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191065 · Beschlussvorlage

Überarbeitung des Regionalplanes

Nummer
191065
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
23.01.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 22.04.2020 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 01.09.2020 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeitsförderung 18.08.2020 Empfehlung
  4. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz 18.08.2020 Empfehlung
  5. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 02.02.2021 Empfehlung
  6. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 16.06.2020 Empfehlung
  7. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.06.2020 Empfehlung
  8. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 26.08.2020 Empfehlung
  9. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 06.05.2021 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 191065-5 AA Überarbeitung des Regionalplanes Antrag zur Vorlage 191065
  2. 191065-12 AA Überarbeitung des Regionalplanes BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 191065
  3. 191065-4 AA Überarbeitung des Regionalplanes Antrag zur Vorlage 191065
  4. 191065-8 AA Überarbeitung des Regionalplanes Antrag zur Vorlage 191065
  5. 191065-11 AA Überarbeitung des Regionalplanes Antrag zur Vorlage 191065
  6. 191065-15 AA Überarbeitung des Regionalplanes Antrag zur Vorlage 191065-14
  7. 191065-10 ST Überarbeitung des Regionalplanes
  8. 191065-9 ST Überarbeitung des Regionalplanes
  9. 191065-6 AA Überarbeitung des Regionalplanes Antrag zur Vorlage 191065
  10. 191065-3 AA Überarbeitung des Regionalplanes Antrag zur Vorlage 191065
  11. 191065-15 ST Überarbeitung des Regionalplanes Stellungnahme zu Änderungsantrag 191065-14
  12. 191065-14 Überarbeitung des Regionalplanes
  13. 191065-1 AA Überarbeitung des Regionalplanes Antrag zur Vorlage 191065
  14. 191065-7 AA Überarbeitung des Regionalplanes Antrag zur Vorlage 191065
  15. 191065-2 AA Überarbeitung des Regionalplanes Antrag zur Vorlage 191065

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Beschlussvorlage
öffentlich
191065
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Überarbeitung des Regionalplanes
Beratungsfolge
Rat 26.03.2020 Entscheidung
Ausschuss für Wirtschaft und Arbeitsförderung 26.02.2020 Empfehlung
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
12.02.2020 Empfehlung
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 12.03.2020 Empfehlung
Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die nachfolgenden Flächen 1-6 als neue
ASB-Flächen (Allgemeiner Siedlungsbereich) im Rahmen der
Regionalplanüberarbeitung der Bezirksregierung Köln zu melden.
2. Die nördlich an Auerberg angrenzende Fläche Klosteracker soll zur
Wahrnehmung kommunaler Handlungsspielräume als Flächenreserve
weiterhin als Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt bleiben. Der
Beschluss vom 07.10.2010 des Rates, Punkt 6 (DS-Nr. 1011169EB28)
wird aufgehoben. Die Stadt Bonn zieht die Beantragung der Änderung
des Regionalplanes in diesem Bereich zurück. Dies bedeutet noch
keine Zustimmung zur Vorbereitung einer Bauleitplanung für diesen
Bereich. Die Beschlussfassung zur Einleitung entsprechender
Untersuchungen bleibt vorbehalten.
Begründung
Zum Verfahren der Regionalplan-Überarbeitung
Die Bezirksregierung Köln bereitet in Abstimmung mit dem Regionalrat Köln die
Überarbeitung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln vor. Der
aktuelle Regionalplan wurde als Gebietsentwicklungsplan, Teilabschnitt Bonn /
Rhein-Sieg, im Jahr 2004 genehmigt. Anlässe für die jetzige Überarbeitung sind
geänderte Rahmenbedingungen, neue rechtliche Vorgaben (u. a. ein neuer
Landesentwicklungsplan) und wachsende Anforderungen an die räumliche
Planung. Die Regionalplanung sichert als querschnittsorientierte
Gesamtplanung einerseits die natürlichen Lebensgrundlagen der Region,
andererseits sollen ausreichende Spielräume für die Bevölkerungs- und
Wirtschaftsentwicklung vorgehalten werden. Neben der Funktion alsSeite 1 von 18

