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200016-3 AA · Änderungsantrag

Klimanotstand und „Umsetzung Klimamaßnahmen“ (DS 1912774) Antrag zur Vorlage 200016

Nummer
200016-3 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
06.05.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW 07.05.2020 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz 20.05.2020 Empfehlung
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  1. 200016 Klimanotstand und „Umsetzung Klimamaßnahmen“ (DS 1912774)

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Änderungsantrag
öffentlich
200016-3 AA
Antragsteller/in:
CDU-Stadtratsfraktion
Christian Gold
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Brigitta Poppe-Reiners
Fraktion Freie Demokratische Partei
Prof. Dr. Wilfried Löbach
05.05.20
Klimanotstand und „Umsetzung Klimamaßnahmen“
(DS 1912774)
Antrag zur Vorlage 200016
Beratungsfolge
Rat 07.05.2020 Entscheidung
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 20.05.2020 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
Präambel
Die Ausrufung des Klimanotstands für Bonn war ein symbolischer Akt, dem
jetzt Taten folgen müssen. Der Beschlussvorschlag DS 1912774
„Klimanotstand und Umsetzung Klimamaßnahmen“ beschreibt Antworten auf
den jüngst ausgerufenen Klimanotstand und beschreibt grundsätzlich richtige
Schritte zur verstärkten Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen. Angesichts
der klimapolitischen Notwendigkeiten im Bereich Klimaschutz sehen sich die
Antragsteller*in veranlasst, die Vorlage zu ergänzen um weitergehende
Antworten auf den Beschluss zur Klimaneutralität des Konzerns Stadt bis zum
Jahr 2035 (DS 190232) zu erhalten.
Die Antragsteller regen daher auch an, kurzfristig umsetzungsfähige
Maßnahmen unmittelbar anzugehen.
Des Weiteren sind in diesem Zusammenhang bereits zahlreiche Beschlüsse
gefasst worden, die bislang nicht oder nur unzureichend umgesetzt worden
sind. Insbesondere sind hier zu nennen Beschlüsse zu Photovoltaikanlagen
(DS 1810516), Innenverdichtung (DS 1711160), Mikroklima (DS 1912296) und
Nachhaltigem Bauen (DS 190441), Klimaschutzanträgen (DS 1911758, DS
1911759, DS 1911761, DS 1911762, DS 1911763) und Lastenrädern (DS
1911761).
Der Beschlussvorschlag DS 1912774 „Klimanotstand und Umsetzung
Klimamaßnahmen“ wird in Anknüpfung an die Empfehlungen des
Klimaschutzbeirates um folgende Punkte ergänzt:
1. Die Einzelmaßnahmen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und
werden stetig fortgeführt und erweitert.Seite 1 von 3

