191031 · Antrag
Im Wingert; Offenlegung des Engelsbaches
Kerndaten
- Nummer
- 191031
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 17.12.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Empfehlung
- Sitzung des Hauptausschusses Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Untergeordnet
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- Im Wingert; Offenlegung des Engelsbaches BBB-Anfrage zur Vorlage 191031
- Im Wingert; Offenlegung des Engelsbaches BBB-Anfrage zur Vorlage 191031
- Im Wingert; Offenlegung des Engelsbaches
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Volltext
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Antrag öffentlich 191031 Im Wingert; Offenlegung des Engelsbaches Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 09.01.2020 Empfehlung Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 22.01.2020 Empfehlung Hauptausschuss 30.01.2020 Entscheidung Inhalt des Antrags Der Oberbürgermeister wird beauftragt, 1. den Engelsbach, der unterhalb des Kreisverkehrs Im Wingert/Trierer Straße kanalisiert im Gehweg der Trierer Straße verläuft, offenzulegen und in die Fläche zu verlegen, die im rechtskräftigen Bebauungsplan 7620-99 als „Private Grünfläche zur landwirtschaftlichen Nutzung“ ausgewiesen ist. 2. die dafür erforderliche Planung kurzfristig vorzulegen. 3. noch in dieser Wahlperiode des Stadtrats die notwendigen Beschlüsse vorzulegen, um in Umsetzung einer städtebaulichen Grundsatzentscheidung den gesamten Bereich zwischen Clemens-August-Platz, Nachtigallenweg, Im Wingert und Trierer Straße über die Offenlage des Engelsbaches hinaus als Landschaftsschutzgebiet (Bestandteil des Landschaftsplanes Kottenforst) anzureichern und ökologisch aufzuwerten und dieses Ziel planungsrechtlich umsetzen zu können. 4. zu prüfen, wie die Umsetzung dieser Zielsetzung durch Ausweisung dieses Teilbereiches des Landschaftsplanes Kottenforst als Ausgleichsfläche unterstützt werden kann. Begründung Das Verfahren zugunsten der Investoren-Planung mit Bebauungsplan Nr. 6420-1 „Im Wingert“ ist mit einstimmigem Beschluss des Planungsausschusses vom 12.12.2018 eingestellt worden. Damit wurde aber auch nicht mehr über den Vorschlag der Verwaltung entschieden, das Verfahren unter folgender Maßgabe weiter zu betreiben (DS 1712513NV4): „c. Die Planungen zur möglichen Offenlegung des Engelsbaches sind in das Bebauungsplanverfahren einzubinden.“ Antragsteller/in: Bürger Bund Bonn, Marcel Schmitt, Bernhard WimmerSeite 1 von 2 Seite 2 Dies hatte die Verwaltung wie folgt begründet: „Unterhalb des Kreisverkehrs Im Wingert/ Trierer Str. verläuft der verrohrte Engelsbach, der mit einer Länge von 210 m im Gehweg der Trierer Straße verläuft. Als Alternative für die notwendige Kanalsanierung wird derzeit die Offenlage im Bereich des Baugebietes entlang der Straße geprüft. Die Offenlegung entspricht in hohem Maße wasserwirtschaftlichen und gewässerökologischen Zielen. Der Gewässerausbau ist als Ausgleichsmaßnahme für das Baugebiet geeignet. Dafür muss voraussichtlich ein 10 m breiter Streifen im Baugebiet entlang der Straße freigehalten werden. Vor dem Hintergrund stadtklimatischer Gesichtspunkte kommt einem Grünzug mit Bachlauf besondere Bedeutung auf Grund der Verbesserung des Mikroklimas zu.“ (DS 1712513NV4) Dem stimmt die BBB-Fraktion nachdrücklich zu. Angesichts des in Bonn ausgerufenen Klimanotstands sollte der Oberbürgermeister aus Sicht der BBB-Fraktion nicht nur schnellstmöglich die Offenlegung des Engelbaches wie vorgeschlagen realisieren und die dazu notwendigen Beschlüsse herbeiführen, sondern die gesamte Fläche „Im Wingert“ im Sinne wasserwirtschaftlicher, ökologischer und stadtklimatischer Ziele aufwerten und dauerhaft sichern. Dem kann auch insbesondere die Ausweisung als Ausgleichsfläche dienen. Der Investor, der Eigentümer der Grundstücke ist, hatte seine Ablehnung der Planung zur Bachverlegung in einem Schreiben vom 17.05.2018 wie folgt dokumentiert: „Der vorhandene Bachlauf ist schon seit langer Zeit verrohrt, und soll weder in seiner Verrohrung noch in seinem Verlauf angetastet werden. Der Bachverlauf liegt in wesentlichen Bereichen in der Straßenparzelle. Ein Rückbau der Verrohrung und somit Offenlegung des Baches würde entweder eine Verlegung der Straße oder Verlegung des Baches erfordern, was eine Nutzbarkeit des Grundstücksareals in unangemessener Weise beeinträchtigen würde.“ Damit ist die planungsrechtliche Sicherstellung der Verlegung und Offenlegung geboten. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de