191001-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Verkehrssichernder Maßnahmen im Bereich der Schulwege in Graurheindorf- Stellungnahme der Verwaltung
Kerndaten
- Nummer
- 191001-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 07.01.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 191001-1 ST Bürgerantrag: Verkehrssichernder Maßnahmen im Bereich der Schulwege in Graurheindorf- Stellungnahme der Verwaltung Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 16.01.2020 Anregung Inhalt der Stellungnahme: Die beschriebenen Fußgängerüberwege entsprechen in ihrer Ausstattung den bundeseinheitlichen Richtlinien R-FGÜ 2001. Nach Kapitel 3.1 der genannten Richtlinie sind Fußgängerüberwege –abgesehen von wartepflichtigen Zufahrten- mit Zeichen 350 StVO zu beschildern. Die Schilder „Nur bei Grün den Kindern ein Vorbild“ sind keine Verkehrszeichen gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO). Sie wurden vor einigen Jahren aufgrund einer Initiative als Sonderanfertigungen an markanten Stellen im Stadtgebiet angebracht. Diese werden sukzessive, z. B. bei Erneuerung und Umbau von Signalanlagen in Verbindung mit Beschädigung oder Alterung der Schilder selbst, ersatzlos demontiert. Da in jüngerer Zeit an Kreuzungsbereichen weitere Ausstattungsgegenstände erforderlich sind, z. B. taktile Leitsysteme, Blindentaster, wird von einer Neuproduktion der Schilder abgesehen, um den Verkehrsraum übersichtlich zu gestalten und nicht zu überfrachten. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn: Der Bürgerantrag wird abgelehnt der Antragsteller wird über die für die ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert. Mit diesem Beschluss ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n Keine Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. ISeite 1 von 1
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