200132 · Antrag
Förderung von regionalen Schnellbussen
Kerndaten
- Nummer
- 200132
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 28.01.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
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Antrag öffentlich 200132 Antragsteller/in: CDU-Stadtratsfraktion, Bert Moll, Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN, Rolf (Rudolf) Beu, Fraktion Freie Demokratische Partei, Frank Thomas 28.01.2020 Förderung von regionalen Schnellbussen Beratungsfolge Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 27.02.2020 Empfehlung Inhalt des Antrags Der Landesgesetzgeber hat die Förderung von regionalen, kreisgrenzenüberschreitenden Schnellbus-Verbindungen in das ÖPNVG NRW verankert und entsprechende Finanzmittel den drei SPNV-Aufgabenträgerverbünden zugesagt. Daraufhin hat der für die Stadt Bonn und den Rhein-Sieg-Kreis zuständige Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) Ende 2019 eine Richtlinie für die Förderung von Busverkehrsleistungen auf regionalen Schnellbuslinien zur Ergänzung des SPNV-Netzes (ÖPNV-Schnellbus-RL ZV NRW) beschlossen. Um einen Wildwuchs zu verhindern und beispielsweise die Förderung der existierenden Bonner Schnellbuslinie zum Flughafen Köln/Bonn auszuschließen, ist Bestandteil der Richtlinie ein Katalog der förderfähigen Relationen. Dieser Katalog sieht unter den 51 Optionen lediglich fünf förderfähige Schnellbusrelationen vor, die das Gebiet der Stadt Bonn umfassen: • lfd.Nr. 22: Troisdorf - Sieglar - Bonn • lfd.Nr. 23: Bonn - Mondorf - Niederkassel - Lülsdorf - Köln-Zündorf/Wahn • lfd.Nr. 24: Euskirchen - Heimerzheim - Bornheim - Bornheim-Roisdorf Bf - Bonn-Tannenbusch - Bonn-Endenich Nord Bf • lfd.Nr. 25: Erftstadt - Weilerswist - Heimerzheim - Buschhoven - Bonn- Duisdorf Bf • lfd.Nr. 26: Meckenheim - Wachtberg - Bonn-Bad Godesberg Die Verwaltung wird als gesetzlicher Aufgabenträger beauftragt, für alle 5 Relationen Betriebs- und Fahrplankonzepte gemeinsam mit den beiden weiteren Aufgabenträgern Rhein-Sieg-Kreis (alle Nr. 22 - 26) und Kreis Euskirchen (Nr. 24 u. 25) zu erstellen, vorzulegen und entsprechende Förderanträge zeitnah zur fristgerechten Antragstellung vorzubereiten.Seite 1 von 2 Seite 2 Begründung Die Landesregierung NRW hat sich zum Ziel gesetzt, außer Schienen- auch Schnellbusstrecken finanziell zu fördern und mit der Durchführung die SPNV- Aufgabenträgerverbünde betraut. Der für Bonn und den Rhein-Sieg-Kreis zuständige NVR hat zur Verteilung der ihm zugestandenen Finanzmittel Qualitätsstandards, die u. a. Takte, Art der Fahrzeuge und Mindestgeschwindigkeit betreffen, und die förderfähigen Verbindungen festgelegt. Gerade für Bonn ist es von großer Bedeutung möglichst viele Pendlerinnen und Pendler zum Umstieg auf den ÖPNV zu motivieren. Dazu bieten sich gerade Schnellbuslinien mit attraktiven Fahrtzeiten an. Die Chance, diese zu einem nicht unerheblichen Teil aus Landesmitteln gefördert zu erhalten, sollte ergriffen werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de