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191127-5 · Antrag

Verkehrsführung „erweiterter Cityring und Kaiserstraße“ nach dem 31.03.2020 Antrag zur Vorlage 191127

Nummer
191127-5
Art
Antrag
Veröffentlicht
22.04.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 22.04.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 22.06.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Rates 22.06.2020 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 59,9 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 191127 Verkehrsführung „erweiterter Cityring und Kaiserstraße“ nach dem 31.03.2020

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Text anzeigen (1.609 Zeichen)
Antrag
öffentlich
191127-5
Antragsteller/in:
BBB Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
16.04.2020
Verkehrsführung „erweiterter Cityring und
Kaiserstraße“ nach dem 31.03.2020
Antrag zur Vorlage 191127
Beratungsfolge
Rat 07.05.2020 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
1. schnellstens, spätestens aber bis zur Wiederaufnahme des
Semesterbetriebes der Universität Bonn einen gesicherten Überweg für
Fußgänger von der Fürstenstraße zum Haupteingang der Universität
einzurichten,
2. in der Sitzung des Rates am 7. Mai 2020 oder im etwaig ersatzweise dafür
stattfindenden Hauptausschuss darzulegen, mit welcher Absicht und auf Grund
welcher Beschlüsse in der Rathausgasse die Bussonderspur zu welchen
Kosten entfernt und die Lichtzeichenanlagen in Höhe des Platzes `An der
Schloßkirche´ und `Fürstenbergstraße´ abgeschaltet wurden.
Begründung
Zu 1.
Der beampelte Übergang zwischen Fürstenbergstraße und Hauptportal
der Uni Bonn wird während des laufenden Semesterbetriebes stark
frequentiert. Die LZA an der Stelle einfach stillzulegen, erscheint den
Antragstellern aus Gründen der Verkehrssicherheit für hier
querungswillige Passanten mehr als fahrlässig.
Zu 2.
Erklärt sich aus der Fragestellung und der im Beschlussauszug zu TOP 5.4,
Drucksache 191127 nachzulesenden Entscheidung des Rates vom 6. Februar
2020. Im Übrigen erscheint es angemessen, den Rat/HA nicht nur über die
Kosten der Entfernung der Busspurmarkierung zu unterrichten, sondern auch
die voraussichtlichen Kosten für deren Wiederherstellung mitzuteilen.Seite 1 von 2

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Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 07:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de