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190862 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Einrichtung einer 30 km/H-Zone in der Limpericher Straße

Nummer
190862
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
22.11.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 22.11.2019
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 29.01.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 29.01.2020 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 110,1 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 190862-1 ST Bürgerantrag: Einrichtung einer 30 km/H-Zone in der Limpericher Straße-Stellungnahme der Verwaltung

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
190862
Bürgerantrag: Einrichtung einer 30 km/H-Zone in
der Limpericher Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 11.12.2019 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages:
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Wir, der Elternrat der Kita Windrad beantragen die Einführung einer 30er Zone
im Bereich der Limpericher Straße in Beuel (von Höhe der Ecke
Johannesstraße bis zur Ecke Goetheallee/Kreisverkehr)
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)
Federführung:
Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle Dezernat:
Dez. OBSeite 1 von 2

1 Straßenverkehrs-Ordnung vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367) "Neufassung gem. V v. 6.3.2013 I 367, in
Kraft getreten am 1.4. 2013
1
Elternbeirat der Kita Windrad
Bonn, 20.11.2019
Herrn Oberbürgermeister Sridharan
Bundesstadt Bonn / Stadtrat
Berliner Platz 2
53103 Bonn
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Sridharan,
sehr geehrte Damen und Herren des Stadtrates,
wir, der Elternbeirat der Kita Windrad beantragen die Einführung einer 30er Zone im
Bereich der Limpericher Straße in Beuel (Von Höhe der Ecke Johannesstraße, bis zur
Ecke Goetheallee/Kreisverkehr).
Dort gibt es immer wieder Probleme mit den hohen Geschwindigkeiten des
Autoverkehrs. Nicht nur unsere Kita ist von der Problematik betroffen, sondern auch die
Kita der Aktion Regenbogen die uns direkt gegenüber liegt. Zwar befinden sich beide
Kitas etwas abseits der Straße, eine kurze Auffahrt hoch, aber um zu den Kitas zu
gelangen müssen die Kinder und Eltern natürlich auch entlang der Straße und diese
teilweise auch überqueren.
Eine Absenkung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 würde an dieser Stelle wesentlich
dazu beitragen die Situation zu entschärfen und die Verkehrssicherheit erhöhen, den
Lärm deutlich reduzieren, es wird leichter und sicherer die Straße zu überqueren.
Die Straßenverkehrs-Ordnung sieht nach §45 (1c)1 vor, dass innerhalb geschlossener
Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und
Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen anzuordnen
sind. § 45 (1) ermöglicht es außerdem aus Gründen der
• Verkehrssicherheit oder
• zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen,
eine streckenbezogene Geschwindigkeitsreduzierung auch auf Hauptverkehrsstraßen
anzuordnen. Wir bitten Sie deshalb die Voraussetzungen hierfür zu prüfen und die
Geschwindigkeitsreduzierung bei der zuständigen Verkehrsbehörde zu beantragen.
Ihrer Antwort sehen wir mit Interesse entgegen und verbleiben mit freundlichen Grüßen
der Elternbeirat der Kita WindradSeite 2 von 2

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