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191065-9 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Überarbeitung des Regionalplanes

Nummer
191065-9 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
12.08.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeitsförderung 18.08.2020 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rates 01.09.2020 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz 18.08.2020 Kenntnisnahme
  4. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 02.02.2021 Kenntnisnahme
  5. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 26.08.2020 Kenntnisnahme
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  1. 191065 Überarbeitung des Regionalplanes

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
191065-9 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Überarbeitung des Regionalplanes
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaft und Arbeitsförderung 18.08.2020 Kenntnisnahme
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 18.08.2020 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Kenntnisnahme
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
26.08.2020 Kenntnisnahme
Rat 01.09.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Ergänzende Stellungnahme zur DS-Nr. 191065 unter Berücksichtigung der
Änderungsanträge
Suchräume für die Siedlungsentwicklung
Die Bezirksregierung Köln bereitet in Abstimmung mit dem Regionalrat Köln die
Überarbeitung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln vor. Die
Regionalplanung sichert als querschnittsorientierte Gesamtplanung einerseits
die natürlichen Lebensgrundlagen der Region, andererseits sollen
ausreichende Spielräume für die Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung
üblicherweise für einen Zeitraum von 15-20 Jahren vorgehalten werden.
Die derzeit vorlaufende informelle Phase der Überarbeitung des
Regionalplanes wurde im Januar 2016 eingeleitet und bietet den Kommunen
die Möglichkeit frühzeitig die Ziele der Stadtentwicklung in den
Überarbeitungsprozess einzubringen (s. DS-Nr. 191065). Im Zuge dessen
besteht die zentrale kommunale Aufgabe darin, diejenigen Flächen zu
identifizieren und zu benennen, die für die künftige Wohnraumversorgung der
Bevölkerung und die Versorgung mit Arbeitsplätzen erforderlich sind.
Vor dem Hintergrund der Bevölkerungsvorausberechnungen von IT.NRW hat
die Bezirksregierung Anfang 2019 rechnerische Flächenbedarfszahlen für die
Nutzungen Wohnen und Gewerbe ermittelt. Die beiden Kategorien sind nicht
eindeutig zuzuordnen, da Gewerbegebiete bspw. im ASB und im GIB entwickelt
werden können. Unter Berücksichtigung der potenziellen Reserveflächen im
aktuellen Regionalplan zeigt sich, dass für die Stadt Bonn ein ungedeckter
Bedarf von ca. 700 ha besteht.
Die in der Vorlage (DS-Nr. 191065) vorgeschlagenen Suchräume umfassen
insgesamt eine Fläche von ca. 266 ha unbebauter Fläche. Im Ergebnis wird
deutlich, dass mit zunehmenden Wachstumsdruck und steigendem Bedarf an
Wohnraum, die Entwicklungsmöglichkeiten der Stadt Bonn sehr eingeschränkt
sind.
Diese Suchräume sind in den vergangenen Monaten in den zuständigen
Gremien beraten worden, wobei die Beratung in der Bezirksvertretung Bonn
wegen Vertagung noch aussteht. Einige Anträge und Empfehlungen aus denSeite 1 von 15

