191011-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Schaffung einer Zubringerachse Südbrücke-Bahnparallele für den Radverkehr
Kerndaten
- Nummer
- 191011-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 30.01.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda Entscheidung federführend
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 191011-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Schaffung einer Zubringerachse Südbrücke-Bahnparallele für den Radverkehr Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 04.03.2020 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Zubringerachse für den Radverkehr Die zwischen der bahnparallelen Radfahrroute (ab Fernbushaltestelle) und der Südbrücke bestehende Zubringerachse ist eine von vielen Radfahrern genutzte Strecke über die Straßen Marie-Kahle-Allee, Baunscheidtstraße (alternativ: Oscar-Romero-Allee), Ollenhauerstraße, Zitelmannstraße, Johanniterstraße, Achim-von-Arnim-Straße, Sträßchensweg sowie Fußgänger-/Radfahrerbrücke über die Petra-Kelly-Allee zur Südbrücke. Die Strecke über die Baunscheidtstraße ist sicherlich nicht optimal für Radfahrer, aber der Radweg an der Bahn zwischen Marie-Kahle-Allee und Ollenhauerstraße ist in einem hervorragenden Zustand. Der Ausbau der Unterführung unter der Bahnlinie wird allerdings noch weiter Zeit in Anspruch nehmen und wird erst danach eine bessere Anbindung an die Ollenhauerstraße bieten. Die Anordnung der Parkplätze im Bereich des Ollenhauer-Hauses ist erst vor einigen Jahren in der jetzigen Form angelegt worden, wobei ein ausreichender Sicherheitsabstand zwischen Schutzstreifen und Parkplätzen berücksichtigt wurde. Hier wird kein Änderungsbedarf gesehen. Die Einrichtung von Fahrradstraßen in der Zitelmannstraße, Johanniterstraße, Achim-von-Arnim Straße sowie Sträßchensweg ist bereits von den politischen Gremien beschlossen und entsprechende Förderanträge wurden bei der Bezirksregierung gestellt. Lichtsignalanlage Ollenhauerstraße: Derzeit werden die Fußgängersignale über die B9 in der Zeit von 06:00 bis 22:00 Uhr, je nach Anforderung der Richtungsfahrbahn, auch für die weitere Fußgängerfurt grundsätzlich mitgeschaltet. In der Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr erhält der Fußgängerverkehr nur über die per Taster jeweils angeforderte Richtungsfahrbahn grün. An der folgenden Fußgängerfurt muss erneut angefordert werden. Da hier der Querungsbedarf vergleichsweise gering ist und stattdessen der weit überwiegende Teil derSeite 1 von 2 Seite 2 Nutzerinnen und Nutzer lediglich die Haltestelle erreichen möchte, wurde diese Schaltung gewählt, um den Verkehr der B9 nicht unnötig anzuhalten. Eine Änderung ist jedoch jederzeit möglich. Beleuchtung: Wählt man die südliche Brückenseite für die Rheinüberquerung, ist die Streckenführung nahezu durchgängig beleuchtet. Hierfür sollte die A562 in der Verlängerung des Sträßchenswegs gequert werden, um danach unmittelbar auf den Brückenzubringer über die Ludwig-Erhard-Allee fahren zu können. Dieser südliche, linksrheinische Brückenzubringer ist durch die Autobahn- und Rheinauen-Parkbeleuchtung weitgehend mitbeleuchtet. Nach 23:00h steht durch die Nachtabschaltung insgesamt keine beleuchtete Rheinquerung mehr zur Verfügung. Aus naturschutzfachlichen Gründen sollte die Straßenbeleuchtung grundsätzlich auf das Mindestnotwendige begrenzt werden. Dies ist gerade im Naherholungsgebiet Rheinaue wichtig für die Regeneration der dortigen Flora und Fauna. Beschlussvorschlag für Bürgerausschuss : Der Antrag ist mit der Stellungnahme der Verwaltung erledigt und das formelle in § 24 GO NRW für Bürgeranträge vorgesehene Verfahren zum Abschluss gebracht. Der Antragsteller wird im Sinne der Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung über die aktuelle Situation , die zum Teil bereits erfolgte Umsetzung einzelner Punkte und die zukünftig vorgesehenen Maßnahmen informiert. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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