190989 · Beschlussvorlage
Bürgerantrag: Gestaltung der Rheinpromenade mittels einer fotographisch wirkenden optischen Täuschung (alt: 1912104, FF: OB-1)
Kerndaten
- Nummer
- 190989
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 02.01.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (5.111 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 190989 Bürgerantrag: Gestaltung der Rheinpromenade mittels einer fotographisch wirkenden optischen Täuschung (alt: 1912104, FF: OB-1) Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 16.01.2020 Entscheidung Kunstkommission 31.12.2019 Anhörung Beschlussvorschlag Der Antrag hat folgenden Wortlaut: Sehr geehrte Damen und Herren, zur Gestaltung der Rheinpromenade stelle ich hiermit den Antrag, drei Teile an der Rheinpromenade zu installieren, die eine fotografisch optische Täuschung ermöglichen. Einzelheiten zur Begründung und zur Ausgestaltung ergeben sich aus dem beigefügten Online-Bürgerantrag. Vorberatung: Beratungsfolge Sitzung Ergebnis Z. * Bezirksvertretung Bonn 03.09.2019 e verwiesen in die Kunstkommission 1 Anlage/n 1 Bürgerantrag nicht öffentlich (nichtöffentlich) 2 Bürgerantrag öffentlich (öffentlich) Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Bonn Dezernat: Dez. ISeite 1 von 4 Bürgerantrag Online Einverständniserklärung für die Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung Zur Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Erhebung und Verarbeitung aller notwendigen personenbezogenen Daten. Dabei handelt es sich insbesondere um Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben. Diese Daten werden auf dem Server der zuständigen Stelle gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen werden. Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Darüber hinaus ist für jede weitere Datenerhebung die Zustimmung des Nutzers erforderlich. Eine automatische Löschung erfolgt nach 180 Tagen, insofern entsprechende Daten nicht weiter benötigt werden. In Fällen mit einer gebührenpflichtigen Verarbeitung kann es vorkommen, dass zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider übermittelt werden. Rechte der betroffenen Person: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft abzuändern oder gänzlich zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an uns übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen. Weiterhin können erhobene Daten bei Bedarf korrigiert, gelöscht oder deren Erhebung eingeschränkt werden. Hiermit versichere ich, der Erhebung und der Verarbeitung meiner Daten zuzustimmen und über meine Rechte belehrt worden zu sein. Datum 27.06.2019 Institution / Verein Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Gestaltung der Rheinpromenade Seite 1 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_01_002 1UxRS6uy 27.06.19 11:06Seite 2 von 4 Ihr Antrag Sehr geehrte Damen und Herren, zur Gestaltung der Rheinpromenade stelle ich hiermit den Antrag, drei Teile an der Rheinpromenade zu installieren, die eine fotografisch optische Täuschung ermöglichen. Diesem Antrag sind Fotos beigefügt, aus denen diese optische Täuschung ersichtlich ist. Mit dem Rhein bzw. dem Siebengebirge im Hintergrund, wäre diese 3-teilige Konstruktion an der Rheinpromenade sicher eine Attraktion für alle Bevölkerungsgruppen. Drei Teile werden dazu benötigt: - Eine runde Öffnung in einem hochstehenden "Stativ" (in Augenhöhe). - Ein davor stehendes Stuhlunterteil mit Füssen - Ein weiter davor stehendes Stuhloberteil, dass die verlängerten Füsse des Vorderteils bis zu eigentlichen Sitzfläche aufweist. Setzt man sich nun auf das ganz hinten stehende Stuhloberteil, entsteht die imposante optische Täuschung. Das Ensemble wird so angeordnet, dass sind beim Anlegen eines Handys an die Stativöffnung, die auf den Fotos erkennbare optische Täuschung ergibt. Die 3 Teile bestehen aus massivem Eisen, werden in den Boden betoniert und erfordern weder Pflege- noch Unterhaltskosten. Die Anschaffung inkl. der Installation dürfte bei ca. € 4.500,00 liegen. Ein sinnvolles Investment, dass weit über die Grenzen unserer Stadt Beachtung finden wird. Familien werden sich auch nach Jahren an die schöne Zeit in der Beethovenstadt erinnern und grosse wie kleine Bonner BürgerInnen werden zu diesem Projekt "strömen". Deshalb möchte ich Sie bitten, diesem Antrag zuzustimmen, um mit Ihrem Ja die Aufstellung dieses Projektes zur Gestaltung der Rheinpromenade zu ermöglichen. Für weitere Erläuterungen stehe ich ihnen jederzeit telefonisch wie persönlich gerne zur Verfügung. Mit solidarischem Gruss Seite 2 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 4 Seite 4 von 4
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de