← Vorlagen

200018 · Antrag

Videoübertragung von Sitzungen der Bezirksvertretungen

Nummer
200018
Art
Antrag
Veröffentlicht
20.01.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 20.01.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 09.12.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Rates 06.02.2020 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 09.12.2020 Entscheidung federführend
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 24.11.2020 Entscheidung federführend
  4. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.05.2020 Entscheidung federführend
  5. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 06.05.2020 Entscheidung federführend
  6. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 03.03.2020 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 90,5 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 200018-2 ST Videoübertragung von Sitzungen der Bezirksvertretungen
  2. 200018-1 ST Videoübertragung von Sitzungen der Bezirksvertretungen
  3. 200018-1 AA Videoübertragung von Sitzungen der Bezirksvertretungen Antrag zur Vorlage 200018

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (4.138 Zeichen)
Antrag
öffentlich
200018
Antragsteller/in:
Sebastian Kelm, Felix Kopinski, Dr. Carsten Euwens, Die Sozialliberalen
15.01.20
Videoübertragung von Sitzungen der
Bezirksvertretungen
Beratungsfolge
Rat 06.02.2020 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Verwaltung wird beauftragt,
1. jeweils eine Beschlussvorlage in die Bezirksvertretungen Bonn, Beuel, Bad
Godesberg und Hardtberg einzubringen, welche beinhaltet, die Sitzungen des
jeweiligen Gremiums im Livestream des „Rats-TV“ zu übertragen,
2. an den regulären Sitzungsorten der Bezirksvertretungen Beuel, Bad
Godesberg und Hardtberg die technischen und datenschutzrechtlichen
Voraussetzungen zum Übertragen von Sitzungen per Stream zu schaffen,
3. zwei zusätzliche Übertragungseinrichtungen anzuschaffen und die Webseite
video.bonn.de so zu erweitern, dass mehrere Livestreams gleichzeitig angezeigt
werden können. Sofern die nötigen Haushaltsmittel nicht zur Verfügung stehen,
werden diese für den nächsten Haushalt angemeldet.
4. die Sitzungen der Bezirksvertretungen live im „Rats-TV“ zu übertragen,
sobald die Videoübertragung in den jeweiligen Bezirksvertretungen beschlossen
wurde sowie die technischen und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen
gegeben sind. Bei parallel stattfindenden Sitzungen wird abwechselnd eine der
beiden Sitzungen übertragen, bis die zusätzlichen Übertragungseinrichtungen
zur Verfügung stehen.
Begründung
Eine Live-Übertragung der Bezirksvertretungssitzungen steigert die Transparenz
der Lokalpolitik in Bonn und verbessert die Teilhabemöglichkeiten politisch
interessierter BürgerInnen.
Dass dies umsetzbar ist, hat die Verwaltung bereits in Ihrer Stellungnahme zu
der kleinen Anfrage mit der Ds.Nr. 1711933 bestätigt. Dort werden die
zusätzlichen laufenden Kosten zur Übertragung aller BV-Sitzungen auch auf
etwa 3.000 €/Jahr geschätzt und sind damit verhältnismäßig.Seite 1 von 3

Seite 2
Ergänzend zu 1.)
Laut § 23 (1) der Geschäftsordnung des Stadtrates sind die Bestimmungen für
den Stadtrat auch auf die Bezirksvertretungen sinngemäß anwendbar, womit die
rechtlichen Voraussetzungen zum Livestreaming der
Bezirksvertretungssitzungen aus § 5a der Geschäftsordnung gegeben sind.
Da die Videoübertragung in den jeweiligen Bezirksvertretungen beschlossen
werden muss, die Antragssteller jedoch nicht in allen Bezirksvertretungen
antragsberechtigt sind, soll die Verwaltung eine Beschlussvorlage ausarbeiten
und diese den Bezirksvertretungen zur Beratung vorlegen.
Ergänzend zu 2.)
Da im Stadthaus durch die Übertragung der Ratssitzungen bereits alle
technischen Voraussetzungen gegeben sind, ist eine Übertragung der Sitzungen
der Bezirksvertretung Bonn ohne großen Zusatzaufwand möglich und könnte als
Modellprojekt für die restlichen Bezirksvertretungen dienen, bis die zusätzlichen
Übertragungseinrichtungen zur Verfügung stehen.
An den restlichen Sitzungsorten, wie der Stadthalle Bad Godesberg, sind zum
Teil noch dedizierte Internetanschlüsse zum Livestreaming nötig. Laut des
Datenschutzbeauftragten ist unter Umständen eine Anpassung der Sitzordnung
notwendig, um zu verhindern, das anwesende ZuschauerInnen aufgenommen
werden.
Zu 3.)
Zur parallelen Übertragung aller Bezirksvertretungssitzungen ist die
Anschaffung zwei weiterer Streaminglösungen notwendig. Die Kostenschätzung
der Verwaltung belief sich im Jahr 2017 pro Übertragungsanlage auf ca. 15.000
€. Zudem ist die Webseite video.bonn.de anscheinend derzeit nur zur
Übertragung eines einzelnen Livestreams ausgelegt.
Zu 4.)
Um möglichst frühzeitig die meisten Sitzungen übertragen zu können, soll mit
der Übertragung begonnen werden, sobald eine Bezirksvertretung die
Übertragung beschlossen hat und die Voraussetzungen am jeweiligen Standort
hergestellt wurden. Solange eine parallele Übertragung aufgrund fehlender
Übertragungsanlagen oder noch ausstehender Änderungen an der Streaming-
Webseite noch nicht möglich ist, schlagen die Antragsteller vor, die Sitzungen
der parallel tagenden Bezirksvertretungen abwechselnd zu streamen. So wird
das Angebot in kürzester Zeit für alle Bonner BürgerInnen in allen
Stadtbezirken interessant.
Anlage/nSeite 2 von 3

Seite 3
KeineSeite 3 von 3

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 19:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de