200031 · Beschlussvorlage
Fahrbahnsanierung Vorgebirgsstraße zwischen Adolfstraße und Heerstraße
Kerndaten
- Nummer
- 200031
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 29.01.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 200031 Der Oberbürgermeister Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Fahrbahnsanierung Vorgebirgsstraße zwischen Adolfstraße und Heerstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 03.03.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag Der in der Begründung dargestellten Planung zur Sanierung der Fahrbahnoberfläche in der Vorgebirgsstraße zwischen Adolfstraße und Heerstraße wird zugestimmt. Begründung Die Fahrbahnoberfläche der Vorgebirgsstraße zwischen Adolfstraße und Heerstraße, bestehend aus Natursteinpflaster bzw. dem Naturstein ähnlichen Kupferschlackepflaster, ist hohen Verkehrslasten u. a. durch zwei Buslinien (604, 605) ausgesetzt. Die vorhandene Pflasterbauweise ist für derartige Verkehrsbelastungen nur bedingt geeignet. Das Pflaster weist sehr starke Verdrückungen auf, so dass eine ordnungsgemäße Fahrbahnentwässerung nicht mehr gegeben ist. Die Verkehrssicherheit kann zudem durch gelockerte Pflastersteine auf Dauer nicht mehr gewährleistet werden. Im Rahmen der Fahrbahnsanierung soll deshalb dieser Abschnitt der Vorgebirgsstraße mit einem neuen, an die Verkehrsbelastung angepassten bituminösen Oberflächenbelag ausgestattet werden. Die vorhandenen Rinnen aus Natursteinkleinpflaster bleiben im Rahmen der Instandsetzungsarbeiten erhalten. Der Kreuzungsbereich Vorgebirgsstraße/Heerstraße/Maxstraße bleibt zunächst unverändert. Die Schätzkosten betragen 120.000,- Euro. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass hierbei eine Abweichung vom seinerzeitigen im Rahmen der Nordstadtsanierung umgesetzten Gesamtkonzept zur Straßenraumgestaltung in Kauf genommen werden muss.Seite 1 von 3 Seite 2 Anliegerbeiträge Die Erneuerung der Fahrbahn in der Vorgebirgsstraße zwischen Adolfstraße und Heerstraße löst Beitragspflichten der Anlieger nach § 8 Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) aus. Aufgrund der aktuellen Änderung des Kommunalabgabengesetzes wird auf Antrag die Hälfte der Ausbaubeiträge vom Land NRW übernommen. Diese Änderung des Kommunalabgabengesetzes verpflichtet die Verwaltung im Vorfeld von möglichen Straßenausbaumaßnahmen eine Anliegerversammlung durchzuführen. Finanzierungsübersicht Euro Gesamtaufwand: Straßenbau 120.000 Ausbaubeiträge nach § 8 KAG NRW (dabei ist eine 50 %ige Landesförderung schon berücksichtigt) 30.000 Anteil Land NRW (50% der Ausbaubeiträge) 30.000 Städt. Anteil: 60.000 Die geschätzte Beitragsbelastung der Anlieger je m² Grundstücksfläche beträgt 4,00 EUR Der Anteil der Anlieger an den Aufwendungen beträgt 50 %, weil es sich bei der Vorgebirgsstraße um eine Haupterschließungsstraße handelt. Von diesem Anteil übernimmt das Land NRW voraussichtlich 50 %.Seite 2 von 3 Seite 3 Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeich nung Produkt Produktbezeichnung 1.12.01 Gemeindestraßen 1.12.01.01 Verkehrsflächen, Gemeinde Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Fahrbahnsanierung 120.000 € 5660612010266/7 8.5200 2020 Einzahlungen Ausbaubeiträge 30.000 € 5630009044000/6 8.8100 Investiver Finanzsaldo 90.000 € Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Abschreibungen Zinsen 2.667 € 585 € Einzahlungen / Erträge Auflösung Sonderposten 667 € Haushaltsbelastung jährlich 2.585 € Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de