191177-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Ersatzflächen für das Bonner Tierheim - aktueller Sachstand
Kerndaten
- Nummer
- 191177-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 27.01.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 191177-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda Dezernat: Dez. III Ersatzflächen für das Bonner Tierheim - aktueller Sachstand Beratungsfolge Hauptausschuss 30.01.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu 1 und 2 Die Frage der Fahrbahnbreite des neu zu bauenden Tausendfüßlers hat sich erst kürzlich durch die Ablehnung des Landes einen begleitenden Radweg zu bauen geklärt. Sie war eine Voraussetzung zur Ermittlung des Eingriffs und des dadurch erforderlichen Ausgleichs in die funktionalen Abläufe des Tierheims durch Straßen.NRW. Vor dem Hintergrund des jetzt vorliegenden Sachstandes hat die Verwaltung Vertreterinnen/Vertreter des Tierheims Bonn, des Stadtverbandes Bonn der Gartenfreunde e.V. und von Straßen.NRW zu einem Gespräch eingeladen. Ziel des Gesprächs war, alle Beteiligten durch Straßen.NRW auf denselben Sachstand der Planung und des Zeitplans zum Abriss und Neubau des Tausendfüßlers und seiner Auswirkungen zu bringen sowie die Terminierung und Absprache zu Inhalten des Runden Tischs. Ein erstes reguläres Treffen des Runden Tischs ist im März 2020 vorgesehen. Zu 3 und 4 Verwaltung, Vertreter des Baulastträgers Straßen.NRW, das Tierheim, vertreten durch Frau Töpfer, und der Stadtverband der Kleingärtner, vertreten durch Herrn Terlau, stehen in regelmäßigem Austausch. Strassen.NRW hat diverse Gespräche zum Thema Betroffenheit, Eingriff und Ausgleichsregelungen während und nach der Bauzeit des Tausendfüßlers mit den betroffenen Anliegern geführt, so auch mit Vertretern des Tierheims und der angrenzenden Kleingartenanlage. An einigen dieser Gespräche haben Vertreter der Verwaltung als Gäste teilgenommen. Der Oberbürgermeister selbst hat sowohl das Tierheim als auch den betroffenen Kleingartenverein besucht.Seite 1 von 5 Seite 2 Grundsätzlich sei hier darauf hingewiesen, dass es sich um Sondierungsgespräche handelte, da zum Zeitpunkt der Gespräche die Planungen und Auswirkungen der Baumaßnahmen durch Straßen.NRW noch nicht abschließend feststanden. Zum aktuellen Stand: Nachdem nun die Bauabläufe – immer noch unter Vorbehalt möglicher Verzögerungen – sowie eine genaue Abgrenzung des in Anspruch genommenen Raums während der Bauzeit und nach Fertigstellung seitens des Landesbetriebs definiert und im Vorgespräch zum Runden Tisch bekannt gegeben wurden(siehe Anlage), sollen beim Treffen des Runden Tisches im März die Ergebnisse eines Gutachtens vorgestellt und diskutiert werden, das die räumlichen und funktionellen Einschränkungen des Tierheims während und nach der Bauzeit ermittelt und auf dieser Grundlage Vorschläge unterbreitet, wie eine Lösung, möglicherweise unter temporärer Inanspruchnahme von Teilflächen des benachbarten Kleingartenvereins während der Baumaßnahme oder anderer Flächen, aussehen kann. Prämisse ist bei dieser Untersuchung, dass die Funktionsfähigkeit und Kapazität des Tierheims während und nach der Bauzeit vollumfänglich im heutigen Maß erhalten bleibt. Selbstverständlich werden bei den Lösungsmöglichkeiten auch die Interessen der Kleingärtner mit zu betrachten sein. Die Festlegungen zu Bauzeiten und räumlichen Eingriffsgrenzen liegen als Papier des Landesbetriebs dieser Stellungnahme bei. Zu 5 Ersatzflächenpotentiale zur Verlagerung des Tierheims wie auch zur Verlagerung der Kleingartenanlage wurden seitens der Verwaltung untersucht und werden Gegenstand weiterer Überlegungen sein, sofern das Gutachten bzw. die damit verbundenen Gespräche dies erforderlich machen. Zu 6 Hierzu kann mit Verweis auf die zuvor gemachten Aussagen zum jetzigen Zeitpunkt keine Stellung genommen werden. Anlage/n 1 Anlagen (öffentlich)Seite 2 von 5 2 5 60 70 Fläche Tierheim Bestand Bauzeitlicher Eingriff Einhausung Ausläufe/Vogelhaus /Carport Grenze "neuer" Tausendfüßler Quarantänestation Hundehaus mit AußenzwingerSeite 3 von 5 Eingriffe im Bereich Tierheim im Zusammenhang mit der Baumaßnahme Tausendfüßler → Fläche Tierheim Bestand → Quarantänestation → Hundehaus mit Außenzwinger → Bauzeitlicher Eingriff → Grenze „neuer“ Tausendfüßler → Einhausung (3,00m x 3,50m) → Ausläufe / Vogelhaus Beschreibung der Gesamtmaßnahme: Straßen NRW plant im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland den 6-streifigen Ausbau der A 565. Der in diesem Fall betrachtete Autobahnabschnitt befindet sich zwischen der Anschlussstelle BN-Endenich (AS BN-Endenich) und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord (AK BN- Nord). In diesem Abschnitt befindet sich der Brückenzug Tausendfüßler und Dransdorfer Weg sowie die Brücke Gerhard-Domagk-Straße. Diese Bauwerke sind dauerhaft nicht mehr tragbar und müssen schnellstmöglich ersetzt werden. Vor dem Hintergrund, dass der beschriebene Streckenabschnitt verkehrlich deutlich überlastet ist, soll der vorhandene 4- streifige Querschnitt im Zuge des Streckenausbaus zu einem 6-streifigen Querschnitt mit Seitenstreifen erweitert werden. Das Planfeststellungsverfahren soll im März 2020 eingeleitet werden. Arbeiten im Bereich des Tierheims: Die Bauarbeiten an der A 565 sollen Ende 2021 beginnen und 2027 beendet werden. Im Bereich des Tierheims werden die Bauarbeiten voraussichtlich zwischen Ende 2024 und Ende 2026 stattfinden. In einem Zeitraum von ca. 9 Monaten werden die bestehende Brücke abgerissen und die Unterbauten für den „neuen“ Tausendfüßler hergestellt. Fast während der gesamten Bauarbeiten am Tausendfüßler wird die Zufahrt zum Tierheim hin aus Sicherheitsgründen eingehaust. Pkw´s, Transporter und die Feuerwehr können diese Zufahrt dann weiterhin nutzen. Große Lkw´s können das Tierheim über die Baustraße beliefern. Einschränkungen: - Während der Bauzeit auf der Seite des Tierheims können die Außenzwinger des Hundehauses für ca. 9 Monate nicht genutzt werden und somit möglicherweise auch das gesamte Hundehaus nichtSeite 4 von 5 - Auch die Quarantänestation kann während dieser Bauarbeiten nicht genutzt werden → beide Gebäude sind nach Abschluss der Bauarbeiten wieder vollständig nutzbar - Die Einzelzwinger im Bereich der Autobahn und das Vogelhaus müssen für die Bauarbeiten abgebaut werden und sind in dem betroffenen Zeitraum für ca. 1 ½ Jahre nicht nutzbarSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 09:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de