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200125-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Fehlender Zaun im Bereich des Gartengeländes UN Campus-Bahnhof-Moselweg

Nummer
200125-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
27.02.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn 06.10.2020 Entscheidung federführend
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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200125-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
Bürgerantrag: Fehlender Zaun im Bereich des
Gartengeländes UN Campus-Bahnhof-Moselweg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 03.03.2020 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Im Rahmen des Fuß- und Radwegeausbaus im Umfeld des UN-Campus wurde
ein abgängiger, aus einer ehemaligen Gartenpachtung stammender
Gartenzaun niedergelegt und nach Abschluss der Baumaßnahme nicht erneut
aufgebaut. Das städtische Grundstück ist nicht mehr als Gartenland verpachtet;
die Einfriedung von städtischen Brachflächen ist grds. nicht vorgesehen und
auch nicht aus dem Nachbarrechtsgesetz NRW gefordert.
An die städtischen Brachflächen angrenzend liegen mit einer Kleingartenanlage
bebaute Grundstücke sowie einige privat genutzte Gärten. Die
Kleingartenanlage ist gänzlich eingefriedet, gleiches gilt nach hiesiger Kenntnis
für die Gartengrundstücke. Selbstverständlich ist es dem Gartenpächter
freigestellt, seine Einfriedung im Rahmen des rechtlich Möglichen gegen
unbefugtes Eindringen zu verstärken.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragsteller wird über die für die
ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe entsprechend den
Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert.Mit diesem
Beschluss ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 12:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de