200128-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Flächendeckende Umsetzung von Tempo 30 km/h im Bonner Stadtgebiet - Stellungnahme der Verwaltung
Kerndaten
- Nummer
- 200128-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 19.02.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda Entscheidung federführend
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200128-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Flächendeckende Umsetzung von Tempo 30 km/h im Bonner Stadtgebiet - Stellungnahme der Verwaltung Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 04.03.2020 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Eine flächendeckende Tempo 30 Regelung ist von der Straßenverkehrsordnung nicht gedeckt und somit auch nicht umsetzbar. An unmittelbar an der Straße gelegenen schützenswerten Einrichtungen (z.B. Schulen, Kindergärten ect.) sowie im Bereich von qualifizierten Gefahrenstellen wird nach Kenntnis eine entsprechende Prüfung vorgenommen. Da das erklärte Ziel der Verkehrsplanung nicht darin besteht, noch mehr MIV in die Stadt zu holen, sollte aus Sicht der Verwaltung dem im Bürgerantrag formulierten Wunsch nach einer Untersuchung, wie viele Autos in der Bonner Innenstadt aufgrund einer Tempo 30 Regelung mehr aufgenommen werden können, nicht entsprochen werden. Beschlussvorschlag für den Bürgerausschuss: Der Bürgerantrag ( flächendeckende Tempo 30- Regelung) wird abgelehnt , der Bürgerausschuss nimmt Kenntnis von den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und regt an, den Antragsteller über die für die ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe zu informieren. Mit diesem Beschluss ist das in § 24 GO NRW für die Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de