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191031-08 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage Im Wingert; Offenlegung des Engelsbaches

Nummer
191031-08 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
08.08.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 10.08.2023 Kenntnisnahme
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  1. 191031 Im Wingert; Offenlegung des Engelsbaches

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
191031-08 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
BBB-Anfrage Im Wingert; Offenlegung des
Engelsbaches
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 10.08.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Welche Fachgutachten sind im Einzelnen für die Offenlegung des Engels-
baches erforderlich und welche liegen der Verwaltung bereits vor?
Der Verwaltung liegt für die Offenlage des Engelsbaches auf 80 m Länge ein
Vorentwurf vor. Die Planung steht im Zusammenhang mit der Sanierung der
Verrohrung auf insgesamt 580 m Länge, die gleichzeitig fortgeführt werden
wird.
Für den Antrag auf Planfeststellung/Plangenehmigung der Offenlage als Ge-
wässerausbaumaßnahme nach §68 WHG muss die Entwurfs- und die Geneh-
migungsplanung auf Grundlage der vorliegenden Planung erstellt werden. Zu-
dem ist ein Landschaftspflegerischer Begleitplan zu erstellen und eine Arten-
schutzprüfung durchzuführen, dies auch auf der angrenzenden Fläche des LSG
wegen möglicher Ausgleichsmaßnahmen. Aufgrund einer bislang nicht unter-
suchten anthropogenen Geländeveränderung ist eine nutzungsbezogene Alt-
lastenuntersuchung durchzuführen. Schließlich ist der Baugrund gutachtlich zu
beurteilen.
2. Sofern weitere Fachgutachten ausstehen, wann ist mit deren finaler Erstel-
lung zu rechnen?
Da der Engelsbach nicht zu den berichtspflichtigen Gewässern nach WRRL
gehört und dieser Bereich auch kein Risikogewässer für Hochwasserereignisse
darstellt, stehen zurzeit andere Projekte stärker im Fokus. Dennoch ist zum
derzeitigen Stand vorgesehen, die Planungen für die Sanierung des Bachka-
nals sowie die Offenlage des Bachlaufs im Herbst 2023 wieder aufzunehmen.
Die Fachgutachten könnten dann voraussichtlich im Jahr 2024 fertiggestellt
werden.
3. Wann ist mit der Einreichung des Planfeststellungsverfahrens bei der Be-
zirksregierung zu rechnen.
Die wasserrechtliche Genehmigung für Gewässerausbaumaßnahmen an den
Bonner Bächen erteilt die Untere Wasserbehörde der Stadt Bonn. Die Geneh-
migungsplanung wird voraussichtlich frühestens Mitte 2025 eingereicht werden
können.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 12:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de