190989-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Gestaltung der Rheinpromenade mittels einer fotographisch wirkenden optischen Täuschung (alt: 1912104ST4, FF: Amt 68)
Kerndaten
- Nummer
- 190989-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 16.12.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190989-1 ST Bürgerantrag: Gestaltung der Rheinpromenade mittels einer fotographisch wirkenden optischen Täuschung (alt: 1912104ST4, FF: Amt 68) Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 16.01.2020 Entscheidung Kunstkommission 31.12.2019 Anhörung Inhalt der Stellungnahme: Bei Annahme des Antrages wird die Verwaltung prüfen, ob die Installation von drei Teilen an der Rheinpromenade, die eine fotografisch optische Täuschung ermöglichen, unterstützt werden kann. Finanzmittel stehen nicht zur Verfügung. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn: Die Mitglieder der Bezirksvertretung Bonn nehmen Kenntnis von den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und regen an, den Antragsteller entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung zu informieren. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n Keine Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Bonn Dezernat: Dez. ISeite 1 von 1
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