191065 · Beschlussvorlage
Überarbeitung des Regionalplanes
Kerndaten
- Nummer
- 191065
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 23.01.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeitsförderung Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Empfehlung
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage öffentlich 191065 Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Überarbeitung des Regionalplanes Beratungsfolge Rat 26.03.2020 Entscheidung Ausschuss für Wirtschaft und Arbeitsförderung 26.02.2020 Empfehlung Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 12.02.2020 Empfehlung Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 12.03.2020 Empfehlung Beschlussvorschlag 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die nachfolgenden Flächen 1-6 als neue ASB-Flächen (Allgemeiner Siedlungsbereich) im Rahmen der Regionalplanüberarbeitung der Bezirksregierung Köln zu melden. 2. Die nördlich an Auerberg angrenzende Fläche Klosteracker soll zur Wahrnehmung kommunaler Handlungsspielräume als Flächenreserve weiterhin als Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt bleiben. Der Beschluss vom 07.10.2010 des Rates, Punkt 6 (DS-Nr. 1011169EB28) wird aufgehoben. Die Stadt Bonn zieht die Beantragung der Änderung des Regionalplanes in diesem Bereich zurück. Dies bedeutet noch keine Zustimmung zur Vorbereitung einer Bauleitplanung für diesen Bereich. Die Beschlussfassung zur Einleitung entsprechender Untersuchungen bleibt vorbehalten. Begründung Zum Verfahren der Regionalplan-Überarbeitung Die Bezirksregierung Köln bereitet in Abstimmung mit dem Regionalrat Köln die Überarbeitung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln vor. Der aktuelle Regionalplan wurde als Gebietsentwicklungsplan, Teilabschnitt Bonn / Rhein-Sieg, im Jahr 2004 genehmigt. Anlässe für die jetzige Überarbeitung sind geänderte Rahmenbedingungen, neue rechtliche Vorgaben (u. a. ein neuer Landesentwicklungsplan) und wachsende Anforderungen an die räumliche Planung. Die Regionalplanung sichert als querschnittsorientierte Gesamtplanung einerseits die natürlichen Lebensgrundlagen der Region, andererseits sollen ausreichende Spielräume für die Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung vorgehalten werden. Neben der Funktion alsSeite 1 von 18 Seite 2 Raumordnungsplan ist der Regionalplan in Nordrhein-Westfalen auf Grund fachgesetzlicher Regelungen zudem Landschafts- und forstlicher Rahmenplan. Die vorlaufende informelle Phase der Neuaufstellung des Regionalplanes wurde im Januar 2016 mit einer Auftaktveranstaltung für Kommunen, Fachbehörden, Verbände und Politik eingeleitet. Im Sommer 2016 wurde den Kommunen in den sog. Kreisgesprächen (bzw. dem Gespräch mit den kreisfreien Städten des Regierungsbezirks) das Verfahren erläutert. 2017 folgten die Kommunalgespräche, in denen Mitarbeiter*innen der Bezirksregierung in Einzelgesprächen mit allen Städten und Gemeinden die Darstellungen im aktuellen Regionalplan sowie die Grundzüge der räumlichen Entwicklung der jeweiligen Gemeinde diskutierten. Die Ergebnisse der Kommunalgespräche zeigen für die Region Bonn / Rhein- Sieg ein sehr enges Flächenkorsett. Das im aktuellen Regionalplan noch vorhandene Entwicklungspotential an Reserveflächen bzw. Reserveflächen mit Restriktionen ist äußerst begrenzt, sowohl für die Allgemeinen Siedlungsbereiche (ASB) als auch für die Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB). Dieses Flächenangebot muss mit dem Flächenbedarf in den Umlandkommunen der Region in Zusammenhang gesehen werden. Vor dem Hintergrund dieser Ausgangslage hat die Bezirksregierung mit den ‚Region+-Gesprächen‘ im Herbst 2018 ein neues Gesprächsformat entwickelt. Dabei geht es darum, die Verortung kommunaler ‚Bedarfsüberhänge‘ insbesondere der Großstädte unter Beteiligung der Kommunen und sonstiger Akteure zu diskutieren und im jeweiligen Umland geeignete Flächen zu ermitteln (‚Flächen für regionale Wohnbaulandbedarfe‘ bzw. ‚regionales Gewerbeflächenkonzept‘). Die Gesprächsreihen waren nach den Themen ‚Wohnen‘ und ‚Wirtschaft‘ gegliedert. Bei den Veranstaltungen Region+ Wohnen wurde neben der Ausgangslage intensiv über Kriterien diskutiert, mit denen mögliche Standorte für einenSeite 2 von 18 Seite 3 ‚regionalen Bedarf‘ bewertet und priorisiert werden können. Die Kommunen waren aufgefordert, ‚Testflächen‘ zu benennen, um die von der Bezirksregierung vorgesehenen Kriterien (ÖPNV-Erreichbarkeit, Versorgungssituation, Flächenverfügbarkeit, Eignung für höhere Baudichten) auf Anwendbarkeit zu prüfen. Im Juni 2019 hat die Bezirksregierung einen Endbericht der Region+ Wohnen-Gespräche vorgelegt (vgl. https://www.bezreg- koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung03/32/regionalplanung/ueberarbe itung/regionalplan_ueberarbeitung/region_plus/wohnen/endbericht.pdf). Für den die Stadt Bonn umgebenden Rhein-Sieg-Kreis wurden vergleichsweise wenig Flächen genannt. Auch bei den Region+ Wirtschaft-Gesprächen wurde ein Kriterien-Set von Ausschluss1- und Eignungskriterien2 zur Flächenbewertung diskutiert. Ausgangsbasis waren hier die vorliegenden Gewerbeflächenkonzepte der Kreise und kreisfreien Städte (für Bonn gemeinsam mit dem Rhein-Sieg-Kreis, vgl. DS-Nr. 1812270). Ein Zwischenfazit seitens der Bezirksregierung liegt hierzu bislang noch nicht vor. Die Verwaltung der Stadt Bonn befindet sich in Gesprächen mit den Umlandgemeinden zur Abstimmung eines gemeinsamen strategischen Vorgehens im Zusammenhang mit der Gewerbeflächenentwicklung. Zusätzlich zu den Region+-Gesprächen hat die Bezirksregierung in einer eigenen Veranstaltung über Eckpunkte der regionalen Freiraumplanung informiert. Dies wurde für die Teilregion Bonn/Rhein-Sieg auf Einladung der Stadt Bonn in einer eigenen Veranstaltung mit dem Vertreter der Bezirksregierung, dem Rhein-Sieg-Kreis sowie Vertretern kreisangehöriger Kommunen vertieft. Beide Themenbereiche sind auch Gegenstand der intensiven Bearbeitung im Projekt NEILA (Bonn, Rhein-Sieg-Kreis, Kreis Ahrweiler, WWG Königswinter, TU Dortmund, Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung Dortmund). Parallel zu verschiedenen Gesprächen, Veranstaltungen und Diskussionen mit den beteiligten Kommunen werden zahlreiche Fachbeiträge zur Überarbeitung des Regionalplanes erarbeitet. Aktuell liegen Fachbeiträge zu den Themen 1 Ausschlusskriterien: Natur- und Artenschutz, Grundwasser- und Gewässerschutz, Abstandserfordernisse Infrastruktur etc., raumordnerische Vorgaben, fehlende Entwicklungsabsicht der Kommune, Flächengröße. 2 Eignungskriterien: Anbindung, Schutzgut Boden / Landwirtschaft, Verfügbarkeit, Topographie, Brachflächenentwicklung, Eignung für emittierende Betriebe, interkommunale Kooperation.Seite 3 von 18 Seite 4 Abfallwirtschaft, Wirtschaft (IHK), Klima, Kulturlandschaft, Landwirtschaft und Forst vor (vgl. https://www.bezreg- koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung03/32/regionalplanung/ueberarbe itung/regionalplan_ueberarbeitung/fachbeitraege/index.html). Auch das inzwischen vorgelegte Agglomerationskonzept des Region Köln Bonn e.V. versteht sich als Fachbeitrag zur Überarbeitung des Regionalplanes. Der Fachbeitrag Naturschutz und Landespflege ist in Bearbeitung durch das LANUV. Am Ende des informellen Planverfahrens zur