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200153-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Atrium des Frankenbades als öffentlicher Begegungsort

Nummer
200153-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
12.05.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 13.05.2020 Kenntnisnahme
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  1. 200153 Atrium des Frankenbades als öffentlicher Begegungsort

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200153-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
29.01.20
Atrium des Frankenbades als öffentlicher
Begegungsort
Beratungsfolge
Betriebsausschuss SGB 13.05.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
zu Frage 1.
Ist die Nutzung des Atriums des Frankenbades für öffentliche Veranstaltungen
ohne den zweiten Rettungsweg über die Schwimmhalle aus
bauordnungsrechtlicher Sicht statthaft und wenn ja unter welchen
Bedingungen?
Eine Nutzung für öffentliche Veranstaltungen ohne zweiten baulichen
Rettungsweg ist nicht möglich.
zu Fragen 2. - 4.
Welche Nutzungen kommen im Atrium aus Sicht des Oberbürgermeisters
aufgrund der auf das Baudenkmal abgestimmten Gestaltung und der
Eingangssituation in seiner derzeitigen Ausrichtung überhaupt in Frage und
welche baulichen Voraussetzungen müssen abgesehen von einem
Stromanschluss geschaffen werden?
Wie viele Veranstaltungen außerhalb der Betriebszeiten des Bades hält der
Oberbürgermeister für möglich, welche Regelwerke (Haus- und
Nutzungsordnung Sportstätten oder Haus- und Badeordnung für die Bäder)
sind für die Nutzung seines Erachtens einschlägig, wer trägt danach die
Verkehrssicherungspflicht und wer ist für den Schließdienst innerhalb der
Verwaltung zuständig?
Kosten in welcher Höhe werden voraussichtlich für die bauliche Herrichtung der
beantragten Nutzung des Innenhofes insgesamt anfallen?
Wegen des unter Punkt 1 genannten fehlenden zweiten Rettungsweges ist
derzeit die Nutzung des Atriums nur sehr eingeschränkt, zum Beispiel als
Außenbereich für die Schwimmhalle, nutzbar. Im Rahmen einer Sanierung des
Gebäudes könnte die Verwaltung die erforderlichen Voraussetzungen dafür
schaffen, dass das Atrium in Zukunft für Veranstaltungen genutzt werden kann.
Im Zuge des Konzeptes zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft (DS
200671) wird derzeit über die zukünftige Nutzung des Frankenbades beraten.
Unabhängig von der noch zu beschließenden künftigen Nutzung ist eine
Sanierung des Gebäudes aber unabdingbar. Die Ausbildung eines zweiten
Rettungsweges außerhalb einer Gesamtsanierung wäre mit erheblichenSeite 1 von 2

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Eingriffen in die Gebäudestruktur verbunden, von den erheblichen Kosten ganz
abgesehen.
zu Frage 5.
Wann rechnet der Oberbürgermeister mit einer Entscheidung über die Zukunft
des Frankenbades?
Die Verwaltung verweist auf die Beratungsfolge ihres Beschlussvorschlages DS
200671 betr. Rahmenplan zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft.
Zum letzten Satz der Begründung:
Die Fragesteller sind der Auffassung, dass vor Gesprächen mit den Initiativen
vor Ort und der damit möglicherweise geweckten Erwartungshaltung die
Rahmenbedingungen und Kosten für die gewünschte Nutzung ermittelt werden
sollten.
Vor Abschluss eines Gesamtkonzepts für das Frankenbad mit eventueller
Bildung von separierten Nutzungseinheiten innerhalb des Gebäudes ist eine
Nutzung des Innenhofes als „Inselbetrachtung“ auf Grund der baulichen
Gegebenheiten nicht möglich. Ebenso können keine Kosten genannt werden
ohne die Rahmenbedingungen eines zu erstellenden Gesamtkonzeptes zu
kennen.
Neben den baurechtlichen Vorgaben sind auch die Belange des
Denkmalschutzes in mögliche Nutzungsänderungen des Innenhofes
einzubeziehen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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