200016-1 AA · Änderungsantrag
Klimanotstand und „Umsetzung Klimamaßnahmen“ (DS 1912774) Antrag zur Vorlage 200016
Kerndaten
- Nummer
- 200016-1 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 23.04.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 200016-1 AA Antragsteller/in: Dr. Michael Faber Holger Schmidt Hanno von Raußendorf Anatol Koch 04.02.20 Klimanotstand und „Umsetzung Klimamaßnahmen“ (DS 1912774) Antrag zur Vorlage 200016 Beratungsfolge Rat 06.02.2020 Entscheidung Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 12.03.2020 Empfehlung Rat 26.03.2020 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Die Beschlussvorlage wird um folgende Punkte ergänzt: 1. Die Stadtwerke Bonn beziehen und vertreiben ab spätestens 2025 keinen Kohlestrom mehr. Die Beteiligung am Steinkohlekraftwerk Lünen wird entweder abgegeben, das Kraftwerk wird bis dahin über eine Versteigerungsrunde aufgegeben oder aber die Stadtwerke wirken auf die Insolvenz des Kraftwerks hin, z.B. durch Aufkündigung von Stundungsvereinbarungen. 2. Sämtliche Strombezugsstellen der Stadt und aller mehrheitlich städtischen Unternehmen und Beteiligungen werden auf zertifizierten Ökostrom umgestellt. Anderslautende Verträge sind so schnell wie möglich abzuändern bzw. zu kündigen. Die städtischen Aufsichtsrats- bzw. Verwaltungsratsmitglieder werden entsprechend angewiesen. 3. Im Innenstadtbereich wird flächendeckend Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit festgesetzt. Die zweispurigen Straßen werden umgewandelt: entweder wird eine Umweltspur errichtet (insbesondere z.B. Oxfordstraße, Berta-von Suttner-Platz, Belderberg) oder aber die die zweite Spur zugunsten von breiten separaten Geh- und Radwegen zurückgebaut (z.B. Hochstaden-, Kaiser-Karl-Ring, Adenauerallee). Stockenstraße, Rathausgasse, Maximilian-, Thomas-Mann- und der vordere Teil der Budapester Straße werden für den Autoverkehr gesperrt (außer TG-Zu-/Abfahrten). In Fahrradstraßen gilt zukünftig nur noch für „Anlieger frei“. 4. Die Parkgebühren im erweiterten Innenstadtbereich werden mindestens verdoppelt und betragen zukünftig min. drei Euro je erste angefangene Stunde. Öffentliche Parkflächen werden in der gesamten Stadt generell kostenpflichtig. 5. Das 365-Euro Klimaticket wird verändert bzw. verbessert kommunal fortgesetzt. Das Bonner ÖPNV-Klimaticket kostet im Abonnement 30 Euro im Monat, ansonsten monatlich 40 Euro (mit Bonn-Ausweis 50%) und gilt im Stadtgebiet. Zum Start ist dieses Ticket für Menschen bis 25 und ab 60 JahrenSeite 1 von 3 Seite 2 erhältlich, jeweils nach einem Jahr kommen weitere 5 Jahre „von unten“ hinzu, sodass es spätestens im Jahr 2027 für alle gilt. Eine Ausweitung der Geltung auf den VRS ist anzustreben. Die Mehrkosten werden über den städtischen Haushalt ausgeglichen. Die Kapazitäten des ÖPNVs werden parallel kontinuierlich gesteigert. 6. Verdichtung des Bustaktes: Die Hauptlinien (600 -615) sollen ab der nächsten Fahrplanänderung generell alle 15 Minuten fahren, sodass zumindest auf den Hauptstrecken mit zwei sich abwechselnden Linien, niemand länger als 7 Minuten auf den Bus warten muss. 7. Am Flughafen Köln/Bonn werden Inlands- und Nahflüge sukzessive reduziert. Ab 2025 starten keine Inlandsflüge und Flüge in die Beneluxstaaten mehr. Die Vertretung der Stadt Bonn bzw. Stadtwerke Bonn in der Gesellschaftsversammlung und im Aufsichtsrat stellen den Antrag, der die Nichtverlängerung und keine Neuabschlüsse von Verträgen mit Fluggesellschaften hinsichtlich entsprechender Flüge beinhaltet. Wird diesem Antrag nicht entsprochen, trennt sich die Stadt Bonn von ihrem Anteil am Flughafen. Der Flughafen Hangelar wird für Privatflüge baldmöglichst geschlossen. 8. Das eigentlich schon beschlossene Förderprogramm zur Anschaffung von privaten Lastenrädern wird jetzt gestartet und mit zunächst 500.000 EUR ausgestattet. Es bietet für 1000 privat angeschaffte Lastenräder einen Zuschuss von 500 Euro. 9. Im Rahmen von städtebaulichen Verträgen bei Neubauvorhaben wird zukünftig die Verpflichtung zur Parkraumbewirtschaftung, zum Angebot eines Jobtickets und dem Verzicht auf Schließung von Arbeitsverträgen mit zulässiger Privatnutzung von dienstlichen PKWs am Standort festgeschrieben. 10. Auf städtischen (Verkehrs-)Flächen sind gastronomische Sondernutzungen oder solche mit Trink- oder Speiseangebot nur noch zulässig, wenn sie bei bis zu 24 Stunden Nutzung auf Plastik verzichten, bei mehr als 24 Stunden Dauer Mehrweggeschirr nutzen. 11. Der Anteil kontrolliert biologisch erzeugter Lebensmittel aus regionaler Erzeugung bei der Mittagessensversorgung in Kitas und Schulen wird bis zum Jahr 2025 auf 50% gesteigert und bis zum Jahr 2035 auf 100%. Diese Quotenverpflichtung gilt auch für sämtliche städtischen Empfänge und Verpflegungen. Städtische landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen werden generell nur noch unter der Auflage kontrolliert ökologischer Bewirtschaftung (erneut) verpachtet. 12. Bei der Neuerrichtung städtischer Gebäude werden zukünftig ausschließlich biologische Dämmmaterialien gefordert. Für alle anderen Materialien ist sukzessive eine Höherbepunktung ökologisch vorteilhafter Lebenszyklusbilanzen in die Ausschreibungen zu integrieren. Begründung Mit der Ausrufung des „Klimanotstands“ durch den Stadtrat vor mehr als einem halben Jahr und der Selbstverpflichtung zur Klimaneutralität spätestens im Jahr 2035 geht aus Sicht der Antragssteller die Verpflichtung einher, nun auchSeite 2 von 3 Seite 3 tatsächlich tiefgreifende, umfassende und möglichst schnell wirkende Maßnahmen zu ergreifen. Das Ziel der Klimaneutralität kann nur erreicht werden, wenn in allen Bereichen zügig grundlegende Veränderungen vorgenommen werden. Die unter der Überschrift „Klimanotstand/Umsetzung Klimamaßnahmen“ vorgelegte Beschlussvorlage greift hier – mit Ausnahme der Förderung der Solarenergie – viel zu kurz, enthält allzu viele unkonkrete und deshalb folgenlose Zielsetzungen, spart Handlungsfelder wie z.B. Mobilität nahezu gänzlich aus und enthält zahlreiche Prüfaufträge. Sie ist im Ergebnis weitgehend anspruchslos und drückt sich vor den erforderlichen weitreichenden Veränderungen. Die hier vorgeschlagenen 12 ergänzenden Klimamaßnahmen sind keineswegs erschöpfend, sie sind jedoch vergleichsweise schnell umsetzbar, klar definiert und zeigen, welche Richtung eine ernstzunehmende Klimaschutzpolitik einschlagen sollte. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de