Überarbeitung des Regionalplanes steht der Entwurf eines Plankonzeptes als Grundlage für das formelle Planverfahren. Der offizielle ‚Erarbeitungsbeschluss‘, der das formelle Planverfahren eröffnet, soll in der zweiten Jahreshälfte 2020 durch den Regionalrat gefasst werden. Zur Situation in der Stadt Bonn Die Bevölkerungszahl der Stadt Bonn wächst. Bis 2040 geht IT.NRW davon aus, dass Bonn ausgehend vom Jahr 2018 ein potenzielles Einwohnerwachstum von 12,1 % auf dann 364.834 Einwohner aufweisen könnte, verbunden mit einem steigenden Bedarf an Wohnraum. Reserven im aktuellen Regionalplan Für die Stadt Bonn erfolgte im November 2018 eine Rückmeldung an die Bezirksregierung, welche Flächen des aktuellen Regionalplanes, die innerhalb des Allgemeinen Siedlungsbereichs (ASB) liegen und noch nicht bebaut sind, als „Reserve“ und welche als „Keine Reserve“ (nicht für Bebauung bzw. Siedlungsentwicklung geeignet) einzustufen sind. Darüber hinaus wurde von der Verwaltung u. a. ein Hinweis auf zwei regionalplanerisch als Reserven angesehene Flächen gegeben, für die es jedoch politische Beschlüsse des Rates gibt, diese von Bebauung frei zu halten: - Randbereiche des Messdorfer Feldes (Drucksachen-Nr.: 1311963), die im aktuellen Regionalplan als ASB dargestellt sind - Klosteracker in Graurheindorf, ebenfalls als ASB dargestellt (Drucksachen-Nr.: 1110487). Derzeit erwägt die Bezirksregierung nach Kenntnis der Verwaltung, für Flächen, die zwar fachlich geeignet sind, jedoch aus Sicht der jeweiligen Kommune nicht entwickelt werden sollen, eine eigene Kategorie im Regionalplan zu schaffen. Nach Aussage der Bezirksregierung beabsichtigt sie, keine ASB-Seite 4 von 18 Seite 5 Flächendarstellungen gegen den Willen der betroffenen Kommune für den Regionalplan vorzuschlagen. Bedarfsberechnungen der Bezirksregierung aufgrund der Bevölkerungsvorausberechnung 2018 Anfang 2019 hat die Bezirksregierung auf der Grundlage der neuen Bevölkerungsvorausberechnung von IT.NRW (Zunahme der Bevölkerung lt. der Vorausberechnung bis zum Jahr 2040 um ca. 12,1 % für die Stadt Bonn) neue rechnerische Flächenbedarfszahlen für die Nutzungen Wohnen und Gewerbe ermittelt. Für die Stadt Bonn liegen diese bei insgesamt ca. 880 ha. Dem stehen potentielle Reserveflächen in den aktuellen Regionalplandarstellungen von maximal ca. 180 ha gegenüber. Die Flächenkategorien sind nicht eindeutig zuzuordnen, da Gewerbegebiete bspw. im ASB und im GIB entwickelt werden können. Die Zahlen geben aber dennoch einen deutlichen Hinweis darauf, dass die Flächenreserven in den bestehenden Planwerken deutlich hinter den errechneten Flächenbedarfen zurückbleiben. Derzeit führen die von IT.NRW gelieferten neuen Zahlen zur Bevölkerungsvorausberechnung in vielen Kommunen zu intensiven Diskussionen, wie auf diese Abschätzung der künftigen Entwicklung (auch im Rhein-Sieg-Kreis Zunahme um mehr als 6 %) strategisch reagiert werden kann und welche Auswirkungen dies für die Flächenentwicklung hat. Ermittlung von Suchräumen für zusätzliche ASB-Darstellungen Aufgrund der erheblichen Flächenbedarfe ist die Stadt Bonn gehalten, auch im eigenen Stadtgebiet nach zusätzlichen Flächen zu suchen, deren siedlungsräumliche Nutzung in einem Zeithorizont bis zum Jahr 2040 denkbar ist. Zum entsprechenden Konzept zur Wohnbaulandaktivierung im Rahmen der Innenentwicklung wurde den politischen Gremien mit der DS-Nr. 1912433 ein aktueller Sachstandsbericht zur Kenntnis gegeben. Im Ergebnis wird deutlich, dass im Innenbereich keine ausreichenden Flächenpotenziale zur Verfügung stehen, um den Bedarf aufgrund derSeite 5 von 18 Seite 6 prognostizierten Bevölkerungszunahme