190776-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag : Thematisierung der Nachhaltigkeitsstrategie in Bezug auf Maßnahmen des Amtes 68 auf Friedhöfen(Alt: 1910582ST4, FF Amt 68)
Kerndaten
- Nummer
- 190776-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 14.11.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190776-1 ST Bürgerantrag : Thematisierung der Nachhaltigkeitsstrategie in Bezug auf Maßnahmen des Amtes 68 auf Friedhöfen(Alt: 1910582ST4, FF Amt 68) Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 28.11.2019 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Beratungsfolge Sitzung Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 13.03.2019 Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 11.04.2019 Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 29.05.2019 Die Verwaltung nimmt zu den einzelnen Punkten des Bürgerantrages wie folgt Stellung: Im Hinblick auf den Umgang mit Hecken ist zunächst darauf hinzuweisen, dass der Rat in seiner Sitzung am 18.04.2013 (DS-Nr. 1310407EB7) im Zusammenhang mit der Diskussion über die Friedhofsgebühren 2013 beschlossen hat, pflegereduzierende Maßnahmen, wie z.B. die Reduzierung von Hecken, unverzüglich umzusetzen. In Ausführung dieses Beschlusses, den die Verwaltung im Übrigen wie die gesamte gestalterische Anpassung der Friedhöfe als dauerhaften Prozess versteht, der sich an historischen Gegebenheiten, landschaftsbautechnischen Erkenntnissen und gebührenrechtlichen Erfordernissen orientiert, werden dort, wo Hecken sinnvoll und gestalterisch wertvoll sind, diese belassen. Alternde, schnell wachsende Hecken werden sukzessive durch pflegeleichte und langsam wachsende Hecken ersetzt. Dort, wo ausreichend Raum vorhanden ist, werden Schnitthecken in frei wachsende Hecken umgewandelt. Dort wo Schnitthecken entbehrlich sind, werden sie entfernt. Gleiches gilt für abgängige Hecken. Hohe Hecken werden zur Vermeidung von Angsträumen abgesetzt bzw. entfernt. Dies entspricht auch dem Wunsch von Friedhofsbesuchern und –nutzern. Diese bedanken sich ausdrücklich für die geschaffene Übersichtlichkeit auf den Friedhöfen. Grabnutzungsberechtigte wünschen sich teils freie Flächen im Grabumfeld. Grundsätzlich erfolgt die Friedhofsgrünpflege nach guter fachlicher Praxis. In diesem Sinne werden Gehölzbestände „Auf den Stock gesetzt“, dies ist eine fachliche Gehölzpflege zur Vermeidung von Überalterung. Darüber hinaus ist anzumerken, dass mehrfach geschnittene Nadelgehölzhecken nur von geringem ökologischen Nutzen sind (dies wurde dem Antragsteller auch bei einem Ortstermin auf dem Zentralfriedhof im Frühjahr 2018 erläutert). Federführung: 56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda Dezernat: Dez. IIISeite 1 von 2 Seite 2 Eine flächendeckende Umwandlung der Friedhöfe hin zu Rasenfriedhöfen ist nicht vorgesehen. Das Friedhofskonzept wurde bisher in 1. Lesung von der Politik zur Kenntnis genommen. Im Rahmen der Beratungen wurden mehrere Änderungsanträge gestellt, die auch ein Konzept zur ökologischen Ausrichtung der Bonner Friedhöfe einfordern. Das Amt für Stadtgrün arbeitet bereits seit Längerem an einer Umgestaltung der Friedhöfe, insbesondere für den Bereich von nicht mehr für Beerdigungszwecke notwendigen Friedhofsteilen. Neben der viel diskutierten und in der Fachwelt nicht immer gleich interpretierten ökologischen Ausrichtung der innerstädtischen Grünflächen, ist auch der Aspekt einer wirtschaftlichen effizienten Grünpflege zu berücksichtigen. Die Fachverwaltung verfolgt das Ziel einer Entwicklung der Grünflächen, so auch der Friedhöfe, zu ökologischen Nischen im innerstädtischen Kontext durch aktive Maßnahmen. So ist das Amt für Stadtgrün wesentlich an folgenden aktuellen Projekten beteiligt bzw. initiiert diese: Wiesenansaaten auf nicht mehr genutzten Grabfeldern Anpflanzung von freiwachsenden Sträuchern bzw. Hecken Baumersatzpflanzungen auf Friedhöfen u.a. Projekt „Zukunftsbäume“ – Erprobung von Baumarten, die lt. Fachleuten mit dem Klimawandel besonders gut zurechtkommen Zertifizierung der Stadt Bonn im Zuge „Labeling Stadtgrün naturnah“, hier auch Vernetzung mit externen Fachleuten (BUND, Biostation, Botanischer Garten, ….) Wie aus vorgenannten Aspekten ersichtlich ist, verfolgt die Verwaltung, insbesondere das angesprochene Amt für Stadtgrün, durchaus das Ziel der ökologischen Aufwertung der Friedhöfe. Das Verfahren wurde und wird regelmäßig auch der interessierten Bürgerschaft z.B. in Ortsterminen nahegebracht. Auch dem Antragsteller wurde zu Beginn des vergangenen Jahres die Vorgehensweise des Amtes für Stadtgrün bei einem Rundgang auf dem Zentralfriedhof erläutert. Beschlussvorschlag für Bürgerausschuss: Der Antragsteller wird entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene formelle Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de