190862-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Einrichtung einer 30 km/H-Zone in der Limpericher Straße-Stellungnahme der Verwaltung
Kerndaten
- Nummer
- 190862-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 11.12.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190862-1 ST Bürgerantrag: Einrichtung einer 30 km/H-Zone in der Limpericher Straße-Stellungnahme der Verwaltung Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 11.12.2019 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Die Eingebungen des Bürgerantrags wurden zum Anlass genommen, den Sachverhalt eingehend zu prüfen. Im Ergebnis lässt sich Folgendes festhalten: die Anordnung einer Tempo 30-Zone ist nicht möglich, da es sich bei der Limpericher Straße um eine Vorfahrtsstraße (VZ 306) handelt, auf die sich eine Zonenanordnung gem. § 45 Abs. 1c StVO nicht erstrecken darf. Eine solche ist darüber hinaus lediglich für Straßen "ohne Leitlinien und (...) Radwege" zulässig. Alternativ wäre eine streckenweise Anordnung von Tempo 30 im Bereich der Kindertagesstätte nur unter der Voraussetzung denkbar, wenn diese direkt an der Straße liegen würde. Da die Kindertagesstätte nicht über einen unmittelbaren Zugang zur Limpericher Straße verfügt, sondern über einen Stichweg erschlossen wird, werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt. Dies war bereits Ergebnis einer entsprechenden Überprüfung unter Beteiligung der Polizei im Jahre 2017 (vgl. DS-Nr. 1613096ST10). Darüber hinaus liegen auch keine Gründe zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen i.S.d. § 45 Abs.1 Nr. 3 StVO vor, die eine Anordnung im Sinne des Antrags ermöglichen könnten. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Beuel: Der Bürgerantrag wird abgelehnt, eine Tempo 30km/h Zone wird im beantragten Abschnitt der Limpericher Str. nicht eingerichtet, da die rechtlichen Voraussetzungen nicht gegeben sind. Die Antragstellenden werden über die für die ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert. Dieser Beschluss schließt das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren ab. Anlage/n Keine Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. ISeite 1 von 1
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