Seite 2
Raumordnungsplan ist der Regionalplan in Nordrhein-Westfalen auf Grund
fachgesetzlicher Regelungen zudem Landschafts- und forstlicher Rahmenplan.
Die vorlaufende informelle Phase der Neuaufstellung des Regionalplanes
wurde im Januar 2016 mit einer Auftaktveranstaltung für Kommunen,
Fachbehörden, Verbände und Politik eingeleitet.
Im Sommer 2016 wurde den Kommunen in den sog. Kreisgesprächen (bzw.
dem Gespräch mit den kreisfreien Städten des Regierungsbezirks) das
Verfahren erläutert. 2017 folgten die Kommunalgespräche, in denen
Mitarbeiter*innen der Bezirksregierung in Einzelgesprächen mit allen Städten
und Gemeinden die Darstellungen im aktuellen Regionalplan sowie die
Grundzüge der räumlichen Entwicklung der jeweiligen Gemeinde diskutierten.
Die Ergebnisse der Kommunalgespräche zeigen für die Region Bonn / Rhein-
Sieg ein sehr enges Flächenkorsett. Das im aktuellen Regionalplan noch
vorhandene Entwicklungspotential an Reserveflächen bzw. Reserveflächen mit
Restriktionen ist äußerst begrenzt, sowohl für die Allgemeinen
Siedlungsbereiche (ASB) als auch für die Bereiche für gewerbliche und
industrielle Nutzungen (GIB). Dieses Flächenangebot muss mit dem
Flächenbedarf in den Umlandkommunen der Region in Zusammenhang
gesehen werden.
Vor dem Hintergrund dieser Ausgangslage hat die Bezirksregierung mit den
‚Region+-Gesprächen‘ im Herbst 2018 ein neues Gesprächsformat entwickelt.
Dabei geht es darum, die Verortung kommunaler ‚Bedarfsüberhänge‘
insbesondere der Großstädte unter Beteiligung der Kommunen und sonstiger
Akteure zu diskutieren und im jeweiligen Umland geeignete Flächen zu
ermitteln (‚Flächen für regionale Wohnbaulandbedarfe‘ bzw. ‚regionales
Gewerbeflächenkonzept‘). Die Gesprächsreihen waren nach den Themen
‚Wohnen‘ und ‚Wirtschaft‘ gegliedert.
Bei den Veranstaltungen Region+ Wohnen wurde neben der Ausgangslage
intensiv über Kriterien diskutiert, mit denen mögliche Standorte für einenSeite 2 von 18

Seite 3
‚regionalen Bedarf‘ bewertet und priorisiert werden können. Die Kommunen
waren aufgefordert, ‚Testflächen‘ zu benennen, um die von der
Bezirksregierung vorgesehenen Kriterien (ÖPNV-Erreichbarkeit,
Versorgungssituation, Flächenverfügbarkeit, Eignung für höhere Baudichten)
auf Anwendbarkeit zu prüfen. Im Juni 2019 hat die Bezirksregierung einen
Endbericht der Region+ Wohnen-Gespräche vorgelegt (vgl.
https://www.bezreg-
koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung03/32/regionalplanung/ueberarbe
itung/regionalplan_ueberarbeitung/region_plus/wohnen/endbericht.pdf).
Für den die Stadt Bonn umgebenden Rhein-Sieg-Kreis wurden vergleichsweise
wenig Flächen genannt.
Auch bei den Region+ Wirtschaft-Gesprächen wurde ein Kriterien-Set von
Ausschluss1- und Eignungskriterien2 zur Flächenbewertung diskutiert.
Ausgangsbasis waren hier die vorliegenden Gewerbeflächenkonzepte der
Kreise und kreisfreien Städte (für Bonn gemeinsam mit dem Rhein-Sieg-Kreis,
vgl. DS-Nr. 1812270). Ein Zwischenfazit seitens der Bezirksregierung liegt
hierzu bislang noch nicht vor. Die Verwaltung der Stadt Bonn befindet sich in
Gesprächen mit den Umlandgemeinden zur Abstimmung eines gemeinsamen
strategischen Vorgehens im Zusammenhang mit der
Gewerbeflächenentwicklung.
Zusätzlich zu den Region+-Gesprächen hat die Bezirksregierung in einer
eigenen Veranstaltung über Eckpunkte der regionalen Freiraumplanung
informiert. Dies wurde für die Teilregion Bonn/Rhein-Sieg auf Einladung der
Stadt Bonn in einer eigenen Veranstaltung mit dem Vertreter der
Bezirksregierung, dem Rhein-Sieg-Kreis sowie Vertretern kreisangehöriger
Kommunen vertieft.
Beide Themenbereiche sind auch Gegenstand der intensiven Bearbeitung im
Projekt NEILA (Bonn, Rhein-Sieg-Kreis, Kreis Ahrweiler, WWG Königswinter,
TU Dortmund, Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung Dortmund).
Parallel zu verschiedenen Gesprächen, Veranstaltungen und Diskussionen mit
den beteiligten Kommunen werden zahlreiche Fachbeiträge zur Überarbeitung
des Regionalplanes erarbeitet. Aktuell liegen Fachbeiträge zu den Themen
1 Ausschlusskriterien: Natur- und Artenschutz, Grundwasser- und Gewässerschutz,
Abstandserfordernisse Infrastruktur etc., raumordnerische Vorgaben, fehlende
Entwicklungsabsicht der Kommune, Flächengröße.
2 Eignungskriterien: Anbindung, Schutzgut Boden / Landwirtschaft, Verfügbarkeit,
Topographie, Brachflächenentwicklung, Eignung für emittierende Betriebe,
interkommunale Kooperation.Seite 3 von 18

