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200132 · Antrag

Förderung von regionalen Schnellbussen

Nummer
200132
Art
Antrag
Veröffentlicht
28.01.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 28.01.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 27.02.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 27.02.2020 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 89,7 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 200132-1 ST Förderung von regionalen Schnellbussen
  2. 200132-3 Förderung von regionalen Schnellbussen
  3. 200132-2 Förderung von regionalen Schnellbussen

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Antrag
öffentlich
200132
Antragsteller/in:
CDU-Stadtratsfraktion, Bert Moll, Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN, Rolf (Rudolf)
Beu, Fraktion Freie Demokratische Partei, Frank Thomas
28.01.2020
Förderung von regionalen Schnellbussen
Beratungsfolge
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
27.02.2020 Empfehlung
Inhalt des Antrags
Der Landesgesetzgeber hat die Förderung von regionalen, kreisgrenzenüberschreitenden
Schnellbus-Verbindungen in das ÖPNVG NRW verankert und entsprechende Finanzmittel den
drei SPNV-Aufgabenträgerverbünden zugesagt. Daraufhin hat der für die Stadt Bonn und den
Rhein-Sieg-Kreis zuständige Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) Ende 2019 eine
Richtlinie für die Förderung von Busverkehrsleistungen auf regionalen Schnellbuslinien zur
Ergänzung des SPNV-Netzes (ÖPNV-Schnellbus-RL ZV NRW) beschlossen. Um einen
Wildwuchs zu verhindern und beispielsweise die Förderung der existierenden Bonner
Schnellbuslinie zum Flughafen Köln/Bonn auszuschließen, ist Bestandteil der Richtlinie ein
Katalog der förderfähigen Relationen.
Dieser Katalog sieht unter den 51 Optionen lediglich fünf förderfähige
Schnellbusrelationen vor, die das Gebiet der Stadt Bonn umfassen:
• lfd.Nr. 22: Troisdorf - Sieglar - Bonn
• lfd.Nr. 23: Bonn - Mondorf - Niederkassel - Lülsdorf - Köln-Zündorf/Wahn
• lfd.Nr. 24: Euskirchen - Heimerzheim - Bornheim - Bornheim-Roisdorf Bf -
Bonn-Tannenbusch - Bonn-Endenich Nord Bf
• lfd.Nr. 25: Erftstadt - Weilerswist - Heimerzheim - Buschhoven - Bonn-
Duisdorf Bf
• lfd.Nr. 26: Meckenheim - Wachtberg - Bonn-Bad Godesberg
Die Verwaltung wird als gesetzlicher Aufgabenträger beauftragt, für alle 5
Relationen Betriebs- und Fahrplankonzepte gemeinsam mit den beiden weiteren
Aufgabenträgern Rhein-Sieg-Kreis (alle Nr. 22 - 26) und Kreis Euskirchen (Nr.
24 u. 25) zu erstellen, vorzulegen und entsprechende Förderanträge zeitnah zur
fristgerechten Antragstellung vorzubereiten.Seite 1 von 2

Seite 2
Begründung
Die Landesregierung NRW hat sich zum Ziel gesetzt, außer Schienen- auch
Schnellbusstrecken finanziell zu fördern und mit der Durchführung die SPNV-
Aufgabenträgerverbünde betraut. Der für Bonn und den Rhein-Sieg-Kreis
zuständige NVR hat zur Verteilung der ihm zugestandenen Finanzmittel
Qualitätsstandards, die u. a. Takte, Art der Fahrzeuge und
Mindestgeschwindigkeit betreffen, und die förderfähigen Verbindungen
festgelegt.
Gerade für Bonn ist es von großer Bedeutung möglichst viele Pendlerinnen und
Pendler zum Umstieg auf den ÖPNV zu motivieren. Dazu bieten sich gerade
Schnellbuslinien mit attraktiven Fahrtzeiten an. Die Chance, diese zu einem
nicht unerheblichen Teil aus Landesmitteln gefördert zu erhalten, sollte ergriffen
werden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 18:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de