Seite 2
Bezirksvertretungen und den zuständigen Ausschüssen betrafen eine
reduzierte Abgrenzung der Suchräume bis hin zu der Empfehlung, die
Suchräume nicht in das Regionalplan-Verfahren einzubringen.
Die Verwaltung hat die Anregungen geprüft und ist der Auffassung, dass es zur
Deckung des Wohn- und Gewerbeflächenbedarfs auch in Anerkennung des
Primats der Innenentwicklung, im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung
und einer Stadt der kurzen Wege geboten ist, wenigstens einen Teil des
rechnerisch erforderlichen Bedarfs zur Aufnahme als ASB in den Regionalplan
zu melden.
Damit kann bei größerem Flächenangebot eine Steigerung der
Grundstückspreise durch eine Flächenknappheit gedämpft und vor allem
bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden. Auch besteht mehr
Handlungsspielraum für die Bauleitplanung, wenn Flächen aus Gründen
mangelnder Kooperationsbereitschaft der Eigentümer/in nur schwer zu
entwickeln und daher in der Priorität zurückgestuft werden sollten.
Insbesondere im interkommunalen Kontext ist zur Reduzierung des
Verkehrsaufkommens ein Angebot an arbeitsplatznahem Wohnraum auch im
Stadtgebiet von Bonn Rechnung zu tragen.
Abgrenzung von Potentialflächen
Unter Berücksichtigung der Beratungen in den verschiedenen Gremien hat die
Verwaltung eine detaillierte Prüfung der Suchräume im Hinblick auf eine
verbesserte Abgrenzung von Potentialflächen vorgenommen (s. Anhang zur
Flächenabgrenzung ASB). Die gesamte Flächengröße wurde damit deutlich
reduziert.
Hinsichtlich der vorgeschlagenen Potentialflächen ist es nicht das Ziel, konkrete
Vorschläge für kurz- und mittelfristige Entwicklungen anzustoßen, sondern sich
kommunale Handlungsspielräume in einem Zeithorizont bis 2040 zu eröffnen
und zu bewahren. Die Entwicklung der Flächen unterliegt vollständig der
kommunalen Planungshoheit der Stadt Bonn im Rahmen der Bauleitplanung.
Die Darstellung im Regionalplan schließt daher auch nicht aus, dass eine
bauliche Entwicklung aufgrund von detaillierteren Untersuchungen nicht
(weiter) verfolgt wird oder eine geringere Fläche für die bauliche Entwicklung in
Anspruch genommen wird.
Bei der Abgrenzung der folgenden Potentialflächen wurden die örtlichen
Gegebenheiten nochmals detaillierter geprüft und eine Flächengröße
vorgeschlagen, die noch wenigstens einem Teil des Bedarfs für die nächsten
20 Jahre Rechnung trägt. Es ist zu beachten, dass die dabei aufgeführten
Erschließungsmöglichkeiten noch einer verkehrstechnischen Prüfung
unterzogen werden müssen.Seite 2 von 15

Seite 3
Fläche 1 Lannesdorf:
Die Verwaltung empfiehlt weiterhin die Fläche als ASB-Fläche zur
Ortsarrondierung an die Bezirksregierung Köln zu melden.
Eine bauliche Entwicklung der Fläche im Rahmen der kommunalen
Bauleitplanung besitzt jedoch eine nachrangige Priorität, da sie unter
erheblichen Restriktionen entwickelt werden könnte.
Eine Erschließung könnte nördlich über die Straße In den Schleiden und Am
Nosbacher Weg und gegebenenfalls südlich über den Langenbergsweg
erfolgen (ca. 11 ha, s. Anhang Abbildung 1 zur Flächenabgrenzung 1).
Nach ZURES-Bewertung besitzt diese Fläche eine hohe bioklimatische
Bedeutung1 (Kategorie B, Detailgutachten im Falle kommunaler Bauleitplanung
erforderlich). Sie gehört zu einer Biotopverbundfläche und ist durch
schutzwürdige Biotope gekennzeichnet. Innerhalb dieser Fläche befinden sich
mehrere Streuobstwiesen (1994), die es zu berücksichtigen gilt.
Im derzeit gültigen Regionalplan ist diese Fläche mit den Freiraumfunktionen
„Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung“ sowie
„Regionaler Grünzug“ dargestellt. Im aktuellen Plankonzept der
Bezirksregierung Köln ist die Fläche mit der Freiraumfunktion „Regionaler
Grünzug“ dargestellt.2
Fläche 2 Lessenich-Messdorf:
Im Hinblick auf die Fläche 2 wird die Ausweisung von ASB für die bereits
bebauten Siedlungsflächen und als Ortsarrondierung im Westen der Meßdorfer
Straße vorgeschlagen.
Insbesondere der westliche, unbebaute Bereich der Martin-Legros-Straße/Auf
dem Tonnenpfad bietet sich in einem etwa 200m breiten Streifen von der
Gielsdorfer Straße, über den Burgweg in Richtung der Alfterer Straße
hinsichtlich einer Erschließung an (ca. 12 ha, s. Anhang Abbildung 1 zur
Flächenabgrenzung 2).
Diese Bereiche liegen nicht innerhalb von Biotopverbundsflächen oder
schutzwürdigen Biotopen. Nach der ZURES-Bewertung sind dies Bereiche mit
einer hohen bioklimatischen Bedeutung (Kategorie B, Detailgutachten im Falle
kommunaler Bauleitplanung erforderlich). In den genannten Bereichen sind
keine Flächen mit Kompensationsmaßnahmen vorhanden, jedoch ein Bereich
mit Streuobstwiese (2017), den es zu berücksichtigen gilt. Innerhalb einer ASB-
Fläche ist durch einen ausreichend breiten Grünzug die Vernetzung des
Meßdorfer Feldes mit den westlichen Freiräumen weiterhin möglich.
Des Weiteren ist die Ausweisung von ASB in einem Bereich zwischen der
Meßdorfer Straße, Auf dem Tonnenpfad und der Elisabeth-Enseling-Straße
unter Berücksichtigung der vorhandenen Kompensationsmaßnahme (SPE
Obstwiese „Auf dem Tonnenpfad“) denkbar, da dieser eine geringe bis mittlere
bioklimatische Bedeutung aufweist (Kategorie A = Bebauung mit optimierenden
Maßnahmen vertretbar).
1 Bioklimatische Bedeutung beschreibt die Wertigkeit einer Fläche für das Stadtklima,
da Flächen verschiedene Klimafunktionen, wie bspw. zur Produktion von Kaltluft,
übernehmen. Weitere Informationen zur Stadtklimaanalyse Bonn:
https://www.bonn.de/medien-global/amt-56/klimaschutz/Erlaeuterungsbericht-
Stadtklimaanalyse.pdf
2 In der zeichnerischen Darstellung des Plankonzeptes fehlen grundsätzlich
Darstellungen zu „Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereichen“ sowie Bereichen zum
„Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung“.Seite 3 von 15

