← Vorlagen

190895 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Maßnahmen zur Förderung gemeinschaftlicher Wohnprojekte als Element nachhaltiger Wohnungspolitik und sozialer Stadtentwicklung

Nummer
190895
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
12.02.2021
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 12.02.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 04.05.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen 19.08.2020 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 28.05.2020 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 04.05.2021 Entscheidung federführend
  4. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 26.08.2020 Empfehlung
  5. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 03.03.2021 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 125,3 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 190895-2 ST Bürgerantrag: Maßnahmen zur Förderung gemeinschaftlicher Wohnprojekte als Element nachhaltiger Wohnungspolitik und sozialer Stadtentwicklung
  2. 190895-1 ST Bürgerantrag: Maßnahmen zur Förderung gemeinschaftlicher Wohnprojekte als Element nachhaltiger Wohnungspolitik und sozialer Stadtentwicklung
  3. 190895-4 ST Bürgerantrag: Maßnahmen zur Förderung gemeinschaftlicher Wohnprojekte als Element nachhaltiger Wohnungspolitik und sozialer Stadtentwicklung

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (10.100 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
190895
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte
Dezernat:
Dez. OB
Bürgerantrag: Maßnahmen zur Förderung
gemeinschaftlicher Wohnprojekte als Element
nachhaltiger Wohnungspolitik und sozialer
Stadtentwicklung
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger und Lokale Agenda
23.01.2020 Entscheidung
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
24.06.2020 Empfehlung
Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit
und Wohnen
19.08.2020 Entscheidung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 03.03.2021 Empfehlung
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages:
Der Antrag thematisiert Maßnahmen zur Förderung gemeinschaftlicher
Wohnprojekte als Element nachhaltiger Wohnungspolitik und sozialen
Stadtentwicklung.
Einzelheiten zu den beantragten Maßnahmen und zur Begründung ergeben
sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 4

Bürgerantrag Netzwerk gemeinsch.Wohnprojekte.docx
Seite 1 von 3
Netzwerk Gemeinschaftlicher Wohnprojekte in Bonn und Umgebung
Bürgerantrag
an den Rat der Stadt Bonn (gem. § 10 Hauptsatzung der Stadt Bonn)
„Maßnahmen zur Förderung Gemeinschaftlicher Wohnprojekte
als Element nachhaltiger Wohnungspolitik und sozialer Stadtentwicklung“
Der Rat der Stadt Bonn möge beschließen, die nachfolgend aufgeführten Instrumente und Maßnah-
men künftig als Element der Förderung einer nachhaltigen Bauplanung und Wohnungspolitik in Bonn
anzuwenden:
I. Instrumente und Maßnahmen zur Förderung Gemeinschaftlicher Wohnformen:
1. Bei der Ausweisung neuer Baugebiete:
Festlegung einer prozentualen Quote für genossenschaftliche und andere innovative Wohn-
formen - nach vorheriger Festlegung konzeptioneller Anforderungen an diese Wohnformen.
2. Bei der Vergabe kommunaler Grundstücke oder Objekte:
a) Vorzugsweise Berücksichtigung genossenschaftlicher und innovativer Wohnformen und
kommunaler Wohnungsbaugesellschaften
b) Vergabe grundsätzlich über Konzeptvergabe zu vergünstigten Bedingungen statt über
Höchstgebot oder Marktpreis (gemäß Neufassung § 90 GO NRW)
c) Vergabe vorzugsweise auf erbbaurechtlicher Grundlage, unter Berücksichtigung der Fi-
nanzkraft der betreffenden Projekte.
3. Anhandgabe der betreffenden Grundstücke/Objekte, um den Abschluss von Gesellschafts-
gründung, Bauplanung und Finanzierung auf Seiten der Projekte zu ermöglichen (mit Laufzeit
von 9 bis 12 Monaten).
4. Grundstücks- oder objektbezogene Festlegung weiterer gemeinwohlorientierter Anforderun-
gen durch die Kommune (z.B. Anteil öffentlich geförderter Wohnraum, Mobilitäts- und Energie-
konzept, Reduzierung Stellplätze/ Tiefgaragen, Aufnahme von Dienstleistung und Gewerbe,
nachbarschaftsbezogene Aktivitäten, u.a.m.) .
5. Sicherstellung der ÖPNV-Anbindung der Wohnprojekte.
6. Kommunale Bürgschaften für Innovative Wohnprojekte.
7. Stabsstelle „Innovative Stadtentwicklung“ in der Stadtverwaltung: Querschnittstelle aus Pla-
nungsamt, Liegenschaftsamt, Bauamt, Gebäudemanagement, Sozialamt und Kämmerei -
zusätzlich zu der bereits eingerichteten „Informations- und Beratungsstelle für Innovative Wohn-
formen“.
II. Grundlegende Instrumente für eine nachhaltige Wohnungspolitik und Stadtentwicklung:
1. Rekommunalisierung von privatisiertem Wohnraum
2. Gründung einer Städtischen Entwicklungsgesellschaft
3. Ausbau städtischer, gemeinnütziger Wohnungsbaugesellschaften
4. Vorzugsweise Vergabe kommunaler Grundstücke und Objekte an städtische und gemeinnützi-
ge Wohnungsbaugesellschaften und an BewohnerInnen-Genossenschaften
5. Vorzugsweise Vergabe im Konzeptverfahren für alle kommunalen Grundstücke und Objekte
6. Verstärkte Anwendung des kommunalen Vorkaufsrechts und des Milieuschutzes nach
BauGB
7. Zwangsgelder bei Leerstand bzw. Nichtbebauung (und notfalls Enteignung) nach BauGB
8. Gründen einer städtischen „Initiative Gemeinwohlorientiertes Wohnen und Bauen“ als Zu-
sammenschluss aller Akteure auf diesem Feld
9. Einrichten einer „Gelosten BürgerInnenversammlung“ zur Entwicklung von Lösungsvorschlä-
gen für eine soziale Stadtentwicklung und nachhaltige Wohnungspolitik in Bonn.
_________________Seite 2 von 4