darzustellen. Daher hat die Verwaltung die Betrachtung auf Außenbereichsflächen erweitert und eine erste Beschreibung von ‚Suchräumen‘ erarbeitet. Dabei ging es nicht um die Suche von Flächen, deren siedlungsräumliche Nutzung kurz- oder mittelfristig ansteht. Stattdessen geht es mit einer Darstellung als ASB im Regionalplan um die Schaffung von Handlungsoptionen für die Kommune, die diese nutzen kann, aber nicht muss. Hierzu wurde zunächst eine schematische Analyse durchgeführt, um über harte Ausschlusskriterien (‚Tabu-Kriterien‘) die Betrachtungsräume auf jene Bereiche einzugrenzen, die nicht aufgrund rechtlicher und tatsächlicher Gegebenheiten auf jeden Fall aus jeglicher Betrachtung ausscheiden. Hierzu wurden folgende Kriterien zusammengestellt: - ASB/GIB/BSN Flächen aus dem aktuellen Regionalplan - Verkehrsflächen - Natura 2000–Gebiete (FHH-, europäische Vogelschutzgebiete), sowie eine Pufferzone zu Natura 2000-Gebieten(300 m) - Naturschutzgebiete, chance 7 Gebietskulisse - Biotopverbundflächen (Kernflächen mit herausragender Bedeutung / Stufe 1) - Engstellen im Netz regionaler Grünzüge (gem. BR) - Überschwemmungsgebiete des Rheins und der Bäche - Wasserschutzgebiete Zone I+II Das Ergebnis waren schematisch ermittelte Bereiche, die keinem der o.g. Tabu-Kriterien unterlagen. Dies beinhaltet noch keine Aussage über ihre grundsätzliche Eignung für eine künftige Siedlungsentwicklung. Praktisch alle diese Gebiete unterliegen dem Landschaftsschutz. In einem weiteren Schritt wurden Flächen fern jeglicher Siedlungszusammenhänge aus der Betrachtung herausgenommen. Auch größere zusammenhängende Waldflächen schieden aus der weiteren Betrachtung aus.Seite 6 von 18 Seite 7 Die verbleibenden Suchräume wurden in einem nächsten Schritt einer ersten Betrachtung unter landschaftsökologischen3 und klimatischen4 Kriterien unterzogen. Aufgrund sehr großer Widerstände bzgl. der benannten Belange haben sich die Flächen, deren Entwicklung für den Planungshorizont 2040 am ehesten denkbar erscheint, weiter reduziert. Die nach der Prüfung am ehesten geeignet erscheinenden Bereiche werden in Anlage 3 in spezifischen Steckbriefen vorgestellt und bewertet. Zielkonflikte aufgrund landschaftsökologischer Erstbewertung Dabei bestehen auch bei diesen Flächen deutliche Zielkonflikte mit landschaftsökologischen und klimatischen Belangen. Alle aufgeführten Flächen unterliegen dem Landschaftsschutz der Landschaftspläne der Stadt Bonn. Da Landschaftsplanung kommunales Satzungsrecht ist und damit der Beschlusskompetenz der Kommune unterliegt, wurde dies, im Gegensatz bspw. zu FFH-Gebieten, nicht als hartes Ausschlusskriterium gewertet. Ebenso liegen alle genannten Flächen im Kernbereich des Integrierten Freiraumsystems (IFS 2012), das gemäß Beschluss des Planungsausschusses (vgl. DS-Nr. 1313742) aus dem Jahr 2014 bei allen raumwirksamen Planungen im Rahmen des Abwägungsprozesses einzubeziehen ist. Als Kernbereiche werden Flächen beschrieben, auf denen eine weitere bauliche Entwicklung die Qualität und die Quantität der Freiräume Bonns maßgeblich einschränken würde. Hinzu kommt, dass im Falle einer Bebauung dieser Bereiche in großem Umfang besonders schützenswerte Böden unwiderruflich zerstört würden. Bei allen dargestellten Bereichen sind Zielkonflikte im Falle einer baulichen Entwicklung vorhanden. Sofern künftig Bauleitpläne mit dem Ziel einer wie auch immer gearteten Bebauung aufgestellt werden sollten, wären Detailgutachten (insbesondere zu klimatischen und landschaftsökologischen Belangen) zu erarbeiten und in die Abwägung einzustellen. Ergänzungen aufgrund des Gemeinsamen Gewerbeflächengutachtens Zusätzlich