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200153 · Große Anfrage

Atrium des Frankenbades als öffentlicher Begegungsort

Nummer
200153
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
05.02.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 13.05.2020 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 200153-1 ST Atrium des Frankenbades als öffentlicher Begegungsort

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Große Anfrage
öffentlich
200153
Fragesteller/in:
Bürger Bund Bonn, Marcel Schmitt
29.01.20
Atrium des Frankenbades als öffentlicher
Begegungsort
Beratungsfolge
Betriebsausschuss SGB 19.02.2020 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Ist die Nutzung des Atriums des Frankenbades für öffentliche
Veranstaltungen ohne den zweiten Rettungsweg über die Schwimmhalle
aus bauordnungsrechtlicher Sicht statthaft und wenn ja unter welchen
Bedingungen?
2. Welche Nutzungen kommen im Atrium aus Sicht des
Oberbürgermeisters aufgrund der auf das Baudenkmal abgestimmten
Gestaltung und der Eingangssituation in seiner derzeitigen Ausrichtung
überhaupt in Frage und welche baulichen Voraussetzungen müssen
abgesehen von einem Stromanschluss geschaffen werden?
3. Wie viele Veranstaltungen außerhalb der Betriebszeiten des Bades
hält der Oberbürgermeister für möglich, welche Regelwerke (Haus- und
Nutzungsordnung Sportstätten oder Haus- und Badeordnung für die
Bäder) sind für die Nutzung seines Erachtens einschlägig, wer trägt
danach die Verkehrssicherungspflicht und wer ist für den Schließdienst
innerhalb der Verwaltung zuständig?
4. Kosten in welcher Höhe werden voraussichtlich für die bauliche
Herrichtung der beantragten Nutzung des Innenhofes insgesamt
anfallen?
5. Wann rechnet der Oberbürgermeister mit einer Entscheidung über die
Zukunft des Frankenbades?
Begründung
Zum Antrag von Bündnis 90 / Grüne, das Atrium des Frankenbades für
Veranstaltungen zu nutzen, führt der OB in seiner Stellungnahme (DS
191131-1 ST) folgendes aus:Seite 1 von 2

Seite 2
„Das im vergangenen Jahr vorgelegte Gutachten zur Sportentwicklung in der
Bundesstadt Bonn hat deutlich gemacht, dass der Zusammenhalt in einer
vielseitigen Stadtgesellschaft durch gelungene Begegnungen und gemeinsame
positive Erlebnisse der Menschen gefestigt wird. Einer der Leitziele der
Sportentwicklungsplanung ist es daher, Sporträume als Mittel für sozialen
Zusammenhalt zu gestalten. Die Zielsetzung des Antrages, das Frankenbad in
seiner Funktion als Ort der Begegnung zu stärken, wird daher begrüßt und
unterstützt.
Das Atrium des Frankenbades ist ein bepflanzter Innenhof des
Schwimmbadgebäudes, der nicht öffentlich zugänglich ist. Der Zugang zu
diesem Innenhof ist nur über das Schwimmbadfoyer möglich. Ein zweiter
Rettungsweg ist nicht vorhanden. Es führt aus dem Innenhof lediglich ein
weiterer Ausgang in die Schwimmhalle. Die Gestaltung des Innenhofes ist eine
Kombination aus Bäumen, Pflanzbeeten, Wegeplatten, Steinen, einem
Durchschreite-Becken und einem Springbrunnen. Aufgrund dieser auf das
Baudenkmal abgestimmten Gestaltung und der Eingangssituation ist das
Atrium in seiner derzeitigen Ausrichtung nur begrenzt nutzbar.
Gleichwohl könnte das Atrium auch unter diesen Gegebenheiten für eine
bestimmte Anzahl an Veranstaltungen außerhalb der Betriebszeiten des
Bades geöffnet werden. Hierzu wird die Verwaltung mit den Initiativen vor Ort
Gespräche aufnehmen.
Sobald über die Zukunft des Frankenbades als Schwimmbad oder für eine
Nachfolgenutzung entschieden ist, wird die Verwaltung ein Konzept zur
Umsetzung erarbeiten. Hierbei wird auch berücksichtigt werden, dass sowohl
der Vorplatz des Frankenbades als auch das Atrium für eine Nutzung im Sinne
der Leitziele der Sportentwicklungsplanung ertüchtigt und mit Strom- bzw.
Lichtquellen ausgestattet werden sollten.
Im Vorgriff auf dieses Konzept sollte bereits ein Stromanschluss in das Atrium
gelegt werden.“
Die Fragesteller sind der Auffassung, dass vor Gesprächen mit den
Initiativen vor Ort und der damit möglicherweise geweckten
Erwartungshaltung die Rahmenbedingungen und Kosten für die
gewünschte Nutzung ermittelt werden sollten.
Anlage/n
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