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190989-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Gestaltung der Rheinpromenade mittels einer fotographisch wirkenden optischen Täuschung (alt: 1912104ST4, FF: Amt 68)

Nummer
190989-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
16.12.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn 16.01.2020 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 190989 Bürgerantrag: Gestaltung der Rheinpromenade mittels einer fotographisch wirkenden optischen Täuschung (alt: 1912104, FF: OB-1)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190989-1 ST
Bürgerantrag: Gestaltung der Rheinpromenade
mittels einer fotographisch wirkenden optischen
Täuschung (alt: 1912104ST4, FF: Amt 68)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 16.01.2020 Entscheidung
Kunstkommission 31.12.2019 Anhörung
Inhalt der Stellungnahme:
Bei Annahme des Antrages wird die Verwaltung prüfen,
ob die Installation von drei Teilen an der
Rheinpromenade, die eine fotografisch optische
Täuschung ermöglichen, unterstützt werden kann.
Finanzmittel stehen nicht zur Verfügung.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:
Die Mitglieder der Bezirksvertretung Bonn nehmen
Kenntnis von den Ausführungen in der Stellungnahme
der Verwaltung und regen an, den Antragsteller
entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme
der Verwaltung zu informieren. Mit diesem Votum ist
das in § 24 GO NRW für die Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss
gelangt.
Anlage/n
Keine
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Bonn Dezernat:
Dez. ISeite 1 von 1

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Datenstand: 03.11.2026, 10:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de