Seite 4
Mit Ausnahme der bereits bebauten Bereiche ist das Gebiet im gültigen
Regionalplan der Bezirksregierung Köln mit den Freiraumfunktionen
„Regionaler Grünzug“ und „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten
Erholung“ dargestellt. Zudem ist das Gebiet mit der Freiraumfunktion
„Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“ ausgewiesen.
Das aktuelle Plankonzept der Bezirksregierung stellt diesen Bereich ebenfalls
mit der Freiraumfunktion „Regionaler Grünzug“ dar.
Fläche 2.1 Dransdorf-West:
Dem „Fachgutachten Gewerbe- und Industrieflächen-Bonn und RSK“ folgend,
regt die Verwaltung an, innerhalb der Fläche 2.1 den Bereich zwischen
Vorgebirgsbahnweg und Im Haeringsthal als ASB mit einer gewerblichen
Nutzung auszuweisen. Dieser Bereich könnte nach Norden und Süden über die
Grootestraße erschlossen werden. Angrenzend an das Gewerbegebiet am
Saime-Genc-Ring wäre nach Norden zur Straße Im Haeringsthal eine Tiefe von
ca. 160m und nach Süden von ca. 600m denkbar (ca. 19 ha, s. Anhang
Abbildung 2 zur Flächenabgrenzung 2.1).
Die ZURES-Bewertung weist für den Bereich eine sehr hohe bioklimatische
Bedeutung aus. Der Bereich südlich der Grootestraße ist mit einer punktuellen
Kompensationsmaßnahme sowie Streuobstwiesen (1994) belegt, welche zu
berücksichtigen sind.
Hinweis: Die Fläche liegt am südlichen Rand des Trinkwasserschutzgebiets
Urfeld in der Schutzzone III B. Diese weitere Schutzzone soll den Schutz vor
weitreichenden Beeinträchtigungen besonders durch nicht oder nur schwer
abbaubare chemische oder radioaktive Verunreinigungen gewährleisten.
Ebenso gelten differenzierte Vorschriften für unbehandeltes oder behandeltes
Niederschlagswasser. Der generelle Ausschluss einer Bebauung ist damit nicht
verbunden. (In Schutzzone I hingegen ist außer der Aufrechterhaltung der
Gewinnung jegliche Nutzung verboten. Dementsprechend ist der Bereich nur
dem Betreiber zugänglich.3 Für Schutzzone II bestehen einzelne
Nutzungsbeschränkungen. Das Errichten, Erweitern oder wesentliche Ändern
oder die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen ist zudem verboten.4)
Im gültigen Regionalplan der Bezirksregierung Köln ist die Fläche mit den
Funktionen „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“, „Regionaler Grünzug“
sowie „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung“ dargestellt.
Außerdem befindet sich dieser Bereich in einem Gebiet, welcher eine sonstige
Zweckbindung (Agrarbereich mit spezialisierter Intensivnutzung) besitzt.
Die Fläche ist im aktuellen Plankonzept der Bezirksregierung mit der
Freiraumfunktion „Regionaler Grünzug“ dargestellt.
Fläche 3 Oberholtorf:
Der bereits bebaute Bereich von Nieder- und Oberholtorf sowie Ungarten und
der angrenzende, in Umsetzung befindliche Bereich wird von der Verwaltung
3 LANUV: Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete. Abrufbar unter:
https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/wasser/wasserversorgungtrinkwasser/trinkwassersch
utzgebiete/
4 Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die
Gewässer im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Urfeld des
Wasserbeschaffungsverbandes Wesseling-Hersel (Wasserschutzverordnung Urfeld)
vom 24. Mai 1994 einschließlich der 1. und 2. Änderung. Abrufbar unter:
https://www.bornheim.de/fileadmin/dokumente/_leben-
familie/Soziales_und_Gesellschaft/Umwelt/WSG-VO2005.pdfSeite 4 von 15

