200132-3 · Mitteilungsvorlage
Förderung von regionalen Schnellbussen
Kerndaten
- Nummer
- 200132-3
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 12.05.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
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Mitteilungsvorlage öffentlich 200132-3 Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Förderung von regionalen Schnellbussen Beratungsfolge Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 27.05.2020 Kenntnisnahme Mitteilung: In der Sitzung des Hauptausschusses am 07.05.2020 wurde auf Empfehlung des Planungsausschusses vom 27.02.2020 (DS 200132) nachfolgender Beschluss gefasst: „Die Verwaltung wird als gesetzlicher Aufgabenträger beauftragt, für alle 5 Relationen Betriebs- und Fahrplankonzepte gemeinsam mit den beiden weiteren Aufgabenträgern Rhein-Sieg-Kreis (alle Nr. 22 - 26) und Kreis Euskirchen (Nr. 24 u. 25) zu erstellen, vorzulegen und entsprechende Förderanträge, inklusive Kostenaufstellung und Finanzierungsvorschläge, zeitnah zur fristgerechten Antragstellung vorzubereiten.“ In Abstimmung mit den betroffenen Aufgabenträgern Rhein-Erft-Kreis, Kreis Euskirchen, sowie bezugnehmend auf die Mitteilungsvorlage des Rhein-Sieg- Kreises (DS 200278) teilt die Verwaltung zur Umsetzung des Beschlusses das Folgende mit: Relation 22: Troisdorf – Sieglar – Bonn Relation 23: Bonn – Mondorf – Niederkassel – Lülsdorf – Köln- Zündorf/Wahn Um die für einen positiven Förderbescheid notwendige Reisegeschwindigkeit von 32,5 km/h zu erreichen, muss die vorhandene Infrastruktur auf diesen beiden Relationen massiv ausgebaut werden. Fahrzeitmessungen haben ergeben, dass selbst außerhalb der Hauptverkehrszeiten die bestehenden Linien 551 (Relation 22) und SB55 (Relation 23) maximal 21,8 bzw. 25,4 km/h aufweisen. Der Rhein-Sieg-Kreis sieht das Stadtbahnprojekt Bonn – Niederkassel – Köln zur nachhaltigen Verbesserung des ÖPNV in diesem Teilraum erheblich zielführender. Auch die Verwaltung teilt diese Ansicht, sodass nach der abgeschlossenen standardisierten Bewertung zum Jahreswechsel 2020/2021 eine Beschlussfassung zur Realisierung der Stadtbahn in die politischen Gremien eingebracht werden soll.Seite 1 von 3 Seite 2 Daher soll ein Förderantrag auf diesen Relationen zunächst nicht weiterverfolgt werden. Relation 24: Euskirchen – Heimerzheim – Bornheim – Bornheim-Roisdorf Bf – Bonn-Tannenbusch – Bonn-Endenich Nord Bf Zwischen Euskirchen und Heimerzheim verkehrt derzeit lediglich die Linie 805 mit einzelnen Fahrten im Schülerverkehr, weiter von Heimerzheim über Bornheim nach Bonn-Tannenbusch die Linie 817. Die notwendige Reisegeschwindigkeit könnte nur realisiert werden, wenn eine Schnellbuslinie nahezu ohne Zwischenortbedienung eingerichtet wird. Im Vergleich zu bestehenden Korridoren mit dringendem Handlungsbedarf sind hier deutlich geringere Fahrgastpotenziale ersichtlich. Vor dem Hintergrund, dass das Angebot der Linie 817 erst im August 2019 erheblich ausgeweitet worden ist (30‘- statt 60‘-Takt, neuer Linienweg nach Tannenbusch), sollte auch diese Relation nicht prioritär behandelt werden. Relation 25: Erftstadt – Weilerswist – Heimerzheim – Buschhoven – Bonn- Duisdorf Bf Diese Relation betrifft mit dem Kreis Euskirchen, Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Sieg- Kreis und der Stadt Bonn vier Aufgabenträger. Beim Ausbau der Schnellbuslinien wird die Umsetzung dieser Relation von den Kreisen Euskirchen und Rhein-Erft zunächst nicht prioritär weiterverfolgt. Auf dem Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises wird der Korridor heute durch die stark frequentierte Linie 845 bedient. Um die Vorgaben zur Reisegeschwindigkeit zu erreichen, müsste diese in den zentralen Erschließungsgebieten Buschhoven und Heimerzheim gestrafft werden, sowie an Morenhoven komplett vorbeifahren. Alternativ könnte eine neue Buslinie eingerichtet werden, um die Flächendeckung und die Direktverbindung zum Bonner Hauptbahnhof zu erhalten. Da im Rahmen des Lead City Projekts das Angebot auf der Linie 845 bereits verdoppelt wurde (30‘- statt 60‘-Takt), sollte zur Stärkung dieser Relation dieses Angebot weiterverfolgt werden und die Förderfähigkeit deser Relation zunächst hintenangestellt werden. Relation 26: Meckenheim – Wachtberg – Bonn-Bad Godesberg Die Relation wird gemäß aktuellem Fahrplan durch die Linie 855 bedient. Aufgrund der Aufgaben der Feinerschließung in den Ortschaften kann auf dieser Linie die geforderte Reisegeschwindigkeit nicht erreicht werden. Mit einer Schnellbuslinie zwischen Bad Godesberg und Meckenheim wären Fahrzeitvorteile von rund 15 Minuten realistisch. Notwendig ist dafür die Einrichtung neuer Haltestellen an der L158 in Pech, Villip und Merl, sowie möglichst eine Busspur im Zulauf auf Bad Godesberg. Die notwendige Fahrzeitzugabe im Zulauf auf Bad Godesberg beträgt aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens in den Hauptverkehrszeiten derzeit 6 Minuten.Seite 2 von 3 Seite 3 Da die beschriebenen Maßnahmen mit einem hohen Infrastrukturaufwand verbunden sind, war die kurzfristige Einreichung eines Förderantrags zum 31.03.2020 nicht möglich. In Abstimmung mit dem Rhein-Sieg-Kreis sollen nun die notwendigen Vorbereitungen für die Einreichung eines Förderantrags zum 31.03.2021 getroffen werden. Im Hinblick auf den beschriebenen Planungsaufwand sowie die Vorlaufzeit für Fahrzeug- und Personalbereitstellung bzw. notwendige Infrastrukturmaßnahmen konnte für die grundsätzlich förderfähigen Relationen im Jahr 2020 kein Förderantrag gestellt werden. Aufgrund der beschriebenen Vor- und Nachteile der einzelnen Relationen soll für die Relation Meckenheim – Bad Godesberg die Vorbereitung für einen Förderantrag zum 31.03.2021 prioritär behandelt werden. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de