200018 · Antrag
Videoübertragung von Sitzungen der Bezirksvertretungen
Kerndaten
- Nummer
- 200018
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 20.01.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Antrag öffentlich 200018 Antragsteller/in: Sebastian Kelm, Felix Kopinski, Dr. Carsten Euwens, Die Sozialliberalen 15.01.20 Videoübertragung von Sitzungen der Bezirksvertretungen Beratungsfolge Rat 06.02.2020 Entscheidung Inhalt des Antrags Die Verwaltung wird beauftragt, 1. jeweils eine Beschlussvorlage in die Bezirksvertretungen Bonn, Beuel, Bad Godesberg und Hardtberg einzubringen, welche beinhaltet, die Sitzungen des jeweiligen Gremiums im Livestream des „Rats-TV“ zu übertragen, 2. an den regulären Sitzungsorten der Bezirksvertretungen Beuel, Bad Godesberg und Hardtberg die technischen und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen zum Übertragen von Sitzungen per Stream zu schaffen, 3. zwei zusätzliche Übertragungseinrichtungen anzuschaffen und die Webseite video.bonn.de so zu erweitern, dass mehrere Livestreams gleichzeitig angezeigt werden können. Sofern die nötigen Haushaltsmittel nicht zur Verfügung stehen, werden diese für den nächsten Haushalt angemeldet. 4. die Sitzungen der Bezirksvertretungen live im „Rats-TV“ zu übertragen, sobald die Videoübertragung in den jeweiligen Bezirksvertretungen beschlossen wurde sowie die technischen und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind. Bei parallel stattfindenden Sitzungen wird abwechselnd eine der beiden Sitzungen übertragen, bis die zusätzlichen Übertragungseinrichtungen zur Verfügung stehen. Begründung Eine Live-Übertragung der Bezirksvertretungssitzungen steigert die Transparenz der Lokalpolitik in Bonn und verbessert die Teilhabemöglichkeiten politisch interessierter BürgerInnen. Dass dies umsetzbar ist, hat die Verwaltung bereits in Ihrer Stellungnahme zu der kleinen Anfrage mit der Ds.Nr. 1711933 bestätigt. Dort werden die zusätzlichen laufenden Kosten zur Übertragung aller BV-Sitzungen auch auf etwa 3.000 €/Jahr geschätzt und sind damit verhältnismäßig.Seite 1 von 3 Seite 2 Ergänzend zu 1.) Laut § 23 (1) der Geschäftsordnung des Stadtrates sind die Bestimmungen für den Stadtrat auch auf die Bezirksvertretungen sinngemäß anwendbar, womit die rechtlichen Voraussetzungen zum Livestreaming der Bezirksvertretungssitzungen aus § 5a der Geschäftsordnung gegeben sind. Da die Videoübertragung in den jeweiligen Bezirksvertretungen beschlossen werden muss, die Antragssteller jedoch nicht in allen Bezirksvertretungen antragsberechtigt sind, soll die Verwaltung eine Beschlussvorlage ausarbeiten und diese den Bezirksvertretungen zur Beratung vorlegen. Ergänzend zu 2.) Da im Stadthaus durch die Übertragung der Ratssitzungen bereits alle technischen Voraussetzungen gegeben sind, ist eine Übertragung der Sitzungen der Bezirksvertretung Bonn ohne großen Zusatzaufwand möglich und könnte als Modellprojekt für die restlichen Bezirksvertretungen dienen, bis die zusätzlichen Übertragungseinrichtungen zur Verfügung stehen. An den restlichen Sitzungsorten, wie der Stadthalle Bad Godesberg, sind zum Teil noch dedizierte Internetanschlüsse zum Livestreaming nötig. Laut des Datenschutzbeauftragten ist unter Umständen eine Anpassung der Sitzordnung notwendig, um zu verhindern, das anwesende ZuschauerInnen aufgenommen werden. Zu 3.) Zur parallelen Übertragung aller Bezirksvertretungssitzungen ist die Anschaffung zwei weiterer Streaminglösungen notwendig. Die Kostenschätzung der Verwaltung belief sich im Jahr 2017 pro Übertragungsanlage auf ca. 15.000 €. Zudem ist die Webseite video.bonn.de anscheinend derzeit nur zur Übertragung eines einzelnen Livestreams ausgelegt. Zu 4.) Um möglichst frühzeitig die meisten Sitzungen übertragen zu können, soll mit der Übertragung begonnen werden, sobald eine Bezirksvertretung die Übertragung beschlossen hat und die Voraussetzungen am jeweiligen Standort hergestellt wurden. Solange eine parallele Übertragung aufgrund fehlender Übertragungsanlagen oder noch ausstehender Änderungen an der Streaming- Webseite noch nicht möglich ist, schlagen die Antragsteller vor, die Sitzungen der parallel tagenden Bezirksvertretungen abwechselnd zu streamen. So wird das Angebot in kürzester Zeit für alle Bonner BürgerInnen in allen Stadtbezirken interessant. Anlage/nSeite 2 von 3 Seite 3 KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de