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empfohlen, um einzelne Nutzungen (neben Wohnen, z.B. Versorgung) in
diesen Bereichen zu sichern oder ergänzen zu können (Verhindern des
„Einfrierens“ der Ortsteile).
Außerdem wird die unbebaute Fläche zwischen Ober-, Niederholtorf und
Ungarten, nördlich und südlich der Ungartenstraße als ASB vorgeschlagen (ca.
7 ha, s. Anhang Abbildung 3 zur Flächenabgrenzung 3).
Ein Auslassen dieses Bereichs würde zwar das Zusammenwachsen der
Ortsteile verhindern, jedoch auch die Begründung zur Ausweisung des ASB für
die bereits bebauten Bereiche erschweren, da dann das erforderliche Gewicht
nicht erreicht würde. Außerdem wäre ohne diesen Bereich keine
zusammenhängende ASB-Darstellung möglich, was die Darstellung insgesamt
in Frage stellen würde.
Die bisher unbebaute Fläche ist durch eine hohe bioklimatische Bedeutung
gekennzeichnet (Kategorie B = Detailgutachten erforderlich). Innerhalb dieses
Bereichs befindet sich eine Kompensationsfläche, welche als Maßnahme für
den angrenzenden Bebauungsplan Niederholtorf-Süd (8322-17) festgelegt
wurde (SPE-Maßnahme). Ziel ist es dort artenreiche, extensive Wiese,
Obstwiese und Hecken, Gehölzstreifen sowie Gebüsche zu realisieren.
Außerdem befindet sich ein Streifen mit Streuobstwiese (1994) entlang der
Burghofstraße, die zu berücksichtigen ist. Aufgrund der Maßstäblichkeit des
Regionalplanes wird diese Fläche als ASB ausgewiesen, ist jedoch im Rahmen
der kommunalen Bauleitplanung zu berücksichtigen.
Im gültigen Regionalplan der Bezirksregierung Köln ist die bereits bebaute
Fläche von Niederholtorf mit den Freiraumfunktionen „Allgemeiner Freiraum-
und Agrarbereich“ sowie „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten
Erholung“ dargestellt. Die unbebauten Flächen sowie Ungarten und Oberholtorf
besitzen zudem die Freiraumfunktion „Regionaler Grünzug“.
Im aktuellen Plankonzept der Bezirksregierung Köln besitzen die unbebauten
Flächen sowie Ungarten und Oberholtorf die Freiraumfunktion „Regionaler
Grünzug“.
Fläche 4 Hoholz:
Im Hinblick auf das Verfahren zur Nutzungsänderung der ehemaligen
Landwirtschaftskammer in Roleber schlägt die Verwaltung vor, den Bereich
südlich der ehemaligen Landwirtschaftskammer als ASB auszuweisen (ca. 6
ha, s. Anhang Abbildung 4 zur Flächenangrenzung 4).
Außerdem empfiehlt sie eine Erweiterung des ASB im Umfeld des
Himmelswegs zur Ortsarrondierung. Die Erschließung des westlichen Bereichs
könnte über die Ungartenstraße, die des östlichen Bereichs über den
Himmelsweg erfolgen (ca. 6 ha, s. Anhang Abbildung 4 zur Flächenabgrenzung
4).
Der Bereich südlich der ehemaligen Landwirtschaftskammer befindet sich nicht
im Landschaftsschutzgebiet. Die Fläche weist zum Teil eine geringe und
teilweise eine hohe bioklimatische Bedeutung auf (Kategorie A = Bebauung mit
optimierenden Maßnahmen vertretbar, Kategorie B = Detailgutachten
erforderlich). Der Bereich im Umfeld des Himmelswegs liegt teilweise innerhalb
einer Biotopverbundfläche. In einem Teilbereich entlang des Gellenbachs sind
Streuobstwiesen (1994) vorhanden, die zu berücksichtigen sind. Die
bioklimatische Bedeutung ist als gering einzustufen (Kategorie A).
Im gültigen Regionalplan der Bezirksregierung Köln sind die beiden Flächen mit
den Freiraumfunktionen „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“, „Regionaler
Grünzug“ sowie „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung“
dargestellt. Im Plankonzept der Bezirksregierung hingegen wird der BereichSeite 5 von 15

