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191065-14 · Beschlussvorlage

Überarbeitung des Regionalplanes

Nummer
191065-14
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
04.06.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 28.06.2021 Entscheidung federführend
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  1. 191065 Überarbeitung des Regionalplanes

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Beschlussvorlage
öffentlich
191065-14
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Überarbeitung des Regionalplanes
Beratungsfolge
Rat 24.06.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die nachfolgenden Flächen als neue
ASB-Flächen (Allgemeiner Siedlungsbereich) im Rahmen der
Regionalplanüberarbeitung der Bezirksregierung Köln zu melden:
 Fläche 2 Lessenich-Messdorf
 Fläche 2.1 Dransdorf-West
2. Die nördlich an Auerberg angrenzende Fläche Klosteracker soll nicht
mehr als Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt werden. Der
Beschluss vom 07.10.2010 des Rates, Punkt 6 (DS-Nr. 1011169EB28)
wird nicht aufgehoben. Die Stadt Bonn zieht die Beantragung der
Änderung des Regionalplanes in diesem Bereich nicht zurück.
Begründung
Der Beschlussvorschlag mit der DS-Nr. 191065 wurde von der
Bezirksvertretung Bonn in der Sitzung am 02.02.2021 ohne Votum mit
Maßgabe an den Rat verwiesen. Die Maßgabe sah vor, den Beschluss der
Bezirksvertretung Bonn vom 21.04.2020 (DS 200632 - Überarbeitung des
Regionalplanes) zu berücksichtigen, wonach gemäß Ziffer 2 der ursprünglichen
Beschlussvorlage der Klosteracker künftig nicht als allgemeiner
Siedlungsbereich dargestellt wird.
Im Hauptausschuss (anstelle des Rates gem. § 60 (2) GO NRW) wurde die
Beschlussvorlage der Verwaltung bei Anerkennung der Tagesordnung mit
Hinweis auf ein fehlendes Votum der Bezirksvertretung Bonn vertagt.
In dieser Beschlussvorlage werden daher die Beschlussvorschläge aus der
Bezirksvertretung Bonn zur Entscheidung durch den Rat aufgeführt. Es werden
ausschließlich die im Stadtgebiet Bonn liegenden Flächen zur
Beschlussfassung dargestellt, da über die Flächen in Bad Godesberg
und Beuel bereits vom Rat in der Sitzung am 01.09.2020 beschlossen wurde.
Die Beschlussvorlage mit allen dazugehörigen Stellungnahmen und
Änderungsanträgen (DS-Nr. 191065 bis 191065-10) wurde durch diese
Beschlussfassung erledigt. Eine weitere Beratung ist damit nicht mehr
erforderlich. Ausgenommen hiervon sind die Änderungsanträge 191065-11 AA
und 191065-12 AA.Seite 1 von 4
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- - -
Die Maßgabe der Bezirksvertretung Bonn wurde in deren Sitzung am
02.02.2021 von Stv. Frau Poppe-Reiners (RHEIN-GRÜN) mit folgender
persönlicher Erklärung eingebracht:
Stv. Frau Poppe-Reiners –Rheingrün- verbittet es sich, die Entscheidung über
die Maßnahmen im Regionalplan in den Haushalt ohne Votum in den Rat zu
verschieben vor dem Hintergrund, dass die nächste Ratssitzung aus
pandemischen Gründen nur in der Besetzung des Hauptausschusses
stattfinden werde und Rhein-Grün dort nicht vertreten sei. Sie weist darauf hin,
dass die Bezirksvertretung Bonn in der Vergangenheit – insbesondere in Bezug
auf die Zukunft des Klosterackers – anders entschieden habe als hier
wiedergegeben. Insofern sei es sinnvoll, dass der Beschluss zwar ohne Votum
sei, den Klosteracker aber ausdrücklich ausschließe.
- - -
Der ursprüngliche Beschlussvorschlag lautete:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die nachfolgenden Flächen 1-6 als neue
ASB-Flächen (Allgemeiner Siedlungsbereich) im Rahmen der
Regionalplanüberarbeitung der Bezirksregierung Köln zu melden.
2. Die nördlich an Auerberg angrenzende Fläche Klosteracker soll zur
Wahrnehmung kommunaler Handlungsspielräume als Flächenreserve
weiterhin als Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt bleiben. Der
Beschluss vom 07.10.2010 des Rates, Punkt 6 (DS-Nr. 1011169EB28)
wird aufgehoben. Die Stadt Bonn zieht die Beantragung der Änderung
des Regionalplanes in diesem Bereich zurück. Dies bedeutet noch
keine Zustimmung zur Vorbereitung einer Bauleitplanung für diesen
Bereich. Die Beschlussfassung zur Einleitung entsprechender
Untersuchungen bleibt vorbehalten.
- - -
Die Verwaltung hatte zu den im Beschlussvorschlag genannten Flächen bereits
wie folgt Stellung genommen (DS-Nr.: 191065-9 ST):
Fläche 2 Lessenich-Messdorf:
Im Hinblick auf die Fläche 2 wird die Ausweisung von ASB für die bereits
bebauten Siedlungsflächen und als Ortsarrondierung im Westen der Meßdorfer
Straße vorgeschlagen.
Insbesondere der westliche, unbebaute Bereich der Martin-Legros-Straße/Auf
dem Tonnenpfad bietet sich in einem etwa 200m breiten Streifen von derSeite 2 von 4
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Gielsdorfer Straße, über den Burgweg in Richtung der Alfterer Straße
hinsichtlich einer Erschließung an (ca. 12 ha, s. Anhang Abbildung 1 zur
Flächenabgrenzung 2).