Seite 4
Abfallwirtschaft, Wirtschaft (IHK), Klima, Kulturlandschaft, Landwirtschaft und
Forst vor (vgl. https://www.bezreg-
koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung03/32/regionalplanung/ueberarbe
itung/regionalplan_ueberarbeitung/fachbeitraege/index.html). Auch das
inzwischen vorgelegte Agglomerationskonzept des Region Köln Bonn e.V.
versteht sich als Fachbeitrag zur Überarbeitung des Regionalplanes. Der
Fachbeitrag Naturschutz und Landespflege ist in Bearbeitung durch das
LANUV.
Am Ende des informellen Planverfahrens zur Überarbeitung des
Regionalplanes steht der Entwurf eines Plankonzeptes als Grundlage für das
formelle Planverfahren. Der offizielle ‚Erarbeitungsbeschluss‘, der das formelle
Planverfahren eröffnet, soll in der zweiten Jahreshälfte 2020 durch den
Regionalrat gefasst werden.
Zur Situation in der Stadt Bonn
Die Bevölkerungszahl der Stadt Bonn wächst. Bis 2040 geht IT.NRW davon
aus, dass Bonn ausgehend vom Jahr 2018 ein potenzielles
Einwohnerwachstum von 12,1 % auf dann 364.834 Einwohner aufweisen
könnte, verbunden mit einem steigenden Bedarf an Wohnraum.
Reserven im aktuellen Regionalplan
Für die Stadt Bonn erfolgte im November 2018 eine Rückmeldung an die
Bezirksregierung, welche Flächen des aktuellen Regionalplanes, die innerhalb
des Allgemeinen Siedlungsbereichs (ASB) liegen und noch nicht bebaut sind,
als „Reserve“ und welche als „Keine Reserve“ (nicht für Bebauung bzw.
Siedlungsentwicklung geeignet) einzustufen sind.
Darüber hinaus wurde von der Verwaltung u. a. ein Hinweis auf zwei
regionalplanerisch als Reserven angesehene Flächen gegeben, für die es
jedoch politische Beschlüsse des Rates gibt, diese von Bebauung frei zu
halten:
- Randbereiche des Messdorfer Feldes (Drucksachen-Nr.: 1311963),
die im aktuellen Regionalplan als ASB dargestellt sind
- Klosteracker in Graurheindorf, ebenfalls als ASB dargestellt
(Drucksachen-Nr.: 1110487).
Derzeit erwägt die Bezirksregierung nach Kenntnis der Verwaltung, für Flächen,
die zwar fachlich geeignet sind, jedoch aus Sicht der jeweiligen Kommune nicht
entwickelt werden sollen, eine eigene Kategorie im Regionalplan zu schaffen.
Nach Aussage der Bezirksregierung beabsichtigt sie, keine ASB-Seite 4 von 18

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Flächendarstellungen gegen den Willen der betroffenen Kommune für den
Regionalplan vorzuschlagen.
Bedarfsberechnungen der Bezirksregierung aufgrund der
Bevölkerungsvorausberechnung 2018
Anfang 2019 hat die Bezirksregierung auf der Grundlage der neuen
Bevölkerungsvorausberechnung von IT.NRW (Zunahme der Bevölkerung lt. der
Vorausberechnung bis zum Jahr 2040 um ca. 12,1 % für die Stadt Bonn) neue
rechnerische Flächenbedarfszahlen für die Nutzungen Wohnen und Gewerbe
ermittelt.
Für die Stadt Bonn liegen diese bei insgesamt ca. 880 ha.
Dem stehen potentielle Reserveflächen in den aktuellen
Regionalplandarstellungen von maximal ca. 180 ha gegenüber.
Die Flächenkategorien sind nicht eindeutig zuzuordnen, da Gewerbegebiete
bspw. im ASB und im GIB entwickelt werden können. Die Zahlen geben aber
dennoch einen deutlichen Hinweis darauf, dass die Flächenreserven in den
bestehenden Planwerken deutlich hinter den errechneten Flächenbedarfen
zurückbleiben.
Derzeit führen die von IT.NRW gelieferten neuen Zahlen zur
Bevölkerungsvorausberechnung in vielen Kommunen zu intensiven
Diskussionen, wie auf diese Abschätzung der künftigen Entwicklung (auch im
Rhein-Sieg-Kreis Zunahme um mehr als 6 %) strategisch reagiert werden kann
und welche Auswirkungen dies für die Flächenentwicklung hat.
Ermittlung von Suchräumen für zusätzliche ASB-Darstellungen
Aufgrund der erheblichen Flächenbedarfe ist die Stadt Bonn gehalten, auch im
eigenen Stadtgebiet nach zusätzlichen Flächen zu suchen, deren
siedlungsräumliche Nutzung in einem Zeithorizont bis zum Jahr 2040 denkbar
ist. Zum entsprechenden Konzept zur Wohnbaulandaktivierung im Rahmen der
Innenentwicklung wurde den politischen Gremien mit der DS-Nr. 1912433 ein
aktueller Sachstandsbericht zur Kenntnis gegeben.
Im Ergebnis wird deutlich, dass im Innenbereich keine ausreichenden
Flächenpotenziale zur Verfügung stehen, um den Bedarf aufgrund derSeite 5 von 18

