200085-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Vollständige Weiterleitung der Integrationspauschale
Kerndaten
- Nummer
- 200085-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 27.01.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200085-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V 21.01.2020 Vollständige Weiterleitung der Integrationspauschale Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen 11.02.2020 Empfehlung Rat 26.03.2020 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Der Städtetag NRW als Vertreter aller Kommunen in NRW hat bereits mehrfach das Land NRW aufgefordert, die Bundesmittel für die Integration Geflüchteter auch im Jahr 2020 vollständig an die Kommunen weiterzuleiten sowie die FlüAG-Pauschalen und die Ausweitung der Erstattung auf den Personenkreis der Geduldeten anzupassen. Zuletzt mit Schreiben vom 19.09.2019 an Herrn Minister Dr. Stamp, Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW. Der Städtetag NRW und der Städte- und Gemeindebund NRW haben in einer gemeinsamen Erklärung vom 11.12.2019 die Kommunen darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Koalitionsfraktionen im Landtag von NRW angekündigt haben, im Jahr 2020 mit den Kommunen eine Lösung für die Belastungen im Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) zu verhandeln. Der Städtetag und der Städte- und Gemeindebund schlagen ein Modell vor, das neben einer festen Pauschale auch unterschiedliche Höhen bei den Mieten sowie höhere Kosten in kreisfreien Städten berücksichtigt. In gleicher Erklärung fordern der Städtetag wie auch der Städte- und Gemeindebund das Land NRW auf, die vom Bund dem Land NRW bereitgestellten Integrationspauschalen, die bislang im Landeshaushalt einbehalten werden, auch im Jahr 2020 vollständig an die Kommunen weiterzuleiten. Neben den aktiven Bemühungen des Städtetages NRW wie auch des Städte- und Gemeindebundes NRW würde ein gesondertes Schreiben der Bundesstadt Bonn beim Ministerium die bereits bekannten und mitSeite 1 von 2 Seite 2 Nachdruck geforderten Gespräche und Anpassungen nicht beschleunigen und insoweit lediglich Symbolcharakter haben. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de