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südlich der ehemaligen Landwirtschaftskammer als ASB ausgewiesen. Der
Bereich im Umfeld des Himmelswegs wird ebenfalls als ASB dargestellt.
Fläche 5 Gielgen:
Zur Arrondierung des Siedlungsbereichs schlägt die Verwaltung weiterhin vor,
den unbebauten Bereich westlich der Hoholzstraße als ASB auszuweisen.
Aufgrund der geringen bioklimatischen Bedeutung der Fläche (Kategorie A), ist
eine Bebauung mit optimierenden Maßnahmen vertretbar. Im südwestlichen
Bereich sind auf einer kleinen Fläche Kompensationsmaßnahmen (Ausgleich
Feldscheune Gielgenstraße) sowie Streuobstwiese (1994) vorgesehen, die zu
berücksichtigen sind. Die Erschließung des ca. 200m breiten Streifens könnte
über die Straße Buschgarten, den Bitzerweg oder eine Zufahrt über die
Hoholzstraße, nördlich des Bitzerwegs erfolgen (ca. 7 ha, s. Anhang Abbildung
5 zur Flächenabgrenzung 5).
Die Fläche wird im aktuell gültigen Regionalplan der Bezirksregierung mit den
Freiraumfunktionen „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“ und „Schutz der
Landschaft und landschaftsorientierten Erholung“ dargestellt. Dieser Bereich
wird im Plankonzept der Bezirksregierung als ASB ausgewiesen.
Fläche 6 Geislar:
Die Verwaltung empfiehlt den Bereich als ASB der Bezirksregierung Köln zu
melden und entspricht damit den Empfehlungen der Bezirksvertretung Beuel.
Während direkt östlich/westlich an die Niederkasseler Straße gemischt
genutzte Bereiche möglich erscheinen, wäre angrenzend an Geislar eine
Erweiterung des Wohngebiets denkbar (ca. 40 ha, s. Anhang Abbildung 6 zur
Flächenabgrenzung 6). Eine Erschließung könnte westlich und östlich über die
Niederkasseler Straße oder über die Liestraße erfolgen.
Westlich an den Siedlungsbereich angrenzend, befindet sich ein Streifen mit
schutzwürdigem Biotop und Streuobstwiese (1994). Aufgrund der
Maßstäblichkeit des Regionalplanes wird diese Fläche als ASB ausgewiesen,
ist jedoch im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung zu berücksichtigen. Mit
Ausnahme einer Parzelle südwestlich der Niederkasseler Straße, ist das Gebiet
Teil einer Biotopverbundsfläche.
Der Bereich befindet sich in der Trinkwasserschutzzone Meindorf, Zone III A, in
welcher der Schutz vor weitreichenden Beeinträchtigungen besonders durch
nicht oder nur schwer abbaubare chemische oder radioaktive Verunreinigungen
gewährleistet werden soll. Ebenso gelten differenzierte Vorschriften für
unbehandeltes oder behandeltes Niederschlagswasser.5 In diesem
Zusammenhang ist die Darstellung weiterer Gewerbe- und Industriegebiete in
Flächennutzungsplänen verboten, während Wohngebiete hier nicht von
vornherein ausgeschlossen sind.6
5 LANUV: Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete. Abrufbar unter:
https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/wasser/wasserversorgungtrinkwasser/trinkwassersch
utzgebiete/
6 Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das
Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Meindorf im unteren Sieggebiet des
Wahnbachtalsperrenverbandes (Wasserschutzgebietsverordnung Meindorf im unteren
Sieggebiet) vom 7. Juni 1985. Abrufbar unter: https://www.bezreg-
koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung05/54/wasserversorgung/wasserschutzge
biete/uebersicht/wsg_vo_meindorf.pdfSeite 6 von 15

