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191031 · Antrag

Im Wingert; Offenlegung des Engelsbaches

Nummer
191031
Art
Antrag
Veröffentlicht
17.12.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 17.12.2019
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 10.06.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz 03.06.2020 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 27.05.2020 Empfehlung
  3. Sitzung des Hauptausschusses 10.06.2020 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 61 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 191031-09 BBB-Anfrage: Im Wingert; Offenlegung des Engelsbaches
  2. 191031-07 BBB-Anfrage Im Wingert; Offenlegung des Engelsbaches
  3. 191031-2 ST Im Wingert; Offenlegung des Engelsbaches
  4. 191031-08 ST BBB-Anfrage Im Wingert; Offenlegung des Engelsbaches
  5. 191031-05 Im Wingert; Offenlegung des Engelsbaches BBB-Antrag zur Vorlage 191031
  6. 191031-10 ST Stellungnahme der Verwaltung zur Großen Anfrage des BBB (DS191031-09): Im Wingert; Offenlegung des Engelsbaches
  7. 191031-03 Im Wingert; Offenlegung des Engelsbaches BBB-Anfrage zur Vorlage 191031
  8. 191031-04 ST Im Wingert; Offenlegung des Engelsbaches BBB-Anfrage zur Vorlage 191031
  9. 191031-1 ST Im Wingert; Offenlegung des Engelsbaches
  10. 191031-06 ST Im Wingert; Offenlegung des Engelsbaches

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Text anzeigen (3.843 Zeichen)
Antrag
öffentlich
191031
Im Wingert; Offenlegung des Engelsbaches
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 09.01.2020 Empfehlung
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
22.01.2020 Empfehlung
Hauptausschuss 30.01.2020 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
1. den Engelsbach, der unterhalb des Kreisverkehrs Im Wingert/Trierer Straße
kanalisiert im Gehweg der Trierer Straße verläuft, offenzulegen und in die
Fläche zu verlegen, die im rechtskräftigen Bebauungsplan 7620-99 als „Private
Grünfläche zur landwirtschaftlichen Nutzung“ ausgewiesen ist.
2. die dafür erforderliche Planung kurzfristig vorzulegen.
3. noch in dieser Wahlperiode des Stadtrats die notwendigen Beschlüsse
vorzulegen, um in Umsetzung einer städtebaulichen Grundsatzentscheidung
den gesamten Bereich zwischen Clemens-August-Platz, Nachtigallenweg, Im
Wingert und Trierer Straße über die Offenlage des Engelsbaches hinaus als
Landschaftsschutzgebiet (Bestandteil des Landschaftsplanes Kottenforst)
anzureichern und ökologisch aufzuwerten und dieses Ziel planungsrechtlich
umsetzen zu können.
4. zu prüfen, wie die Umsetzung dieser Zielsetzung durch Ausweisung dieses
Teilbereiches des Landschaftsplanes Kottenforst als Ausgleichsfläche
unterstützt werden kann.
Begründung
Das Verfahren zugunsten der Investoren-Planung mit Bebauungsplan Nr. 6420-1 „Im
Wingert“ ist mit einstimmigem Beschluss des Planungsausschusses vom 12.12.2018
eingestellt worden. Damit wurde aber auch nicht mehr über den Vorschlag der
Verwaltung entschieden, das Verfahren unter folgender Maßgabe weiter zu betreiben
(DS 1712513NV4):
„c. Die Planungen zur möglichen Offenlegung des Engelsbaches sind in das
Bebauungsplanverfahren einzubinden.“
Antragsteller/in:
Bürger Bund Bonn, Marcel Schmitt, Bernhard WimmerSeite 1 von 2

Seite 2
Dies hatte die Verwaltung wie folgt begründet:
„Unterhalb des Kreisverkehrs Im Wingert/ Trierer Str. verläuft der verrohrte Engelsbach,
der mit einer Länge von 210 m im Gehweg der Trierer Straße verläuft. Als Alternative
für die notwendige Kanalsanierung wird derzeit die Offenlage im Bereich des
Baugebietes entlang der Straße geprüft. Die Offenlegung entspricht in hohem Maße
wasserwirtschaftlichen und gewässerökologischen Zielen. Der Gewässerausbau ist als
Ausgleichsmaßnahme für das Baugebiet geeignet. Dafür muss voraussichtlich ein 10 m
breiter Streifen im Baugebiet entlang der Straße freigehalten werden.
Vor dem Hintergrund stadtklimatischer Gesichtspunkte kommt einem Grünzug mit
Bachlauf besondere Bedeutung auf Grund der Verbesserung des Mikroklimas zu.“ (DS
1712513NV4)
Dem stimmt die BBB-Fraktion nachdrücklich zu. Angesichts des in Bonn ausgerufenen
Klimanotstands sollte der Oberbürgermeister aus Sicht der BBB-Fraktion nicht nur
schnellstmöglich die Offenlegung des Engelbaches wie vorgeschlagen realisieren und
die dazu notwendigen Beschlüsse herbeiführen, sondern die gesamte Fläche „Im
Wingert“ im Sinne wasserwirtschaftlicher, ökologischer und stadtklimatischer Ziele
aufwerten und dauerhaft sichern. Dem kann auch insbesondere die Ausweisung als
Ausgleichsfläche dienen.
Der Investor, der Eigentümer der Grundstücke ist, hatte seine Ablehnung der Planung
zur Bachverlegung in einem Schreiben vom 17.05.2018 wie folgt dokumentiert: „Der
vorhandene Bachlauf ist schon seit langer Zeit verrohrt, und soll weder in seiner
Verrohrung noch in seinem Verlauf angetastet werden. Der Bachverlauf liegt in
wesentlichen Bereichen in der Straßenparzelle. Ein Rückbau der Verrohrung und somit
Offenlegung des Baches würde entweder eine Verlegung der Straße oder Verlegung
des Baches erfordern, was eine Nutzbarkeit des Grundstücksareals in
unangemessener Weise beeinträchtigen würde.“
Damit ist die planungsrechtliche Sicherstellung der Verlegung und Offenlegung
geboten.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 23:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de