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191065-11 AA · Änderungsantrag

Überarbeitung des Regionalplanes Antrag zur Vorlage 191065

Nummer
191065-11 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
15.03.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Rates 28.06.2021 Entscheidung federführend
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  1. 191065 Überarbeitung des Regionalplanes

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Änderungsantrag
öffentlich
191065-11 AA
Antragsteller/in:
Hartwig Lohmeyer, Brigitta Poppe-Reiners
04.02.2021
Überarbeitung des Regionalplanes
Antrag zur Vorlage 191065
Beratungsfolge
Rat 04.02.2021 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
a. Alle im Stadtbezirk Bonn von der Verwaltung vorgeschlagenen Flächen
werden abgelehnt.
b. Die Verwaltung wird beauftragt, vor einer weiteren Meldung von neuen
Flächen zur Begründung ihrer Stellungnahme gegenüber der Bezirksregierung
Köln das Wohnungsbaupotenzial auf bereits versiegelten Flächen zu eruieren
und überschlägig zu beziffern. Dabei sollen insbesondere auf folgende Aspekte
eingegangen werden:
1. Aufstockungspotential, auch von Büro- und Verwaltungsgebäuden,
eingeschossiger Einzelhandel, Discountern und Märkten bei Erhalt der
Verkaufsflächen
2. Die beschlossene DS 1711160 „Lebensraum KitA und Schule auch am
Nachmittag: zusätzliche Wohnnutzung möglich machen“, umzusetzen und die
notwendigen Änderungen des Planungsrecht zu implementieren
3. Leerstand, der städtischen Liegenschaften (siehe hierzu Liste der DS
1811487, DS 200359)
4. Die Nutzung von Konversionsflächen 5. Die Verwaltung führt mit der BIMA,
dem BEV, dem BLB, der Universität und weiteren großen Immobilienbesitzern
Gespräche über Leerstände und in der Folge über Kaufangebote, Umwandlung
und Nutzung für Wohnraum
6. Eruierung des Potentials von Werkswohnungsbau der in Bonn ansässigen
großen Unternehmen und Behörden
7. Das Potential zur Umwandlung von Garagenhöfen und Großparkplätzen in
WohnungsbauflächenSeite 1 von 3

Seite 2
Zu berücksichtigen sind die Ergebnisse der "Demographieorientierten
Potentialanalyse des Bonner Wohnungsmarktes (DS 200651 Vergabe eines
Auftrages an Empirica).
Begründung
Zu a)
Schwerwiegende Umweltaspekte, insbesondere, dass alle der
vorgeschlagenen Flächen im Kernbereich des IFS und als LSG ausgewiesen
sind sprechen gegen eine perspektivische Bebauung. Drei der
vorgeschlagenen Gebiete (Gebiet 2,2.1,5) liegen im Grünen C – welches mit
18,6 Mio. € Fördergelder insgesamt bezuschusst wurde. Es erscheint
widersprüchlich, dass die Stadt Geld erhalten hat, um Flächen zur Erholung
und zum Erhalt der Natur freizuhalten, um sie im Anschluss als mögliche
Bebauungsgebiete auszuweisen. Ein weiteres Gebiet (Gebiet 3) liegt im
Bundesförderprogramm Chance 7 (siehe DS 1812226) – auch hier sind
Fördergelder geflossen.
Zu b)
Der Bedarf nach zusätzlichem Wohnraum in der Rheinschiene ist unbestritten.
Bevor ökologisch wertvolle und für die Naherholung wichtige Freiflächen als
potentielles Bauland ausgewiesen werden, müssen alle anderen Schritte zur
Gewinnung von Wohnraum ausgeschöpft werden.
Im Stadtgebiet gibt es umfangreichen Leerstand, der sich sowohl auf die
städtischen Liegenschaften bezieht als auch auf andere große
Immobilienbesitzer. Die Stadt hat im laufenden Doppelhaushalt einen Etat von
5 Mio. € um Grundstücke oder Immobilen anzukaufen. Dieser wurde bislang
nicht ausgeschöpft. Auch der Beschluss DS 1711160 „zusätzlicher Wohnraum
bei Kita und Schulen“ wurde bislang noch nicht in die Tat umgesetzt. Die dafür
notwendigen Änderungen von Planungsrecht setzt die Verwaltung zeitnah um.
Weitere Versiegelungsflächen, oder unzureichend genutzter überbauter Raum,
wird die Verwaltung durch Gespräche und Ankaufangebote versuchen, für
Wohnraum zu akquirieren.
Auch die Mitteilungsvorlage „Wohnbaulandaktivierung“ DS 1912433, ergibt in
einer ersten Nachverdichtungsanalyse 57 Freiflächen, von denen durch eine
Ämterüberprüfung bereits 29 Flächen durch erhebliche Umweltbelange
ausgeschlossen wurden. Die durch die Verwaltung nun vorgestellten sechs
Steckbriefe für potentielles Bauland befinden sich alle auf unversiegelten
Flächen, von denen alleine drei Flächen wertvolle Trittsteinbiotope darstellen
und zwei weitere im Kernbereich des IFS liegen. Daher ist die sinnvolle
Wohnbaulandaktivierung entsprechend der oben aufgeführten Kriterien prioritär
durchzuführen.Seite 2 von 3

Seite 3
Bereits 2019 hat die TU Darmstadt eine umfangreiche Studie veröffentlicht
(„Wohnraumpotenziale in urbanen Lagen, Aufstockung und Umnutzung von
Nichtwohngebäuden“). Auftraggeber dieser Studie waren zahlreiche
Baustoffhersteller, Haus und Grund, Architektenkammer,
Bundesingenieurkammer, Bundesverband der
Wohnungsimmobilienunternehmen u.v.m. Alleine diese Studie ermittelte
bundesweit ein Wohnungspotenzial von 2,3 – 2,7 Mio. Wohnungen.
Vor einer weiter voranschreitenden Bebauung von lebenswichtigen Freiflächen
müssen die beschriebenen alternativen Möglichkeiten vollständig ausgeschöpft
werden.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 08:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de