Seite 6
prognostizierten Bevölkerungszunahme darzustellen. Daher hat die Verwaltung
die Betrachtung auf Außenbereichsflächen erweitert und eine erste
Beschreibung von ‚Suchräumen‘ erarbeitet. Dabei ging es nicht um die Suche
von Flächen, deren siedlungsräumliche Nutzung kurz- oder mittelfristig ansteht.
Stattdessen geht es mit einer Darstellung als ASB im Regionalplan um die
Schaffung von Handlungsoptionen für die Kommune, die diese nutzen
kann, aber nicht muss.
Hierzu wurde zunächst eine schematische Analyse durchgeführt, um über harte
Ausschlusskriterien (‚Tabu-Kriterien‘) die Betrachtungsräume auf jene Bereiche
einzugrenzen, die nicht aufgrund rechtlicher und tatsächlicher Gegebenheiten
auf jeden Fall aus jeglicher Betrachtung ausscheiden.
Hierzu wurden folgende Kriterien zusammengestellt:
- ASB/GIB/BSN Flächen aus dem aktuellen Regionalplan
- Verkehrsflächen
- Natura 2000–Gebiete (FHH-, europäische Vogelschutzgebiete),
sowie eine Pufferzone zu Natura 2000-Gebieten(300 m)
- Naturschutzgebiete, chance 7 Gebietskulisse
- Biotopverbundflächen (Kernflächen mit herausragender Bedeutung
/ Stufe 1)
- Engstellen im Netz regionaler Grünzüge (gem. BR)
- Überschwemmungsgebiete des Rheins und der Bäche
- Wasserschutzgebiete Zone I+II
Das Ergebnis waren schematisch ermittelte Bereiche, die keinem der o.g.
Tabu-Kriterien unterlagen. Dies beinhaltet noch keine Aussage über ihre
grundsätzliche Eignung für eine künftige Siedlungsentwicklung. Praktisch
alle diese Gebiete unterliegen dem Landschaftsschutz.
In einem weiteren Schritt wurden Flächen fern jeglicher
Siedlungszusammenhänge aus der Betrachtung herausgenommen. Auch
größere zusammenhängende Waldflächen schieden aus der weiteren
Betrachtung aus.Seite 6 von 18

Seite 7
Die verbleibenden Suchräume wurden in einem nächsten Schritt einer ersten
Betrachtung unter landschaftsökologischen3 und klimatischen4 Kriterien
unterzogen. Aufgrund sehr großer Widerstände bzgl. der benannten Belange
haben sich die Flächen, deren Entwicklung für den Planungshorizont 2040 am
ehesten denkbar erscheint, weiter reduziert.
Die nach der Prüfung am ehesten geeignet erscheinenden Bereiche werden in
Anlage 3 in spezifischen Steckbriefen vorgestellt und bewertet.
Zielkonflikte aufgrund landschaftsökologischer Erstbewertung
Dabei bestehen auch bei diesen Flächen deutliche Zielkonflikte mit
landschaftsökologischen und klimatischen Belangen.
Alle aufgeführten Flächen unterliegen dem Landschaftsschutz der
Landschaftspläne der Stadt Bonn. Da Landschaftsplanung kommunales
Satzungsrecht ist und damit der Beschlusskompetenz der Kommune unterliegt,
wurde dies, im Gegensatz bspw. zu FFH-Gebieten, nicht als hartes
Ausschlusskriterium gewertet. Ebenso liegen alle genannten Flächen im
Kernbereich des Integrierten Freiraumsystems (IFS 2012), das gemäß
Beschluss des Planungsausschusses (vgl. DS-Nr. 1313742) aus dem Jahr
2014 bei allen raumwirksamen Planungen im Rahmen des
Abwägungsprozesses einzubeziehen ist. Als Kernbereiche werden Flächen
beschrieben, auf denen eine weitere bauliche Entwicklung die Qualität und die
Quantität der Freiräume Bonns maßgeblich einschränken würde.
Hinzu kommt, dass im Falle einer Bebauung dieser Bereiche in großem
Umfang besonders schützenswerte Böden unwiderruflich zerstört würden.
Bei allen dargestellten Bereichen sind Zielkonflikte im Falle einer
baulichen Entwicklung vorhanden. Sofern künftig Bauleitpläne mit dem
Ziel einer wie auch immer gearteten Bebauung aufgestellt werden sollten,
wären Detailgutachten (insbesondere zu klimatischen und
landschaftsökologischen Belangen) zu erarbeiten und in die Abwägung
einzustellen.
Ergänzungen aufgrund des Gemeinsamen Gewerbeflächengutachtens
Zusätzlich zu diesen Flächen treten zwei Bereiche, die aufgrund des
gemeinsamen Gewerbeflächengutachtens, Drucksachen-Nr.: 1812270 als
geeignet für eine künftige gewerbliche Entwicklung eingestuft wurden und die
3 Landschaftsplanfestsetzungen, Naturdenkmale, gesetzlich geschützte / schutzwürdige
Biotope, Biotopverbundflächen, Streuobstwiesen, Hochwasserrisikogebiete /Bäche,
Vorkommen planungsrelevante Arten, Integriertes Freiraumsystem 2012,
Kompensationsflächenkataster, Gebietskulisse der Förderprojekte Chance 7 oder
Grünes C , schutzwürdige Böden
4 Im Rahmen der ZURES-Analyse (Zukunftsorientierte Vulnerabilitäts- und
Risikoanalyse als Instrument zur Stärkung der Resilienz von Städten und urbanen
Infrastrukturen, vgl. DS-Nr. 1811416)Seite 7 von 18

