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190838-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Aufstellung von 2 Fahrradständern vor dem Haus Schulplatz 1 in Friesdorf

Nummer
190838-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
17.01.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.05.2020 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 190838 Aufstellung von 2 Fahrradständern vor dem Haus Schulplatz 1 in Friesdorf

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190838-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Aufstellung von 2 Fahrradständern vor dem Haus
Schulplatz 1 in Friesdorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 05.02.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung hat zwischenzeitlich ein rechtssicheres Verfahren entwickelt.
Zur Aufstellung von Fahrradständern hat der Antragsteller derzeit die
Möglichkeit, nach Planung und Vorgabe des Modells durch die Verwaltung eine
zertifizierte Firma mit der Aufstellung eines von ihm zu beschaffenden
Fahrradständers zu beauftragen. Durch eine anschließende Sachspende geht
das Eigentum an dem Fahrradständer auf die Stadt über, die damit
unterhaltungs- und haftungspflichtig wird. Der Spender erhält im Gegenzug
eine Sachspendenquittung.
Die Sachspende fördert Zwecke der Allgemeinheit, insbesondere den Natur-
und Umweltschutz. Zur Verfahrensvereinfachung und im Rahmen der
Bürgerfreundlichkeit prüft die Verwaltung derzeit weitere Optionen.
Die Verwaltung weist nochmals darauf hin, dass sich aus der Aufstellung des
Fahrradständers kein Anspruch auf alleinige Nutzung ableiten lässt.
Das Aufstellen von Pflanzkübeln auf der öffentlichen Verkehrsfläche stellt eine
erlaubnis- und gebührenpflichtige Sondernutzung dar. Diese Sondernutzung,
die von den Nutzern zumeist in Anspruch genommen wird, um illegales Parken
vor ihren Wohnhäusern zu verhindern, kann auf Antrag erlaubt werden, sofern
insbesondere keine verkehrlichen Aspekte der Sondernutzung entgegenstehen.
Daher dürfen Pflanzkübel z. B. nicht an Stellen aufgestellt werden, an denen
das Parken zulässig ist oder an denen in Folge der Pflanzkübel die
Restgehwegtiefe zu gering würde.
Anlage/n
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