflächen identifiziert worden.. Diese werden den Eingriffen,, die durch die Aufstel-- lung des Bebauungsplans ermöglicht werden,, entsprechend zugeordnet.. Bei der externen Ausgleichsmaßßnahme handelt es sich um eine städtische Fläche im Deich-- vorland in Beuel,, Gemarkung Beuel,, Flur 1133,, Flurstüücks Nr.. 11889922.. Dabei wird eine 1155..666633 m²² großße Teilfläche des Flurstüücks mit teilversiegelten Wegen und einer Brennnessel-- Ruderalflur in eine artenreiche Glatthaferwiese durch Abschieben des Oberbodens umge-- wandelt.. Diese Maßßnahme ist im Kompensationsflächenkonzept der Maßßnahmenfläche E bezeichnet und verortet.. Eine weitere der externen Ausgleichsmaßßnahme zugeordnete Teil-- fläche des Flurstüücks Nr.. 11889922 in einer Größße von 33..770000 m²² zählt zur Maßßnahmenfläche C.. Dabei wird eine artenarme Intensiv--Fettwiese in eine artenreiche Mähwiese//Glatthaferwiese mit Aushagerung umgewandelt.. Die hierfüür erforderliche wasserrechtliche Genehmigung liegt vor.. 22..22..66.. Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen Das Plangebiet ist aufgrund der im Norden verlaufenden Stadtbahnlinie 6666,, und der im Süü-- den angrenzenden Sankt Augustiner Straßße ((Bundesstraßße 5566)) und der in mindestens 550000m Abstand westlich verlaufenden Bundesautobahn 5599 sowohl durch Straßßen-- als auch Schie-- nenverkehrslärm vorbelastet.. Außßerdem liegt das Plangebiet im Einwirkungsbereich des nahe gelegenen Verkehrslandeplatzes Hangelar.. Zur Ermittlung der vorhandenen Geräuscheinwirkungen und der gegebenenfalls zu treffen-- den Schallschutzmaßßnahmen wurde daher ein schalltechnisches Gutachten erstellt ((KRAMER Schalltechnik GmbH,, Bericht Nr.. 1111 0022 000044//0022,, vom 1133.. April 22001122)),, welches im Laufe des langen Planungszeitraums mehrfach aktualisiert wurde.. In diesem Gutachten und den nachfolgenden Ergänzungen wurden die auf das Plangebiet einwirkenden Immissionen im Bereich des Bebauungsplangebietes umfassend untersucht.. Eine erste Ergänzung des Stammgutachtens erfolgte im Jahr 22001133,, als eine Straßßenplanung füür die Erschließßung des Plangebietes ausgearbeitet wurde und sich dadurch die Höhenla-- gen der späteren Baufelder stark geändert hatten ((11.. Ergänzung,, Bericht Nr..1111 0022 000044//0033 vom 1155.. April 22001133)).. Im Zuge des laufenden vierspurigen Ausbaus der B5566 im Bereich der Kreuzung Am Herren-- garten wurden durch den Landesbetrieb Straßßenbau NRW bereits Lärmschutzwände füür den Abschnitt Am Herrengarten bis östlich des Durchlasses des Müühlenbachs errichtet.. Diese sind wegen der engen Platzverhältnisse lediglich als Wandkonstruktion ausgefüührt und konn-- ten auch aus stadtgestalterischen Grüünden nur in einer Höhe von 33,,5500 m statt der imSeite 33 von 75 1199 Stammgutachten angenommenen 55,,5500 m errichtet werden.. Aus diesem Grund wurde füür diesen Bereich durch das Büüro Kramer Schalltechnik nochmals eine Neuberechnung durch-- gefüührt ((22.. Ergänzung,, Bericht Nr.. 1111 0022 000044//0044 vom 3311.. Mai 22001177)) bei denen die festzusetzenden Lärmpegelbereiche nach DIN 44110099 angepasst werden mussten.. Da zwischenzeitlich neue Berechnungsvorschriften füür den Schienenverkehrslärm ((Verkehrs-- lärmschutzverordnung -- 1166.. BImSchV