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191001 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Verkehrssichernder Maßnahmen im Bereich der Schulwege in Graurheindorf

Nummer
191001
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
16.12.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 16.12.2019
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 03.03.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 03.03.2020 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 103 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 191001-1 ST Bürgerantrag: Verkehrssichernder Maßnahmen im Bereich der Schulwege in Graurheindorf- Stellungnahme der Verwaltung

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
191001
Bürgerantrag: Verkehrssichernder Maßnahmen im
Bereich der Schulwege in Graurheindorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 16.01.2020 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages:
Der Antrag thematisiert eine Verbesserung der Sicherheit der Schulwege in
Graurheindorf.
Einzelheiten zu beantragten Maßnahmen und zur Begründung ergeben sich
aus dem beigefügten Bürgerantrag mit Anlage.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)
3 Abbildung Hinweisschild (öffentlich)
Federführung:
Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle Dezernat:
Dez. OBSeite 1 von 4

Bürgerantrag Online
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Datum
28.11.2019
Anrede Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
Betreff
Verbesserung der Sicherheit der Schulwege in Graurheindorf
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Artikel-Nr.: KFAS_01_002
ID=KFAS_01_002
3RUcrytC
28.11.19 14:44Seite 2 von 4

Ihr Antrag
Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) dienen im Wesentlichen dazu, Fußgängern die sichere Überquerung von
Fahrbahnen zu ermöglichen. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden im Kreuzungsbereich der Römerstraße und
der Werftstraße vier Fußgängerüberwege errichtet. Diese Maßnahme war extrem sinnvoll, da dadurch eine
signifikante Verbesserung des Schulweges in Richtung Jahnschule und zurück erreicht wurde. Leider ist die
Ausstattung der Fußgängerüberwege nur unzureichend realisiert worden. Beispielsweise fehlt eine deutliche
Beschilderung die nach der StVO §42 Absatz 2 Anlage 3 eigentlich vorgeschrieben ist. In der Anlage (Abschnitt 9)
wird das Hinweisschild 350 Fußgängerweg beschrieben. Durch dieses Hinweisschild können Verkehrsteilnehmer
schon aus einiger Entfernung erkennen, dass sich im Kreuzungsbereich Fußgängerüberwege befinden. Da die
Fußgänger für die Überquerung der Fahrbahn Vorrang haben, können sich die Verkehrsteilnehmer somit
rechtzeitig auf den Vorgang einstellen.
Aus diesem Grund möchte ich Sie bitten dafür zu sorgen, dass sowohl in der Römerstraße wie auch in der
Werftstraße z.B. an den Straßenlaternen oder Straßenschildern entsprechende Hinweisschilder 350 installiert
werden.
Mir ist außerdem aufgefallen, dass die Hinweistafeln „Nur bei Grün den Kindern ein Vorbild“ die sich an den
Verkehrsampeln im Kreuzungsbereich der Jahnschule zwischen An der Josefshöhe, Werftstraße und
Herselerstraße befinden verblichen sind. Aus diesem Grund wäre es notwendig die Tafel gegen neuere besser
lesbare Schilder auszutauschen. Gerade im Einzugsbereich der Grundschule ist es wichtig, dass insbesondere
Erwachsene an die Einhaltung der Verkehrsregeln erinnert werden.
Ich möchte Sie daher bitten diesen Austausch zu veranlassen. Ich bin davon überzeugt, dass durch meine
Verbesserungsvorschläge der Schulweg für unsere Kinder deutlich verbessert wird.
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Datenstand: 02.11.2026, 19:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de