200018-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Videoübertragung von Sitzungen der Bezirksvertretungen
Kerndaten
- Nummer
- 200018-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 27.01.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Entscheidung federführend
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200018-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 10 Personal- und Organisationsamt Dezernat: Dez. I 15.01.20 Videoübertragung von Sitzungen der Bezirksvertretungen Beratungsfolge Rat 06.02.2020 Entscheidung Im Hinblick auf die kurze Zeit zur Prüfung des Antrages war eine Überprüfung der in der Stellungnahme 1711933ST angenommen Kosten bzw. deren zu Grunde liegende Technik nicht möglich. Daher geht die Stadtverwaltung davon aus, dass die in der Stellungnahme gegebene Antworten weiterhin Bestand haben. Durch den durch die Digitalisierung ausgelösten hohen Handlungsdruck auf die städtischen IT kann derzeit nicht sichergestellt werden, dass eine Lösung zur Videoübertragung von Sitzungen der Bezirksvertretungen mit eigenen Kräften realisiert werden kann. Daher sind hier zusätzlich noch Kosten für eine externe Umsetzung hinzuzurechnen. Finanzielle Mittel für die Einrichtung zusätzlicher Videoübertragungen sind im Haushalt 2020 nicht vorgesehen und müssten für den nächsten Haushalt angemeldet werden. Anlage/n 1 1711933ST2 (öffentlich)Seite 1 von 4 Bundesstadt Bonn TOP Der Oberbürgermeister BE Amt 10 Stellungnahme der Verwaltung - öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW Drucksachen-Nr. 1711933ST2 Externes Dokument Eingang Ratsbüro 27.06.2017 Betreff Videoübertragung von Bezirks- und anderer Gremiensitzungen Verwaltungsinterne Abstimmung Datum Unterschrift Federführung: Amt 10 27.06.2017 gez. Leinhaas Dez. I 27.06.2017 gez. Fuchs Amt 01 30.06.2017 gez. Gehrmann Genehmigung/Freigabe durch OB/Amt 01 30.06.2017 gez. A. Sridharan Beratungsfolge Sitzung Bezirksvertretung Beuel Bezirksvertretung Bonn Bezirksvertretung Hardtberg Bezirksvertretung Bad Godesberg Rat Inhalt der Stellungnahme Die der kleinen Anfrage zugrunde liegenden Fragen hatten folgenden Wortlaut: Die Verwaltung wird gebeten, Aufwand und Kosten für eine Ausweitung der Live- Videoübertragung auf 1. die Sitzungen der Bezirksvertretungen, 2. weitere Ratsgremien, die öffentlich und im Ratssaal tagen, 3. weitere Ratsgremien, die öffentlich und in anderen Räumlichkeiten tagen zu schätzen und der Verwaltung bekannte mögliche Problematiken bei der Umsetzung zu nennen. Allgemeine Vorbemerkungen: - Um die Einlassungen des Datenschutzbeauftragten: "keine Aufnahme von anwesenden Zuschauern" zu beachten ist gegebenenfalls die Sitzordnung in den einzelnen Räumen geeignet zu organisieren. - Üblicherweise werden Sitzungen tontechnisch aufgezeichnet. Inwieweit die dafür verwendete Technik für ein Streaming im Internet die geeignete Qualität aufweist, oder gegebenenfalls noch anzupassen ist, ist noch zu klären. - Bei Sitzungen, die in Gebäuden stattfinden, die nicht durch das städtische Datennetz erschlossen sind, müssen geeignete Übertragungsmöglichkeiten eingerichtet werden (z.B. ein dedizierter VDSL-Anschluss, fest installiert für die Übertragung in der Stadthalle Bad Godesberg, Kosten rund 50 EUR/Monat).Seite 2 von 4 - Für Sitzungsorte die "frei" gewählt werden, z.B. ein Saal im Hilton Bonn oder ähnlichem, ist noch zu prüfen, ob die Übertragung mittels eines leistungsfähigen LTE-Routers als fliegende Übertragung realisiert werden kann. Die Kosten liegen einmalig bei 700,-- EUR für den Router und geschätzt bei 100 