Seite 8
sich heute nicht in einem ASB oder GIB befinden. Dies sind die Flächen Nr. 2.1
westlich Dransdorf an der Stadtgrenze zu Alfter sowie der Bereich 6 westlich
Geislar / Niederkasseler Straße. Hier schlägt die Verwaltung einen ASB vor. In
einem ASB können Gewerbegebiete entwickelt werden. Industrielle Nutzungen,
die ein GI erfordern, sind hier nicht möglich. Vor allem im Fall von Geislar ist
perspektivisch eine Kombination mit weiteren Wohn- und gemischten
Nutzungen denkbar.
siehe Anlage 1 Vorschlag der Verwaltung zur Abgrenzung des ASB (Stand
02.07.2019)
Vorschlag zu künftigen ASB-Darstellungen im Regionalplan
Im Zuge der Überarbeitung des Regionalplanes besteht die zentrale
kommunale Aufgabe darin, diejenigen Flächen zu identifizieren und zu
benennen, die für die künftige Wohnraumversorgung der Bevölkerung und die
Versorgung mit Arbeitsplätzen erforderlich sind.
Ziel war dabei die weitere Eingrenzung auf Flächen, deren siedlungsräumliche
Nutzung in den nächsten 20 Jahren denkbar erscheint. Dabei geht es nicht
darum, konkrete Vorschläge für kurz- und mittelfristige Entwicklungen
anzustoßen, sondern darum, sich kommunale Handlungsspielräume zu
eröffnen und zu bewahren. Die Entwicklung der Flächen unterliegt vollständig
der kommunalen Planungshoheit im Rahmen der Bauleitplanung. Daher liegt
die weitere Entwicklung in vollem Umfang in der Hand der Stadt Bonn. Die
Darstellung im Regionalplan schließt auch nicht aus, dass eine Bebauung
aufgrund von detaillierteren Untersuchungen nicht (weiter)verfolgt wird.
Die in der Anlage 1 dargestellten und im Folgenden näher beschriebenen
Flächen schlägt die Verwaltung zur Benennung für die künftige ASB-
Darstellung im überarbeiteten Regionalplan vor. Dies bedeutet nicht
automatisch, dass diese Flächen im überarbeiteten Regionalplan als ASB
dargestellt werden. Sie gehen dann aber in die weitere Überarbeitung des
Regionalplanes durch die Bezirksregierung ein.
Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, die Fläche
Klosteracker in Auerberg im Allgemeinen Siedlungsbereich zu belassen
und den Beschluss zur Rücknahme dieses Bereichs aufzuheben.Seite 8 von 18

Seite 9
Die hier vorgeschlagenen Bereiche umfassen insgesamt eine Fläche von ca.
266 ha unbebauter Fläche. Damit wird der durch den aktuellen Regionalplan
ungedeckte Bedarf von ca. 700 ha weit unterschritten. Der ermittelte Bedarf
könnte also selbst bei vollständiger Bebauung der vorgeschlagenen Bereiche
nicht gedeckt werden.
Bedarf lt. Bezirksregierung 880 ha
abzgl. Reserven 180 ha
Diff. 700 ha
Vorschlag ASB-Darst. 266 ha
‚Ungedeckter‘ Bedarf 434 ha (62%).
Es ist jedoch nicht davon auszugehen, dass die hier vorgeschlagenen
Flächen im Falle einer Darstellung im Regionalplan vollständig bebaut
werden. Grünflächen, Ausgleichsflächen etc. wären in Abzug zu bringen.
Anlage/n
1 Abgrenzung des ASB ohne Regionalplan (öffentlich)
2 Abgrenzung des ASB mit Regionalplan (öffentlich)
3 Steckbriefe (öffentlich)Seite 9 von 18

