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191110-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Irrfahrt der Linie 66

Nummer
191110-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
04.02.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates 06.02.2020 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 191110 Irrfahrt der Linie 66

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
191110-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Irrfahrt der Linie 66
Beratungsfolge
Rat 06.02.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu der großen Anfrage nimmt die Verwaltung in Abstimmung mit der
Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH wie folgt Stellung:
1. Erfolgt die Schrankenschließung an Bahnübergängen der
Stadtbahnlinien manuell oder automatisch und wieso waren die
Schranken an einigen Bahnübergängen bei der Irrfahrt der Linie 66
nicht geschlossen?
Die Schrankenschließung erfolgt automatisch, die Schließung wird durch die
Bahnen ausgelöst, wenn sie eine bestimmte Stelle vor dem Bahnübergang
passieren. Liegt ein Bahnübergang direkt hinter einer Haltestelle erfolgt die
Einschaltung der Sicherungselemente erst zeitverzögert, um übermäßig lange
Schrankenschließzeiten durch die Standzeiten an den Haltestellen zu
vermeiden. Lediglich in Fällen wo eine Bahn ohne Halt durch eine Haltestelle
fährt und das Fahrerpersonal die Signale nicht beachtet, kann es dazu
kommen, dass durch die Zeitverzögerung an einem Bahnübergang unmittelbar
hinter einer Haltestelle die Schranken nicht geschlossen sind.
2. Wieso wurde die Irrfahrt der Linie 66 von der SWB erst nach Meldung
der Polizei in der Leitstelle bemerkt und wie können derartige Vorfälle
zukünftig verhindert werden?
Straßen- und Stadtbahnen fahren grundsätzlich „auf Sicht“, nur in Tunneln und
auf Strecken mit Geschwindigkeiten größer 70 km/h ist eine
Zugsicherungstechnik notwendig. Bei Strecken mit Zugsicherungstechnik wird
beispielsweise die Beachtung eines roten Signals überwacht, wird das Rotlicht
überfahren, wird die Bahn automatisch gebremst. Fahren auf Zugsicherung ist
allerdings nur dort realisierbar, wo der Bahnverkehr keine Berührung mit
anderen Verkehrsteilnehmern hat – im Fall der Linie 66 im oberirdischen
Bereich also auf den wenigsten Streckenabschnitten. Das „Fahren auf Sicht“ ist
vergleichbar mit dem Straßenverkehr, wo das Nichtbeachten eines Rotlichts an
einer Ampel in der Regel nicht überwacht wird. Der Vorfall auf der Linie 66 ist
durch menschliches Versagen zu Stande gekommen, das sich auch bei besten
Sicherheitsvorkehrungen nie vollständig ausschließen lässt.Seite 1 von 3

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3. Wieso wurde die Irrfahrt der Linie 66 nach dem Betätigen der
Notbremse nicht an der nächsten Haltestelle gestoppt?
Bei Straßen- und Stadtbahnen, die auch in Tunneln fahren, muss eine
„Notbremsüberbrückung“ vorhanden sein. Diese stellt sicher, dass die Bahn
nicht auf freier Strecke zum Stehen kommt, wo das Verbleiben des Fahrzeugs
oder das Verlassen der Bahnen für die Fahrgäste mit erheblichen Gefahren
verbunden sein kann. Daher erhält das Fahrpersonal ein Signal, wenn die
Fahrgastnotbremse ausgelöst wurde – im vorliegenden Fall konnte der Fahrer
aus bekanntem Grund auf dieses Signal nicht reagieren.
4. Werden die Verwaltung und die Stadtwerke Bonn beim zuständigen
Bundesamt auf eine Änderung der Verordnungen über den Bau und
Betrieb von Straßenbahnen (BOStrab) hinwirken, sodass
Straßenbahnen durch eine Sicherheitsfahrschaltung nach dem Ausfall
einer Fahrerin bzw. eines Fahrers oder dem Betätigen der Notbremse
unmittelbar zum Stehen kommen?
Die Technische Aufsichtsbehörde (TAB) der Bezirksregierung Düsseldorf hat
verfügt, dass die Sicherheitsfahrschaltung in Straßenbahnfahrzeugen NRW-
weit geändert werden muss. Die zukünftige Sicherheitsfahrschaltung muss vom
Fahrer immer wieder regelmäßig gelöst werden. Bisher musste sie permanent
betätigt werden. Wenn der Fahrer nicht mehr handlungsfähig ist, wird künftig
innerhalb von 15 Sekunden der Bremsvorgang eingeleitet.
So lange der Fahrer handlungsfähig ist, soll die Bahn auch künftig im Notfall
dort gestoppt werden, wo Hilfe und Evakuierung am besten möglich sind.
5. Warum hat sich in der Leitstelle nach der Meldung des Vorfalls
dagegen entschieden, den Strom von der Strecke zu nehmen, um
somit die Irrfahrt der Linie 66 unverzüglich zu stoppen?
Die Variante den Bremshebel im Fahrerstand durch die Fahrgäste betätigen zu
lassen war in diesem Fall die schnellste und sicherste Möglichkeit, die Bahn
anzuhalten.
6. Wie sieht die Gesundheitsvorsorge der StraßenbahnfahrerInnen der
Stadtwerke Bonn aus und welchen medizinischen Untersuchungen
müssen sie sich regelmäßig unterziehen?
Das Fahrpersonal wird vor der Einstellung und dann mindestens alle drei Jahre
durch Ärzte für Arbeitsmedizin umfangreich untersucht. Die medizinischen
Tests sind in den „Leitlinien für die Beurteilung der Betriebsdiensttauglichkeit in
Verkehrsunternehmen“ beschrieben. Darüber hinaus bieten die Stadtwerke
Bonn ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zahlreiche Möglichkeiten zur
Gesundheitsvorsorge an, z. B. die kostenlose Nutzung von Fitnessstudios und
Schwimmbädern, diverse Betriebssportangebote, Raucherentwöhnungskurse,
Vorsorgeuntersuchungen u.a. zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen usw.Seite 2 von 3

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Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 07:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de