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190895-2 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Maßnahmen zur Förderung gemeinschaftlicher Wohnprojekte als Element nachhaltiger Wohnungspolitik und sozialer Stadtentwicklung

Nummer
190895-2 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
27.05.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 28.05.2020 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 04.05.2021 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 03.03.2021 Kenntnisnahme
  4. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 26.08.2020 Kenntnisnahme
  5. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen 19.08.2020 Kenntnisnahme
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  1. 190895 Bürgerantrag: Maßnahmen zur Förderung gemeinschaftlicher Wohnprojekte als Element nachhaltiger Wohnungspolitik und sozialer Stadtentwicklung

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190895-2 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Dezernat V
Dezernat:
Bürgerantrag: Maßnahmen zur Förderung
gemeinschaftlicher Wohnprojekte als Element
nachhaltiger Wohnungspolitik und sozialer
Stadtentwicklung
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger und Lokale Agenda
28.05.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Bereitschaft zu bürgerschaftlichem Engagement auf dem Gebiet der
Wohnungspolitik wird begrüßt. Die Schaffung von qualitativ gutem und
bezahlbarem Wohnraum ist eine der wesentlichsten Aufgaben unserer Zeit.
Aufgrund der hohen Nachfrage nach Wohnraum, der wenigen zur Verfügung
stehenden Flächen und der demographischen Entwicklung werden besondere
Anforderungen an den Wohnungsbau gestellt und gemeinschaftliche
Wohnformen sind hierbei ein wichtiges Element nachhaltiger Stadtentwicklung.
Zur Förderung von gemeinschaftlichen Wohnformen ist ebenso wie bei
gefördertem Wohnungsbau eine Mischung aus Instrumenten erforderlich, um
für Investoren und Bauherren Anreize zur Schaffung des Wohnraums zu
geben.
Die Verwaltung, insbesondere die Kontakt- und Informationsstelle Innovative
Wohnformen unterstützt und begleitet interessierte Bürgerinnen und Bürger,
Initiativen, Investoren, Träger und Vereine durch den gesamten
Planungsprozess bis weit in die Wohnphase hinein. Sie steht Initiativen, die
gemeinschaftliche Wohnformen umsetzen möchten, auch bei der Suche nach
Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten bis hin zur Prüfung möglicher
städtischer Gründungsunterstützung zur Verfügung.
Bereits in der Vergangenheit wurden „Gemeinschaftliche Wohnprojekte“ bzw.
auch sog. „Mehrgenerationen-Wohnprojekte“ durch die Verwaltung unterstützt.
Die Art der Unterstützung hängt maßgeblich von den Rahmenbedingungen der
Initiative (Rechtsform, finanzielle Ausstattung usw.), den geplanten
Wohnformen (Gemeinschaftliches Wohnen, geförderter Wohnraum usw.) sowie
der Grundstückssituation und eventuellen planungsrechtlichen Fragen ab und
ist daher individuell auf das Projekt zugeschnitten.Seite 1 von 3

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In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung auf die durch den Rat der
Stadt Bonn beschlossenen Maßnahmen hin, die Anreize zur Schaffung von
gefördertem Wohnungsbau setzen.
Durch das Bonner Baulandmodell (DS-Nr. 1811574EB5) müssen bei
Neubauvorhaben mit Planungsrechtschaffung oder –anpassung abhängig von
der Projektgröße 20% oder 40% der Bruttogrundfläche eines
Wohnungsbauvorhabens als geförderter Mietwohnungsbau errichtet werden.
Das Baulandmodell wird im Sommer 2020 gemeinsam mit den Akteuren der
Wohnungswirtschaft evaluiert und das Ergebnis den politischen Gremien
vorgelegt.
Bei der Veräußerung von städtischen Grundstücken wird schon zum jetzigen
Zeitpunkt vorrangig mit Konzeptvergabe ausgeschrieben oder bei der
Errichtung von 100% öffentlich gefördertem Wohnungsbau die Grundstücke
zunächst im Sinne des Erstzugriffrechts der Vebowag angeboten.
Mit dem Beschluss zur Förderung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus
beim Verkauf von städtischen Grundstücken (DS-Nr. 1911737) wird der
finanzielle Nachteil des öffentlich geförderten Wohnungsbaus durch einen
Abschlag bei der Kaufpreisfindung zur Kompensation der Investoren
ermöglicht. Gleichzeitig werden städtische Grundstücke, die für den geförderten
Wohnungsbau vorgesehen sind, nur noch unter der Bedingung einer insgesamt
30-jährigen Mietpreis- und Belegungsbindung vergeben.
Auch werden zunehmend größere Bauobjekte hinsichtlich der notwendigen
Stellplatznachweise über „Carsharing-Projekte“ oder Mobilitätskonzepte
anderer Art Individualverkehr- und stellplatzreduzierend gelöst.
Im Wohnpark II in Vilich-Müldorf ist für ein Baufeld bereits eine Vormerkung für
ein besonderes Wohnprojekt angenommen worden. Drei weitere Baufelder
sollen speziell für Projekte gemeinschaftlichen Wohnens ausgeschrieben
werden (s. DS-Nr. 200183).
Um möglichst wenig neue Fläche in Anspruch zu nehmen und die
Siedlungsentwicklung besser steuern zu können, wurde das Planungsbüro
Empirica AG aus Bonn beauftragt, quartiersbezogene Potentialanalysen
durchzuführen (DS-Nr. 200651). Die Verwaltung entwickelt gemeinsam mit dem
Büro derzeit die Methode zur Erfassung der künftigen Wohnbedarfe, der
Potentiale im Wohnungsbestand und der Bestandsentwicklung, identifiziert auf
dieser Grundlage den quartiersbezogenen Handlungsbedarf und entwickelt ein
entsprechendes Handlungskonzept. Es wird eine Quartierstypologie entwickelt,
um die Entwicklungsbedarfe im Rahmen des Zeithorizonts der Untersuchung
(2030) zu definieren und diejenigen Quartiere mit hohem Veränderungsdruck
aber auch Veränderungspotentialen zu identifizieren. Die Quartierstypen
werden anhand von Angebots- und Bevölkerungsparametern gebildet und
ihnen werden Nachfragetypen am Bonner Wohnungsmarkt zugeordnet.
Grundlage ist neben einer Analyse quantitativer Daten auch die Einbindung
verwaltungsinterner und -externer Akteure. Die entwickelte Methodik wird
anschließend in einem Quartier angewendet und die Politik bei Vorliegen der
ersten Ergebnisse informiert.
Um weitere Handlungsfelder, die von Bedeutung beim Bau von gefördertem
Wohnraum sind, intensiv zu prüfen und Handlungsempfehlungen zu entwickeln,
hat die Verwaltung die Projektgruppe „Geförderter Wohnungsbau in Bonn“Seite 2 von 3

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eingerichtet (DS.-Nr: 190109). Ziel der Projektgruppe ist es, die städtischen
Möglichkeiten zur Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Schaffung von
öffentlich gefördertem Wohnraum auszuschöpfen. Die Ergebnisse werden dem
Verwaltungsvorstand vorgelegt und verwaltungsintern umgesetzt bzw. den
Ratsgremien zur Entscheidung vorgelegt.
Beschlussvorschlag für Bürgerausschuss
Der Antrag ist erledigt im Sinne der Stellungnahme der Verwaltung. Die
Antragstellenden werden über den aktuellen Sachstand entsprechend den
Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert. Mit diesem
Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen
vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de