200183-1 AA · Änderungsantrag
Vermarktung der Grundstücke im Wohnpark II in Vilich-Müldorf nach den Vorgaben des Bonner Baulandmodells Antrag zur Vorlage 200183
Kerndaten
- Nummer
- 200183-1 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 21.04.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
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Änderungsantrag öffentlich 200183-1 AA Antragsteller/in: Holger Schmidt Tobias Haßdenteufel Vermarktung der Grundstücke im Wohnpark II in Vilich-Müldorf nach den Vorgaben des Bonner Baulandmodells Antrag zur Vorlage 200183 Beratungsfolge Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 22.04.2020 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags 1. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Wohnpark II soll auf 50% der Bruttogeschossfläche geförderter Wohnraum entstehen. Auch im Bereich der „besonderen Wohnformen“ muss ein Anteil geförderten Wohnraums oder aber vertraglich gesichert Wohnraum zu vergleichbaren Miet- und Belegungsbedingungen verwirklicht werden. 2. Das Baugebiet wird in mindestens zehn Vermarktungsabschnitte aufgeteilt. 3. Die Ausschreibung erfolgt generell nach Konzeptqualität, wobei als Kaufpreis der (bei gefördertem/bes. Wohnformen verringerte) Verkehrswert angesetzt wird. In die Konzeptwertung geht neben der Frage des geförderten Wohnbaus die erweiterte Barrierefreiheit, bei Mietwohnungen die zugesicherte Mietpreishöhe, die Verwendung ökologischer vorteilhafter Baumaterialien, die Qualität der Baumaterialien sowie die architektonische Qualität ein. Ein entsprechendes Wertungskonzept ist dem Planungsausschuss vorab vorzulegen. Begründung Da es sich um ein Baugebiet handelt, auf das von Seiten der Stadt dank Grundstückseigentum besonderer Einfluss genommen werden kann, sollte angesichts des notwendigen Bedarfs mindestens die Hälfte des neu gewonnenen Wohnraums für Menschen/Familien mit niedrigen bzw. keinem Einkommen zugänglich sein. Eine kleinteiligere Vermarktung erfordert zwar mehr Aufwand, kommt aber im Zusammenhang mit einer verbindlichen Konzeptvergabe der Gestaltung des Viertels zugute.Seite 1 von 2 Seite 2 Wenn sich wie ansonsten selten dank Grundstückseigentum die Möglichkeit ergibt, soziale, ökologische und baukulturelle Zielsetzungen im Wohnungsbau in besonderer Weise zu verfolgen, sollte diese genutzt werden und nicht hinter finanziellen Erwägungen zurückstehen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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