Bürgerantrag Netzwerk gemeinsch.Wohnprojekte.docx
Seite 2 von 3
Begründung:
Gemeinschaftliche Wohnprojekte wie BewohnerInnen-Genossenschaften, Mehrgenerationen-
Wohnprojekte, Wohnpflegegemeinschaften, u. ä. erbringen nicht nur einen erheblichen Mehrwert für
ihre BewohnerInnen - durch reduzierte Lebenshaltungskosten, durch selbst gewählte Nachbarschaft
und durch gegenseitige Anregung, gemeinsame Aktivitäten und gelebte Solidarität.
Sie leisten darüber hinaus in Deutschland und weltweit zunehmend einen Beitrag dazu, den aktuellen
Missständen und negativen Tendenzen in der Wohnungspolitik und Stadtentwicklung – wie extreme
Mietsteigerungen, Bodenspekulation, Flächenverbrauch, Zersiedelung, Innenstadt-Verödung, Verein-
samung u.a.m.- entgegen zu wirken. Dies wird möglich, wenn das zivilgesellschaftliche Engagement
der BürgerInnen und eine gezielte Bodenpolitik und Förderpolitik der öffentlichen Hand zusammen-
kommen. Dementsprechend finden sich die meisten der oben unter I. und II genannten Instrumente in
den aktuellen Empfehlungen der „Baulandkommission“ der Bundesregierung vom 02.07 2019 für
eine „Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“. Niemand geht davon aus, dass gemein-
schaftliche Wohnprojekte die aktuellen Probleme auf dem Wohnungsmarkt und in der Stadtentwick-
lung lösen können. Aber sie bilden als zivilgesellschaftliche Initiativen neben staatlicher Baupolitik und
privatwirtschaftlichem Engagement ein wichtiges Element nachhaltiger Wohnungspolitik und sozialer
Stadtentwicklung.
Die hierfür benötigten Instrumente werden bereits in zahlreichen Ländern und Kommunen in
Deutschland erfolgreich eingesetzt - in großen Städten wie Berlin, Hamburg, München, Köln und
anderen, aber auch in kleineren Städten wie Freiburg, Tübingen, Krefeld, Mainz und anderen mehr. In
Bonn gibt es bereits ein erhebliches zivilgesellschaftliches Engagement in dieser Richtung (11 existie-
rende Projekte und 12 im Bau oder in der Vorbereitung befindliche Projekte). Wir fordern deshalb den
Rat der Stadt Bonn auf, auch in Bonn mit gezielten politischen und administrativen Maßnahmen ge-
meinschaftliche Wohnprojekte zu stärken. Hierzu sind weder große Finanzmittel erforderlich noch sind
hohe rechtliche Hürden zu überwinden. Die genannten Maßnahmen sind zum größten Teil durch an-
dere Schwerpunktsetzung und entsprechende Umorganisation und Steuerungsmaßnahmen umsetz-
bar. Entscheidend ist der politische Wille, neue Wege in der Stadtentwicklung und Bodenpolitik zu
gehen.
Zum Wohl der Stadt Bonn und ihrer Bürgerinnen und Bürger sollten die oben unter I. und II. genann-
ten Instrumente und Maßnahmen schnellstmöglich eingesetzt und realisiert werden.
Bonn, den 21.11.2019
(Anders Wohnen e.V.)
(Amaryllis eG)
(Ermekeil-Cohousing GmbH))
(Wahlverwandschaften Bonn e.V.)
(Wohnen im Quartier e.V.)
für das „Netzwerk Gemeinschaftlicher Wohnprojekte in Bonn und Umgebung“
(Anm.: Dem Netzwerk gehören die o.g. 23 Projekte und Projektgruppen an)
AnhangSeite 3 von 4

