191031-2 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Im Wingert; Offenlegung des Engelsbaches
Kerndaten
- Nummer
- 191031-2 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 04.05.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz Empfehlung
- Sitzung des Hauptausschusses Entscheidung federführend
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 191031-2 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda Dezernat: Dez. III Im Wingert; Offenlegung des Engelsbaches Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 20.05.2020 Empfehlung Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 27.05.2020 Empfehlung Hauptausschuss 10.06.2020 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Bei einer Untersuchung der rund 580 Meter Bachverrohrung des Engelbachs zwischen dem Dükeroberhaupt in der Clemens-August-Straße (auf Höhe der Hausnummer 39) und dem Einlauf in die Verrohrung an der Straße Im Wingert wurden zahlreiche Schäden festgestellt. Ein daraufhin eingeholtes Standsicherheitsgutachten zeigte einen kurz- bis mittelfristigen Handlungsbedarf auf. Neben einem Sanierungskonzept zur Erneuerung der Verrohrungen wurde die Machbarkeit einer Bachoffenlegung entlang der Trierer Straße zwischen der Straße Im Wingert und dem Clemens-August-Platz bereits untersucht. Zu 1.: Die Offenlage des Baches in der Grünfläche neben dem Gehweg ist auf ca. 80 Metern möglich. Der angehängte Lageplan zeigt die mögliche Trasse eines offenen Bachverlaufs im Grünstreifen südöstlich der Trierer Straße. Hier soll im Sinne der Zielsetzungen der Wasserrahmenrichtlinie und geltendem Wasserrecht (Wasserhaushaltsgesetz) ein offener Bachlauf mit entsprechender Ufergestaltung hergestellt werden. Für die Querung der Straße Im Wingert, bis zur Offenlage, bedarf es einer neuen Verrohrung. Der heutige Sohlabsturz von 1,4 m kann beseitigt werden, um damit die Durchgängigkeit für Organismen deutlich zu verbessern. Für den Bachlauf mit seinen Ufern und einem Gewässerrandstreifen werden ausschließlich städtische Flächen genutzt, sodass kein Grunderwerb für diese Maßnahme getätigt werden muss. Die Offenlage ist zudem leistungsfähig genug, um im Hochwasserfall den Abfluss abzuführen, der vom oberhalb gelegenen Hochwasserrückhaltebecken im Melbbad als Drosselabfluss abgegeben wird. Die parallel verlaufende, sanierungsbedürftige Bachverrohrung kann somit in dieser Variante aufgegeben werden. Eine Alternative zur Offenlegung wäre die Sanierung der vorhandenen Verrohrung im Gehweg entlang der Trierer Straße. Der Abschnitt im Bereich der Poppelsdorfer Gastro-Meile muss möglichst zeitnah saniert werden. Die Sanierung der Verrohrung darüber bis zum Clemens-August-Platz erfolgt als zweiter Bauabschnitt.Seite 1 von 4 Seite 2 Eine Offenlage könnte sich nach Durchführung eines wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens als letzter Bauabschnitt anschließen. In den Haushalten 2021/22 und 23 werden entsprechende Mittel eingebracht (900.000 €). Der Bereich zwischen Trierer Straße, Clemens-August-Platz, Nachtigallenweg und Im Wingert, im Ortsteil Poppelsdorf, liegt im Landschaftsschutzgebiet L 2.4 „Freiräume um Lengsdorf, Ippendorf und Venusberg“ des Landschaftsplans Kottenforst. Als Entwicklungsziel sieht der Landschaftsplan „Anreicherung bzw. ökologische Aufwertung einer im ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen“ vor. Die Offenlegung des Engelsbachs in diesem Abschnitt entspricht den Zielen der Landschaftsplanung und wird daher aus naturschutzfachlicher Sicht ausdrücklich begrüßt. Der für die Offenlegung des Engelsbaches vorgesehene Bereich ist teilweise von einer anthropogenen Geländeveränderung betroffen, die im Altlastenkataster der Bundesstadt Bonn unter der Ziffer 7620-019 erfasst ist. Hierbei handelt es sich um einen verschütteten ehemaligen Mühlengraben. Von ca. 1330 bis ca. 1896 befand sich in diesem Bereich die untere Poppelsdorfer Mühle mit einem Mühlenteich und einem offenen Bachlauf. Ab ca. 1906 erfolgten der Abbruch der Mühle, die Stilllegung des Mühlenteiches und die Umleitung des Baches. In den Unterlagen sind der Mühlenteich ab 1910 und das Bachbett ab 1945 nicht mehr verzeichnet. Untersuchungen sind in diesem Bereich bislang nicht vorgenommen worden. Die Ablagerungsmächtigkeit kann anhand der Unterlagen auf mehrere Meter prognostiziert werden. Angaben über die Zusammensetzung der verfüllten Materialien liegen nicht vor. Luftbilder belegen zudem, dass im Plangebiet Bombentrichter vorlagen. Vor einer Umnutzung im Bereich der anthropogenen Geländeveränderung ist hier eine nutzungsbezogene Altlastuntersuchung durchzuführen. Zu 2.: Die Vorentwurfsplanung kann kurzfristig zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Zu 3. und 4. Die Prüfung von ökologischen Aufwertungsmaßnahmen im Rahmen der Offenlegung des Engelsbaches erfolgt im weiteren Planverfahren. Die Beschlüsse hierzu werden ebenfalls im Verlauf der Gesamtplanung vorbereitet und beraten. Die im Landschaftsschutzgebiet gelegene Fläche ist ein Teil des LANUV- Biotopverbundsystems „Kottenforstrand und Hangbereiche von Hardtberg, Brüser Berg und Kreuzberg“ mit besonderer Bedeutung für den Biotopverbund. Sie hat damit bereits eine hohe Wertigkeit für Natur, Landschaft und Artenschutz. Ob die Fläche durch weitere Maßnahmen, zusätzlich zur Renaturierung des Bachs, naturschutzfachlich aufgewertet werden kann, ist im weiteren Verfahren zu prüfen.Seite 2 von 4 Seite 3 Anlage/n 1 Lageplan (öffentlich)Seite 3 von 4 Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de