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190875 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Annahme von Bücherspenden in Zweigstellen der Stadtbibliotheken in Bonn

Nummer
190875
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
22.11.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 22.11.2019
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 23.01.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 23.01.2020 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 190875-1 ST Bürgerantrag: Annahme von Bücherspenden in Zweigstellen der Stadtbibliotheken in Bonn

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
190875
Bürgerantrag: Annahme von Bücherspenden in
Zweigstellen der Stadtbibliotheken in Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger und Lokale Agenda
23.01.2020 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages:
Der Bürgerantrag beinhaltet den Wunsch nach Annahme von Bücherspenden
in den Zweigstellen der Stadtbibliotheken in Bonn.
Einzelheiten zu den Antragsinhalten und zur Begründung ergeben sich aus
dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)
Federführung:
Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle Dezernat:
Dez. OBSeite 1 von 3

Bürgerantrag Online
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Datum
08.11.2019
Anrede Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
Betreff
Bücherspenden für Bpchereien
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PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002
ID=KFAS_01_002
jv6Sns2n
08.11.19 15:49Seite 2 von 3

Ihr Antrag
Bitte führen Sie es ein, dass unsere Büchereien Bücherspenden annehmen dürfen/können.
Ökonomisch und ökologisch macht es wenig Sinn, dass keine gebrauchten Bücher als Spende angenommen
werden.
Sofern die Bücher in einem guten oder sehr guten Zustand sind, ist das Prüfen doch allemal günstiger als ein
Neukauf. Das Personal könnte dann zwischendurch mal solche Prüfungen und Einordnungen in das System
vornehmen.
Sollte ein zu großer Ansturm befürchtet werden, ließe sich das Annehmen auch auf bestimmte Zeiten und
Mengen begrenzen.
Die Annahme ließe sich auch an einer Stelle zentral organisieren und in den anderen Zweigstellen bekäme man
den entsprechenden Hinweis oder die Möglichkeit, dass die Sachen weitergeleitet werden.
Das Ganze ließe sich natürlich auch um andere Sachspenden, die in einem guten Zustand sind und in den
Verleihbestand passen, erweitern.
Mit freundlichen Grüßen
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Datenstand: 02.11.2026, 18:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de