← Vorlagen

200125 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Fehlender Zaun im Bereich des Gartengeländes UN Campus-Bahnhof-Moselweg

Nummer
200125
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
28.01.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 28.01.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 06.10.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn 06.10.2020 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 87,1 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 200125-1 ST Bürgerantrag: Fehlender Zaun im Bereich des Gartengeländes UN Campus-Bahnhof-Moselweg

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (4.496 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
200125
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle
Dezernat:
Dez. OB
Bürgerantrag: Fehlender Zaun im Bereich des
Gartengeländes UN Campus-Bahnhof-Moselweg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 03.03.2020 Entscheidung
Der Antrag thematisiert die Wiederherstellung eines Zauns im Bereich des
Gartengeländes UN Campus-Bahnhof-Moselweg.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3

Bürgerantrag Online
Einverständniserklärung für die Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der
Datenschutzgrundverordnung
Zur Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Erhebung und
Verarbeitung aller notwendigen personenbezogenen Daten. Dabei handelt es sich insbesondere um
Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben. Diese Daten werden auf dem
Server der zuständigen Stelle gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen
werden.
Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen
Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die
Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden
ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben.
Darüber hinaus ist für jede weitere Datenerhebung die Zustimmung des Nutzers erforderlich. Eine
automatische Löschung erfolgt nach 180 Tagen, insofern entsprechende Daten nicht weiter benötigt
werden. In Fällen mit einer gebührenpflichtigen Verarbeitung kann es vorkommen, dass zur
Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider übermittelt
werden.
Rechte der betroffenen Person: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht
Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die
Zukunft abzuändern oder gänzlich zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die
Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an uns übermitteln. Es
entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach
den bestehenden Basistarifen.
Weiterhin können erhobene Daten bei Bedarf korrigiert, gelöscht oder deren Erhebung eingeschränkt
werden.
Hiermit versichere ich, der Erhebung und der Verarbeitung meiner Daten zuzustimmen und über meine Rechte belehrt
worden zu sein.
Datum
19.01.2020
Anrede Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
Betreff
Fehlender Zaun am Gartengelände UN-Campus-Bahnhof - Moselweg
Seite 1 von2
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002
ID=KFAS_01_002
e3nNSxFw
19.01.20 10:42Seite 2 von 3

Ihr Antrag
Hiermit beantrage ich, den Gartenzaun, der im Rahmen der Bauarbeiten des UN-Campus-Bahnhofes schon vor
Jahren entfernt wurde, nunmehr so schnell wie möglich wieder herzustellen. Ersatzweise sollte der Bauzaun, der
auf der falschen Seite des westlichen Radweges steht, dort als Sofort-Sicherungsmaßnahme umgesetzt werden.
Und zwar egal, ob letztendlich die Bahn oder die Stadt für die Maßnahme finanziell zuständig ist.
Erläuterung: Im Rahmen der o.g. Bauarbeiten wurde der westliche Radweg weiter nach Westen versetzt und das
Gartengelände verkleinert. Dabei wurde der Hauptzaun entfernt und durch einen Bauzaun ersetzt. Soweit so
gut. Nach dem vorläufigen Ende der Baumaßnahmen 2017 wurde dieser Bauzaun entfernt. Das Gelände stand
praktisch sperrangelweit offen. Insbesondere 2018 wurden alle Pächter von (verschiedenen?) Einbrechern
heimgesucht und insgesamt um mehrere 1000 Euro bestohlen bzw. Sachschaden entstand. 2019 wurden weitere
Baumaßnahmen fällig, weil für die mehrere hundert Radpendler die Radständer "vergessen" wurde. Dabei
wurde der Radweg zum Teil erneut nach Westen verschoben, das angrenzende Gartengelände entrümpelt und
von Gestrüpp befreit und u.a. ein Wohnwagen, der von einem Penner regelmäßig genutzt wurde, entfernt.
Durch die offene Einsicht in den Grenzstreifen wurde 2019 immerhin keine (kaum mehr?) Einbruchsaktivitäten
verzeichnet, aber trotzdem, siehe oben, der Frieden muß wiederhergestellt werden!
Seite 2 von2
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 3

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 02:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de