vom 1188..1122..22001144)) und die passiven Schallschutzmaßßnahmen ((DIN 44110099--11 „Schallschutz im Hochbau -- Teil 11:: Mindestanforde-- rungen“ vom Januar 22001188)) gelten,, ist die Verkehrsgeräuschsituation zuletzt im Rahmen der 33.. Ergänzung im Jahr 22001199 erneut untersucht worden.. Zudem wurden in der 33.. Ergänzung die Verkehrsdaten auf den Prognosehorizont 22003300 unter Einbeziehung des geplanten Kreis-- verkehrs B 5566//Bundesgrenzschutzstraßße aktualisiert ((Gutachten Nr.. 1111 0022 000044//0055 vom 2211.. Oktober 22001199)).. Besonders relevant ist der Verkehrslärm von der Sankt Augustiner Straßße ((B 5566)),, so dass im Plangebiet eine Lärmschutzanlage entlang der Bundesstraßße erforderlich ist.. Füür diese Lärmschutzanlage und die ergänzende hochabsorbierende Lärmschutzwand wurden im Stammgutachten alternativ die Höhen von 44,,55 m,, 55,,55 m und 66,,00 m üüber Fahrbahndecke der B 5566 untersucht.. Beim Vergleich der Berechnungsergebnisse mit den Verkehrsgeräusch-- Orientierungswerten der DIN 1188000055 ""Schallschutz im Städtebau"" füür Allgemeine Wohngebie-- te wird ersichtlich,, dass in allen drei untersuchten Varianten an der B 5566 bereichsweise Überschreitungen vorliegen.. Im Zuge der 33.. Ergänzung des Gutachtens mit der Berüücksich-- tigung des neuen Prognosehorizonts 22003300 und dadurch höheren Verkehrszahlen sowie der hier angewendeten freien Schallausbreitung haben sich die Bereiche im Plangebiet mit Überschreitungen der städtebaulichen Orientierungswerte noch vergrößßert.. Diese Orientie-- rungswerte sind jedoch keine Grenzwerte und die Lärmverhältnisse im Plangebiet entsprechen einer stadtrandtypischen Lage.. Durch die Bebauung der Flächen wird sich die Lärmsituation füür viele Baufelder aufgrund der dann nicht mehr gegebenen freien Schallaus-- breitung des Verkehrslärms verbessern,, so dass an den meisten Außßenwohnbereichen und an vielen Fassaden die Orientierungswerte eingehalten werden.. Der Schallschirm an der B 5566 beeinflusst dabei nur den straßßennäheren süüdlichen Bereich des Plangebiets.. Im zentralen,, westlichen,, nördlichen und östlichen Plangebiet wird die Ge-- räuschsituation von anderen Verkehrswegen,, wie vor allem von der Autobahn A 5599 sowie von der Stadtbahntrasse bestimmt.. Zwischen den im Stammgutachten untersuchten Varian-- ten des aktiven Lärmschutzes bestehen,, bezogen auf die Erdgeschosse,, kaum Unterschiede,, da auch die 44,,55 m hohe Variante der Lärmschutzanlage bereits sehr effektiv ist.. Die höheren Schallschirmvarianten ((55,,55 m und 66,,00 m)) bringen füür die Obergeschosse im süüd-- lichen Bereich der direkten Randbebauung entlang der B 5566 bei den im Stammgutachten berüücksichtigten Verkehrszahlen eine leichte Verbesserung um ca.. 11 -- 11,,55 dB((A)),, bzw.. im süüdöstlichen Bereich im Bereich des Knotens B5566//Bundesgrenzschutzstraßße eine spüürbare Verbesserung um bis zu 33 dB((A)).. Zwischen einer Schallschirmhöhe von 55,,55 m und 66,,00 m be-- stehen hingegen nur marginale Unterschiede in der erzielbaren Verbesserung der Geräuschsituation.. Auf der Grundlage der Ergebnisse des Stammgutachtens werden aktive Lärmschutzmaßßnahmen ((Wall--Wand--Kombination)) entlang der B 5566 daher östlich des Durchlasses des