zu diesen Flächen treten zwei Bereiche, die aufgrund des gemeinsamen Gewerbeflächengutachtens, Drucksachen-Nr.: 1812270 als geeignet für eine künftige gewerbliche Entwicklung eingestuft wurden und die 3 Landschaftsplanfestsetzungen, Naturdenkmale, gesetzlich geschützte / schutzwürdige Biotope, Biotopverbundflächen, Streuobstwiesen, Hochwasserrisikogebiete /Bäche, Vorkommen planungsrelevante Arten, Integriertes Freiraumsystem 2012, Kompensationsflächenkataster, Gebietskulisse der Förderprojekte Chance 7 oder Grünes C , schutzwürdige Böden 4 Im Rahmen der ZURES-Analyse (Zukunftsorientierte Vulnerabilitäts- und Risikoanalyse als Instrument zur Stärkung der Resilienz von Städten und urbanen Infrastrukturen, vgl. DS-Nr. 1811416)Seite 7 von 18 Seite 8 sich heute nicht in einem ASB oder GIB befinden. Dies sind die Flächen Nr. 2.1 westlich Dransdorf an der Stadtgrenze zu Alfter sowie der Bereich 6 westlich Geislar / Niederkasseler Straße. Hier schlägt die Verwaltung einen ASB vor. In einem ASB können Gewerbegebiete entwickelt werden. Industrielle Nutzungen, die ein GI erfordern, sind hier nicht möglich. Vor allem im Fall von Geislar ist perspektivisch eine Kombination mit weiteren Wohn- und gemischten Nutzungen denkbar. siehe Anlage 1 Vorschlag der Verwaltung zur Abgrenzung des ASB (Stand 02.07.2019) Vorschlag zu künftigen ASB-Darstellungen im Regionalplan Im Zuge der Überarbeitung des Regionalplanes besteht die zentrale kommunale Aufgabe darin, diejenigen Flächen zu identifizieren und zu benennen, die für die künftige Wohnraumversorgung der Bevölkerung und die Versorgung mit Arbeitsplätzen erforderlich sind. Ziel war dabei die weitere Eingrenzung auf Flächen, deren siedlungsräumliche Nutzung in den nächsten 20 Jahren denkbar erscheint. Dabei geht es nicht darum, konkrete Vorschläge für kurz- und mittelfristige Entwicklungen anzustoßen, sondern darum, sich kommunale Handlungsspielräume zu eröffnen und zu bewahren. Die Entwicklung der Flächen unterliegt vollständig der kommunalen Planungshoheit im Rahmen der Bauleitplanung. Daher liegt die weitere Entwicklung in vollem Umfang in der Hand der Stadt Bonn. Die Darstellung im Regionalplan schließt auch nicht aus, dass eine Bebauung aufgrund von detaillierteren Untersuchungen nicht (weiter)verfolgt wird. Die in der Anlage 1 dargestellten und im Folgenden näher beschriebenen Flächen schlägt die Verwaltung zur Benennung für die künftige ASB- Darstellung im überarbeiteten Regionalplan vor. Dies bedeutet nicht automatisch, dass diese Flächen im überarbeiteten Regionalplan als ASB dargestellt werden. Sie gehen dann aber in die weitere Überarbeitung des Regionalplanes durch die Bezirksregierung ein. Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, die Fläche Klosteracker in Auerberg im Allgemeinen Siedlungsbereich zu belassen und den Beschluss zur Rücknahme dieses Bereichs aufzuheben.Seite 8 von 18 Seite 9 Die hier vorgeschlagenen Bereiche umfassen insgesamt eine Fläche von ca. 266 ha unbebauter Fläche. Damit wird der durch den aktuellen Regionalplan ungedeckte Bedarf von ca. 700 ha weit unterschritten. Der ermittelte Bedarf könnte also selbst bei vollständiger Bebauung der vorgeschlagenen Bereiche nicht gedeckt werden. Bedarf lt. Bezirksregierung 880 ha abzgl. Reserven 180 ha Diff. 700 ha Vorschlag ASB-Darst. 