0 500 1.000 1.500 2.000250
m
Z:\61-1\61-11\4_GIS_Projekte\Regionalplan\190902_Vorschlag_ASB_mit_Regionalplan.mxd boekelsschmidt 20.11.2019
6
2.1
2
3
1
4
5
Vorschlag der Verwaltung zur Abgrenzung des ASB
(Stand 02.07.2019)
1:25.000
Datengrundlage:
Geobasisdaten, © Amt für Bodenmanagement und Geoinformationen
Vorschlag ASB-Flächen © Stadtplanungsamt (Jun. 2019)
Regionalplan: BezReg. Köln (Nov. 2017)
Stadtgrenze
zusätzliche Fläche aus Gutachten
Vorschlag Abgrenzung ASB (61-1)
Legende
±Seite 10 von 18

0 500 1.000 1.500 2.000250
m
Z:\61-1\61-11\4_GIS_Projekte\Regionalplan\190902_Vorschlag_ASB_mit_Regionalplan.mxd boekelsschmidt 20.11.2019
6
2.1
2
3
1
4
5
Vorschlag der Verwaltung zur Abgrenzung des ASB
(Stand 02.07.2019)
1:25.000
Datengrundlage:
Geobasisdaten, © Amt für Bodenmanagement und Geoinformationen
Vorschlag ASB-Flächen © Stadtplanungsamt (Jun. 2019)
Regionalplan: BezReg. Köln (Nov. 2017)
Stadtgrenze
zusätzliche Fläche aus Gutachten
Vorschlag Abgrenzung ASB (61-1)
Straßen für den vorwiegend großräumigen Verkehr - Bestand, Bedarfsplanmaßnahmen
ï ï ï ï Straßen für den vorwiegend großräumigen Verkehr - Bedarfsplanmaßnahmen ohne räumliche Festlegung
Straßen für den vorwiegend großräumigen Verkehr - Bedarfsplanmaßnahmen ohne räumliche Festlegung
ï ï ï ï ïï Straßen für den vorwiegend überregionalen und regionalen Verkehr - Bedarfsplanmaßnahmen ohne räumliche Festlegung
! ! ! Sonstige regionalplanerisch bedeutsame Straßen (Bedarf und Planung)
Schienenwege für den Hochgeschwindigkeitsverkehr und sonst. großräumigen Verkehr - Bestand, Bedarfsplanmaßnahmen
Schienenwege für den überregionalen und regionalen Verkehr - Bestand, Bedarfsplanmaßnahmen
ï ï ï ï ïï Schienenwege für den überregionalen und regionalen Verkehr - Bedarfsplanmaßnahmen ohne räumliche Festlegung
Sonstige regionalplanerisch bedeutsame Schienenwege (Bedarf und Planung)
Sonstige regionalplanerisch bedeutsame Schienenwege (Grobtrasse)
Fließgewässer
Zeitlinien des Braunkohlentagebaues
Überschwemmungsbereiche
ÕÕÕÕÕÕÕÕ
ÕÕÕÕ Freiraumbereiche mit sonstiger Zweckbindung
ÕÕÕÕÕÕÕÕ
ÕÕÕÕ Bereiche für Sicherung und Abbau oberflächenn. Bodenschätze
##
####
##### Aufschüttungen und Ablagerungen
Bereiche für den Schutz der Natur
Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung
Regionale Grünzüge
Bereiche für den Grundwasser- und Gewässerschutz
Lärmschutzgebiete gem. LEP Schutz vor Fluglärm
Allgemeine Siedlungsbereiche
ÕÕÕÕÕÕÕÕ
ÕÕÕÕ ASB für zweckgebundene Nutzungen
Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzung
GIB für flächenintensive Großvorhaben
ÕÕÕÕÕÕÕÕ
ÕÕÕÕ GIB für zweckgebundene Nutzung
Bahnbetriebsflächen
Flugplätze
Oberflächengewässer
Waldbereiche
Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche
Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche mit sonstigen Zweckbindungen
Waldbereiche mit sonstigen Zweckbindungen
Oberflächengewässer mit sonstigen Zweckbindungen
Legende
±Seite 11 von 18

Steckbriefe zu den möglichen verbleibenden Suchräumen
siehe Anlage 2 Vorschlag der Verwaltung zur Abgrenzung des ASB mit Re-
gionalplan (Stand 02.07.2019)
1 Lannesdorf
1.Suchraum mit Regionalplan 2. Suchraum mit DGK5 3. Suchraum Lage im Stadtplan
Suchraum 1 Lannesdorf
Landschaftsplan Landschaftsplan Kottenforst
Naturdenkmale Hohlwege
Biotopschutz schutzwürdige Biotope
Biotopverbundfläche ja
Streuobstwiesen ja
Hochwasserrisikogebiet Bäche nein
Bäche nein
Artenschutz ja
Integriertes Freiraumsystem
2012
Kernbereich
Kompensationsflächenkataster Ja
Bioklimatische Bewertung (ZU-
RES)
B = hohe bioklimatische Bedeutung,
Böden besonders schutzwürdige, fruchtbare Böden
Größe(Suchraum) 48,8 ha
Fazit
Die Fläche hat eine hohe naturschutzfachliche und bioklimatische Be-
deutung. Eine siedlungsräumliche Nutzung im Anschluss der vorhandenen
Bebauung unter Beibehaltung der geschützten Hohlwege, Streuobstwiesen
(sofern noch vorhanden) und hochwertigen Biotoptypen als Grünverbin-
dungen, erscheint grundsätzlich denkbar.Seite 12 von 18

