← zurück zu 200145

200145-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Entwicklung eines Konzepts für Bewohnerparken in Tiefgaragen

Nummer
200145-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
27.04.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 27.05.2020 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Hauptausschusses 10.06.2020 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 60,9 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 200145 Entwicklung eines Konzepts für Bewohnerparken in Tiefgaragen

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.821 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200145-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Entwicklung eines Konzepts für Bewohnerparken in
Tiefgaragen
Beratungsfolge
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
27.05.2020 Kenntnisnahme
Hauptausschuss 10.06.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Grundsätzlich unterstützt die Verwaltung den Ansatz, Stellplätze nach
Möglichkeit gebündelt in „Quartiersgaragen“ unterzubringen. Der eigentliche
Bedarf kann dann in der Regel besser abgebildet werden, als bei vielen
Einzelnachweisen in einer Neubausiedlung. Bei neuen
Wohngebieten/Bebauungsplangebieten können sich solche Lösungen daher
auch anbieten und werden von der Verwaltung weiterverfolgt.
Ebenfalls befürwortet die Verwaltung die Überlegung, den öffentlichen
Straßenraum zumindest teilweise vom ruhenden Verkehr zu befreien und den
Raum anders und besser zu nutzen (z.B. für Begrünung und für Aufenthalts-
/Spielflächen).
Bedenken bestehen hinsichtlich der im Antrag formulierten konkreten
Umsetzungsschritte. Für Bestandsstrukturen bzw. für Altbewohner von
Quartieren nachträglich Stellplätze in Tiefgaragen von Neubauten zu schaffen,
erscheint aus vielen Gründen kaum umsetzbar. Insbesondere die angedachte
Vorfinanzierung von herstellungsbedingt teuren Tiefgaragenstellplätzen/-
Parkplätzen durch die Stadt ist wohl kaum umsetzbar. Da die Stellplätze
bauordnungsrechtlich nicht notwendig sind, ist die Nachfrage und damit die
Refinanzierung (durch Mieten, etc.) kaum kalkulierbar. Je nach
Grundstücksgröße, Planungsrecht oder sonstigen Rahmenbedingungen
würden sich zudem Hemmnisse für das eigentliche Bauvorhaben ergeben. Dies
ist z.B. in den beengten Altbaulagen in Bonn nicht unwahrscheinlich. Überdies
müssten dann Externe Zugang zu privaten Grundstücken bzw. Gebäuden
bekommen. Ob dies mit den Bauherren/Eigentümern immer ausgehandelt
werden kann, ist ebenfalls fraglich.
Desweiteren muss betont werden, dass für die Erarbeitung eines solchen
Konzeptes zusätzliche personelle Ressourcen benötigt würden.
Bezüglich der generellen Unterbringung der Stellplätze in Tiefgaragen gilt es zu
bedenken, dass in anderen Kommunen neue Quartiersanlagen in der Regel
oberirdisch (z.B. als Parkpaletten) angelegt werden. Diese Anlagen sind
einerseits bedeutend günstiger in der Herstellung und haben den Vorteil, relativ
flexibel an zukünftige verkehrlichen Entwicklungen angepasst werden zuSeite 1 von 2

Seite 2
können (z.B. Bau/Rückbau eines Parkdecks). Andererseits stehen dem
gestalterische Probleme gegenüber und es sind Fragen des Lärmschutzes zu
beachten. Insofern wäre eine sorgfältige Standortauswahl erforderlich, um
insbesondere städtebauliche, stadtgestalterische und planungsrechtliche
Gesichtspunkte ausreichend zu berücksichtigen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 08:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de