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190875-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Annahme von Bücherspenden in Zweigstellen der Stadtbibliotheken in Bonn

Nummer
190875-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
08.01.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 23.01.2020 Entscheidung federführend
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  1. 190875 Bürgerantrag: Annahme von Bücherspenden in Zweigstellen der Stadtbibliotheken in Bonn

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190875-1 ST
Bürgerantrag: Annahme von Bücherspenden in
Zweigstellen der Stadtbibliotheken in Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger und Lokale Agenda
23.01.2020 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme
Bereits jetzt nimmt die Stadtbibliothek Bonn gerne Medien wie Bücher, CDs
oder DVDs als Spende bzw. Geschenk an. Die Stadtbibliothek hat aber den
Auftrag, den Kundinnen und Kunden aktuelle Medien anzubieten, die
professionell und bedarfsorientiert nach bibliothekspolitischen Gesichtspunkten
ausgewählt werden. Die Stadtbibliothek ist keine Archivbibliothek und nimmt
daher keine inhaltlich überholten, äußerlich verschlissenen oder aber mit
Eintragungen versehene Bücher in ihren Bestand auf. Auch Medien, deren
Erscheinungsjahr mehr als zwei Jahre zurückliegt, werden nur in begründeten
Einzelfällen angenommen.
Eine Schenkung kann nur ohne Auflagen übernommen werden, das heißt, die
Stadtbibliothek behält sich vor, das Medium/die Medien in ihren Bestand
aufzunehmen bzw. zu verkaufen. Im letztgenannten Fall kommt der Erlös dem
Anschaffungsetat der Stadtbibliothek zugute.
Die Erfahrungen mit einer großen Anzahl an Umzugskisten voller (für die
Zwecke der Stadtbibliothek unbrauchbarer) Buchgeschenke aus
Haushaltsauflösungen und der nicht unerhebliche zeitliche Aufwand, diese
Mediengeschenke auf ihre Eignung für den vorhandenen Medienbestand zu
überprüfen und bei Nichteignung zu entsorgen, hat zu diesen Regelungen
geführt. Sie sollten daher auch nicht geändert werden.
Sollte jedoch der Spender/die Spenderin die gelesenen Bücher auch einer
anderen Einrichtung als der Stadtbibliothek bzw. einem sozialen Zweck zur
Verfügung stellen wollen, bieten sich als Möglichkeiten unter vielen anderen
folgende Alternativen beispielsweise an:
- Bücherschränke (www.buergerstiftung-bonn.de)
- Oxfam Shop (https://shops.oxfam.de)
- Verein Buch-Aktion e.V. (www.buch-aktion.eu)
- Bücherhalle der Steyler Missionare (www.steyler.eu)
Beschlussvorschlag für Bürgerausschuss:
Der Bürgerantrag ist mit der Stellungnahme der Verwaltung erledigt, der
Bürgerausschuss nimmt Kenntnis von den Ausführungen in der Stellungnahme
der Verwaltung und regt an, den Antragsteller über die aktuelle Praxis zu
informieren, mit der teilweise den Antragsinhalten entsprochen wird. Ein
weitergehendes Votum wird nicht ausgesprochen. Mit diesem Beschluss ist das
Federführung:
41 Kulturamt Dezernat:
Dez. IVSeite 1 von 2

Seite 2
in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene
Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de