Müühlenbachs mit einer Höhe von 55,,5500 m üüber Fahrbahnoberkante festge-- setzt.. Die Oberflächen der lärmexponierten Wandteile müüssen dabei hochabsorbierendSeite 34 von 75 2200 ausgefüührt sein.. Die anderen Schallschirmvarianten wurden in den Ergänzungsgutachten be-- reits nicht mehr berüücksichtigt.. Die westlich des Müühlenbachs notwendige Lärmschutzwand von 33,,5500m Höhe liegt außßerhalb des Plangebiets und wurde bereits im Rahmen des Aus-- baus des Knotens B5566//Am Herrengarten durch den Träger der Straßßenbaulast realisiert.. Trotz dieser Lärmschutzanlage werden die Orientierungswerte der DIN 1188000055 in größßeren Teilen des Plangebiets noch üüberschritten.. Die Lärmschutzmaßßnahmen werden daher durch passive Lärmschutzmaßßnahmen an den Gebäuden ergänzt.. Auf der Grundlage der festge-- setzten maßßgeblichen Außßenlärmpegel ((Lärmpegelbereiche III,, IV und V)) setzt der Bebauungsplan das jeweils erforderliche resultierende Schalldämmmaßß füür die Außßenbautei-- le der Gebäude ((Außßenwände,, Fenster,, Tüüren und Dächer)) gemäßß der bauordnungsrechtlich eingefüührten DIN 44110099 von Januar 22001188 fest.. Die Lärmpegelbereiche werden entsprechend den Möglichkeiten der DIN 44110099 in 55--dB((A))--Schritten festgesetzt.. Durch die in der 33.. Ergänzung angefertigten Lärmkarten auf Grundlage der geänderten DIN 44110099 wäre auch eine differenzierte Festsetzung der maßßgeblichen Außßenlärmpegel füür die einzelnen Geschossebenen,, füür Aufenthaltsräume mit und ohne Schlafnutzung sowie in 11-- dB((A))--Schritten möglich gewesen.. Davon wird jedoch abgesehen,, um den Bebauungsplan nicht zu üüberfrachten.. Durch die 55--dB((A))--Schritte wird das Schutzniveau gegenüüber den 11dB((A))--Schritten erhöht,, so dass den Festsetzungen entsprechend ein teilweise höheres Schalldämmmaßß gefordert wird,, als es tatsächlich erforderlich wäre.. Dies kann jedoch durch die Möglichkeit des gutachterlichen Nachweises einer geringeren Schutzbedüürftigkeit im Baugenehmigungsverfahren von den Bauherren vermieden werden.. Von dem festgesetzten Schalldämmmaßß kann somit dann abgewichen werden,, wenn nachgewiesen wird,, dass die tatsächliche Geräuschbelastung einer Gebäudeseite niedriger ausfällt als dies der Lärmpe-- gelbereich angibt.. Dies füührt in manchen Fällen zu geringeren Anforderungen an die Außßenbauteile,, weil zum einen die maßßgeblichen Außßenlärmpegel gemäßß DIN 44110099 nach der freien Schallausbreitung errechnet wurden,, in der Realität jedoch z..B.. durch dann mög-- licherweise bereits errichtete bauliche Anlagen eine stärkere Schallabschirmung erwirkt ist und die tatsächlichen Außßenlärmpegel entsprechend geringer ausfallen.. Zum anderen richtet sich die Festsetzung der Lärmpegelbereiche nach der Berechnungsmethode füür die empfind-- lichste Raumart ((Schlafräume)) und der lärmbelastetsten Geschossebene ((22..Obergeschoss und darüüber)).. Füür Aufenthaltsräume,, die nicht zum Schlafen dienen und Räume,, die unter-- halb des 22.. OG verortet sind,, können daher die Anforderungen an das Schalldämmmaßß geringer sein,, als es die festgesetzten Lärmpegelbereiche vermuten lassen.. Durch die Festsetzung der Lärmpegelbereiche wird die Einhaltung von wo
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de