190875 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Annahme von Bücherspenden in Zweigstellen der Stadtbibliotheken in Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 190875
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 22.11.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 190875 Bürgerantrag: Annahme von Bücherspenden in Zweigstellen der Stadtbibliotheken in Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 23.01.2020 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages: Der Bürgerantrag beinhaltet den Wunsch nach Annahme von Bücherspenden in den Zweigstellen der Stadtbibliotheken in Bonn. Einzelheiten zu den Antragsinhalten und zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich) Federführung: Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle Dezernat: Dez. OBSeite 1 von 3 Bürgerantrag Online Einverständniserklärung für die Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung Zur Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Erhebung und Verarbeitung aller notwendigen personenbezogenen Daten. Dabei handelt es sich insbesondere um Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben. Diese Daten werden auf dem Server der zuständigen Stelle gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen werden. Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Darüber hinaus ist für jede weitere Datenerhebung die Zustimmung des Nutzers erforderlich. Eine automatische Löschung erfolgt nach 180 Tagen, insofern entsprechende Daten nicht weiter benötigt werden. In Fällen mit einer gebührenpflichtigen Verarbeitung kann es vorkommen, dass zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider übermittelt werden. Rechte der betroffenen Person: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft abzuändern oder gänzlich zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an uns übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen. Weiterhin können erhobene Daten bei Bedarf korrigiert, gelöscht oder deren Erhebung eingeschränkt werden. Hiermit versichere ich, der Erhebung und der Verarbeitung meiner Daten zuzustimmen und über meine Rechte belehrt worden zu sein. Datum 08.11.2019 Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Bücherspenden für Bpchereien Seite 1 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_01_002 jv6Sns2n 08.11.19 15:49Seite 2 von 3 Ihr Antrag Bitte führen Sie es ein, dass unsere Büchereien Bücherspenden annehmen dürfen/können. Ökonomisch und ökologisch macht es wenig Sinn, dass keine gebrauchten Bücher als Spende angenommen werden. Sofern die Bücher in einem guten oder sehr guten Zustand sind, ist das Prüfen doch allemal günstiger als ein Neukauf. Das Personal könnte dann zwischendurch mal solche Prüfungen und Einordnungen in das System vornehmen. Sollte ein zu großer Ansturm befürchtet werden, ließe sich das Annehmen auch auf bestimmte Zeiten und Mengen begrenzen. Die Annahme ließe sich auch an einer Stelle zentral organisieren und in den anderen Zweigstellen bekäme man den entsprechenden Hinweis oder die Möglichkeit, dass die Sachen weitergeleitet werden. Das Ganze ließe sich natürlich auch um andere Sachspenden, die in einem guten Zustand sind und in den Verleihbestand passen, erweitern. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de