190862 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Einrichtung einer 30 km/H-Zone in der Limpericher Straße
Kerndaten
- Nummer
- 190862
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 22.11.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 190862 Bürgerantrag: Einrichtung einer 30 km/H-Zone in der Limpericher Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 11.12.2019 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages: Der Antrag hat folgenden Wortlaut: Wir, der Elternrat der Kita Windrad beantragen die Einführung einer 30er Zone im Bereich der Limpericher Straße in Beuel (von Höhe der Ecke Johannesstraße bis zur Ecke Goetheallee/Kreisverkehr) Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich) Federführung: Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle Dezernat: Dez. OBSeite 1 von 2 1 Straßenverkehrs-Ordnung vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367) "Neufassung gem. V v. 6.3.2013 I 367, in Kraft getreten am 1.4. 2013 1 Elternbeirat der Kita Windrad Bonn, 20.11.2019 Herrn Oberbürgermeister Sridharan Bundesstadt Bonn / Stadtrat Berliner Platz 2 53103 Bonn Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Sridharan, sehr geehrte Damen und Herren des Stadtrates, wir, der Elternbeirat der Kita Windrad beantragen die Einführung einer 30er Zone im Bereich der Limpericher Straße in Beuel (Von Höhe der Ecke Johannesstraße, bis zur Ecke Goetheallee/Kreisverkehr). Dort gibt es immer wieder Probleme mit den hohen Geschwindigkeiten des Autoverkehrs. Nicht nur unsere Kita ist von der Problematik betroffen, sondern auch die Kita der Aktion Regenbogen die uns direkt gegenüber liegt. Zwar befinden sich beide Kitas etwas abseits der Straße, eine kurze Auffahrt hoch, aber um zu den Kitas zu gelangen müssen die Kinder und Eltern natürlich auch entlang der Straße und diese teilweise auch überqueren. Eine Absenkung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 würde an dieser Stelle wesentlich dazu beitragen die Situation zu entschärfen und die Verkehrssicherheit erhöhen, den Lärm deutlich reduzieren, es wird leichter und sicherer die Straße zu überqueren. Die Straßenverkehrs-Ordnung sieht nach §45 (1c)1 vor, dass innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen anzuordnen sind. § 45 (1) ermöglicht es außerdem aus Gründen der • Verkehrssicherheit oder • zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen, eine streckenbezogene Geschwindigkeitsreduzierung auch auf Hauptverkehrsstraßen anzuordnen. Wir bitten Sie deshalb die Voraussetzungen hierfür zu prüfen und die Geschwindigkeitsreduzierung bei der zuständigen Verkehrsbehörde zu beantragen. Ihrer Antwort sehen wir mit Interesse entgegen und verbleiben mit freundlichen Grüßen der Elternbeirat der Kita WindradSeite 2 von 2
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