200132-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Förderung von regionalen Schnellbussen
Kerndaten
- Nummer
- 200132-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 27.02.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200132-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Förderung von regionalen Schnellbussen Beratungsfolge Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 27.02.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung befürwortet die Entwicklung zur Fördermöglichkeit der regionalen Schnellbuslinien grundsätzlich. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass der Gesetzgeber das Produkt Regionale Schnellbusse tendenziell für ländliche Räume vorgesehen hat, wo keine SPNV-Anbindung besteht, um dort Unter- und Mittelzentren stärker zu vernetzen und an den SPNV anzubinden. Diese Zielsetzung zeigen auch die Mindestkriterien wie Mindest- Durchschnittsgeschwindigkeit oder die Fahrzeugvorgaben. Gemäß Mitteilung des Nahverkehr Rheinland (NVR) als Fördergeber wären für eine Realisierung zum Fahrplanwechsel im Dezember 2020 die entsprechenden konkreten Förderanträge bis zum 31.03.2020 einzureichen. Die im Förderkatalog enthaltenen Schnellbusrelationen, die das Stadtgebiet Bonn betreffen, wurden von der Verwaltung bezüglich der kurzfristigen Umsetzbarkeit und fristgerechter Einreichung möglicher Förderanträge überprüft. Aufgrund der vorgegebenen Förderkriterien ist eine kurzfristige Umsetzung mit einer Antragstellung bis zum 31.03.2020 nicht möglich. Dies betrifft insbesondere die vorgegebene Mindest-Durchschnittsgeschwindigkeit von 32,5 km/h, die unter Nutzung der vorhandenen Infrastruktur nicht zu erreichen ist. Ein erfolgreiches Schnellbuskonzept bedingt zwingend eine Umverteilung von Verkehrsflächen vom MIV zum ÖPNV, um einen störungsfreien Betrieb im Zulauf auf die zentralen Knotenpunkte im Bonner Stadtgebiet zu ermöglichen. Auch die Hinwirkung auf eine durchgängige Ampel-Bevorrechtigung für die Schnellbuslinien ist Bestandteil der Förderrichtlinie. Darüber hinaus setzt die Förderrichtlinie Neufahrzeuge mit speziellen Ausstattungsmerkmalen voraus, sodass die Betriebsaufnahme von möglichen Schnellbuslinien mit der Beschaffungsplanung von Neufahrzeugen der Verkehrsunternehmen koordiniert werden muss.Seite 1 von 2 Seite 2 Es sind bei den die Stadt Bonn betreffenden Verbindungen im Übrigen durchweg Relationen betroffen, die im Rahmen von „Lead City“ Ende August 2019 teilweise verstärkt wurden. Hier steht die Auswertung der Fahrgastzahlen noch aus, sie soll noch in diesem Halbjahr erfolgen. Der Planungs- und Verkehrsausschuss des Rhein-Sieg-Kreises hat in seiner Sitzung am 28.01.2020 die Kreisverwaltung beauftragt, Förderanträge für 5 Relationen im rechtsrheinischen eher ländlich geprägten Kreisgebiet zu erarbeiten. Die Stadt Bonn betreffende Relationen sind nicht darunter. Die Verwaltung schlägt daher Folgendes vor: Die Verwaltung prüft sukzessive im Austausch sowohl mit dem Rhein-Sieg- Kreis, als auch mit den übrigen Aufgabenträgern im NVR, die Einrichtung von Schnellbuslinien unter der Berücksichtigung des dafür erforderlichen Ausbaus der Infrastruktur und des gesamten ÖPNV-Betriebskonzeptes. Die Ergebnisse der „Lead City“-Erhebungen werden einbezogen. In die Erarbeitung von Vorschlägen beim weiteren Vorgehen zu den „Lead City“-Maßnahmen wird die mögliche Förderung von Schnellbussen berücksichtigt. Aufgrund einer ersten Einschätzung, auch in Abstimmung mit der Kreisverwaltung des Rhein-Sieg-Kreises, erscheint eine konkrete Planung für die Schnellbus-Relation Meckenheim – Wachtberg – Bad Godesberg als vordringlich. Es wird städtischerseits angestrebt, hierzu rechtzeitig für eine mögliche Förderantragstellung im März 2021 die erforderlichen Konzeptionierungen und Abstimmungen abzuschließen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de