Diese Bereiche liegen nicht innerhalb von Biotopverbundsflächen oder
schutzwürdigen Biotopen. Nach der ZURES-Bewertung sind dies Bereiche mit
einer hohen bioklimatischen Bedeutung (Kategorie B, Detailgutachten im Falle
kommunaler Bauleitplanung erforderlich). In den genannten Bereichen sind
keine Flächen mit Kompensationsmaßnahmen vorhanden, jedoch ein Bereich
mit Streuobstwiese (2017), den es zu berücksichtigen gilt. Innerhalb einer ASB-
Fläche ist durch einen ausreichend breiten Grünzug die Vernetzung des
Meßdorfer Feldes mit den westlichen Freiräumen weiterhin möglich.
Des Weiteren ist die Ausweisung von ASB in einem Bereich zwischen der
Meßdorfer Straße, Auf dem Tonnenpfad und der Elisabeth-Enseling-Straße
unter Berücksichtigung der vorhandenen Kompensationsmaßnahme (SPE
Obstwiese „Auf dem Tonnenpfad“) denkbar, da dieser eine geringe bis mittlere
bioklimatische Bedeutung aufweist (Kategorie A = Bebauung mit optimierenden
Maßnahmen vertretbar).
Mit Ausnahme der bereits bebauten Bereiche ist das Gebiet im gültigen
Regionalplan der Bezirksregierung Köln mit den Freiraumfunktionen
„Regionaler Grünzug“ und „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten
Erholung“ dargestellt. Zudem ist das Gebiet mit der Freiraumfunktion
„Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“ ausgewiesen.
Das aktuelle Plankonzept der Bezirksregierung stellt diesen Bereich ebenfalls
mit der Freiraumfunktion „Regionaler Grünzug“ dar.
Fläche 2.1 Dransdorf-West:
Dem „Fachgutachten Gewerbe- und Industrieflächen-Bonn und RSK“ folgend,
regt die Verwaltung an, innerhalb der Fläche 2.1 den Bereich zwischen
Vorgebirgsbahnweg und Im Haeringsthal als ASB mit einer gewerblichen
Nutzung auszuweisen. Dieser Bereich könnte nach Norden und Süden über die
Grootestraße erschlossen werden. Angrenzend an das Gewerbegebiet am
Saime-Genc-Ring wäre nach Norden zur Straße Im Haeringsthal eine Tiefe von
ca. 160m und nach Süden von ca. 600m denkbar (ca. 19 ha, s. Anhang
Abbildung 2 zur Flächenabgrenzung 2.1).
Die ZURES-Bewertung weist für den Bereich eine sehr hohe bioklimatische
Bedeutung aus. Der Bereich südlich der Grootestraße ist mit einer punktuellen
Kompensationsmaßnahme sowie Streuobstwiesen (1994) belegt, welche zu
berücksichtigen sind.
Hinweis: Die Fläche liegt am südlichen Rand des Trinkwasserschutzgebiets
Urfeld in der Schutzzone III B. Diese weitere Schutzzone soll den Schutz vor
weitreichenden Beeinträchtigungen besonders durch nicht oder nur schwer
abbaubare chemische oder radioaktive Verunreinigungen gewährleisten.
Ebenso gelten differenzierte Vorschriften für unbehandeltes oder behandeltes
Niederschlagswasser. Der generelle Ausschluss einer Bebauung ist damit nicht
verbunden. (In Schutzzone I hingegen ist außer der Aufrechterhaltung der
Gewinnung jegliche Nutzung verboten. Dementsprechend ist der Bereich nur
dem Betreiber zugänglich.1 Für Schutzzone II bestehen einzelne
1 LANUV: Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete. AbrufbarSeite 3 von 4
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Nutzungsbeschränkungen. Das Errichten, Erweitern oder wesentliche Ändern
oder die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen ist zudem verboten.2)
Im gültigen Regionalplan der Bezirksregierung Köln ist die Fläche mit den
Funktionen „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“, „Regionaler Grünzug“
sowie „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung“ dargestellt.
Außerdem befindet sich dieser Bereich in einem Gebiet, welcher eine sonstige
Zweckbindung (Agrarbereich mit spezialisierter Intensivnutzung) besitzt.
Die Fläche ist im aktuellen Plankonzept der Bezirksregierung mit der
Freiraumfunktion „Regionaler Grünzug“ dargestellt.
- - -
Die Verwaltung hatte in der DS-Nr. 191065-9 ST weitere
Konkretisierungsvorschläge hinsichtlich der vorgeschlagenen Potentialflächen
erarbeitet und daraus Empfehlungen zu einer modifizierten Beschlussfassung
abgeleitet. Diese wurden zur besseren Übersichtlichkeit der von den
Bezirksvertretungen beschlossenen Empfehlungen in DS-Nr. 191065-10 ST mit
den jeweiligen Einschätzungen der Verwaltung zusammengestellt.
- - -
Die Verwaltung weist darauf hin, dass zu Ziffer 2 der Vorlage der Ausschuss für
Planung, Verkehr und Denkmalschutz am 22.04.2020 eine ablehnende
Empfehlung gegeben hat.
Anlage/n
Keine
unter: https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/wasser/wasserversorgungtrinkwasser/trinkwasserschutzg
ebiete/
2 Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die
Gewässer im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Urfeld des
Wasserbeschaffungsverbandes Wesseling-Hersel (Wasserschutzverordnung Urfeld)
vom 24. Mai 1994 einschließlich der 1. und 2. Änderung. Abrufbar
unter: https://www.bornheim.de/fileadmin/dokumente/_leben-
familie/Soziales_und_Gesellschaft/Umwelt/WSG-VO2005.pdfSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 10:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de