200153 · Große Anfrage
Atrium des Frankenbades als öffentlicher Begegungsort
Kerndaten
- Nummer
- 200153
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 05.02.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 200153 Fragesteller/in: Bürger Bund Bonn, Marcel Schmitt 29.01.20 Atrium des Frankenbades als öffentlicher Begegungsort Beratungsfolge Betriebsausschuss SGB 19.02.2020 Kenntnisnahme Fragestellung 1. Ist die Nutzung des Atriums des Frankenbades für öffentliche Veranstaltungen ohne den zweiten Rettungsweg über die Schwimmhalle aus bauordnungsrechtlicher Sicht statthaft und wenn ja unter welchen Bedingungen? 2. Welche Nutzungen kommen im Atrium aus Sicht des Oberbürgermeisters aufgrund der auf das Baudenkmal abgestimmten Gestaltung und der Eingangssituation in seiner derzeitigen Ausrichtung überhaupt in Frage und welche baulichen Voraussetzungen müssen abgesehen von einem Stromanschluss geschaffen werden? 3. Wie viele Veranstaltungen außerhalb der Betriebszeiten des Bades hält der Oberbürgermeister für möglich, welche Regelwerke (Haus- und Nutzungsordnung Sportstätten oder Haus- und Badeordnung für die Bäder) sind für die Nutzung seines Erachtens einschlägig, wer trägt danach die Verkehrssicherungspflicht und wer ist für den Schließdienst innerhalb der Verwaltung zuständig? 4. Kosten in welcher Höhe werden voraussichtlich für die bauliche Herrichtung der beantragten Nutzung des Innenhofes insgesamt anfallen? 5. Wann rechnet der Oberbürgermeister mit einer Entscheidung über die Zukunft des Frankenbades? Begründung Zum Antrag von Bündnis 90 / Grüne, das Atrium des Frankenbades für Veranstaltungen zu nutzen, führt der OB in seiner Stellungnahme (DS 191131-1 ST) folgendes aus:Seite 1 von 2 Seite 2 „Das im vergangenen Jahr vorgelegte Gutachten zur Sportentwicklung in der Bundesstadt Bonn hat deutlich gemacht, dass der Zusammenhalt in einer vielseitigen Stadtgesellschaft durch gelungene Begegnungen und gemeinsame positive Erlebnisse der Menschen gefestigt wird. Einer der Leitziele der Sportentwicklungsplanung ist es daher, Sporträume als Mittel für sozialen Zusammenhalt zu gestalten. Die Zielsetzung des Antrages, das Frankenbad in seiner Funktion als Ort der Begegnung zu stärken, wird daher begrüßt und unterstützt. Das Atrium des Frankenbades ist ein bepflanzter Innenhof des Schwimmbadgebäudes, der nicht öffentlich zugänglich ist. Der Zugang zu diesem Innenhof ist nur über das Schwimmbadfoyer möglich. Ein zweiter Rettungsweg ist nicht vorhanden. Es führt aus dem Innenhof lediglich ein weiterer Ausgang in die Schwimmhalle. Die Gestaltung des Innenhofes ist eine Kombination aus Bäumen, Pflanzbeeten, Wegeplatten, Steinen, einem Durchschreite-Becken und einem Springbrunnen. Aufgrund dieser auf das Baudenkmal abgestimmten Gestaltung und der Eingangssituation ist das Atrium in seiner derzeitigen Ausrichtung nur begrenzt nutzbar. Gleichwohl könnte das Atrium auch unter diesen Gegebenheiten für eine bestimmte Anzahl an Veranstaltungen außerhalb der Betriebszeiten des Bades geöffnet werden. Hierzu wird die Verwaltung mit den Initiativen vor Ort Gespräche aufnehmen. Sobald über die Zukunft des Frankenbades als Schwimmbad oder für eine Nachfolgenutzung entschieden ist, wird die Verwaltung ein Konzept zur Umsetzung erarbeiten. Hierbei wird auch berücksichtigt werden, dass sowohl der Vorplatz des Frankenbades als auch das Atrium für eine Nutzung im Sinne der Leitziele der Sportentwicklungsplanung ertüchtigt und mit Strom- bzw. Lichtquellen ausgestattet werden sollten. Im Vorgriff auf dieses Konzept sollte bereits ein Stromanschluss in das Atrium gelegt werden.“ Die Fragesteller sind der Auffassung, dass vor Gesprächen mit den Initiativen vor Ort und der damit möglicherweise geweckten Erwartungshaltung die Rahmenbedingungen und Kosten für die gewünschte Nutzung ermittelt werden sollten. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 21:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de