200183-3 AA · Änderungsantrag
Vermarktung der Grundstücke im Wohnpark II in Vilich-Müldorf nach den Vorgaben des Bonner Baulandmodells BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 200183
Kerndaten
- Nummer
- 200183-3 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 26.05.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeitsförderung Empfehlung
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 200183-3 AA Antragsteller/in: BBB Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt Kirsten Walbröl Vermarktung der Grundstücke im Wohnpark II in Vilich-Müldorf nach den Vorgaben des Bonner Baulandmodells BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 200183 Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaft und Arbeitsförderung 26.05.2020 Empfehlung Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 27.05.2020 Empfehlung Rat 18.06.2020 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Die städtischen Grundstücke im Wohnpark II in Vilich-Müldorf werden nach Einrichtung einer Stadtentwicklungsgesellschaft (Vgl. DS 1811565EB4) auf diese übertragen. Die Vermarktung der Flächen durch die Gesellschaft erfolgt sodann nach den vom Rat dafür festgelegten Grundsätzen. Begründung Nach Auffassung der BBB-Fraktion sollte die Veräußerung einer der größten und bedeutendsten Flächen im Eigentum der Stadt durch die zur Gründung beauftragte Stadtentwicklungsgesellschaft (siehe nachgestellte Auszüge) erfolgen. Über diese kann die Entwicklung des Gebietes zielgenauer gesteuert werden. Zudem könnte die beantragte Abwicklung über die stadteigene Entwicklungsgesellschaft sich als monetär einträglicher für die Stadt erweisen. Der Rat hat in seiner Sitzung am 07.02.2019 folgenden Beschluss gefasst (DS 1811565EB4): „Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Gründung einer städtischen Entwicklungsgesellschaft (Stadtentwicklungsgesellschaft) unter folgenden Maßgaben zu entwickeln: Die Gesellschaft sollteSeite 1 von 2 Seite 2 1. an einer der städtischen Beteiligungen (z.B. SWB oder Vebowag) angegliedert sowie mit dem Stadtbaudezernat verzahnt sein. Optional sollte eine Gründung als eigenständige 100%ige Tochtergesellschaft der Stadt geprüft werden. 2. inhousefähig sein. 3. personell und finanziell mit handlungsfähigen Mitteln ausgestattet sein. 4. Strukturen zur Einwerbung, Verarbeitung und Controlling von Fördermitteln besitzen. 5. langfristig aktive Bodenbevorratungspolitik sowie Projektentwicklung betreiben und auch interkommunal und perspektivisch regional agieren können 6. Die Verwaltung schlägt dem Rat der Bundesstadt Bonn erste Projekte für die neue Gesellschaft vor. Beispiele hierfür können: - die Ermelkeilkaserne - das Schlachthofgelände oder - das Miesengelände sein. 7. Es wird eine Arbeitsgruppe - unter Beteiligung des Stadtbau- und Umweltdezernenten - eingerichtet. Diese Arbeitsgruppe besteht aus zuständigen Experten der Verwaltung sowie der Politik für die Bereiche Stadtentwicklung, Liegenschaften und interkommunale Zusammenarbeit. 8. Der Rat entscheidet in der ersten Sitzung nach der Sommerpause 2019 über die Gründung der Gesellschaft.“ In seiner Stellungnahme DS 1912140ST2 führt der Oberbürgermeister aus: „Derzeit wird geprüft, unter welchen Bedingungen eine Stadtentwicklungsgesellschaft gegründet und mit welchen Aufgaben sie betraut werden kann. Hierunter fallen auch die Möglichkeiten hinsichtlich der Ausstattung der Gesellschaft mit Grundstücken. Im Hinblick auf den vom Rat beschlossenen Prüfauftrag (DS-Nr. 1811565EB4) ist eine erste Information in der 2. Jahreshälfte 2019 geplant. Zudem beschäftigt sich auch die verwaltungsinterne Projektgruppe „Geförderter Wohnungsbau in Bonn“ mit der Thematik „Bodenvorratspolitik“. Dies schließt auch Gespräche mit Bund und Land über Grundstückserwerbungen mit ein." Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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