Bürgerantrag Netzwerk gemeinsch.Wohnprojekte.docx
Seite 3 von 3
Anhang
I. Die Merkmale gemeinschaftlicher Wohnprojekte und innovativer Wohnformen:
Die Qualität gemeinschaftlicher/innovativer Wohnprojekte ist daran zu messen, wieweit sie die folgen-
den Kriterien erfüllen:
1) Freiwilliger Zusammenschluss von (künftigen) BewohnerInnen/NutzerInnen
2) Gruppenverständnis und Gruppenstruktur der BewohnerInnen/NutzerInnen
3) Gemeinschaftliches Eigentum der BewohnerInnen/NutzerInnen
4) Neutralisiertes Eigentum
5) Keine Spekulationsabsicht
6) Keine Gewinnerzielungsabsicht
7) Demokratische Entscheidungsstruktur
8) Entwicklung effektiver und vertrauensfördernder Kommunikationsformen
9) Selbstverwaltung
10) Ökologische, energie- und ressourcenschonende Bauweise und Betriebsführung
11) Reduzierung des Motorisierten Individual-Verkehrs
12) Schaffung von Gemeinschaftsräumen und -flächen
13) Wohnraumverdichtung / Verringerung des individuellen Flächenbedarfs
14) Soziale Mischung bzgl. Einkommen und Vermögen
15) Generationen-Mischung und Inklusion
16) Interne soziale Verantwortung/aktive Nachbarschaftshilfe
17) Verfolgung über das Projekt hinausgehender sozialer, kultureller oder karitativer Ziele
18) Öffnung zum Stadtteil und zur Gesellschaft (durch Nachbarschaftsaktivitäten, Architektur, u.a.)
19) Städtebaulich angepasste anspruchsvolle Architektur
20) Integration von Kleingewerbe und/oder Dienstleistung
21) Integration von Alten- und Behindertenpflege (z.B.durch Wohnpflegemeinschaft).
II. Der Beitrag Gemeinschaftlicher Wohnprojekte zur Stadtentwicklung:
1) Schaffung neuen Wohnraums durch zusätzliche Bautätigkeit in Privatinitiative
2) Schaffung bezahlbaren Wohnraums durch Verzicht auf Renditeerzielung, durch Einbeziehung
öffentlichen geförderten /mietpreisgebundenen Wohnraums und durch Reduzierung des individu-
ellen Flächenbedarfs
3) Eindämmung der Bodenspekulation und Mietpreissteigerung durch Renditeverzicht, durch
„neutralisiertes“ Grundeigentum und durch „Kostenmiete“
4) Reduzierung des Kfz-Verkehrs durch CarSharing und andere Mobilitätskonzepte
5) Reduzierung des Energiebedarfs durch ökologische Bauweise und Betriebsführung
6) Belebung und Attraktivitätssteigerung für einzelne Stadtteile und die gesamte Kommune durch
soziale, ökologische und kulturelle Nachbarschaftsaktivitäten sowie durch gewerbliche Angebote
und Dienstleistungen im Quartier
7) Entlastung der öffentlichen Haushalte bei Sozial- und Gesundheitskosten durch aktive Nachbar-
schaftshilfe und psycho-soziale Integration, unter anderem durch gegenseitige Unterstützung im
Alter oder bei Hilfsbedürftigkeit (Vermeidung von Heimunterbringung) und bei der Kinderbetreu-
ung
8) Förderung des demokratischen und sozialen Miteinanders in der Stadtgesellschaft durch Stärkung
des Common-Sense-Bewusstseins.
______________________________________Seite 4 von 4

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 18:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de