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190845-1 · Große Anfrage

Bürgergutachten zur Bonner Bäderlandschaft Antrag zur Vorlage 190845

Nummer
190845-1
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
22.04.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW 07.05.2020 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 190845 Bürgergutachten zur Bonner Bäderlandschaft

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Große Anfrage
öffentlich
190845-1
Fragesteller/in:
BBB Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Johannes Schott
Marcel Schmitt
04.03.2020
Bürgergutachten zur Bonner Bäderlandschaft
Antrag zur Vorlage 190845
Beratungsfolge
Rat 26.03.2020 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Welche konkreten Umsetzungsszenarien und –vorschläge hat der
Oberbürgermeister zu den Empfehlungen aus dem Bürgergutachten
Bäderlandschaft bislang entwickelt und in welcher wie genau besetzten
„vorbereitenden Arbeitsgruppe“ wurden die vom Oberbürgermeister
erarbeiteten Szenarien und Vorschläge vorgestellt und wann mit welchem
Ergebnis beraten?
2. Warum liegt den politischen Gremien des Rates und diesem selbst bislang
noch kein aus dem Bädergutachten entwickelter Beschlussvorschlag zur
Zukunft der Bonner Bäderlandschaft entsprechend der Zusage des
Oberbürgermeisters (DS 190845) zur Beratung vor?
3. Wann beabsichtigt der Oberbürgermeister, dem Rat und seinen politischen
Gremien eine entsprechende Beschlussvorlage zur Umsetzung der
Empfehlungen aus dem Bürgergutachten Bäderlandschaft vorzulegen?
4. Trifft es zu, dass die zur Umsetzung des Bäderkonzeptes eingeplanten Mittel
der Bäderpauschale nach wie vor rund 26 Mio. € betragen und wenn nein, in
welcher Höhe stehen aktuell Mittel zur Verfügung?
5. Trifft es zu, dass sich die zur Verfügung stehenden Mittel der
Bäderpauschale um die Kosten für die bereits beschlossene Sanierung des
Hardtbergbades und die Kosten für den ebenfalls beschlossenen Erhalt der
Beueler Bütt reduzieren und wenn ja, in welcher Höhe stehen nach Abzug der
Kosten für die Sanierung des Hardtbergbades und den bereits beschlossenen
Erhalt der Beueler Bütt noch Mittel für die Umsetzung des Bürgergutachtens
zur Bäderlandschaft zur Verfügung?
6. Werden aus der Bäderpauschale nach Abzug o.g. Maßnahmen etwa noch
verbleibende Mittel ausreichen, um die Empfehlungen des Bürgergutachtens
zur Bäderlandschaft umzusetzen und wenn nein, wie hoch schätzt der
Oberbürgermeister die in welchen Haushaltsjahren noch zu veranschlagenden
bzw. überplanmäßig bereitzustellenden Mittel hierfür?Seite 1 von 2

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7. In welcher Höhe plant der Oberbürgermeister zusätzlich zu den vorhandenen
Mitteln der Bäderpauschale im Rahmen der kommenden Haushaltsberatungen
Mittel für die Umsetzung des Bürgergutachtens zur Bäderlandschaft in den
Haushalt 2021/22 sowie in die mittelfristige Finanzplanung einzustellen?
Begründung
Zu 1. – 3.:
Seitdem 21. November 2019 und mithin nunmehr seit einem Vierteljahr liegen
dem Oberbürgermeister die Ergebnisse des Bürgergutachtens zur Bonner
Bäderlandschaft vor. In seiner eine Woche später auf den Weg gebrachten
Mitteilung (DS 190845) kündigte der Oberbürgermeister an, den politischen
Gremien konkrete Umsetzungsszenarien und –vorschläge zu den
Empfehlungen aus dem Bürgergutachten Bäderlandschaft zur Beratung
vorzulegen. Die Fragesteller sind interessiert zu erfahren, warum der
Oberbürgermeister seine Zusage (DS 190845)
„Die Verwaltung wird zu den Empfehlungen aus dem Bürgergutachten konkrete
Umsetzungsszenarien und -Vorschläge erarbeiten und diese den politischen
Gremien bis Ende des ersten Quartals 2020 zur Beschlussfassung vorlegen.
Die Szenarien und Vorschläge sollen vorab in einer vorbereitenden
Arbeitsgruppe, welche sich aus Vertretern der Fraktionen und der Verwaltung
zusammensetzen soll, vorgestellt und beraten werden.“
nicht einhält. Denn dem erstberatenden Gremium Sportausschuss liegt zur
Sitzung am 17.03.2020 keine entsprechende Beschlussvorlage oder eine
Information hierzu vor.
Zu 4. – 6.:
Hierzu wird insbesondere auf DS 1612541EB5, Ziffer 4 und DS 1813055EB8
verwiesen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 11:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de