266 ha ‚Ungedeckter‘ Bedarf 434 ha (62%). Es ist jedoch nicht davon auszugehen, dass die hier vorgeschlagenen Flächen im Falle einer Darstellung im Regionalplan vollständig bebaut werden. Grünflächen, Ausgleichsflächen etc. wären in Abzug zu bringen. Anlage/n 1 Abgrenzung des ASB ohne Regionalplan (öffentlich) 2 Abgrenzung des ASB mit Regionalplan (öffentlich) 3 Steckbriefe (öffentlich)Seite 9 von 18 0 500 1.000 1.500 2.000250 m Z:\61-1\61-11\4_GIS_Projekte\Regionalplan\190902_Vorschlag_ASB_mit_Regionalplan.mxd boekelsschmidt 20.11.2019 6 2.1 2 3 1 4 5 Vorschlag der Verwaltung zur Abgrenzung des ASB (Stand 02.07.2019) 1:25.000 Datengrundlage: Geobasisdaten, © Amt für Bodenmanagement und Geoinformationen Vorschlag ASB-Flächen © Stadtplanungsamt (Jun. 2019) Regionalplan: BezReg. Köln (Nov. 2017) Stadtgrenze zusätzliche Fläche aus Gutachten Vorschlag Abgrenzung ASB (61-1) Legende ±Seite 10 von 18 0 500 1.000 1.500 2.000250 m Z:\61-1\61-11\4_GIS_Projekte\Regionalplan\190902_Vorschlag_ASB_mit_Regionalplan.mxd boekelsschmidt 20.11.2019 6 2.1 2 3 1 4 5 Vorschlag der Verwaltung zur Abgrenzung des ASB (Stand 02.07.2019) 1:25.000 Datengrundlage: Geobasisdaten, © Amt für Bodenmanagement und Geoinformationen Vorschlag ASB-Flächen © Stadtplanungsamt (Jun. 2019) Regionalplan: BezReg. Köln (Nov. 2017) Stadtgrenze zusätzliche Fläche aus Gutachten Vorschlag Abgrenzung ASB (61-1) Straßen für den vorwiegend großräumigen Verkehr - Bestand, Bedarfsplanmaßnahmen ï ï ï ï Straßen für den vorwiegend großräumigen Verkehr - Bedarfsplanmaßnahmen ohne räumliche Festlegung Straßen für den vorwiegend großräumigen Verkehr - Bedarfsplanmaßnahmen ohne räumliche Festlegung ï ï ï ï ïï Straßen für den vorwiegend überregionalen und regionalen Verkehr - Bedarfsplanmaßnahmen ohne räumliche Festlegung ! ! ! Sonstige regionalplanerisch bedeutsame Straßen (Bedarf und Planung) Schienenwege für den Hochgeschwindigkeitsverkehr und sonst. großräumigen Verkehr - Bestand, Bedarfsplanmaßnahmen Schienenwege für den überregionalen und regionalen Verkehr - Bestand, Bedarfsplanmaßnahmen ï ï ï ï ïï Schienenwege für den überregionalen und regionalen Verkehr - Bedarfsplanmaßnahmen ohne räumliche Festlegung Sonstige regionalplanerisch bedeutsame Schienenwege (Bedarf und Planung) Sonstige regionalplanerisch bedeutsame Schienenwege (Grobtrasse) Fließgewässer Zeitlinien des Braunkohlentagebaues Überschwemmungsbereiche ÕÕÕÕÕÕÕÕ ÕÕÕÕ Freiraumbereiche mit sonstiger Zweckbindung ÕÕÕÕÕÕÕÕ ÕÕÕÕ Bereiche für Sicherung und Abbau oberflächenn. Bodenschätze ## #### ##### Aufschüttungen und Ablagerungen Bereiche für den Schutz der Natur Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung Regionale Grünzüge Bereiche für den Grundwasser- und Gewässerschutz Lärmschutzgebiete gem. LEP Schutz vor Fluglärm Allgemeine Siedlungsbereiche ÕÕÕÕÕÕÕÕ ÕÕÕÕ ASB für zweckgebundene Nutzungen Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzung GIB für flächenintensive Großvorhaben ÕÕÕÕÕÕÕÕ ÕÕÕÕ GIB für zweckgebundene Nutzung Bahnbetriebsflächen Flugplätze Oberflächengewässer Waldbereiche Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche mit sonstigen Zweckbindungen Waldbereiche mit sonstigen Zweckbindungen Oberflächengewässer mit sonstigen Zweckbindungen Legende ±Seite 11 von 18 Steckbriefe zu den möglichen verbleibenden Suchräumen siehe Anlage 2 Vorschlag der Verwaltung zur Abgrenzung des ASB mit Re- gionalplan (Stand 02.07.2019) 1 Lannesdorf 1.Suchraum mit Regionalplan 2. Suchraum mit DGK5 3. Suchraum Lage im Stadtplan Suchraum 1 Lannesdorf Landschaftsplan Landschaftsplan Kottenforst Naturdenkmale Hohlwege Biotopschutz schutzwürdige Biotope Biotopverbundfläche ja Streuobstwiesen ja Hochwasserrisikogebiet Bäche nein Bäche nein Artenschutz ja Integriertes Freiraumsystem 2012 Kernbereich Kompensationsflächenkataster Ja Bioklimatische Bewertung (ZU- RES) B = hohe bioklimatische Bedeutung, Böden besonders schutzwürdige, fruchtbare Böden Größe(Suchraum) 48,8 ha Fazit Die Fläche