190875-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Annahme von Bücherspenden in Zweigstellen der Stadtbibliotheken in Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 190875-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 08.01.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda Entscheidung federführend
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190875-1 ST Bürgerantrag: Annahme von Bücherspenden in Zweigstellen der Stadtbibliotheken in Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 23.01.2020 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme Bereits jetzt nimmt die Stadtbibliothek Bonn gerne Medien wie Bücher, CDs oder DVDs als Spende bzw. Geschenk an. Die Stadtbibliothek hat aber den Auftrag, den Kundinnen und Kunden aktuelle Medien anzubieten, die professionell und bedarfsorientiert nach bibliothekspolitischen Gesichtspunkten ausgewählt werden. Die Stadtbibliothek ist keine Archivbibliothek und nimmt daher keine inhaltlich überholten, äußerlich verschlissenen oder aber mit Eintragungen versehene Bücher in ihren Bestand auf. Auch Medien, deren Erscheinungsjahr mehr als zwei Jahre zurückliegt, werden nur in begründeten Einzelfällen angenommen. Eine Schenkung kann nur ohne Auflagen übernommen werden, das heißt, die Stadtbibliothek behält sich vor, das Medium/die Medien in ihren Bestand aufzunehmen bzw. zu verkaufen. Im letztgenannten Fall kommt der Erlös dem Anschaffungsetat der Stadtbibliothek zugute. Die Erfahrungen mit einer großen Anzahl an Umzugskisten voller (für die Zwecke der Stadtbibliothek unbrauchbarer) Buchgeschenke aus Haushaltsauflösungen und der nicht unerhebliche zeitliche Aufwand, diese Mediengeschenke auf ihre Eignung für den vorhandenen Medienbestand zu überprüfen und bei Nichteignung zu entsorgen, hat zu diesen Regelungen geführt. Sie sollten daher auch nicht geändert werden. Sollte jedoch der Spender/die Spenderin die gelesenen Bücher auch einer anderen Einrichtung als der Stadtbibliothek bzw. einem sozialen Zweck zur Verfügung stellen wollen, bieten sich als Möglichkeiten unter vielen anderen folgende Alternativen beispielsweise an: - Bücherschränke (www.buergerstiftung-bonn.de) - Oxfam Shop (https://shops.oxfam.de) - Verein Buch-Aktion e.V. (www.buch-aktion.eu) - Bücherhalle der Steyler Missionare (www.steyler.eu) Beschlussvorschlag für Bürgerausschuss: Der Bürgerantrag ist mit der Stellungnahme der Verwaltung erledigt, der Bürgerausschuss nimmt Kenntnis von den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und regt an, den Antragsteller über die aktuelle Praxis zu informieren, mit der teilweise den Antragsinhalten entsprochen wird. Ein weitergehendes Votum wird nicht ausgesprochen. Mit diesem Beschluss ist das Federführung: 41 Kulturamt Dezernat: Dez. IVSeite 1 von 2 Seite 2 in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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