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Der Bereich liegt nicht im gesetzlich festgelegten Überschwemmungsgebiet des
Rheins.7 Unter Berücksichtigung der potenziellen Hochwassergefahren in
diesem Gebiet sind Maßnahmen hinsichtlich hochwasserangepasstem Bauen
im kommunalen Bauleitplanverfahren zu prüfen.
Im Regionalplan der Bezirksregierung Köln ist der Bereich mit den
Freiraumfunktionen „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“ und „Schutz der
Landschaft und landschaftsorientierten Erholung“ dargestellt. Darüber hinaus
besitzt die Fläche die Freiraumfunktion „Grundwasser- und Gewässerschutz“
Das aktuelle Plankonzept der Bezirksregierung sieht östlich der Niederkasseler
Straße einen ASB vor. Der Bereich westlich der Niederkasseler Straße ist im
Plankonzept der Bezirksregierung mit der Freiraumfunktion „Regionaler
Grünzug“ dargestellt. Die Fläche befindet sich im Plankonzept ebenfalls in
einem Gebiet mit der Freiraumfunktion für „Grundwasser- und
Gewässerschutz“.
Weitere Prüfaufträge für Potentialflächen
Einige Gremien bzw. Fraktionen haben gebeten, außerhalb der Suchräume
weitere potentielle Flächen hinsichtlich einer Siedlungsentwicklung zu prüfen.
- DS-Nr. 191065-4 AA, DS-Nr. 191065-6 AA:
Die Ließemer Straße befindet sich nach ZURES-Bewertung in einem Bereich
mit sehr hoher bioklimatischer Bedeutung (Kategorie C), in welchem bauliche
Eingriffe unterlassen werden sollten. Zudem liegt der Bereich in einem Gebiet
mit Biotopverbundsflächen und mit schutzwürdigen Biotopen. Des Weiteren
sind Bereiche unmittelbar und im Umfeld der Ließemer Straße mit
Kompensationsmaßnahmen und Streuobstwiesen (1994) belegt. Darüber
hinaus ist das Gebiet Ließemer Straße durch kleinteilige Grünstrukturen
gekennzeichnet und befindet sich im IFS 2012 in einem Bereich, der erhalten
und angereichert werden soll.
Aus den genannten Gründen wird eine Ausweisung von ASB entlang der
Ließemer Straße nicht befürwortet.
- DS-Nr. 191065-7 AA:
Die Fläche Am Weidenbach/An den Sauren Wiesen befindet sich im
Naturschutzgebiet und liegt im Fauna-Flora-Habitat-Gebiet Siebengebirge. Die
Fläche wird als schutzwürdiges Biotop dargestellt und ein Teil davon ist als
gesetzlich geschütztes Biotop festgelegt.
Eine Ausweisung als ASB wird daher ausgeschlossen.
- DS-Nr. 191065-7 AA:
Die Fläche entlang der Reinold-Hagen-Straße/Müldorfer Straße, Richtung
Holzlar westlich der RSE-Trasse ist bereits im gültigen Regionalplan als ASB
dargestellt.
Die Fläche östlich der RSE-Trasse befindet sich im Landschaftsschutzgebiet
und ist durch schutzwürdige Biotope gekennzeichnet. Nach ZURES-Bewertung
besitzt die Fläche eine hohe bioklimatische Bedeutung (Kategorie B =
Detailgutachten erforderlich). Sie stellt eine Engstelle eines Regionalen
Grünzugs dar, deren Darstellung als ASB diesen Grünzug an dieser Stelle
7 Gesetzlich Festgelegtes Überschwemmungsgebiet des Rheins. Abrufbar unter:
https://stadtplan.bonn.de/cms/cms.pl?Amt=Stadtplan&set=4_2_1_0&act=0&kartentyp=
Hintergrundkarte&scale=15000&x=2584456&y=5614935Seite 7 von 15