hat eine hohe naturschutzfachliche und bioklimatische Be- deutung. Eine siedlungsräumliche Nutzung im Anschluss der vorhandenen Bebauung unter Beibehaltung der geschützten Hohlwege, Streuobstwiesen (sofern noch vorhanden) und hochwertigen Biotoptypen als Grünverbin- dungen, erscheint grundsätzlich denkbar.Seite 12 von 18 2 Lessenich-Messdorf 1. Suchraum mit Regionalplan 2. Suchraum mit DGK5 3.Suchraum Lage im Stadtplan Landschaftsplan Landschaftsplan Kottenforst Naturdenkmale nein Biotopschutz ja Biotopverbundfläche ja Streuobstwiesen ja Bäche ja Hochwasserrisikogebiet Bäche grenzt im Bereich Gut Ostler an das ge- setzlich festgesetzte Überschwemmungsge- biet Bäche heran Artenschutz ja Planungsrelevante Arten ja Integriertes Freiraumsystem 2012 Kernbereich Kompensation ja Gebietskulisse Grünes C ja Bioklimatische Bewertung (ZURES) B = hohe bioklimatische Bedeutung Boden besonders schutzwürdige, fruchtbare Böden Größe(Suchraum) 119 ha (ca. 97 ha ohne vorhandene Bebau- ung) Fazit Messdorf ist im bisherigen Regionalplan nicht als Allgemeiner Sied- lungsbereich (ASB) dargestellt. Bei der Neuaufstellung sollte Messdorf mit aufgenommen werden mit der Möglichkeit zur Erweiterung bestehender Siedlungsflächen. Die Erweiterung kann sich im Osten bis an den Alten Bach, unter Berücksichtigung der Biotopverbindungen, im Westen bis an die Stadtgrenze und im Norden und Süden an die bestehenden ASB an- schließen. Die Fläche hat eine hohe naturschutzfachliche und bioklima- tische Bedeutung.Seite 13 von 18 2.1 Dransdorf-West 1. Suchraum mit Regionalplan 2. Suchraum mit DGK5 3.Suchraum Lage im Stadtplan Landschaftsplan Landschaftsplan Kottenforst Naturdenkmale nein Biotopschutz nein Biotopverbundfläche Nein Streuobstwiesen ja Hochwasserrisikogebiet Bäche nein Bäche nein Artenschutz ja Integriertes Freiraumsystem 2012 Kernbereich Kompensation ja Gebietskulisse Grünes C ja Bioklimatische Bewertung (ZU- RES) C = sehr hohe bioklimatische Bedeutung, Boden Besonders schutzwürdige, fruchtbare Böden Größe(Suchraum) 20 ha Wasserschutzgebiet ja Fazit Der Bereich entlang der Stadtgrenze zu Alfter grenzt im Norden an das bestehende Gewerbegebiet am Saime-Genc-Ring und im Süden an den Vorge- birgsbahnweg an. Dieser Bereich westlich von Dransdorf ist durch landwirtschaftliche Flächen, teilweise mit spezialisierter Intensivnutzung, geprägt. Der Suchraum hat eine hohe artenschutzrechtliche und eine sehr hohe bioklimatische Bedeutung (Teil einer Kaltluftleitbahn). Die ausgewiesene Fläche liegt im Trinkwasserschutzgebiet Urfeld in der Zone IIIB. Eine weitere Bebauung und eine damit einhergehende Versie- gelung und die Schaffung von potenziellen Schadstoffeintragsquellen gefährden die langfristige Sicherung der Trinkwassergewinnung.Seite 14 von 18 3 Oberholtorf 1. Suchraum mit Regionalplan 2. Suchraum mit DGK5 3.Suchraum Lage im Stadtplan Landschaftsplan Landschaftsplan Ennert Naturdenkmal nein Biotopschutz nein Biotopverbundfläche angrenzend Gebietskulisse Chance 7 ja Streuobstwiesen ja(1994) Hochwasserrisikogebiet Bäche nein Bäche ja Artenschutz ja Integriertes Freiraumsystem 2012 Kernbereich Kompensation ja Bioklimatische Bewertung (ZU- RES) Freiflächen B = hohe bioklimatische Bedeu- tung Böden besonders schutzwürdige, fruchtbare Böden Größe(Suchraum) 59 ha ( ca. 10 ha ohne vorhandene Bebau- ung) Fazit Die bestehenden Siedlungsbereiche Oberholtorf, Unterholtorf und Ungar- ten sind im bisherigen Regionalplan nicht als ASB dargestellt. Diese Ortsteile sollten mit einer mäßigen Arrondierungsmöglichkeit in den neuen Regionalplan aufgenommen werden. Naturschutzfachliche und - rechtliche Restriktionen schränken