200031-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Fahrbahnsanierung Vorgebirgsstraße zwischen Adolfstraße und Heerstraße
Kerndaten
- Nummer
- 200031-03 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 21.10.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (5.743 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200031-03 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Fahrbahnsanierung Vorgebirgsstraße zwischen Adolfstraße und Heerstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 02.11.2021 Kenntnisnahme Inhalt der ergänzenden Stellungnahme: Die Beschlussvorlage DS 200031 „Fahrbahnsanierung Vorgebirgsstraße zwischen Adolfstraße und Heerstraße“ sowie der Bürgerantrag DS 201267 „Verkehrsberuhigung und Schulwegsicherung Marienschule/Vorgebirgsstraße“ wurden mit der Maßgabe vertagt, eine Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen. In dieser Veranstaltung sollten mögliche Ausführungen des Oberflächenbelages dargestellt und erläutert werden. Da grundsätzlich die beabsichtigte Instandsetzung mit KAG-Beiträgen verbunden ist, sollten die Regelungen des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalens (KAG NRW) ebenfalls dargestellt bzw. erläutert werden. Die Bürgerinformationsveranstaltung fand pandemiebeding erst am 04.10.2021 statt. Zunächst wurden die Ausbauvarianten einschl. Vor-und Nachteile, Bauzeit und Kosten vorgestellt. Variante 1: Asphaltbauweise (bevorzugte Variante der Verwaltung) extreme Standfestigkeit geringere Lärmemission gängige Bauweise auch in Hinblick auf die Unterhaltung Bauzeit: ca. 6 Wochen unter Vollsperrung Kosten: ca. 120.000,00 € Variante 2: Wiederherstellung der Fläche mit Natursteinpflaster (Kupferschlackestein) in gebundener Bauweise Keine optische Veränderung des Bestands Pflaster nur bedingt geeignet (Bus; sog. „Spur fahren“); geringere Lebensdauer Höhere Lärmemission Bauzeit ca. 10 Wochen unter Vollsperrung Kosten: ca. 175.000,00 € Variante 3: Prägeasphalt Optische Annäherung an den Altzustand inSeite 1 von 9 Seite 2 Pflasterbauweise Schnellere Abnutzung der Oberflächenstruktur Sehr hoher Unterhaltungsaufwand, z. B. in Hinblick auf die Wiederherstellung nach Aufbrüchen/Reparaturarbeiten Bauzeit: ca. 6 Wochen unter Vollsperrung Kosten: ca. 200.000,00 € Variante 4: Betonpflaster mit Verschiebesicherung in ungebundener Bauweise Keine guten Erfahrungen (Verweis auf Am Boeselagerhof) Verschiebesicherung bei erforderlichem Pflasterschnitt „aufgelöst“ Bauzeit: ca. 8 Wochen unter Vollsperrung Kosten: ca. 152.000,00 € Anschließend wurde über die Beitragspflichten nach § 8 KAG NRW gesprochen. Es wurde erläutert, dass es sich bei jeder der Varianten um eine beitragspflichtige Maßnahme handelt, welche Beitragspflichten für die Eigentümerinnen und Eigentümer der angrenzenden Grundstücke auslösen. Den Bürgerinnen und Bürgern wurde die zu erwartenden Kosten der einzelnen Varianten (siehe Folie 6 – Übersicht der zu erwartenden Kosten ohne mögliche Zuschüsse vom Land NRW) sowie das weitere Verfahren bzgl. der Heranziehung und möglichen Stundungsmöglichkeiten erläutert. Die anwesenden Bürgerinnen und Bürger haben sich nach kurzer Diskussion mehrheitlich für die Variante 2 „Wiederherstellung der Fläche mit Natursteinpflaster (Kupferschlackestein)“ ausgesprochen. Darüber hinaus wurde von einem Anlieger ebenfalls der Bürgerantrag zur Verkehrsberuhigung angesprochen. In Hinblick auf die Asphaltbauweise (Variante 1) hat sich die Verwaltung für die Kissen ausgesprochen. Bei Wiederherstellung der Flächen in Naturstein ist aus Sicht der Verwaltung kein Kissen erforderlich, da durch die Oberflächenstruktur bereits ein höheres Abrollgeräusch entsteht, was bereits auf eine verlangsamte Fahrt schließen lässt. Darüber hinaus würde durch ein Kissen der Pflasterverband aufgehoben, wodurch wiederum eine weitere Schwachstelle in Hinblick auf eine mögliche Verschiebung des Pflasters entsteht. Sollte die Bezirksvertretung für sich für die Umsetzung der Ausbauvariante 2 entscheiden, ist die Stellungnahme der Verwaltung in Hinblick auf das Kissen in der Vorgebirgsstraße entsprechend der Ausführungen abzuändern. Eine weitere Frage stellte eine Anliegerin bezüglich einer möglichen Änderung des Fahrweges der Busse. Die Frage konnte abschließend inSeite 2 von 9 Seite 3 der Veranstaltung nicht geklärt werden. Nach Rücksprache mit den SWB sei darauf hingewiesen, dass bezüglich der Omnibuslinienführung die Linienführung durch den Nahverkehrsplan und die daraus resultierende Linienkonzession über diesen Fahrweg genehmigt wird. Eine grundsätzliche Änderung der Linienwege ist somit nur durch Abänderung der Liniengenehmigung und Änderung des Nahverkehrsplanes möglich. Letzteres bedarf einer politischen Grundsatzentscheidung der Verkehrsplanung. Eine temporäre Umleitung ist wie bei jeder Baustelle möglich und auf die Zeit der Baumaßnahme begrenzt. Aus Sicht der Verwaltung ist eine weitere Prüfung der Linienführung nicht erforderlich, da keine der Varianten ungeeignet ist für den ÖPNV. Anlage/n 1 Folie 6 (öffentlich)Seite 3 von 9 Sanierungskonzepte VorgebirgsstraßeSeite 4 von 9 Variante 1 Wechsel Naturstein gegen Asphaltbauweise (Vorschlag der Verwaltung) • Kosten: ca. 120.000 € • Bauzeit: ca. 6 WochenSeite 5 von 9 Variante 2 Natursteinpflaster neu verlegen • Kosten: ca. 175.000 € • Bauzeit: ca. 10 WochenSeite 6 von 9 Variante 3 Prägeasphalt • Kosten: ca. 200.000 € • Bauzeit: ca. 6 WochenSeite 7 von 9 Variante 4 Pflaster mit Verschiebesicherung • Kosten: ca. 152.000 € • Bauzeit: ca. 8 WochenSeite 8 von 9 Straßenausbaubeiträge Ausbauvariante Geschätzter Beitragssatz* pro m² Grundstücksfläche Variante 1 „Natursteinwechsel gegen Bitu/Binder/Decke“ 8,00 EUR Variante 2 „Naturstein neu verlegen“ 11,00 – 12,00 EUR Variante 3 „Prägeasphalt“ 13,00 EUR Variante 4 „Betonpflaster mit Sicherung“ 10,00 EUR *= bei den Angaben in der Tabelle sind die Zuschüsse des Landes NRW im Zusammenhang mit der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge noch nicht berücksichtig, da die Höhe zum jetzigen Zeitpunkt nicht feststeht.Seite 9 von 9
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de