191001 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Verkehrssichernder Maßnahmen im Bereich der Schulwege in Graurheindorf
Kerndaten
- Nummer
- 191001
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 16.12.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 191001 Bürgerantrag: Verkehrssichernder Maßnahmen im Bereich der Schulwege in Graurheindorf Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 16.01.2020 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages: Der Antrag thematisiert eine Verbesserung der Sicherheit der Schulwege in Graurheindorf. Einzelheiten zu beantragten Maßnahmen und zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag mit Anlage. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich) 3 Abbildung Hinweisschild (öffentlich) Federführung: Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle Dezernat: Dez. OBSeite 1 von 4 Bürgerantrag Online Einverständniserklärung für die Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung Zur Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Erhebung und Verarbeitung aller notwendigen personenbezogenen Daten. Dabei handelt es sich insbesondere um Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben. Diese Daten werden auf dem Server der zuständigen Stelle gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen werden. Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Darüber hinaus ist für jede weitere Datenerhebung die Zustimmung des Nutzers erforderlich. Eine automatische Löschung erfolgt nach 180 Tagen, insofern entsprechende Daten nicht weiter benötigt werden. In Fällen mit einer gebührenpflichtigen Verarbeitung kann es vorkommen, dass zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider übermittelt werden. Rechte der betroffenen Person: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft abzuändern oder gänzlich zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an uns übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen. Weiterhin können erhobene Daten bei Bedarf korrigiert, gelöscht oder deren Erhebung eingeschränkt werden. Hiermit versichere ich, der Erhebung und der Verarbeitung meiner Daten zuzustimmen und über meine Rechte belehrt worden zu sein. Datum 28.11.2019 Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Verbesserung der Sicherheit der Schulwege in Graurheindorf Seite 1 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_01_002 3RUcrytC 28.11.19 14:44Seite 2 von 4 Ihr Antrag Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) dienen im Wesentlichen dazu, Fußgängern die sichere Überquerung von Fahrbahnen zu ermöglichen. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden im Kreuzungsbereich der Römerstraße und der Werftstraße vier Fußgängerüberwege errichtet. Diese Maßnahme war extrem sinnvoll, da dadurch eine signifikante Verbesserung des Schulweges in Richtung Jahnschule und zurück erreicht wurde. Leider ist die Ausstattung der Fußgängerüberwege nur unzureichend realisiert worden. Beispielsweise fehlt eine deutliche Beschilderung die nach der StVO §42 Absatz 2 Anlage 3 eigentlich vorgeschrieben ist. In der Anlage (Abschnitt 9) wird das Hinweisschild 350 Fußgängerweg beschrieben. Durch dieses Hinweisschild können Verkehrsteilnehmer schon aus einiger Entfernung erkennen, dass sich im Kreuzungsbereich Fußgängerüberwege befinden. Da die Fußgänger für die Überquerung der Fahrbahn Vorrang haben, können sich die Verkehrsteilnehmer somit rechtzeitig auf den Vorgang einstellen. Aus diesem Grund möchte ich Sie bitten dafür zu sorgen, dass sowohl in der Römerstraße wie auch in der Werftstraße z.B. an den Straßenlaternen oder Straßenschildern entsprechende Hinweisschilder 350 installiert werden. Mir ist außerdem aufgefallen, dass die Hinweistafeln „Nur bei Grün den Kindern ein Vorbild“ die sich an den Verkehrsampeln im Kreuzungsbereich der Jahnschule zwischen An der Josefshöhe, Werftstraße und Herselerstraße befinden verblichen sind. Aus diesem Grund wäre es notwendig die Tafel gegen neuere besser lesbare Schilder auszutauschen. Gerade im Einzugsbereich der Grundschule ist es wichtig, dass insbesondere Erwachsene an die Einhaltung der Verkehrsregeln erinnert werden. Ich möchte Sie daher bitten diesen Austausch zu veranlassen. Ich bin davon überzeugt, dass durch meine Verbesserungsvorschläge der Schulweg für unsere Kinder deutlich verbessert wird. Weitere Datei hinzufügen Seite 2 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 4 Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de