eine großzügigere Erweiterung ein.Seite 15 von 18 4 Hoholz 1. Suchraum mit Regionalplan 2. Suchraum mit DGK5 3.Suchraum Lage im Stadtplan Landschaftsplan Landschaftsplan Ennert Naturdenkmal nein Biotopschutz nein Biotopverbundfläche nein, südlich von Hoholz angrenzend Streuobstwiesen ja Hochwasserrisikogebiet Bäche nein Bäche ja Artenschutz nein(angrenzend) Integriertes Freiraumsystem 2012 Kernbereich Kompensation Nein Bioklimatische Bewertung (ZU- RES) A = Entwicklung mit optimierenden Maß- nahmen möglich / B = hohe bioklimatische Bedeutung, Böden besonders schutzwürdige, fruchtbare Bö- den Größe(Suchraum) 45 ha ( ca. 40 ha ohne vorhandene Bebau- ung) Fazit Dieser Suchraum weist in Teilbereichen eine geringe bioklimatische Be- deutung auf – in dem Bereich um die ehemalige Landwirtschaftskammer hingegen liegt eine hohe bioklimatische Bedeutung vor, weshalb dort ein Detailgutachten erforderlich ist. Zu beachten ist die Biotopver- bundfläche am Gellenbach und die vorhandene Streuobstwiese (Rückelwie- se), mit naturschutzfachlich hoher Bedeutung. Eine Ausweisung als Allgemeiner Siedlungsbereich könnte den Ortsteil Hoholz stärken.Seite 16 von 18 5 Gielgen 1. Suchraum mit Regionalplan 2. Suchraum mit DGK5 3.Suchraum Lage im Stadtplan Landschaftsplan Landschaftsplan Ennert Naturdenkmal nein Biotopschutz nein Biotopverbundfläche nein (im unmittelbaren Umfeld ja) Artenschutz nein (im unmittelbaren Umfeld ja) Streuobstwiesen ja, am Ortsrand Hoholz Hochwasserrisikogebiet Bäche nein Bäche südlich angrenzend Integriertes Freiraumsystem 2012 Kernbereich Kompensation ja Bioklimatische Bewertung (ZU- RES) A = Entwicklung mit optimierenden Maßnah- men möglich Böden teilweise besonders schutzwürdige, frucht- bare Böden Größe(Suchraum) 12 ha Fazit Dieser Suchraum hat im Vergleich zu den anderen Suchräumen keine sehr hohe bioklimatische Bedeutung. Die Flächen in der unmittelbaren Umge- bung haben eine hohe naturschutzfachliche Bedeutung. Unter Beachtung der randlich hochwertigen Bereiche ist eine Ausweisung als ASB – Flä- che vorstellbar.Seite 17 von 18 6 Geislar östlich und westlich der der Niederkasseler Straße 1. Suchraum mit Regionalplan 2. Suchraum mit DGK5 3.Suchraum Lage im Stadtplan Landschaftsplan Landschaftsplan Siegmündung Naturdenkmale/Bodendenkmal ja (Bodendenkmal) Biotopschutz ja(östlicher Rand) Biotopverbundfläche ja Streuobstwiesen ja Gebietskulisse Grünes C ja Bäche Nein (Vilicher Bach südlich angrenzend) Hochwasserrisikogebiet Bäche nein Überschwemmungsgebiet Rhein nein (aber: Hochwasserrisikogebiet (HQ ext- rem) und Hochwasser Rhein ab 11 m (Bon- ner Pegel) Artenschutz ja Integriertes Freiraumsystem 2012 Kernbereich Kompensation ja Böden besonders schutzwürdige, fruchtbare Bö- den Klimatische Bewertung (ZURES) A = Entwicklung mit optimierenden Maß- nahmen möglich Größe(Suchraum) 38,9 ha Wasserschutzgebiet ja Fazit Dieser Suchraum wird als ASB vorgeschlagen. Gleichzeitig wird dieser Suchraum im Gewerbeflächengutachten als Gewerbestandort in Erwägung gezogen. Die ausgewiesene Fläche liegt im Trinkwasserschutzgebiet Meindorf in der Zone IIIA. Eine weitere Bebauung und eine damit einhergehende Versiegelung und die Schaffung von potenziellen Schadstoffeintragsquellen gefährden die langfristige Sicherung der Trinkwassergewinnung. Die Flächen in der unmittelbaren Umgebung haben eine hohe naturschutzfachliche Bedeutung. Unter Beachtung der randlich hochwertigen Bereiche ist eine Ausweisung als ASB – Fläche vorstellbar. Der Suchraum liegt im Vergleich zu anderen Suchräumen gut angebunden an Autobahn und Landstraße.Seite 18 von 18
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de