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191031-03 · Große Anfrage

Im Wingert; Offenlegung des Engelsbaches BBB-Anfrage zur Vorlage 191031

Nummer
191031-03
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
11.05.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 23.09.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 191031 Im Wingert; Offenlegung des Engelsbaches

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Große Anfrage
öffentlich
191031-03
Fragesteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Johannes Schott
Elisabeth Struwe
11.05.2021
Im Wingert; Offenlegung des Engelsbaches
BBB-Anfrage zur Vorlage 191031
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
01.06.2021 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Wie lautet der aktuelle Sachstand hinsichtlich der Offenlegung des
Engelsbaches, der unterhalb des Kreisverkehrs Im Wingert/Trierer
Straße kanalisiert im Gehweg der Trierer Straße verläuft?
2. Sind im Haushaltsplanentwurf 2021/2022 auskömmlich Mittel für die
Offenlegung des Engelsbaches enthalten und wenn ja, in welcher Höhe?
3. Wann kann mit der Durchführung der Offenlegung des Engelsbaches
und deren Fertigstellung gerechnet werden?
4. Welche Schritte zur Umsetzung des Beschlusses des
Hauptausschusses vom 10.06.2020 hat die Verwaltung bisher
unternommen, um die notwendige Grundsatzentscheidung
herbeizuführen, durch die der Bereich zwischen Clemens-August-Platz,
Nachtigallenweg, Im Wingert und Trierer Straße als
Landschaftsschutzgebiet ökologisch aufgewertet und dieses Ziel
planungsrechtlich umgesetzt werden kann?
Begründung
Der Hauptausschuss hatte in seiner Sitzung am 10.06.2020 unter DS
191031 einstimmig Folgendes beschlossen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
1. den Engelsbach, der unterhalb des Kreisverkehrs Im Wingert/Trierer Straße
kanalisiert im Gehweg der Trierer Straße verläuft, offenzulegen und in die
Fläche zu verlegen, die im rechtskräftigen Bebauungsplan 7620-99 als „Private
Grünfläche zur landwirtschaftlichen Nutzung“ ausgewiesen ist.
2. die dafür erforderliche Planung kurzfristig vorzulegen.Seite 1 von 2
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3. noch in dieser Wahlperiode des Stadtrats die notwendigen Beschlüsse
vorzulegen, um in Umsetzung einer städtebaulichen Grundsatzentscheidung
den gesamten Bereich zwischen Clemens-August-Platz, Nachtigallenweg, Im
Wingert und Trierer Straße über die Offenlage des Engelsbaches hinaus als
Landschaftsschutzgebiet (Bestandteil des Landschaftsplanes Kottenforst)
anzureichern und ökologisch aufzuwerten und dieses Ziel planungsrechtlich
umsetzen zu können.
4. zu prüfen, wie die Umsetzung dieser Zielsetzung durch Ausweisung dieses
Teilbereiches des Landschaftsplanes Kottenforst als Ausgleichsfläche
unterstützt werden kann.
Die Fragesteller sind angesichts der Bedeutung, die die Verwaltung der
Offenlegung des Engelsbaches beigemessen hat, interessiert zu
erfahren, wie der aktuelle Sachstand lautet.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 12:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de