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200183-1 AA · Änderungsantrag

Vermarktung der Grundstücke im Wohnpark II in Vilich-Müldorf nach den Vorgaben des Bonner Baulandmodells Antrag zur Vorlage 200183

Nummer
200183-1 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
21.04.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 27.05.2020 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 200183 Vermarktung der Grundstücke im Wohnpark II in Vilich-Müldorf nach den Vorgaben des Bonner Baulandmodells

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Änderungsantrag
öffentlich
200183-1 AA
Antragsteller/in:
Holger Schmidt
Tobias Haßdenteufel
Vermarktung der Grundstücke im Wohnpark II in
Vilich-Müldorf nach den Vorgaben des Bonner
Baulandmodells
Antrag zur Vorlage 200183
Beratungsfolge
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
22.04.2020 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Wohnpark II soll auf 50% der
Bruttogeschossfläche geförderter Wohnraum entstehen. Auch im Bereich der
„besonderen Wohnformen“ muss ein Anteil geförderten Wohnraums oder aber
vertraglich gesichert Wohnraum zu vergleichbaren Miet- und
Belegungsbedingungen verwirklicht werden.
2. Das Baugebiet wird in mindestens zehn Vermarktungsabschnitte aufgeteilt.
3. Die Ausschreibung erfolgt generell nach Konzeptqualität, wobei als Kaufpreis
der (bei gefördertem/bes. Wohnformen verringerte) Verkehrswert angesetzt
wird. In die Konzeptwertung geht neben der Frage des geförderten Wohnbaus
die erweiterte Barrierefreiheit, bei Mietwohnungen die zugesicherte
Mietpreishöhe, die Verwendung ökologischer vorteilhafter Baumaterialien, die
Qualität der Baumaterialien sowie die architektonische Qualität ein. Ein
entsprechendes Wertungskonzept ist dem Planungsausschuss vorab
vorzulegen.
Begründung
Da es sich um ein Baugebiet handelt, auf das von Seiten der Stadt dank
Grundstückseigentum besonderer Einfluss genommen werden kann, sollte
angesichts des notwendigen Bedarfs mindestens die Hälfte des neu
gewonnenen Wohnraums für Menschen/Familien mit niedrigen bzw. keinem
Einkommen zugänglich sein.
Eine kleinteiligere Vermarktung erfordert zwar mehr Aufwand, kommt aber im
Zusammenhang mit einer verbindlichen Konzeptvergabe der Gestaltung des
Viertels zugute.Seite 1 von 2

Seite 2
Wenn sich wie ansonsten selten dank Grundstückseigentum die Möglichkeit
ergibt, soziale, ökologische und baukulturelle Zielsetzungen im Wohnungsbau
in besonderer Weise zu verfolgen, sollte diese genutzt werden und nicht hinter
finanziellen Erwägungen zurückstehen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de