200183 · Beschlussvorlage
Vermarktung der Grundstücke im Wohnpark II in Vilich-Müldorf nach den Vorgaben des Bonner Baulandmodells
Kerndaten
- Nummer
- 200183
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 04.03.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeitsförderung Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Anhörung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Beschlussvorlage öffentlich 200183 Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Vermarktung der Grundstücke im Wohnpark II in Vilich-Müldorf nach den Vorgaben des Bonner Baulandmodells Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 18.03.2020 Anhörung Ausschuss für Wirtschaft und Arbeitsförderung 31.03.2020 Empfehlung Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 22.04.2020 Empfehlung Rat 07.05.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Vermarktung der Grundstücke im Wohnpark II in Vilich-Müldorf erfolgt nach den in der Begründung dargelegten Grundsätzen. Begründung: Der Wohnpark II ist ein Teilbereich der städtebaulichen Entwicklungs- maßnahme Wohn- und Wissenschaftspark Bonn / Sankt Augustin (WTP I). Die NRW.Urban als beauftragte Entwicklungsträgerin für die Durchführung und Umsetzung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme WTP I wird nach Vorgaben und Abstimmung mit der Stadt auch die Vermarktung des Wohnpark II vollziehen. Die Vergabe der Grundstücke im Wohnpark II soll den Zielen- und Grundsätzen der Vermarktung von Wohnpark I folgen und wird in Abschnitten durchgeführt. Der rd. 13,5 ha große Wohnpark für insgesamt ca. 420 Wohneinheiten wird hierzu in voraussichtlich drei bis vier Erschließungs- und Vermarktungs- abschnitte aufgeteilt. Der Bebauungsplan gliedert die ca. 75.000 qm große Wohnbaufläche in verschiedene Baufelder und bietet somit die Grundlage für ein breites Spektrum unterschiedlicher Wohn- und Bauformen. Das Bebauungskonzept sieht entsprechend der Zielsetzung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme vorwiegend Wohnraum für junge Familien in Doppel- und Reihenhausbebauung vor. Ergänzt wird das Angebot durch einzelne freistehende Einfamilienhäuser, Flächen für Geschoss-Seite 1 von 3 Seite 2 wohnungsbau und Baufelder, die für besondere Wohnformen ausgeschrieben werden sollen. Das Wohnprojekt „Amaryllis Plus: Pflegen, Leben und Selbstgestalten im Quartier“, ein nachbarschaftlich-gemeinschaftliches Wohnprojekt mit Integration einer Pflege-Wohngemeinschaft unter dem genossenschaftlichen Dach der Amaryllis eG, ist bereits im Bebauungskonzept berücksichtigt. Auch der Wohnpark II wird nicht an einen Bauträger vergeben werden, vielmehr sollen die planungsrechtlich bestimmten Baufelder mit definierter Zielsetzung für einzelne Bauherren oder Bauträger ausgeschrieben werden. Die Vermarktung des Wohnpark I war bereits von der Zielsetzung geleitet, Wohnraum für verschiedene Bevölkerungsgruppen bereitzustellen. So wurde im Wohnpark I bereits neben dem Angebot an Doppel- und Reihen- hausbebauung vorwiegend für junge Familien, ein Wohnraummix mit geförderten Mietwohnungen im Geschosswohnungsbau, geförderte Miet- reihenhäuser, freifinanzierte Mietwohnungen, Eigentumswohnungen, Genossenschaftswohnungen und mit dem Projekt Villa Emma auch Wohnungen für Menschen mit Unterstützungsbedarf realisiert. Dieser Zielsetzung wird auch die Vermarktung für den Wohnpark II folgen. Dabei wird sichergestellt, den Vorgaben des Ratsbeschlusses zum Bonner Baulandmodell folgend ca. 40 % der Bruttogeschossfläche im geförderten Wohnungsbau bzw. anteilig für besondere Wohnformen zu errichten. Eine Kindertagesstätte, die den gesamten durch die Realisierung des Plangebiets ausgelösten Bedarf an Betreuungsplätzen abdeckt, wird in einem der als WA 4 festgesetzten Baufelder im südwestlichen Bereich des Plangebiets eingerichtet. Dies geschieht vorzugsweise integriert in ein Gebäude, welches zusätzlich in den oberen Geschossen Wohnungsbau ermöglicht. Bei der Vergabe der entsprechenden Grundstücke wird dies berücksichtigt. Die Anforderungen aus dem Ratsbeschluss „Energieeffizienzstandards im Neubau“ (DS-Nr. 1512547) werden als verbindliche Auflage in die Kaufverträge aufgenommen. Zur Sicherstellung der äußeren Verkehrserschließung sowie ausreichender Verkehrsqualität im Quartier werden bei der Vergabe - insbesondere in den Bereichen des Geschosswohnungsbaus und der besonderen Wohnformen - Mobilitätskonzepte eingefordert und vertraglich vereinbart. Diese sollen sicherstellen, dass der Modal-Split der Verkehrsmittelwahl der Bewohner des Plangebiets von einem in der Untersuchung zugrunde gelegten Kfz-Anteil von ca. 60% signifikant abgesenkt wird. Anlage/n 1 Übersichtsplan (öffentlich)Seite 2 von 3 Bebauungsplan Nr. 8124-24 Bundesstadt Bonn, Stadtplanungsamt Geltungsbereich des Bebauungsplans Stadtbezirk Beuel Ortsteil Vilich-MüldorfSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de