2 Lessenich-Messdorf
1. Suchraum mit Regionalplan 2. Suchraum mit DGK5 3.Suchraum Lage im Stadtplan
Landschaftsplan Landschaftsplan Kottenforst
Naturdenkmale nein
Biotopschutz ja
Biotopverbundfläche ja
Streuobstwiesen ja
Bäche ja
Hochwasserrisikogebiet Bäche grenzt im Bereich Gut Ostler an das ge-
setzlich festgesetzte Überschwemmungsge-
biet Bäche heran
Artenschutz ja
Planungsrelevante Arten ja
Integriertes Freiraumsystem
2012
Kernbereich
Kompensation ja
Gebietskulisse Grünes C ja
Bioklimatische Bewertung
(ZURES)
B = hohe bioklimatische Bedeutung
Boden besonders schutzwürdige, fruchtbare Böden
Größe(Suchraum) 119 ha (ca. 97 ha ohne vorhandene Bebau-
ung)
Fazit
Messdorf ist im bisherigen Regionalplan nicht als Allgemeiner Sied-
lungsbereich (ASB) dargestellt. Bei der Neuaufstellung sollte Messdorf
mit aufgenommen werden mit der Möglichkeit zur Erweiterung bestehender
Siedlungsflächen. Die Erweiterung kann sich im Osten bis an den Alten
Bach, unter Berücksichtigung der Biotopverbindungen, im Westen bis an
die Stadtgrenze und im Norden und Süden an die bestehenden ASB an-
schließen. Die Fläche hat eine hohe naturschutzfachliche und bioklima-
tische Bedeutung.Seite 13 von 18

2.1 Dransdorf-West
1. Suchraum mit Regionalplan 2. Suchraum mit DGK5 3.Suchraum Lage im Stadtplan
Landschaftsplan Landschaftsplan Kottenforst
Naturdenkmale nein
Biotopschutz nein
Biotopverbundfläche Nein
Streuobstwiesen ja
Hochwasserrisikogebiet Bäche nein
Bäche nein
Artenschutz ja
Integriertes Freiraumsystem
2012
Kernbereich
Kompensation ja
Gebietskulisse Grünes C ja
Bioklimatische Bewertung (ZU-
RES)
C = sehr hohe bioklimatische Bedeutung,
Boden Besonders schutzwürdige, fruchtbare Böden
Größe(Suchraum) 20 ha
Wasserschutzgebiet ja
Fazit
Der Bereich entlang der Stadtgrenze zu Alfter grenzt im Norden an das
bestehende Gewerbegebiet am Saime-Genc-Ring und im Süden an den Vorge-
birgsbahnweg an.
Dieser Bereich westlich von Dransdorf ist durch landwirtschaftliche
Flächen, teilweise mit spezialisierter Intensivnutzung, geprägt.
Der Suchraum hat eine hohe artenschutzrechtliche und eine sehr hohe
bioklimatische Bedeutung (Teil einer Kaltluftleitbahn).
Die ausgewiesene Fläche liegt im Trinkwasserschutzgebiet Urfeld in der
Zone IIIB. Eine weitere Bebauung und eine damit einhergehende Versie-
gelung und die Schaffung von potenziellen Schadstoffeintragsquellen
gefährden die langfristige Sicherung der Trinkwassergewinnung.Seite 14 von 18

3 Oberholtorf
1. Suchraum mit Regionalplan 2. Suchraum mit DGK5 3.Suchraum Lage im Stadtplan
Landschaftsplan Landschaftsplan Ennert
Naturdenkmal nein
Biotopschutz nein
Biotopverbundfläche angrenzend
Gebietskulisse Chance 7 ja
Streuobstwiesen ja(1994)
Hochwasserrisikogebiet Bäche nein
Bäche ja
Artenschutz ja
Integriertes Freiraumsystem
2012
Kernbereich
Kompensation ja
Bioklimatische Bewertung (ZU-
RES)
Freiflächen B = hohe bioklimatische Bedeu-
tung
Böden besonders schutzwürdige, fruchtbare Böden
Größe(Suchraum) 59 ha ( ca. 10 ha ohne vorhandene Bebau-
ung)
Fazit
Die bestehenden Siedlungsbereiche Oberholtorf, Unterholtorf und Ungar-
ten sind im bisherigen Regionalplan nicht als ASB dargestellt. Diese
Ortsteile sollten mit einer mäßigen Arrondierungsmöglichkeit in den
neuen Regionalplan aufgenommen werden. Naturschutzfachliche und -
rechtliche Restriktionen schränken eine großzügigere Erweiterung ein.Seite 15 von 18

