191031-08 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Anfrage Im Wingert; Offenlegung des Engelsbaches
Kerndaten
- Nummer
- 191031-08 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 08.08.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 191031-08 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III BBB-Anfrage Im Wingert; Offenlegung des Engelsbaches Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 10.08.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Welche Fachgutachten sind im Einzelnen für die Offenlegung des Engels- baches erforderlich und welche liegen der Verwaltung bereits vor? Der Verwaltung liegt für die Offenlage des Engelsbaches auf 80 m Länge ein Vorentwurf vor. Die Planung steht im Zusammenhang mit der Sanierung der Verrohrung auf insgesamt 580 m Länge, die gleichzeitig fortgeführt werden wird. Für den Antrag auf Planfeststellung/Plangenehmigung der Offenlage als Ge- wässerausbaumaßnahme nach §68 WHG muss die Entwurfs- und die Geneh- migungsplanung auf Grundlage der vorliegenden Planung erstellt werden. Zu- dem ist ein Landschaftspflegerischer Begleitplan zu erstellen und eine Arten- schutzprüfung durchzuführen, dies auch auf der angrenzenden Fläche des LSG wegen möglicher Ausgleichsmaßnahmen. Aufgrund einer bislang nicht unter- suchten anthropogenen Geländeveränderung ist eine nutzungsbezogene Alt- lastenuntersuchung durchzuführen. Schließlich ist der Baugrund gutachtlich zu beurteilen. 2. Sofern weitere Fachgutachten ausstehen, wann ist mit deren finaler Erstel- lung zu rechnen? Da der Engelsbach nicht zu den berichtspflichtigen Gewässern nach WRRL gehört und dieser Bereich auch kein Risikogewässer für Hochwasserereignisse darstellt, stehen zurzeit andere Projekte stärker im Fokus. Dennoch ist zum derzeitigen Stand vorgesehen, die Planungen für die Sanierung des Bachka- nals sowie die Offenlage des Bachlaufs im Herbst 2023 wieder aufzunehmen. Die Fachgutachten könnten dann voraussichtlich im Jahr 2024 fertiggestellt werden. 3. Wann ist mit der Einreichung des Planfeststellungsverfahrens bei der Be- zirksregierung zu rechnen. Die wasserrechtliche Genehmigung für Gewässerausbaumaßnahmen an den Bonner Bächen erteilt die Untere Wasserbehörde der Stadt Bonn. Die Geneh- migungsplanung wird voraussichtlich frühestens Mitte 2025 eingereicht werden können.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de