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vollständig unterbrechen würde. Aus diesem Grund wird eine Ausweisung
eines ASB hier nicht befürwortet.
- DS-Nr. 191065-8 AA:
Die Flächen nördlich und nordwestlich des Heizkraftwerkes Heiderhof liegen
nach ZURES-Bewertung in einem Bereich mit einer hohen bioklimatischen
Bedeutung (Kategorie B). Hierfür wird im Falle kommunaler Bauleitplanung ein
Detailgutachten erforderlich. Die Fläche befindet sich im
Landschaftsschutzgebiet und im IFS 2012 in einem Bereich, welcher der
Erhaltung des ökologischen Status Quo dienen soll. Des Weiteren ist dieser
Bereich ein Waldgebiet.
Im Rahmen der Prüfung von Flächen zur Ausweisung von ASB wurden
Waldgebiete im Sinne der Erhaltung des Waldes generell herausgenommen,
da es nicht befürwortet wird, diese einer anderen Nutzung zu zuführen.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die zusätzlich benannten
Flächen nicht für eine Siedlungsentwicklung geeignet sind bzw. eine genannte
Fläche bereits im Regionalplan als ASB ausgewiesen ist.
Abschließende Empfehlung der Verwaltung
Die Verwaltung empfiehlt die Potentialflächen 1-6 gemäß den Darstellungen im
Anhang (Detailabgrenzungen ASB bebaut und unbebaut) als ASB-Flächen der
Bezirksregierung Köln zu melden. In der Gesamtsumme sind dies ca. 112 ha
unbebaute Fläche, die dem ASB zugeführt werden.
Anlage/n
1 Übersichtskarten (öffentlich)Seite 8 von 15

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Legende
Mögliche Erschließung
Zusätzliche Fläche Fachgutachten Gewerbe- und
Industrieflächen
Urspr. Vorschlag Suchraum ASB
Vorschlag Detailabgrenzung ASB bebaut
Vorschlag Detailabgrenzung ASB unbebaut
ASB Plankonzept BEZK
ASB Regionalplan BEZK
Fläche
Datengrundlage:
© Amt für Bodenmanagement und Geoinformation
© Stadtplanungsamt
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LannesdorfSeite 9 von 15

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Mögliche Erschließung
Zusätzliche Fläche Fachgutachten Gewerbe- und
Industrieflächen
Urspr. Vorschlag Suchraum ASB
Vorschlag Detailabgrenzung ASB bebaut
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ASB Plankonzept BEZK
ASB Regionalplan BEZK
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© Amt für Bodenmanagement und Geoinformation
© Stadtplanungsamt
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Mögliche Erschließung
Zusätzliche Fläche Fachgutachten Gewerbe- und
Industrieflächen
Urspr. Vorschlag Suchraum ASB
Vorschlag Detailabgrenzung ASB bebaut
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ASB Plankonzept BEZK
ASB Regionalplan BEZK
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Datengrundlage:
© Amt für Bodenmanagement und Geoinformation
© Stadtplanungsamt
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Dransdorf-WestSeite 11 von 15

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Mögliche Erschließung
Zusätzliche Fläche Fachgutachten Gewerbe- und
Industrieflächen
Urspr. Vorschlag Suchraum ASB
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ASB Plankonzept BEZK
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© Amt für Bodenmanagement und Geoinformation
© Stadtplanungsamt
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Mögliche Erschließung
Zusätzliche Fläche Fachgutachten Gewerbe- und
Industrieflächen
Urspr. Vorschlag Suchraum ASB
Vorschlag Detailabgrenzung ASB bebaut
Vorschlag Detailabgrenzung ASB unbebaut
ASB Plankonzept BEZK
ASB Regionalplan BEZK
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Datengrundlage:
© Amt für Bodenmanagement und Geoinformation
© Stadtplanungsamt
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Mögliche Erschließung
Zusätzliche Fläche Fachgutachten Gewerbe- und
Industrieflächen
Urspr. Vorschlag Suchraum ASB
Vorschlag Detailabgrenzung ASB bebaut
Vorschlag Detailabgrenzung ASB unbebaut
ASB Plankonzept BEZK
ASB Regionalplan BEZK
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Datengrundlage:
© Amt für Bodenmanagement und Geoinformation
© Stadtplanungsamt
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Mögliche Erschließung
Zusätzliche Fläche Fachgutachten Gewerbe- und
Industrieflächen
Urspr. Vorschlag Suchraum ASB
Vorschlag Detailabgrenzung ASB bebaut
Vorschlag Detailabgrenzung ASB unbebaut
ASB Plankonzept BEZK
ASB Regionalplan BEZK
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© Amt für Bodenmanagement und Geoinformation
© Stadtplanungsamt
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Geislar östlich und
westlich der Niederkasseler Str.Seite 15 von 15

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Datenstand: 03.11.2026, 05:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de