EUR pro Sitzung für die Datenübertragung. - Eine externe Vergabe des Livestreams wird in der Regel nach Stundensätzen abgerechnet, die im Bereich von ca. 500 EUR/Stunde liegen. Um die Antworten auf die Fragestellungen zu konkretisieren orientiert sich die Zusammenstellung der Kosten beispielhaft an das Jahr 2017. Zu Frage 1 In der Regel tagen zwei Bezirksvertretungen immer gleichzeitig, - die BV Bonn im Ratssaal und die BV Hardtberg im Rathaus Hardtberg jeweils dienstags und - mittwochs die BV Beuel im Rathaus Beuel und die BV Bad Godesberg in der Stadthalle Bad Godesberg. Um alle Sitzungen der Bezirksvertretungen zu streamen, sind demzufolge zwei Übertragungseinrichtungen zusätzlich erforderlich, da für die Videoübertragung aus dem Stadthaus bereits eine Übertragungs- einrichtung besteht und diese aber dort für die Übertragungen weiterer Ratsgremien (siehe Antwort zu Frage 2) benötigt wird. Kosten für eine zusätzliche Streaminglösung betragen einmalig rund 15.000,-- EUR. Da die Godesberger Stadthalle keinen direkten Anschluss an das Datennetz der Stadt Bonn hat, ist die Übertragung der Sitzungen der BV-Bad Godesberg nur mit zusätzlichen Kosten (siehe allgemeine Vorbemerkungen), realisierbar. An Personalkosten für die Betreuung der Technik fallen bei einer geschätzten "Sendezeit" von ca. 3 Stunden pro Sitzung und einem Stundensatz von 30 EUR/Stunde rund 2.880 EUR/Jahr für die Übertragung aller 32 Sitzungen der Bezirksvertretungen an. Bei der Betreuung der Technik geht die Verwaltung ferner davon aus, das mehrere Kolleginnen oder Kollegen zusätzlich gefunden werden, die technisch begabt und interessiert sind, die Technik vor Ort auf freiwilliger Basis aufzubauen und zu bedienen. Eine "unbeaufsichtigte" Übertragung ist, so die Erfahrung der letzten Jahre, nicht ratsam. Zu Frage 2 Insgesamt finden im Ratssaal die Sitzungen von 11 Gremien (zzgl. Rat, der ja schon übertragen wird) statt. Bei durchschnittlich 8 Sitzungen pro Jahr müssen 88 Sitzungen zusätzlich übertragen werden.Seite 3 von 4 Bei einer Übertragung aller in Ratssaal stattfindenden Sitzungen, wäre es angebracht die Technik im Ratssaal fest zu installieren, um den ständigen Auf- und Abbau und dadurch bedingte mögliche Störungen vermeiden zu können. Kosten für die Technik einmalig ca. 20.000,-- EUR. Bei geschätzter "Sendezeit" von ca. 3 Stunden pro Sitzung für die Betreuung der Technik und 30 EUR/Stunde entstehen Personalkosten von rund 7.920 EUR/Jahr. Zu Frage 3 Im Jahre 2017 finden insgesamt 227 Sitzungen an Ratssitzungen, der Bezirksvertretungen, der 14 Ausschüssen sowie der 19 Unterausschüssen bzw. Projektbeiräten statt. Da bis zu 3 Gremien zeitgleich tagen können, wären insgesamt drei Übertragungseinrichtungen erforderlich. Kosten für die zusätzlichen Übertragungseinrichtungen rund 30.000,-- EUR einmalig. Bei geschätzter "Sendezeit" von wieder ca. 3 Stunden pro Sitzung für die Betreuung der Technik und 30 EUR/Stunde entstehen Personalkosten in Höhe von 20.430 EUR/Jahr. Bei der Anzahl und Dichte der zu übertragenden Sitzungen ist jedoch davon auszugehen, dass die Bedienung der Geräte nicht allein durch "freiwillige" Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen neben der regulären Arbeit zu bewerkstelligen ist, da verschiedene Termine für Sitzungen auch in der Zeit zwischen 12:00 h und 16:00 h liegen können. Hier ist noch zu prüfen, welche zusätzlichen Möglichkeiten hier in Anspruch genommen werden können (z.B. Inanspruchnahme externer Dienstleister, Einsatz von Werkstudenten usw.).Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de