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200031 · Beschlussvorlage

Fahrbahnsanierung Vorgebirgsstraße zwischen Adolfstraße und Heerstraße

Nummer
200031
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
29.01.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 02.11.2021 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 200031-03 ST Fahrbahnsanierung Vorgebirgsstraße zwischen Adolfstraße und Heerstraße
  2. 200031-1 AA Fahrbahnsanierung Vorgebirgsstraße zwischen Adolfstraße und Heerstraße Antrag zur Vorlage 200031
  3. 200031-2 ST Fahrbahnsanierung Vorgebirgsstraße zwischen Adolfstraße und Heerstraße

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Beschlussvorlage
öffentlich
200031
Der Oberbürgermeister
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Fahrbahnsanierung Vorgebirgsstraße zwischen
Adolfstraße und Heerstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 03.03.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der in der Begründung dargestellten Planung zur Sanierung der
Fahrbahnoberfläche in der Vorgebirgsstraße zwischen Adolfstraße und
Heerstraße wird zugestimmt.
Begründung
Die Fahrbahnoberfläche der Vorgebirgsstraße zwischen Adolfstraße und
Heerstraße, bestehend aus Natursteinpflaster bzw. dem Naturstein ähnlichen
Kupferschlackepflaster, ist hohen Verkehrslasten u. a. durch zwei Buslinien
(604, 605) ausgesetzt.
Die vorhandene Pflasterbauweise ist für derartige Verkehrsbelastungen nur
bedingt geeignet. Das Pflaster weist sehr starke Verdrückungen auf, so dass
eine ordnungsgemäße Fahrbahnentwässerung nicht mehr gegeben ist. Die
Verkehrssicherheit kann zudem durch gelockerte Pflastersteine auf Dauer nicht
mehr gewährleistet werden.
Im Rahmen der Fahrbahnsanierung soll deshalb dieser Abschnitt der
Vorgebirgsstraße mit einem neuen, an die Verkehrsbelastung angepassten
bituminösen Oberflächenbelag ausgestattet werden.
Die vorhandenen Rinnen aus Natursteinkleinpflaster bleiben im Rahmen der
Instandsetzungsarbeiten erhalten. Der Kreuzungsbereich
Vorgebirgsstraße/Heerstraße/Maxstraße bleibt zunächst unverändert.
Die Schätzkosten betragen 120.000,- Euro.
Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass hierbei eine Abweichung vom
seinerzeitigen im Rahmen der Nordstadtsanierung umgesetzten
Gesamtkonzept zur Straßenraumgestaltung in Kauf genommen werden muss.Seite 1 von 3

Seite 2
Anliegerbeiträge
Die Erneuerung der Fahrbahn in der Vorgebirgsstraße zwischen
Adolfstraße und Heerstraße löst Beitragspflichten der Anlieger nach
§ 8 Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) aus.
Aufgrund der aktuellen Änderung des Kommunalabgabengesetzes wird auf
Antrag die Hälfte der Ausbaubeiträge vom Land NRW übernommen. Diese
Änderung des Kommunalabgabengesetzes verpflichtet die Verwaltung im
Vorfeld von möglichen Straßenausbaumaßnahmen eine Anliegerversammlung
durchzuführen.
Finanzierungsübersicht Euro
Gesamtaufwand:
Straßenbau
120.000
Ausbaubeiträge nach § 8 KAG NRW (dabei ist eine 50 %ige
Landesförderung schon berücksichtigt)
30.000
Anteil Land NRW (50% der Ausbaubeiträge) 30.000
Städt. Anteil: 60.000
Die geschätzte Beitragsbelastung der Anlieger je m² Grundstücksfläche
beträgt
4,00 EUR
Der Anteil der Anlieger an den Aufwendungen beträgt 50 %, weil es sich bei
der Vorgebirgsstraße um eine Haupterschließungsstraße handelt. Von
diesem Anteil übernimmt das Land NRW voraussichtlich 50 %.Seite 2 von 3

Seite 3
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeich
nung
Produkt Produktbezeichnung
1.12.01 Gemeindestraßen 1.12.01.01 Verkehrsflächen, Gemeinde
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Fahrbahnsanierung 120.000 € 5660612010266/7
8.5200
2020
Einzahlungen
Ausbaubeiträge 30.000 € 5630009044000/6
8.8100
Investiver
Finanzsaldo 90.000 €
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Abschreibungen
Zinsen
2.667 €
585 €
Einzahlungen /
Erträge
Auflösung
Sonderposten
667 €
Haushaltsbelastung
jährlich
2.585 €
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 20:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de