190895-2 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Maßnahmen zur Förderung gemeinschaftlicher Wohnprojekte als Element nachhaltiger Wohnungspolitik und sozialer Stadtentwicklung
Kerndaten
- Nummer
- 190895-2 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 27.05.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190895-2 ST Der Oberbürgermeister Federführung: Dezernat V Dezernat: Bürgerantrag: Maßnahmen zur Förderung gemeinschaftlicher Wohnprojekte als Element nachhaltiger Wohnungspolitik und sozialer Stadtentwicklung Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 28.05.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Bereitschaft zu bürgerschaftlichem Engagement auf dem Gebiet der Wohnungspolitik wird begrüßt. Die Schaffung von qualitativ gutem und bezahlbarem Wohnraum ist eine der wesentlichsten Aufgaben unserer Zeit. Aufgrund der hohen Nachfrage nach Wohnraum, der wenigen zur Verfügung stehenden Flächen und der demographischen Entwicklung werden besondere Anforderungen an den Wohnungsbau gestellt und gemeinschaftliche Wohnformen sind hierbei ein wichtiges Element nachhaltiger Stadtentwicklung. Zur Förderung von gemeinschaftlichen Wohnformen ist ebenso wie bei gefördertem Wohnungsbau eine Mischung aus Instrumenten erforderlich, um für Investoren und Bauherren Anreize zur Schaffung des Wohnraums zu geben. Die Verwaltung, insbesondere die Kontakt- und Informationsstelle Innovative Wohnformen unterstützt und begleitet interessierte Bürgerinnen und Bürger, Initiativen, Investoren, Träger und Vereine durch den gesamten Planungsprozess bis weit in die Wohnphase hinein. Sie steht Initiativen, die gemeinschaftliche Wohnformen umsetzen möchten, auch bei der Suche nach Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten bis hin zur Prüfung möglicher städtischer Gründungsunterstützung zur Verfügung. Bereits in der Vergangenheit wurden „Gemeinschaftliche Wohnprojekte“ bzw. auch sog. „Mehrgenerationen-Wohnprojekte“ durch die Verwaltung unterstützt. Die Art der Unterstützung hängt maßgeblich von den Rahmenbedingungen der Initiative (Rechtsform, finanzielle Ausstattung usw.), den geplanten Wohnformen (Gemeinschaftliches Wohnen, geförderter Wohnraum usw.) sowie der Grundstückssituation und eventuellen planungsrechtlichen Fragen ab und ist daher individuell auf das Projekt zugeschnitten.Seite 1 von 3 Seite 2 In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung auf die durch den Rat der Stadt Bonn beschlossenen Maßnahmen hin, die Anreize zur Schaffung von gefördertem Wohnungsbau setzen. Durch das Bonner Baulandmodell (DS-Nr. 1811574EB5) müssen bei Neubauvorhaben mit Planungsrechtschaffung oder –anpassung abhängig von der Projektgröße 20% oder 40% der Bruttogrundfläche eines Wohnungsbauvorhabens als geförderter Mietwohnungsbau errichtet werden. Das Baulandmodell wird im Sommer 2020 gemeinsam mit den Akteuren der Wohnungswirtschaft evaluiert und das Ergebnis den politischen Gremien vorgelegt. Bei der Veräußerung von städtischen Grundstücken wird schon zum jetzigen Zeitpunkt vorrangig mit Konzeptvergabe ausgeschrieben oder bei der Errichtung von 100% öffentlich gefördertem Wohnungsbau die Grundstücke zunächst im Sinne des Erstzugriffrechts der Vebowag angeboten. Mit dem Beschluss zur Förderung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus beim Verkauf von städtischen Grundstücken (DS-Nr. 1911737) wird der finanzielle Nachteil des öffentlich geförderten Wohnungsbaus durch einen Abschlag bei der Kaufpreisfindung zur Kompensation der Investoren ermöglicht. Gleichzeitig werden städtische Grundstücke, die für den geförderten Wohnungsbau vorgesehen sind, nur noch unter der Bedingung einer insgesamt 30-jährigen Mietpreis- und Belegungsbindung vergeben. Auch werden zunehmend größere Bauobjekte hinsichtlich der notwendigen Stellplatznachweise über „Carsharing-Projekte“ oder Mobilitätskonzepte anderer Art Individualverkehr- und stellplatzreduzierend gelöst. Im Wohnpark II in Vilich-Müldorf ist für ein Baufeld bereits eine Vormerkung für ein besonderes Wohnprojekt angenommen worden. Drei weitere Baufelder sollen speziell für Projekte gemeinschaftlichen Wohnens ausgeschrieben werden (s. DS-Nr. 200183). Um möglichst wenig neue Fläche in Anspruch zu nehmen und die Siedlungsentwicklung besser steuern zu können, wurde das Planungsbüro Empirica AG aus Bonn beauftragt, quartiersbezogene Potentialanalysen durchzuführen (DS-Nr. 200651). Die Verwaltung entwickelt gemeinsam mit dem Büro derzeit die Methode zur Erfassung der künftigen Wohnbedarfe, der Potentiale im Wohnungsbestand und der Bestandsentwicklung, identifiziert auf dieser Grundlage den quartiersbezogenen Handlungsbedarf und entwickelt ein entsprechendes Handlungskonzept. Es wird eine Quartierstypologie entwickelt, um die Entwicklungsbedarfe im Rahmen des Zeithorizonts der Untersuchung (2030) zu definieren und diejenigen Quartiere mit hohem Veränderungsdruck aber auch Veränderungspotentialen zu identifizieren. Die Quartierstypen werden anhand von Angebots- und Bevölkerungsparametern gebildet und ihnen werden Nachfragetypen am Bonner Wohnungsmarkt zugeordnet. Grundlage ist neben einer Analyse quantitativer Daten auch die Einbindung verwaltungsinterner und -externer Akteure. Die entwickelte Methodik wird anschließend in einem Quartier angewendet und die Politik bei Vorliegen der ersten Ergebnisse informiert. Um weitere Handlungsfelder, die von Bedeutung beim Bau von gefördertem Wohnraum sind, intensiv zu prüfen und Handlungsempfehlungen zu entwickeln, hat die Verwaltung die Projektgruppe „Geförderter Wohnungsbau in Bonn“Seite 2 von 3 Seite 3 eingerichtet (DS.-Nr: 190109). Ziel der Projektgruppe ist es, die städtischen Möglichkeiten zur Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Schaffung von öffentlich gefördertem Wohnraum auszuschöpfen. Die Ergebnisse werden dem Verwaltungsvorstand vorgelegt und verwaltungsintern umgesetzt bzw. den Ratsgremien zur Entscheidung vorgelegt. Beschlussvorschlag für Bürgerausschuss Der Antrag ist erledigt im Sinne der Stellungnahme der Verwaltung. Die Antragstellenden werden über den aktuellen Sachstand entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de