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2. Die Einzelmaßnahmen sind in einem auf Klimaneutralität bis 2035
ausgerichteten Umsetzungsplan einzubetten, der sowohl die
Operationalisierung als auch die Finanzierung beschreibt. Dieser ist
zeitnah zu entwickeln und vorzulegen.
3. Der Umsetzungsplan wird mit Zielkorridoren für die CO2-Minderung
hinterlegt, zunächst im Zweijahresrhythmus für die ersten sechs Jahre.
Danach wird an Hand der Erfahrung der ersten sechs Jahre neu
entschieden, in welchen zeitlichen Abständen die folgenden
Zwischenziele zu erreichen sind. Ein regelmäßiges Monitoring soll die
Maßnahmen begleiten. Beim Nichterreichen der Zwischenziele schlägt
die Verwaltung Maßnahmen vor, wie die Klimaneutralität bis 2035
erreicht werden kann.
4. Alle Maßnahmen zu Erreichung der Klimaneutralität 2035 sollen auf die
mit ihnen erreichbare Emissionsminderung bewertet und priorisiert
werden. Hierzu sind die Kosten in Bezug auf die CO2 Einsparung ins
Verhältnis zu setzen.
5. Die Umsetzung konzeptionell und operationalisiert geplanter
Maßnahmen beginnt unmittelbar. Sofern hierzu politische Beschlüsse
notwendig sind, werden entsprechende Vorlagen zeitnah den Gremien
vorgelegt. Sofern hierzu weitere Planungsschritte erforderlich sind, sind
diese - auch unter Hinzunahme zusätzlicher Personal- und Finanzmittel
zur Beschlussreife zu bringen.
6. Die Implementierung und die Umsetzung von Klimamaßnahmen werden
in Anknüpfung an DS 200292-1 ST aus dem Ausschuss für Beteiligung
der Bürgerinnen und Bürger durch eine fortlaufende Bürgerbeteiligung
begleitet. Die Verwaltung stellt dazu der Politik bis zum zeitnah einen
konkreten Umsetzungsvorschlag vor und beziffert die hierfür benötigten
Finanzmittel.
7. Das SGB und die SWB erarbeiten zeitnah eine Prioritätenliste mit
konkreten Umsetzungsschritten und -maßnahmen, die bei dem
kommenden Doppelhaushalt Berücksichtigung finden.
8. Es wird angestrebt zusätzliche Fördermittel und Drittmittel möglichst
umfänglich zu nutzen.
9. Die Klimaleitstelle soll eine stärkere Rolle und Verantwortung erhalten.
Sie wird mit ausreichend personellen und materiellen Mitteln
ausgestattet, die für die Erreichung der Klimaneutralität 2035 notwendig
sind. Die Verwaltung legt hierzu zeitnah einen verwaltungsbezogenen
Strukturvorschlag sowie eine Kostenangabe zum Beschluss vor.
10.Der Maßnahmenkatalog wird in den Bereichen Energie, Bauen und
Mobilität weiterentwickelt und konkretisiert. Hierzu erfolgt eine zeitnahe
Abstimmung der Leitstelle Klimaschutz mit den hiermit befassten
Verwaltungsstellen. Dadurch darf der Bau von geförderten Wohnungen
nicht gefährden oder verhindern werden.
11.Der OB setzt sich beim Deutschen Städtetag und ggf. weiteren
Netzwerken dafür ein, dass Klimaschutz zu einer kommunalen
Pflichtaufgabe wird. Die entsprechenden Schreiben und politischen
Schritte werden der Politik regelmäßig zur Kenntnis gegeben.
In diesem Zusammenhang halten die Antragsteller folgende Zielsetzungen und
Einzelmaßnahmen für besonders dringlich:
1. Energetische Sanierung städtischer Gebäude
2. Hohe Energieeffizienz bei NeubautenSeite 2 von 3

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3. CO2-Abscheidung aus dem Rauchgas der Müllverwertungsanlage
4. Ausbau des Fernwärmenetzes
5. Baum Nach- und Neupflanzungen
6. Regenerative Stromversorgung durch die Stadtwerke Bonn.
7. Vorrang vertikaler Verdichtung vor Versiegelung von grünen
Freiflächen.
8. Innen- vor Außenentwicklung
9. Erhaltung und Förderung der Biotopvernetzung
10.Vermeidung von Wärmeinseln und Hitzeeffekten
11.größtmögliche Regenwasserversickerung
12.Verstärkung von Baumnachpflanzungen
13.Nachhaltige Baustoffe und Dämmstoffe im städtischen Bauen
14.Anhebung der Parkgebühren und Ausweitung der
Parkraumbewirtschaftung
15.Verbesserung des ÖPNV-Angebots
16.Einwegplastikverbot bei Sonder- und Großveranstaltungen
17.Ausweitung der Biostadt
Begründung
Der genannte Beschlussvorschlag ist – verstanden als Antwort auf den jüngst
ausgerufenen Klimanotstand und die Aufforderung zur zeitnahen Umsetzung
von Klimaschutzmaßnahmen – ein richtiger Schritt auf dem Weg zur
Klimaneutralität der Bundesstadt Bonn. Allerdings kann der Katalog weder als
vollständige Auflistung kurzfristig umsetzbarer Maßnahmen noch als Antwort
auf den weitergehenden Beschluss zur Klimaneutralität 2035 gewertet werden.
Zudem bleiben wesentliche Elemente einer konkreten Umsetzungsplanung –
Zieldefinition, Operationalisierung, überprüfbarer Umsetzungspfad und
Monitoring – unberücksichtigt und sollten ergänzt werden.
Des Weiteren sollten die schon vorliegenden und ggf. noch folgenden
Anregungen des Klimaschutzbeirats (insbesondere zur Priorisierung und
Bürgerbeteiligung) bei zukünftigen Umsetzungsbeschlüssen berücksichtigt,
d.h. mit einbezogen werden.
Insgesamt betrachten die Antragsteller den Beschlussvorschlag als einen
ersten Schritt, der aber kurzfristig ergänzt und konkretisiert sowie
schnellstmöglich um deutlich weitergehende Maßnahmen erweitert werden
muss.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 10:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de