4 Hoholz
1. Suchraum mit Regionalplan 2. Suchraum mit DGK5 3.Suchraum Lage im Stadtplan
Landschaftsplan Landschaftsplan Ennert
Naturdenkmal nein
Biotopschutz nein
Biotopverbundfläche nein, südlich von Hoholz angrenzend
Streuobstwiesen ja
Hochwasserrisikogebiet Bäche nein
Bäche ja
Artenschutz nein(angrenzend)
Integriertes Freiraumsystem
2012
Kernbereich
Kompensation Nein
Bioklimatische Bewertung (ZU-
RES)
A = Entwicklung mit optimierenden Maß-
nahmen möglich /
B = hohe bioklimatische Bedeutung,
Böden besonders schutzwürdige, fruchtbare Bö-
den
Größe(Suchraum) 45 ha ( ca. 40 ha ohne vorhandene Bebau-
ung)
Fazit
Dieser Suchraum weist in Teilbereichen eine geringe bioklimatische Be-
deutung auf – in dem Bereich um die ehemalige Landwirtschaftskammer
hingegen liegt eine hohe bioklimatische Bedeutung vor, weshalb dort
ein Detailgutachten erforderlich ist. Zu beachten ist die Biotopver-
bundfläche am Gellenbach und die vorhandene Streuobstwiese (Rückelwie-
se), mit naturschutzfachlich hoher Bedeutung. Eine Ausweisung als
Allgemeiner Siedlungsbereich könnte den Ortsteil Hoholz stärken.Seite 16 von 18

5 Gielgen
1. Suchraum mit Regionalplan 2. Suchraum mit DGK5 3.Suchraum Lage im Stadtplan
Landschaftsplan Landschaftsplan Ennert
Naturdenkmal nein
Biotopschutz nein
Biotopverbundfläche nein (im unmittelbaren Umfeld ja)
Artenschutz nein (im unmittelbaren Umfeld ja)
Streuobstwiesen ja, am Ortsrand Hoholz
Hochwasserrisikogebiet Bäche nein
Bäche südlich angrenzend
Integriertes Freiraumsystem
2012
Kernbereich
Kompensation ja
Bioklimatische Bewertung (ZU-
RES)
A = Entwicklung mit optimierenden Maßnah-
men möglich
Böden teilweise besonders schutzwürdige, frucht-
bare Böden
Größe(Suchraum) 12 ha
Fazit
Dieser Suchraum hat im Vergleich zu den anderen Suchräumen keine sehr
hohe bioklimatische Bedeutung. Die Flächen in der unmittelbaren Umge-
bung haben eine hohe naturschutzfachliche Bedeutung. Unter Beachtung
der randlich hochwertigen Bereiche ist eine Ausweisung als ASB – Flä-
che vorstellbar.Seite 17 von 18

6 Geislar östlich und westlich der der Niederkasseler Straße
1. Suchraum mit Regionalplan 2. Suchraum mit DGK5 3.Suchraum Lage im Stadtplan
Landschaftsplan Landschaftsplan Siegmündung
Naturdenkmale/Bodendenkmal ja (Bodendenkmal)
Biotopschutz ja(östlicher Rand)
Biotopverbundfläche ja
Streuobstwiesen ja
Gebietskulisse Grünes C ja
Bäche Nein (Vilicher Bach südlich angrenzend)
Hochwasserrisikogebiet Bäche nein
Überschwemmungsgebiet Rhein nein
(aber: Hochwasserrisikogebiet (HQ ext-
rem) und Hochwasser Rhein ab 11 m (Bon-
ner Pegel)
Artenschutz ja
Integriertes Freiraumsystem
2012
Kernbereich
Kompensation ja
Böden besonders schutzwürdige, fruchtbare Bö-
den
Klimatische Bewertung (ZURES) A = Entwicklung mit optimierenden Maß-
nahmen möglich
Größe(Suchraum) 38,9 ha
Wasserschutzgebiet ja
Fazit
Dieser Suchraum wird als ASB vorgeschlagen. Gleichzeitig wird dieser
Suchraum im Gewerbeflächengutachten als Gewerbestandort in Erwägung
gezogen.
Die ausgewiesene Fläche liegt im Trinkwasserschutzgebiet Meindorf in
der Zone IIIA.
Eine weitere Bebauung und eine damit einhergehende Versiegelung und
die Schaffung von potenziellen Schadstoffeintragsquellen gefährden die
langfristige Sicherung der Trinkwassergewinnung. Die Flächen in der
unmittelbaren Umgebung haben eine hohe naturschutzfachliche Bedeutung.
Unter Beachtung der randlich hochwertigen Bereiche ist eine Ausweisung
als ASB – Fläche vorstellbar.
Der Suchraum liegt im Vergleich zu anderen Suchräumen gut angebunden
an Autobahn und Landstraße.Seite 18 von 18

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Datenstand: 02.11.2026, 21:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de