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200183 · Beschlussvorlage

Vermarktung der Grundstücke im Wohnpark II in Vilich-Müldorf nach den Vorgaben des Bonner Baulandmodells

Nummer
200183
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
04.03.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 27.05.2020 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeitsförderung 26.05.2020 Empfehlung
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 06.05.2020 Anhörung
  4. Sitzung des Rates 22.06.2020 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 200183-2 AA Vermarktung der Grundstücke im Wohnpark II in Vilich-Müldorf nach den Vorgaben des Bonner Baulandmodells
  2. 200183-4 AA Vermarktung der Grundstücke im Wohnpark II in Vilich-Müldorf nach den Vorgaben des Bonner Baulandmodells Antrag zur Vorlage 200183
  3. 200183-1 AA Vermarktung der Grundstücke im Wohnpark II in Vilich-Müldorf nach den Vorgaben des Bonner Baulandmodells Antrag zur Vorlage 200183
  4. 200183-3 AA Vermarktung der Grundstücke im Wohnpark II in Vilich-Müldorf nach den Vorgaben des Bonner Baulandmodells BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 200183

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Beschlussvorlage
öffentlich
200183
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Vermarktung der Grundstücke im Wohnpark II in
Vilich-Müldorf nach den Vorgaben des Bonner
Baulandmodells
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 18.03.2020 Anhörung
Ausschuss für Wirtschaft und Arbeitsförderung 31.03.2020 Empfehlung
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
22.04.2020 Empfehlung
Rat 07.05.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Vermarktung der Grundstücke im Wohnpark II in Vilich-Müldorf erfolgt nach
den in der Begründung dargelegten Grundsätzen.
Begründung:
Der Wohnpark II ist ein Teilbereich der städtebaulichen Entwicklungs-
maßnahme Wohn- und Wissenschaftspark Bonn / Sankt Augustin (WTP I).
Die NRW.Urban als beauftragte Entwicklungsträgerin für die Durchführung und
Umsetzung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme WTP I wird nach
Vorgaben und Abstimmung mit der Stadt auch die Vermarktung des Wohnpark
II vollziehen. Die Vergabe der Grundstücke im Wohnpark II soll den Zielen- und
Grundsätzen der Vermarktung von Wohnpark I folgen und wird in Abschnitten
durchgeführt.
Der rd. 13,5 ha große Wohnpark für insgesamt ca. 420 Wohneinheiten wird
hierzu in voraussichtlich drei bis vier Erschließungs- und Vermarktungs-
abschnitte aufgeteilt.
Der Bebauungsplan gliedert die ca. 75.000 qm große Wohnbaufläche in
verschiedene Baufelder und bietet somit die Grundlage für ein breites Spektrum
unterschiedlicher Wohn- und Bauformen.
Das Bebauungskonzept sieht entsprechend der Zielsetzung der
städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme vorwiegend Wohnraum für junge
Familien in Doppel- und Reihenhausbebauung vor. Ergänzt wird das Angebot
durch einzelne freistehende Einfamilienhäuser, Flächen für Geschoss-Seite 1 von 3

Seite 2
wohnungsbau und Baufelder, die für besondere Wohnformen ausgeschrieben
werden sollen. Das Wohnprojekt „Amaryllis Plus: Pflegen, Leben und
Selbstgestalten im Quartier“, ein nachbarschaftlich-gemeinschaftliches
Wohnprojekt mit Integration einer Pflege-Wohngemeinschaft unter dem
genossenschaftlichen Dach der Amaryllis eG, ist bereits im Bebauungskonzept
berücksichtigt.
Auch der Wohnpark II wird nicht an einen Bauträger vergeben werden, vielmehr
sollen die planungsrechtlich bestimmten Baufelder mit definierter Zielsetzung
für einzelne Bauherren oder Bauträger ausgeschrieben werden.
Die Vermarktung des Wohnpark I war bereits von der Zielsetzung geleitet,
Wohnraum für verschiedene Bevölkerungsgruppen bereitzustellen. So wurde
im Wohnpark I bereits neben dem Angebot an Doppel- und Reihen-
hausbebauung vorwiegend für junge Familien, ein Wohnraummix mit
geförderten Mietwohnungen im Geschosswohnungsbau, geförderte Miet-
reihenhäuser, freifinanzierte Mietwohnungen, Eigentumswohnungen,
Genossenschaftswohnungen und mit dem Projekt Villa Emma auch
Wohnungen für Menschen mit Unterstützungsbedarf realisiert.
Dieser Zielsetzung wird auch die Vermarktung für den Wohnpark II folgen.
Dabei wird sichergestellt, den Vorgaben des Ratsbeschlusses zum Bonner
Baulandmodell folgend ca. 40 % der Bruttogeschossfläche im geförderten
Wohnungsbau bzw. anteilig für besondere Wohnformen zu errichten.
Eine Kindertagesstätte, die den gesamten durch die Realisierung des
Plangebiets ausgelösten Bedarf an Betreuungsplätzen abdeckt, wird in einem
der als WA 4 festgesetzten Baufelder im südwestlichen Bereich des
Plangebiets eingerichtet. Dies geschieht vorzugsweise integriert in ein
Gebäude, welches zusätzlich in den oberen Geschossen Wohnungsbau
ermöglicht. Bei der Vergabe der entsprechenden Grundstücke wird dies
berücksichtigt.
Die Anforderungen aus dem Ratsbeschluss „Energieeffizienzstandards im
Neubau“ (DS-Nr. 1512547) werden als verbindliche Auflage in die Kaufverträge
aufgenommen.
Zur Sicherstellung der äußeren Verkehrserschließung sowie ausreichender
Verkehrsqualität im Quartier werden bei der Vergabe - insbesondere in den
Bereichen des Geschosswohnungsbaus und der besonderen Wohnformen -
Mobilitätskonzepte eingefordert und vertraglich vereinbart. Diese sollen
sicherstellen, dass der Modal-Split der Verkehrsmittelwahl der Bewohner des
Plangebiets von einem in der Untersuchung zugrunde gelegten Kfz-Anteil von
ca. 60% signifikant abgesenkt wird.
Anlage/n
1 Übersichtsplan (öffentlich)Seite 2 von 3

Bebauungsplan Nr. 8124-24
Bundesstadt Bonn, Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des Bebauungsplans
Stadtbezirk Beuel
Ortsteil Vilich-MüldorfSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 03:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de